Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt/verschleimt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Kühltheke waren verunreinigt. Es wurde ein Stabmixer auf dem Fußboden abgestellt. Es wurden angetrocknete Lebensmittel (Nudeln) aufbewahrt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel (black Tiger Garnelen mit Kopf) unabgedeckt gelagert. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nichtgeeignet waren. Die Aufschnittmaschine war hinter der Messerabdeckung verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Gloria Tortelloni) vorrätig gehalten, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur (+2°C - +7°C) überschritten hatten. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Salate, +21,9°C) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die Saladette war verunreinigt/verschleimt. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt.
Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 23.10.2023 größtenteils behoben.
§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 4 VO (EG) Nr. 852/2004