Restaurant "bb.q CHICKEN Schillerstraße" der EUKO FnB GmbH

Schillerstraße 4

60313 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 10.10.2023

Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Schabenbefall, ein Mäusebefall und ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Theke / Tresen: Die Unterschränke der Theke (Postmixanlage / Papiertüten) waren stellenweise mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände unmittelbar vor der Theke (Gasheizungen, Trennwand) waren mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände und der Fußboden im Bereich der Reservierungsstation waren ebenso mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt.
Küche: Der Fußboden und die Wände im Bereich der Frittierstation waren stark verunreinigt und verfettet, in den Eckbereichen lag vermehrt Mäusekot.
Entsorgung: Der Fußboden der Warenwege (Keller Zugang zur Vorbereitung im UG) war verunreinigt und es lag dort vermehrt Rattenkot und tote Schaben.
Vorbereitungsraum UG: Der Fußboden war stark verunreinigt, insbesondere hinter dem Hochkühlschrank und den Tiefkühltruhen. Unter und hinter der Tiefkühltruhe lagen auf dem Fußboden mehrere undefinierbare Fleischteile / Fleischstücke. Es wurde ein stark artfremder Verwesungsgeruch festgestellt. Im Bereich der Fleischteile wurde ein starker Fluginsektenbefall festgestellt.
Lagerraum UG: Unter den Arbeitstischen lagen mehrere Klebefallen mit toten Schaben.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 11.10.2023 waren die hygienischen Mängel zum Großteil behoben und das Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln wurde wieder gestattet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 23.11.2023

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