Tea Motion

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Verstoß festgestellt am 18.10.2023

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war eine Eiswürfelmaschine erheblich verschimmelt.

Im Betrieb wurden Eiswürfel nicht ordnungsgemäß hergestellt und behandelt, da die Eiswürfelmaschine erheblich verschimmelt war.

Vorbereitungsraum:
Der Innenraum der Eiswürfelmaschine war, speziell an den Kunststoffteilen, erheblich mit Schwarzschimmelbildungen und schleimigen Schmutzansammlungen verunreinigt. Des Weiteren war das Außengehäuse der Eiswürfelmaschine deutlich mit Schmutzansammlungen verunreinigt.

Auf der Eiswürfelmaschine wurde eine weiße Kunststoffschaufel vorgefunden, die deutlich mit dunklen Schmutzansammlungen verunreinigt war.

Bei der Nachkontrolle am 20.10.2023 waren die Mängel noch nicht behoben.

§ 2 Nr. 7 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 23.11.2023

Main-Kinzig-Kreis

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