Pizzeria, Ristorante Arte

Ohmstraße 61

60486 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 11.10.2023

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Küche – Pizzaproduktion: Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren beschädigt (Schmierspuren Schadnager). Der Gemüsehobel war verunreinigt/beschädigt und wurde auf dem Fußboden gelagert und Schadnagerkot wurde auf dem Gerät vorgefunden. Das Regal war verunreinigt (Schadnagerkot, Schmierspuren Schadnager). Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Kleiner TK-Schrank rechts: (Fleischwaren wurden in einem offenen Beutel gelagert). Kühlschrank: Es wurden nicht umhüllte Eier zusammen mit anderen Lebensmitteln gelagert und der Innenraum sowie die Oberflächen waren verunreinigt. Der Teigkneter, das Schneidebrett und der Tiefkühlschrank waren ebenfalls verunreinigt. Die Arbeitsflächen waren u. a. mit Schadnagerkot verunreinigt.
Vorbereitung/Küche: Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt (Schadnagerkot). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot, Schaben). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Das Regal, das Schneidebrett, der Kühltisch und das Lüftungsgitter der Saladette waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren.
Küche: Der Gasherd war verunreinigt (Schadnagerkot, Glasscherbe etc.). Die Bratpfannen waren verunreinigt (auch mit Schadnagerkot). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Das Gestell mit der Aufschnittmaschine war verunreinigt (auch mit Schadnagerkot etc.). Ein unangenehmer Geruch (Altfett, Abwasser) wurde wahrgenommen.
Theke / Tresen: Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Beistellwagen). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schaben und Schabeneipakete, Schadnagerkot). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Der Getränkekühltresen war schimmelähnlich verunreinigt (Oberflächen, Türdichtungen etc.). Die Kühlvitrine/Kühlwürfel (Desserts) war schimmelähnlich verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Schaben und Mäuse) wurde Ihnen das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 16.10.2023 zum großen Teil behoben.

Veröffentlichungsdatum: 23.11.2023

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