Gelateria Ophelia

Im Forum 5 a

63450 Hanau

Verstoß festgestellt am 17.10.2023

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln und in der gesamten Betriebshygiene festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren eine Eiswürfelmaschine und eine Eisverkaufstheke verunreinigt und verschimmelt.

Die Mängel wurden mittlerweile vollständig behoben.

In der Eisverkaufstheke war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet, da diese verschimmelt und verunreinigt war.

Thekenbereich:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren die hinteren Lüftergitter der Eisverkaufstheke deutlich mit alten Lebensmittelbestandteilen und stellenweise deutlich mit Schimmelbildungen verunreinigt.

An den Übergängen der Glaswände in der Eisverkaufstheke wurden in den Ecken stellenweise deutliche dunkle Schmutzansammlungen festgestellt.

Im Betrieb wurden Eiswürfel nicht ordnungsgemäß hergestellt und behandelt, da die Eiswürfelmaschine erheblich verschimmelt war.

Thekenbereich:
Der Innenbereich der Eiswürfelmaschine war speziell im Bereich der Kunststoffteile deutlich mit dunklen Schimmelbildungen verunreinigt.

Der Reinigungszustand des Thekenbereichs war unzureichend.

Der Fußboden in den Ecken und Nischen im Waffelbackbereich war stellenweise deutlich mit dunklen Schmutzansammlungen verunreinigt.

Der Innenboden der rechten Unterbaukühlschublade (neben dem großen Standkühlschrank) war mit einer angetrockneten, hellbraunen Flüssigkeit verunreinigt.

Die Anschlagflächen der Spülmaschinentür waren stellenweise mit dunklen, angetrockneten Schmutzansammlungen verunreinigt.

Die Holzregale unterhalb der Arbeitsfläche im Waffelbackbereich waren mit dunklen Schmutzansammlungen verunreinigt.

Die Mängel wurden mittlerweile vollständig behoben.

Zu Nr. 1)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2)
§ 2 Nr. 7 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 23.11.2023

Main-Kinzig-Kreis

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63571 Gelnhausen