Gaststätte "Zum Storch"

Saalgasse 3 - 5

60311 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 12.10.2023

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall, ein Rattenbefall und ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Der Besteckkasten war stark verschmutzt, insbesondere mit Kotanhaftungen von Mäusen. Das gesamte Thekenmobiliar war massiv altverschmutzt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte:
• Trinkgefäße lagerten unmittelbar neben Ausscheidungen von Schadnagern
• Schadnageranfraß an Kaffeefiltern
Mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt. Der Unterbau vom Schanktisch war massiv verschmutzt (u. a. mit Schadnagerausscheidungen). Der Innenraum des Getränkekühltresens war stark verschmutzt.
Küche: Mehrere Einrichtungsgegenstände waren stark altverschmutzt:
• Edelstahltisch: Schiebetüren und Griffflächen mit Altverschmutzungen
• Verschmutzte Oberfläche vom Hängeschrank
• Ablagefläche für Servierplatten mit Altverschmutzungen
• Unterbau der Fritteuse mit massiven Verschmutzungen
• Untergestellfläche der Herdgruppe mit Altverschmutzungen
• Herdgruppe: Grifffläche vom Ofen mit stark verkrusteten Altverschmutzungen
Die Türdichtung, die Gitterroste und der Innenraum des Kühlschrankes waren verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel nicht ausreichend abgedeckt gelagert. Diverse Lebensmittelbehälter waren außen an den Handkontaktflächen verunreinigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war teils braun und ölartig verunreinigt. Die Auffangbleche des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt, ebenso die Topfgitter. Der Backofen war stark altverschmutzt. Der Salamander war verunreinigt. Mehrere verwendete Pfannen waren verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt:
• Küchenpass; Schadnagerausscheidungen auf einem Grubentuch
• Mäusekadaverreste auf der Ablagefläche rechts vom Küchenpass neben Ausscheidungen (Kot- und Urin).
• Mäusekot auf den Edelstahloberflächen der Kochgruppe
Saladette: Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Aufsatzkühleinrichtung gelagerten Lebensmittel wurde überschritten:
• Saladette Dosenmais, gemessen bei +14,6 °C
• Geraspelte Karotten, gemessen bei +17,7 °C
• Salatdressing auf Molkereibasis, gemessen bei +15,8 °C
Der Innenraum der Saladette war verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war ebenfalls verunreinigt.
(UG) Spülküche: Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Geschirrspülbrause und der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Rohrleitungen waren ebenso verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, insbesondere mit Mäusekot.
(UG) Fleischkühlraum: Das Türblatt war stellenweise schwarz- und schimmelartig verunreinigt. Diverse Elektroinstallationen und Kabel/Leitungen sowie der Verdampfer waren schimmelähnlich verunreinigt.
(UG) Bierkeller: Das Türblatt und der Türrahmen waren stellenweise schwarz- und schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 23.11.2023

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