1. Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war.
Es war eine erhebliche Menge Salat mit Verbrauchsdatum 12.09.2023 in der Burger Belegstadion und zum Nachholen im umliegenden Kühlschrank. (Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2022 i.V.m. Art 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011)
2. Die Räumlichkeiten befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
Eine ordnungsgemäße und tiefgründige Grundreinigung aller Räumlichkeiten und Betriebsgegenstände muss unverzüglich stattfinden. (Art 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 (VO (EG) Nr. 852/2004)
3. Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Gereinigte Vorratsbehälter und Geschirr waren noch feucht und mit Restverschmutzungen verunreinigt. (Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a)
Die hygienischen Mängel waren zum Teil erledigt. (Stand 19.09.2023)