Wiener Feinbäcker Heberer

Schillerstraße 2

60313 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 12.09.2023

Betriebsstätte (allgemein): Im gesamten Betrieb wurde ein starker Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet.
Verkauf: Der Unterschrank und das Kassenfach waren mit toten Schaben verunreinigt. Das Kühlaggregat unter der Kuchentheke und der Bereich um das Aggregat war verunreinigt. Eine Kunststoffkiste mit Getränkedosen war innen mit Kot und Urinspuren verunreinigt. Die Unterschränke und Lagerbereiche der Theke waren stellenweise stark mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Das Kühlaggregat unter der Brötchenkühltheke und der Bereich um das Aggregat war verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Kühltheke gelagerten Lebensmittel (belegte Brötchen mit kühlpflichtigen Lebensmitteln: Samali, Schinken, Schnitzel) wurde überschritten. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Der Unterschrank des Handwaschbeckens war beschädigt und es wurden dort mehrere lebende und tote Schaben vorgefunden (Schabennest). Der Gärschrank unter dem Etagenofen war innen schimmelähnlich verunreinigt. Der Lagerbereich neben dem Etagenofen war verunreinigt und in der Holzverkleidung wurden mehrere lebende Schaben vorgefunden (Schabennest).
Vorbereitung: Der Unterschrank des Doppelspülbeckens war verunreinigt. Der Bereich hinter der Spülmaschine war stark mit Schabenspuren verunreinigt und es wurden dort mehrere lebende Schaben festgestellt. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt.
Lagerraum Keller Kühlung: Der Fußboden war in den Rand- und eckbereichen mit Mäusespuren (Kot und Urin) sowie toten Schaben verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur (-18° C) für die in der Tiefkühltruhe (Links, Metalldeckel) gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Ein Tiefkühlschrank (Nr. 4) war stark vereist. Die Türdichtungen des Tiefkühlschrankes (Nr. 3) waren verunreinigt und es wurden dort mehrere lebende Schaben festgestellt.
Lagerraum Keller Putzlager: Der Fußboden war stark mit Mäusespuren (Kot und Urin) und einer skelettierten Maus verunreinigt. Die Regalböden waren stellenweise mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt.
Personaltoilette Keller: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 15.09.2023 waren die Mängel größtenteils behoben.

Veröffentlichungsdatum: 22.11.2023

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