Bäckerei / Konditorei Bachbäcker

Grüneburgweg 58 - 62

60323 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 05.10.2023

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Vorbereitung: Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (u. a. Zwetschgen, Spinat) in Verkehr gebracht. Der Spinat wies einen artfremden Geruch auf. Mehrere Metallabdeckungen der trockenen Rohstoffe/Saaten (u. a. Kürbiskerne) waren mit Mäusekot verunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen und an Lebensmittelmotten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In der Kiste mit Backpapier befanden sich adulte Mehlmotten. In einem Behälter mit Saatgut (u. a. Roggenvollkornschrot, fein) war ein Gespinst von Mehlmotten.
Backstube: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot auf bzw. in der Anschlagmaschine, im Brotschießer, in der Schublade, am Teigkneter). Es wurde zudem ein Käferbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden mehrere Bänder mit schimmelähnlichen Belägen in Schubladen bevorratet.
Verkauf / Theke: Die Saftpresse war verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 09.10.2023 zum größten Teil beseitigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 22.11.2023

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