Nollywood Restaurant Frankfurt

Hafenstraße 19

60327 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 11.10.2023

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Schaben- und Mäusebefall festgestellt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. Fraßspuren im Getränkekühlschrank; eine tote Maus auf dem Fußboden). Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Getränkekühlschrank war verunreinigt. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt. Der Getränkekühltresen war verunreinigt. Küche Vorraum: Der Fußboden und die Treppe waren verunreinigt und auf dem Fußboden lag Mäusekot. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (z. B. Mäusekot unter dem Kühlschrank, auf Untergestell der Spüle und auf dem Fußboden). Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Es wurde ein Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt und beschädigt. Der Fußboden war verunreinigt. Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Unterbau der Doppelspüle war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Das Schutzgitter des Wandlüfters war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (tiefgekühlt, gekühlt) unabgedeckt und unverpackt gelagert. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Das Insektengitter des Fensters war verunreinigt. Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt (Holzrührlöffel, Schneidebrett). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Schubladenschrank, Innenraum Kühlschrank, Oberseite Kühlschrank, Holzregal). Die Fritteuse war verunreinigt. Der Korb der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt.

Personaltoilette: Es fehlte eine Toilette für das Personal mit einem Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr sowie Mittel zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 soweit behoben, dass der Betrieb wieder geöffnet werden konnte.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 21.11.2023

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