Zuständigkeitsbereich
Wiesbaden (Stadt)
Biebricher Fisch Markt
Straße der Republik 8
65203 Wiesbaden
Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Betriebsstätte allgemein: Der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer der den gesamten Betrieb (Vorbereitung und Theke) mit Warmwasser versorgen soll, war defekt. Es wurden Überschreitungen der festgelegten Grenzwerte (Temperatur im Kühlraum zur Lagerung von frischem Fisch dauerhaft über 4°C) festgestellt, ohne dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zur Vermeidung, Ausschaltung oder Reduzierung der ermittelten Gesundheitsgefahren unverzüglich angewandt wurden.
Theke/Tresen: Die Scheiben, sowie teilweise der Innenraum der Kühltheke, waren mit angetrockneten Fischresten verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr und Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern) fehlte. Es war lediglich ein Becken zum Waschen von Lebensmitteln vorhanden. Der Deckel des Abfallbehälters fehlte. Die in abtauendem Eis (offensichtlich bereits völlig geschmolzen) gekühlten Fischereierzeugnisse hatten Schmelzwasserberührung. In der Untertischkühlung wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2°C für frischen Fisch überschritten (amtliche Messung 6,2°C), eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht.
Vorbereitung: Die Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates waren verunreinigt. Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Es wurde ein Stuhl mit einem nicht leicht zu reinigenden Stoffbezug im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, genutzt. Die Beschaffenheit der Oberfläche des Arbeitstisches (der Tisch wird auch zum Schneiden von Wassermelonen benötigt) war mangelhaft.
Kühlraum: Der Fußboden war erheblich mit Wasser (vermutlich Schmelzwasser aus den Eissäcken) verunreinigt. Das Türblatt war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Dies galt insbesondere auch für die Säcke mit Scherbeneis, welches für den Kontakt mit Lebensmitteln verwendet wird. Die in abtauendem Eis gekühlten Fischereierzeugnisse hatten Schmelzwasserberührung.
Personaltoilette: Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose, Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.
Verkaufsraum: Die Regale im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestanden weitestgehend aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Für die Entnahme von Lebensmitteln (Datteln) zum direkten Verzehr, die in Selbstbedienung angeboten wurden, fehlte ein geeignetes Hilfsmittel (Zange, Schaufel). Es wurden Lebensmittel (getrocknete Datteln) in Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur (0-4°C) überschritten hatten. Die Lagerung erfolgte bei Raumtemperatur. Die auf Grund einer kurzen Restlaufzeit des MHD preisreduzierten Artikel
(Joghurt, Wurstaufschnitt) wurden ohne Kühlung neben der Kasse angeboten. Diese wurden umgehend freiwillig entsorgt.
Entsorgung: Für die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Neben- und/bzw. Folgeprodukte fehlte ein hygienisch einwandfreier Behälter mit dichtschließendem Deckel.
Personalschulung: Es wurden Personen beschäftigt, für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis im Betrieb einsehbar war.