Welche Folgen haben Fehler beim Umgang mit Lebensmitteln?
Mangelhafte Händehygiene, falsche Lagerung oder eine nicht ausreichende Erhitzung: Fehler beim Umgang mit Lebensmitteln sind schnell passiert. Doch schon kleine Fehler können dazu führen, dass sich Krankheitserreger schnell vermehren. Werden die betroffenen Speisen anschließend auf einem Fest verzehrt, kann ein großer Personenkreis gleichzeitig erkranken. Im schlimmsten Fall können solche Lebensmittelinfektionen für empfindliche Personen (Schwangere, Säuglinge, Kleinkinder oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem) sogar lebensgefährlich sein.
Bei einem Fest ist deswegen der Veranstalter dafür verantwortlich, dass alle angebotenen Speisen und Getränke gesundheitlich unbedenklich sind und niemand durch den Verzehr zu Schaden kommt. Dennoch ist nur wenigen bewusst, dass jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, hierfür auch zivil- und strafrechtlich haftet. Es empfiehlt sich daher im Voraus zu prüfen, ob die Veranstaltung durch entsprechende Versicherungen rechtlich abgesichert ist.
Welche Speisen sind für Feste geeignet?
Einige Speisen sind besonders anfällig für ein starkes Bakterienwachstum und müssen daher unbedingt fachgerecht zubereitet und gelagert werden. Hierzu zählen unter anderem Speisen, welche rohe Eier, Rohmilch, Rohmilchkäse, rohen Fisch, Krebse, Weichtiere, rohe Sprossen oder rohes Fleisch enthalten. Die Zubereitung und der Umgang mit diesen empfindlichen Lebensmitteln sollte sicherheitshalber nur von fachkundigen Personen oder professionellen Anbietern übernommen werden. Personen ohne entsprechende Fachkunde sollten dagegen nur Speisen zum Fest mitbringen, welche vollständig durcherhitzt wurden oder nicht anfällig für das Wachstum von Bakterien sind.
Was sollte bei Kuchenspenden beachtet werden?
Vor allem Kuchenbasare erfreuen sich bei Schul- und Kita-Festen großer Beliebtheit. Die Speisen werden hierfür in der Regel von Privatpersonen zu Hause zubereitet und anschließend zum Fest transportiert. Damit die angebotenen Lebensmittel auch sicher genossen werden können, sollten bei der Zubereitung folgende Punkte beachtet werden:
Keine rohen Eier als Zutat
Da rohe Eier mit Salmonellen behaftet sein können, sollten sie vor dem Verzehr immer vollständig durcherhitzt werden. Deswegen sollten bei Kuchenbasaren nur komplett durchgebackene Speisen angeboten werden. Auf Kuchen oder Süßspeisen mit rohen oder nicht vollständig durcherhitzen Eiern wie Baiser-Kuchen oder Tiramisu sollte sicherheitshalber verzichtet werden.
Keine Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung
Egal ob Cremefüllungen, Pudding, Sahne oder Quark: Bei Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung ist immer eine ausreichende Kühlung erforderlich. Da dies bei Kuchenbasaren oft nur schwer umsetzbar ist, sollte zur Sicherheit auf entsprechende Speisen verzichtet werden.
Keine Produkte aus Rohmilch
Auf Rohmilch und Rohmilcherzeugnisse sollte ebenfalls verzichtet werden. Das gilt auch, wenn die Rohmilch zuvor eigenständig abgekocht wurde.
Lebensmittelhygiene beginnt bei der Zubereitung
Um die Sicherheit der zum Fest mitgebrachten Speisen zu gewährleisten, ist eine hygienische Zubereitung unerlässlich. Die beginnt schon mit dem gründlichen Waschen der Hände vor Beginn der Zubereitung. Zudem sollten offene Wunden immer mit einem wasserdichten Pflaster abgedeckt werden. Um sicher zu gehen, dass keine Krankheitserreger auf die Lebensmittel übertragen werden, sollte an der betroffenen Hand zusätzlich ein Gummihandschuh getragen werden. An ansteckenden Krankheiten leidende Personen sollten auf die Zubereitung von Lebensmitteln verzichten. Darüber hinaus sollten nur einwandfreie Lebensmittel verarbeitet werden. Zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit sollten die für das Fest bestimmten Speisen außerdem so frisch wie möglich zubereitet werden. Es empfiehlt sich deswegen erst unmittelbar vor dem Fest mit der Zubereitung zu beginnen.
Für die Zubereitung sicherer Lebensmittel ist eine saubere Umgebung unerlässlich. Daher sollten alle Arbeitsflächen und Küchengeräte vor und zwischen den Arbeitsschritten gründlich gereinigt werden. Hierbei dürfen ausschließlich saubere Spüllappen, Spülschwämme und Geschirrtücher zum Einsatz kommen. Überdies sollte beim Umgang mit Lebensmitteln nur saubere Kleidung getragen werden. Dass Haustiere zu keinem Zeitpunkt Zugang zu den Speisen haben und sich auch während der Zubereitung nicht in der Küche befinden sollte selbstverständlich sein.
Was muss bei der Planung und Durchführung beachtet werden?
Bei einem Fest kann es schon mal etwas hektischer zugehen. Um trotzdem den Überblick zu behalten, ist eine sorgfältige Planung unerlässlich. So sollten alle teilnehmenden Personen bereits im Voraus ausführlich darüber informiert werden, welche Speisen mitgebracht werden dürfen und was bei der Zubereitung zu beachten ist. Damit am Tag des Festes trotz Trubel nichts übersehen wird, sollte außerdem eine Liste darüber geführt werden, wer welche Speisen mitgebracht und wer die Eingangskontrolle vorgenommen hat. Bei der Eingangskontrolle kann dann überprüft werden, ob die Verpackungen und Behältnisse der Speisen unbeschädigt und sauber sind und ob der Geruch und das Aussehen unauffällig sind.
Um die Sicherheit der Speisen während des Kuchenbasars zu gewährleisten, kommt es auch auf einen geeigneten Standort an. Dieser sollte witterungsgeschützt sein und in unmittelbarer Nähe über eine Möglichkeit zur Händereinigung verfügen. Überdies müssen die angebotenen Speisen immer vor Berührung, Anniesen oder Anhusten geschützt werden. Hierfür können zum Beispiel Abdeckhauben genutzt werden.
Für alle an der Abgabe der Speisen beteiligten Personen ist gründliches Händewaschen unverzichtbar. Trotzdem soll ein direkter Händekontakt mit den Lebensmitteln vermieden werden, beispielsweise durch die Verwendung von Zangen oder Servierbesteck. Wie auch bei der Zubereitung müssen Wunden an den Händen oder Armen immer mit einem wasserdichten Pflaster abgedeckt werden. An Durchfall oder Erbrechen sowie akuten Atemwegsinfekten erkrankte Personen dürfen keinen Kontakt zu den Lebensmitteln haben.
Verfasser: DHB-Netzwerk Haushalt, Landesverband Hessen e.V.
Stand: September 2023