Was versteht man genau unter der Bezeichnung „Gras- und Blattprodukte“?
Gras- und Blattprodukte sind eigentlich keine definierte Lebensmittelgruppe. Deswegen bezieht sich das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) auf frisches Blattgemüse, Blattsalate, Kräuter, aber auch getrocknete Kräuter, Teeblätter und Produkte aus diesen (z.B. Matcha, Moringa oder Olivenblätter als mögliche Nahrungsergänzungsmittel) sowie grüne Smoothies.
Was ist bei der Verwendung von Gras- und Blattprodukten so bedenklich?
Gras- und Blattprodukte können durch eine Vielzahl krankheitsverursachender Keime belastet sein. So wurden beispielsweise im September 2016 in Bio-Gerstengrasprodukten aus Deutschland E.coli-Bakterien nachgewiesen. Weitere bakterielle Krankheitserreger, die in den Gras- und Blattprodukten vorkommen können sind u.a. Salmonellen, Campylobacter, EHEC oder Listerien.
Wie kommen die Keime in die Pflanzen?
Beim Anbau, beispielsweise durch die Düngung mit Fäkalien oder verunreinigtes Wasser, oder nach der Ernte, etwa beim Trocknungsverfahren, können die Blatt- und Grasprodukte mit den krankheitserregenden Keimen kontaminiert werden. Dabei bleiben einige Keime nicht nur auf der Oberfläche der Pflanzen, sondern dringen auch ins Innere ein. Außerdem können die Erreger durchaus auch in den Produkten bis zum Verzehr überleben und sich in den Produkten vermehren, wie etwa in Smoothies. Kühlung und Säuerung dieser Produkte können diese Vermehrung deutlich minimieren. Eine ausreichende Erhitzung der Lebensmittel etwa, kann die Bakterienzahl ebenfalls senken.
Was passiert bei einer Infektion mit einem dieser Keime?
Die Symptome einer möglichen Erkrankung sind abhängig von der jeweiligen Bakterienart und den, von diesen Bakterien, gebildeten Giftstoffen. Die häufigsten Infektionen führen jedoch zu Magen-Darm-Grippe-ähnlichen Symptomen, Fieber, Kopf-, Glieder- und Muskelschmerzen. EHEC oder eine Listeriose können sogar tödlich enden.
Wie groß ist das Risiko für eine Infektion mit derlei Keimen?
Das Risiko, nach dem Verzehr von Gras- und Blattprodukten an einen der Keime zu erkranken, ist u.a. abhängig von der Bakterienart und den jeweiligen Abwehrkräften der Verbraucherinnen und Verbraucher. Vor diesem Hintergrund können das Infektionsrisiko sowie ein möglicher Krankheitsverlauf bei Kleinkindern, Schwangeren, älteren oder durch Vorerkrankungen geschwächten Personen deutlich höher und schwerer ausfallen.
In Deutschland gab es allerdings bisher nur wenige belegte Fälle von bakteriellen Lebensmittelinfektionen durch den Verzehr dieser Lebensmittel. Dennoch rät das BfR rät den Verbraucherinnen und Verbrauchern deutliche Vorsichtsmaßnahmen für den Umgang mit dem Blattgrün.
Allgemeine Empfehlungen des BfR für die Verwendung von Gras- und Blattprodukten:
- Frische Blattprodukte vor dem Rohverzehr gründlich waschen und zeitnah aufbrauchen.
- Bereits zerkleinerte frische Blattprodukte bis zum Verzehr bei max. 7°C aufbewahren.
- Frisch hergestellte grüne Smoothies bis zum Verzehr ebenfalls bei max. 7°C lagern und noch am Tag der Herstellung verzehren.
- Werden in den Smoothies Zitrusfrüchte verarbeitet oder Zitronensaft hinzugefügt, kann durch die Säuerung die Vermehrung krankheitsverursachender Bakterien verlangsamt oder auch verhindert werden.
- Frische Kräutertees immer mit sprudelnd kochendem Wasser übergießen.
- Schwangere, Personen, deren Abwehrkräfte aufgrund hohen Alters, Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahme geschwächt sind, sollten auf den Verzehr vorgeschnittener verpackter Salate verzichten und stattdessen frische, gründlich gewaschenen Salate verwenden und diese vor dem Verzehr selbst zubereiten.
- Nahrungsergänzungsmittel aus getrockneten Blatt- und Grasprodukten sollten außerdem von diesen Personen nur nach ärztlicher Rücksprache verwendet werden.
Stand: Februar 2020