Gesetzliche Regelungen zu Lebensmittelverpackungen
Die grundsätzlichen Anforderungen an Lebensmittelverpackungen sind EU-weit gesetzlich geregelt. Danach sind Lebensmittelkontaktmaterialien so herzustellen, dass sie
- keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder
- eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeiführen oder
- eine Beeinträchtigung der sensorischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeiführen.
Stoffe in Verpackungen und deren möglicher Übergang in Lebensmittel
Übergang von aromatischen Mineralölbestandteilen (MOAH) aus Kartonverpackungen
Ursache: Verwendung von Recyclingkarton, welcher Reste an MOAH aus den Druckfarben enthält.
Risiko: Verdacht auf krebserregende Wirkung.
Rechtssetzung: Ist auf EU-Ebene im Gange.
Maßnahmen der Industrie:
- Verwendung von Frischfaserkarton
- funktionelle Barriere (Aluminium, PET)
- alternative Packungen aus Kunststoff
Übergang von Stoffen aus Druckfarben
Ursache: Druckfarben, Drucktechnik, sowie Kontakt der bedrucken Packungsaußenseite mit der unbedruckten Packungsinnenseite beim Stapeln oder Rollen von Verpackungsmaterial (Abklatsch)
Beispiel: Benzophenon, welches als Härter des Farblackes bei UV-Druckverfahren eingesetzt wird.
Rechtsetzung:
- Verordnung über die „Gute Herstellungspraxis“ von Verpackungsmaterialien
- „Druckfarbenverordnung“ im Entwurf
Maßnahmen der Industrie:
- Schadstoffarme Druckfarben
- Alternative Drucktechnik
Übergang von kurzkettigen Kunststoff-Anteilen (Oligomeren) aus Kunststoffverpackungen
Ursache: Nicht völlig vermeidbare Reaktionsprodukte bei der Kunststoffherstellung
- Betroffene Kunststoffe: Polyamid (PA), Polystyrol (PS),
- Polyethylenterephthalat (PET), Polyolefine (PE, PP)
Risiko: toxikologisch nicht ausreichend bewertete Stoffe; BfR-Stellungnahmen im Einzelfall;
Rechtsetzung: Es bestehen keine konkreten rechtlichen Grundlagen; Maßnahmen der Industrie sind nicht bekannt
Übergang von Aluminium aus Aluminiumgegenständen
Ursache: Löslichkeit von Aluminium z.B. aus Grillschalen, Backblechen, Trinkgefäßen gegenüber Säuren und Laugen, sowie sehr salzhaltigen Produkten
Risiken bei:
- Sauren Lebensmittel
- Sehr salzigen Lebensmittel
- Lauge (Laugengebäck)
- und zusätzlich hohen Temperaturen (Braten, Grillen) sowie längeren Kontaktzeiten
Lösung:
- Einschränkung des Gebrauchs bzw. Verwendung von alternativen Materialien durch den Verbraucher
- Beschichtung/Stabilisierung durch die Industrie
- Richtwert: 5 mg/kg Lebensmittel
Übergang von Melamin und Formaldehyd aus MF-Gegenständen wie Becher, Menüteller, Schöpfkellen
Risiken bei:
- problematischen Lebensmitteln bzw. Bedingungen: saure Lebensmittel und höhere Temperatur (>70°C)
Lösung:
- Einschränkung des Gebrauchs
- Optimierung der Materialqualität
- Alternative Materialien wie Keramik, Metall oder Polyamid
Rechtssetzung:
- Grenzwerte laut Verordnung der EU 10/2011: Formaldehyd: 15 mg/kg Lebensmittel; Melamin: 2,5 mg/kg Lebensmittel
- Einfuhrverordnung der EU 284/2011
Untersuchung des Verpackungsmaterials
Bei der Untersuchung von Lebensmittelverpackungen im Labor werden in der Regel ungebrauchte Verpackungen verwendet. Diese werden unter standardisierten Bedingungen mit definierten Testsubstanzen, die auch in verschiedenen Lebensmittelgruppen in einer bestimmten Konzentration vorkommen, geprüft. Damit wird sowohl eine verbesserte Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse zwischen unterschiedlichen Laboratorien als auch eine vereinfachte Analytik gewährleistet.
Untersuchung verpackter Lebensmittel
Auch aus Verpackungen entnommene Lebensmittel werden auf Stoffe untersucht, die eventuell aus dem Verpackungsmaterial herausgelöst und in das Lebensmittel übergegangen sind. Die Interpretation der Ergebnisse ist oft schwierig, da die Herkunft des Stoffes nicht mit ausreichender Sicherheit auf die Verpackung zurückgeführt werden kann. Deshalb sind in diesem Prozess umfassende Stufenkontrollen erforderlich. Das bedeutet, dass Untersuchungen der fertig verarbeiteten Lebensmittel vor deren Verpackung sowie sämtlicher Verpackungen (Transportpackungen, Umhüllungen) vor deren Verwendung durchgeführt werden.
Stand: Februar 2020