Wissenschaftler untersucht Erdbeeren im Labor

Lebensmittel, Kosmetik und Schmuck auf dem Prüfstand

Sind in Lebensmitteln, Kosmetika oder Schmuck Stoffe enthalten, die gesundheitliche Schäden beim Verbraucher verursachen können? Diese Frage stellen sich die Beschäftigten des Landeslabors in Hessen täglich. Sie analysieren verschiedene Produkte und überprüfen sie auf das Vorhandensein von unerwünschten Stoffen und die Einhaltung der Höchstgehalte.

Wie wird bewertet?

Im Hessischen Landeslabor (LHL)Öffnet sich in einem neuen Fenster werden Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände (zum Beispiel: Kleidung, Lebensmittelverpackungen, Kochgeschirr, Schmuck und mehr) untersucht. Dabei wird festgestellt, welche Stoffe in welchen Mengen enthalten sind. Gleichzeitig wird überprüft, ob Höchstgehalte für bestimmte Stoffe eingehalten werden. Nicht für jeden untersuchten Stoff ist ein gesetzlich festgelegter Höchstgehalt vorhanden. Und auch wenn ein Höchstgehalt überschritten ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass ein Risiko für die menschliche Gesundheit besteht.

Die Bewertung, ob beispielsweise ein Lebensmittel gesundheitsschädlich ist, wird mithilfe von verfügbaren Daten über die Toxizität der nachgewiesenen Stoffe abgeschätzt. Diese Bewertung unterstützt die zuständigen Sachverständigen bei der Entscheidung, welche Maßnahmen für den Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Risiken erforderlich sind.

Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln

Pflanzenschutzmittel kommen bei Nutzpflanzen zum Schutz vor Unkräutern oder Schädlingen (zum Beispiel Insekten oder Pilze) zum Einsatz. Werden in Lebensmitteln Pflanzenschutzmittel-Rückstände nachgewiesen, die über dem gesetzlich festgelegten Höchstgehalt liegen, erfolgt eine Bewertung, ob der Verzehr des Lebensmittels zu einem gesundheitlichen Risiko führen kann. Anhand von Verzehrdaten für das untersuchte Lebensmittel wird die Aufnahmemenge des Rückstands berechnet. Diese sollte die akute Referenzdosis (ARfD: Menge eines Stoffes, die über die Nahrung innerhalb eines Tages oder mit einer Mahlzeit ohne erkennbares Gesundheitsrisiko für den Verbraucher aufgenommen werden kann) nicht überschreiten. Werden mehrere Stoffe gleichzeitig nachgewiesen, wird überprüft, ob diese Rückstände gesundheitliche Schäden verursachen können. Ist dies der Fall, werden die Risiken zusammengefasst und gemeinsam bewertet.

Ethylenoxid-Rückstände in Lebensmitteln

Ethylenoxid ist ein farbloses Gas, das zum Besprühen von Lebensmitteln eingesetzt wird, um Bakterien und Pilze abzutöten. Es kann daher als Rückstand in Lebensmitteln auftreten. In Europa ist die Behandlung von Lebensmitteln mit Ethylenoxid verboten. Da Ethylenoxid im Körper mit der DNA reagieren und zur Entstehung von Krebs führen kann, ist dieser Stoff in Lebensmitteln generell unerwünscht. Die Höchstgehalte in Lebensmitteln orientieren sich daher an der für das Lebensmittel jeweiligen Bestimmungsgrenze. Werden diese Höchstgehalte gesichert überschritten, ist das Lebensmittel nicht verkehrsfähig. Des Weiteren wird bewertet, ob der Verzehr des Lebensmittels zu einer Ethylenoxid-Aufnahme führt, die die Aufnahmemenge geringer Besorgnis von 0,037 µg/kg Körpergewicht pro Tag überschreitet. Bei einer Überschreitung der Aufnahmemenge steigt das Krebsrisiko.

Kojisäure in kosmetischen Mitteln

Kojisäure wird in kosmetischen Mitteln als Hautaufheller, Hautbleichmittel und Depigmentierungsmittel eingesetzt. Kojisäure kann die Umwandlung von Tyrosin zu Melanin, welches für die Färbung der Haut verantwortlich ist, verhindern. Für Kojisäure gibt es keinen gesetzlich festgelegten Höchstgehalt in kosmetischen Mitteln. Jedoch liegt eine toxikologische Bewertung des Committee on Consumer Safety (SCCS) der Europäischen Union vor. In dieser wurde eine sichere Aufnahmemenge anhand von schädlichen Effekten auf die Schilddrüse bei Ratten abgeleitet. Unter Berücksichtigung der potentiellen Menge des Hautbleichmittels, das auf die Haut aufgetragen wird, wird die Exposition mit Kojisäure abgeschätzt. Wenn die Exposition geringer als die sichere Aufnahmemenge ist, ist von keinem Risiko durch die Verwendung des Hautbleichmittels auszugehen.

Nickel in Schmuck

Nickelallergien zählen zu den Kontaktallergien. Erst einige Stunden bis Tage nach der Berührung nickelfreisetzender Gegenstände (Exposition) beginnen die entsprechenden Hautstellen sich zu röten, zu nässen oder zu jucken. Oftmals ist Nickel in Armbändern, Ketten und Uhren als Legierung enthalten. Eine einmal erworbene Allergie gegen Nickel ist nicht umkehrbar. Die betroffenen Personen müssen daher die Exposition gegenüber Nickel ein Leben lang meiden. Bei einer Überschreitung des gesetzlich festgelegten Höchstgehalts wird ermittelt, wie wahrscheinlich es ist, dass es bei Nickel-Allergikern zu einer Auslösung der Allergie kommt. Bei Nickel-Freisetzungen, die bei mehr als zehn Prozent der gegenüber Nickel sensibilisierten Personen zur Auslösung einer Kontaktallergie führen, geht man von einem ernsten Risiko für die menschliche Gesundheit aus. Da für das Entstehen einer Allergie höhere Gehalte notwendig sind als für die Auslösung, schützt dies somit auch vor der Entstehung einer Nickel-Allergie. (schl)

Stand: Januar 2022