Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Asia Nr. 1 GmbH

Kasinostr. 69

64293 Darmstadt

Beanstandete Hygieneproben – somit nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel § 3 LMHV.
Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nachweislich verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 a) (VO (EG) Nr. 852/2004)

Maßnahmen die bereits getroffen wurden:
Entsorgung aller Schneidebretter, Reinigung und Desinfektion aller Arbeitsflächen.

'MARGARETE' der MARGARETE GmbH

Braubachstraße 18-22

60311 Frankfurt am Main

Thekenbereich: In der Betriebsstätte wurde ein Mäusebefall festgestellt, der sich unter anderem durch Mäusekot- und Urinspuren in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens sowie auf offenen Leitungen im Thekenmobiliar zeigte. Zudem wies die Lagerung eines Schneidebretts im Schrank entlang der Ablageflächen Mäusekot-, Urin- und Schmierspuren auf. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der betroffene Raum war so stark verunreinigt, dass eine umfassende Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Zur Nachkontrolle am selben Abend, 07.05.2025, waren die hygienischen Mängel zum Großteil behoben und der Barbetrieb wurde wieder freigegeben.

'Tansas Supermarkt' der Tansas AS-CD Handels GmbH Frankfurt

Sossenheimer Weg 180

65936 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Kühltheke im Verkaufsraum wurde aufgrund von erheblichen Temperaturabweichungen der Lebensmittel mit sofortiger Wirkung gesperrt.

(UG) Lager: Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt und die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

(UG) Kühlhaus Obst/Gemüse: Das Thermometer und die Kunststoffsteigen waren verunreinigt. Es wurden zudem verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (z. B. Salat).

(UG) Kühlhaus Wurst/Käse: Die Kunststoffsteigen waren verunreinigt und die Ver-/Entsorgungsleitungen waren schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerbereich/Verkaufsraum: Das Ausschüttbecken war verunreinigt, die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt und das Reinigungsgerät war erheblich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Tiefkühlraum/Lagerbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Zudem war der Verdampfer defekt, Wasser tropfte heraus. Die TK-Backwaren wurden bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Gemessene Temperatur - 14.0°C). Außerdem waren die gelagerten TK-Produkte zum Teil stark vereist.

Vorbereitungsraum Metzgerei: Verunreinigt waren die Armatur der Doppelspüle, der Fußbodenabfluss und der Edelstahlschrank. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Außerdem wurde eine verunreinigte Kartonage auf einem Schneidetisch gelagert. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr und der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer.

Kühlraum-Fleisch Metzgerei: Die Türdichtung und der Fleischwolf waren verunreinigt. Fleischabfälle wurden im Kühlraum gelagert. Zudem wurden unverpackte Lebensmittel (Marinade; mariniertes Geflügel; Lamm) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Servicetheke/Fleisch-Geflügel: Die Oberflächen der Kühltheke waren verunreinigt und die Tiefkühltruhe war verunreinigt und vereist. Tiefgefrorene Lebensmittel (diverse Fleischwaren) wurden außerdem ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Die Tiefkühlwaren waren zum Teil mit erheblicheren Mengen von Eiskristallen behaftet. Leicht verderbliche Lebensmittel wurden bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (TK-Rindfleisch, gemessene Temperatur - 10.4 °C). Es wurden zudem Lebensmittel (Knochen) in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Fleisch derart aufbewahrt, dass es direkt im Fleischsaft lag (Leber). Lose Ware (z. B. Lamm) wurde unmittelbar neben Fertigpackungen gelagert und Lammköpfe wurden in verunreinigen Beuteln gelagert.

Theke / Feinkost: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Behälter der Oliven waren verunreinigt, zudem wurden mehrere verunreinigte Schaumlöffel auf den Oliven gelagert.

Tief-/Kühlung/Verkaufsraum: Das SB-Kühlregal und die Bereiche unter den Einlegeböden der SB-Kühlregale waren verunreinigt, die Wabenkühlung des SB-Kühlregals war schimmelähnlich verunreinigt. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde in dem SB-Kühlregal die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten (z. B. Feta, gemessene Temperatur + 14.6 °C; ja! Joghurt, gemessene Temperatur + 16.1 °C).

Verkaufsraum: Die Innenflächen der SB-Tiefkühltruhen waren verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. In den TK-SB-Truhen wurden außerdem vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war (Lamm, empfohlenes Verbrauchdatum: 19.04.2025).

Obst- und Gemüseabteilung: Das Obst- und Gemüseregal sowie mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln (Obst-Gemüse) bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Aufgeschnittene Melonen wurden nicht nur kurzfristig ungekühlt zum Verkauf angeboten (gemessene Temperatur + 20.2 °C). Zudem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (angeschimmelte Zucchini).

Bäckereiabteilung: Die Doppelspüle, das Backwarenregal sowie der Backofen (auch das Gärfach) waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde zudem die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten (Käse, gemessene Temperatur + 10.4 °C).

Personaltoilette/Herren: Der Deckenlüfter und die Wandfliesen waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Personaltoilette/Damen: Der Hocker, die Wandfliesen und die Armatur des Handwaschbeckens waren verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war außerdem leer.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 02.05.2025 waren die hygienischen Mängel zum großen Teil behoben und die Sperrung der Kühltheke wurde aufgehoben.

Eventküche/Ghost Kitchen (Geisterküche)

Ostring 7

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Anlieferungsbereich: Der Anlieferungsbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raumes, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Das Insektengitter des Fensters war beschädigt. Die Wände waren im Eingangsbereich und am Lastenaufzug beschädigt. Es wurden Lebensmittelbehälter wie Thermoporte und Chafing Dish auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Lagerraum: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Der Lagerraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Lagerraums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Fensterrahmen und die Fensterscheibe waren beschädigt. Das Fenster schloss nicht vollständig bündig mit dem Fensterrahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde.

Personaltoilette: Die Personaltoilette war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände wie Einkaufswagen, Nasssauger, Klappstuhl aufbewahrt.

Kühlraum: Der Kühlraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Spülbereich: Der gesamte Spülbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war undicht. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.

Vorbereitung: Der gesamte Vorbereitungsraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Es fehlte eine Tür zum Fettabscheider-Raum. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Mörtelwannen und Eimer, die in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wurden, bestanden nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material. Die Zweckbestimmung war eine andere, eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers lag nicht vor. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Auf Grund der fehlenden Tür zum Fettabscheider-Raum zogen stinkende Fettabscheider-Gerüche in die Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Reinigungssachen wurden offen neben Gemüse gelagert.

Küche: Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände wie Straßenschuhe und Sitzkissen aufbewahrt. Der Gewürzschrank war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die drei Gasherde waren stark angerostet und somit nicht mehr leicht zu reinigen. Es fehlte ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr und die Hygienemittel wie Einwegseife und Einwegpapier. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Fußboden verfügte nicht über das erforderliche angemessene Abflusssystem. Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Mehrere Gegenstände (Fritteuse, Töpfe, Schalen, Pfannen), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Mehrere Gewürzbehälter waren verunreinigt. Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte.

Hotel Weyrich

Limesstraße

64720 Michelstadt

Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften und gegen einschlägige Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen

Kiko-Sushi und Asiatic

Nieder-Mörler-Straße 48

61231 Bad Nauheim

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.

‘Erdem Markt‘

Schaumburger Straße 65

65936 Frankfurt am Main

Lagerraum: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel bearbeitet wurden, wiesen erhebliche Mängel auf. Arbeitsabläufe, die den Anforderungen an eine gute Lebensmittelhygiene entsprechen, konnten nicht gewährleistet werden. Der Raum war nicht so gestaltet, dass eine klare Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war, was das Risiko von Kontaminationen sowohl zwischen als auch während der Arbeitsgänge erhöhte. Der Lagerraum wurde zudem als Vorbereitungsraum für das Abbacken von Backwaren genutzt. Das Abbacken von Backwaren im Lagerraum wurde dem Betreiber mit sofortiger Wirkung untersagt. Verunreinigt waren außerdem die Backpapiere und der Backofen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Tiefkühltruhen waren stark vereist und die Warenpflege war mangelhaft.

Lagerraum/Keller: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es war nicht möglich, den Lagerraum vollständig zu kontrollieren, da dieser mit Ware vollgestellt war, sodass ein Großteil des Lagerraumes nicht betretbar war. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Tiefkühltruhen waren stark vereist und verunreinigt.

Verkaufsraum: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Verunreinigt waren das Backwarenregal, die Box in der Tiefkühltruhe, der Kühlschrank und die Regale. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Tiefkühltruhen waren zudem stark vereist und in den Kühlregalen befanden sich zerrissene Kartonagen.

Obst- und Gemüseabteilung: Die Kisten waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden zudem verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (Orangen; Äpfel).

Personaltoiletten: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 16.05.2025 teilweise behoben.

'Bistro Carioca'

Adalbertstraße 4

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Küche: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Mehrere Steckdosen, der Abfallbehälter, diverse Pfannen, das Regal, die Trittleiter sowie die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine wiesen Verunreinigungen auf. Auch der Dönergrill, der Backofen, das Insektengitter des Fensters sowie die Tiefkühltruhe waren verunreinigt, letztere zudem stark vereist. Die Wände waren verschmutzt und zum Teil mit Schwarzschimmel befallen. Ein Behälter war unter anderem mit Schadnagerkot verunreinigt. Der Fußboden zeigte insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen deutliche Verschmutzungen, unter anderem mit Mäusekot. Auch mehrere Einrichtungsgegenstände wie Unterbauten und Oberflächen waren verunreinigt, ebenfalls teilweise mit Mäusekot. Die Ver- und Entsorgungsleitungen waren verschmutzt, unter anderem mit Schmierspuren und Schadnagerkot. Zudem wurden Lebensmittel auf dem Fußboden gelagert (z. B. Zwiebeln). Es wurden Produkte ohne Hinweis auf ein überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum abgegeben („Paprika Rosenscharf“: mindestens haltbar bis Ende 2007). Weiterhin wurden verdorbene und somit nicht sichere sowie nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (z. B. Frühlingszwiebeln). In der Tiefkühltruhe wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur gelagert, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde. Aufgrund starker Vereisung schloss die Truhe nicht mehr vollständig (u. a. TK-Pommes Frites, gemessene Temperatur: -9,4 °C). Darüber hinaus wurden private bzw. betriebsfremde Gegenstände wie Werkzeuge aufbewahrt. Am Handwaschbecken fehlten die erforderlichen Mittel zum Händewaschen sowie zum hygienischen Händetrocknen, wie beispielsweise Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in entsprechenden Spendern.

Gastraum: Der Innenraum der Kühlvitrine wies Verunreinigungen auf. Auch der Fußboden unter der Kühlvitrine war verschmutzt. In der Kühlvitrine wurden zudem nicht abgedeckte Lebensmittel, darunter Desserts und Kuchen, gemeinsam gelagert.

Theke / Bar: Der Abfallbehälter, die Thekeneinrichtung, die graue Box sowie diverse Gegenstände, unter anderem ein Internetrouter, waren verunreinigt. Auch die Eiscrashmaschine, die Doppelspüle, die Kaffeemaschine sowie der Getränkekühltresen wiesen erhebliche Verschmutzungen auf. Letzterer war zudem mit Schwarzschimmel befallen, im Innenraum wurden Wasserlachen festgestellt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Stromkabel zeigten Schmierspuren, unter anderem durch Schadnager. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Unter der Theke wurden verunreinigte Kartonagen gelagert. Ein verschmutzter Aschenbecher sowie schmutziges Gästegeschirr wurden auf der Theke abgestellt. Mehrere Milchbehälter wurden ohne Abdeckung im stark verunreinigten Getränkekühltresen gelagert. Zudem waren Kabel so auf der Einrichtung verlegt, dass eine angemessene Reinigung oder Desinfektion nicht möglich war. Dadurch konnten Schmutzansammlungen nicht vermieden werden. Des Weiteren wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Am Handwaschbecken der Doppelspüle fehlten sowohl Mittel zum Händewaschen als auch zum hygienischen Händetrocknen, wie etwa Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in entsprechenden Spendern.

Personaltoilette: Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde die Personaltoilette als Lagerraum genutzt, sodass keine Personaltoilette zur Verfügung stand. Das Handwaschbecken konnte nicht auf seine ordnungsgemäße Funktion überprüft werden, da keine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände vorhanden war.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 16.05.2025 waren die hygienischen Mängel zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Hofladen Frank

Ortsstraße 25

63697 Hirzenhain

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.

Konak Restaurant

Radilostraße 34

60489 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten.