Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
‚El Maziani‘
Nidacorso 5
60439 Frankfurt am Main
Gesamtbetrieb: Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel einschließlich eines Mäusebefalls festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden aufgrund der festgestellten Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle stand im gesamten Betrieb außerdem kein warmes Wasser zur Verfügung, somit konnte im Betrieb nicht hygienisch gereinigt werden.
Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In und unter den Einrichtungen und teilweise auch auf den Arbeitsflächen befand sich Mäusekot (beispielsweise Mäusekot unter der Eistheke, Mäusekot und Fraßspuren auf dem Fußboden, Mäusekot auf der Arbeitsfläche direkt neben der offenen Eistheke, Mäusekot im Unterschrank mit Betriebsunterlagen, Mäusekot auf der Arbeitsfläche zwischen den Getränkeflaschen, Mäusekot auf den Sockelleisten). Unter den Einrichtungen befand sich zudem stellenweise offenes Mäusegift. Der Bereich war, unter anderem durch den Mäusebefall, so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte, Gegenstände und Oberflächen erforderlich waren. Verunreinigt waren das Verdampferschutzgitter unter der Kühltheke, die Sahnemaschine (Sahneautomat) im Innenbereich, der Unterschrank im Innenbereich, die Dichtungen und Dichtflächen mehrerer Kühleinrichtungen, die Lüfter im Getränkekühlschrank, die Kühlvitrine unter den Lüftungsgittern, mehrere Besteckkästen im Innenbereich und die Zwischenräume der Einrichtungen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Eiskühltheke war im Innenbereich schimmelähnlich verunreinigt. Der Standmixer war mit alten, angetrockneten Produktresten verunreinigt.
Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In und unter den Einrichtungen und teilweise auch auf den Arbeitsflächen befand sich Mäusekot (beispielsweise Mäusekot auf Arbeitsflächen wie z. B. auf der Arbeitsfläche unter den Waffeleisen, Mäusekot und Schmierspuren zwischen den Lebensmittelbedarfsgegenständen, Mäusekot in den Behältern mit Lebensmittelbedarfsgegenständen, Mäusekot auf dem Fußboden im Bereich der Spülmaschine, Mäusekot auf dem Unterbau des Doppelspülbeckens). Unter den Einrichtungen befand sich zudem stellenweise offenes Mäusegift. Der Bereich war, unter anderem durch den Mäusebefall, so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte, Gegenstände und Oberflächen erforderlich waren. Verunreinigt waren der Innenraum sowie der Innenraumventilator des Kühltisches, der Toaster im Innenbereich, der Standventilator, mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine und das Gitter der Belüftung. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Tür- und Schubladendichtungen des Kühltisches waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen mit schimmelähnlichen und schleimigen Belägen verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war außerdem stark vereist und der Wasserkocher sowie der Innenraum der Haubenspülmaschine stark verkalkt.
Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In und unter den Einrichtungen befand sich Mäusekot (beispielsweise auf dem Fußboden und auf gelagerten Lebensmittelbedarfsgegenständen). Unter den Einrichtungen befand sich zudem stellenweise offenes Mäusegift. Der Bereich war, unter anderem durch den Mäusebefall, so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich waren. Verunreinigt waren die Oberfläche der Tiefkühltruhe sowie die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel. Die Tiefkühltruhe war stark vereist.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 06.03.2026 vollständig behoben.