Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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259 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

DND Eastfood GmbH

Friedhofsweg 2

61184 Karben

Im gesamten Betrieb wurden nicht unerhebliche Mängel in der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel festgestellt. Die im Betrieb hergestellten Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Joe's Burger GmbH

Robert-Bosch-Straße 15

63303 Dreieich

Es wurden ein Schaben- und Mäusebefall sowie hygienische Mängel festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (offene Lebensmittel wie Gurken, Tomaten, Zwiebeln, Käse, Burgerbrötchen, Salat, Brötchen, Saucen, Schnitzel, Paprika und Pommes) waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf Grund der vorgefunden Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls wurde das
Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von offenen Lebensmitteln im Betrieb mit sofortiger Wirkung vorübergehend untersagt.

La Mamma

Hauptstraße 22 a

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
4) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
5) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.
6) Es wurde eine Änderung der Informationen zu einem Lebensmittel vorgenommen, die den/die Endverbraucher/in irreführten oder in anderer Weise den Verbraucherschutz und die Möglichkeit des/der Endverbrauchers/in, eine fundierte Wahl zu treffen, verringerte.
7) Die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel bzw. Stoffe, die in einem Lebensmittel verarbeitet werden, war nicht in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sichergestellt.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.
Mängelbeseitigung festgestellt am 19.09.2025 (größtenteils)

Rhein-Main-Therme

Niederhofheimer Str. 67

65719 Hofheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.
4) Es wurden Lebensmittel (Eis) in Verkehr gebracht, die nachteiligen Beeinflussungen bei der Behandlung und Herstellung ausgesetzt waren.
5) Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
6) Es wurden Vorrichtungen zum Waschen von Lebensmitteln nicht sauber gehalten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.
Mänelbeseitigung festgestellt am 1.12.2025

Spice 7

Breslauer Str . 65

65779 Kelkheim

Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.
Mängelbeseitigung festgestellt am 08.12.2025

Star of India

Hubertstr.9

65439 Flörsheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel- und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.
4) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.
5) Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.
Mängelbeseitigung festgestellt am 01.12.2025

Urfa Kebab Haus

Untere Königsstraße 60

34117 Kassel

Am 16. Februar 2026 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Es wurden im Bereich Verkauf/Thekenbereich lebende Schaben festgestellt und nicht beseitigt. Der Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird, war somit nicht gereinigt und desinfiziert. Die Schaben befanden sich im Wandbereich rechts unterhalb der Drehspieße. Die Betriebsstätte war damit nicht sauber, hergestellte Lebensmittel und Rohstoffe sowie Zutaten waren einer möglichen Kontamination durch beispielsweise Fraß oder Ausscheidungen von Schädlingen ausgesetzt. Insgesamt ergibt sich die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung durch eine Ekel erregende Beeinträchtigungsmöglichkeit von Lebensmitteln aufgrund der vorgefundenen lebenden Schaben im Betriebsbereich der Zubereitung gemäß Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 und Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygiene-Verordnung.
Eine Schädlingsbekämpfung und Reinigung des Betriebes wurden sofort durchgeführt. Am 17. Februar 2026 wurde kein Schabenbefall mehr festgestellt.

Yumas GmbH

Alte Königsteiner Str. 23

65779 Kelkheim

Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.
Mängelbeseitigung festgestellt am 01-12-2025 ( größtenteils)

La Casa del Gusto

Kirchstr. 8

63538 Großkrotzenburg

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren die Dichtungen der Kühlschubladen, in denen offene Lebensmittel lagerten, teilweise verunreinigt und Gegenstände sowie Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (z. B. ein Messer und ein Fleischklopfer), waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Meena Bazar

Langstr. 46-48

63450 Hanau

11.03.2026: Es wurden wiederholt Mängel im Umgang mit kühlungsbedürftigen Lebensmitteln (Geflügelfleisch und Innereien) festgestellt. Zudem wurden weitere Mängel bei der Lagerung von unverpacktem Fleisch, bei dem Reinigungszustand von Gegenständen mit Lebensmittelkontakt sowie deren Instandsetzung festgestellt. Zudem wurden wiederholt Mängel bei der Kennzeichnung von Geflügelfleisch dokumentiert.
12.03.2026: Bei einer Verdachtskontrolle am 12.03.2026 wurde festgestellt, dass in mehrfacher Hinsicht die bestehenden Untersagungen missachtet wurden und ohne Freigabe weiterhin leicht verderbliche Lebensmittel aus der Kühltheke in den Verkehr gebracht wurden.