Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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268 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

ALTAT DÖNER

Fahrstr. 9

63450 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

So waren beispielsweise mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt, in mehreren Bereichen wurde keine gute Handhygiene gewährleistet und in der Kühlzelle wurden Lebensmittel unter unhygienischen Bedingungen gelagert. Insgesamt wurde im Betrieb keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Bäckerei Rüyam

Hahnenkammstr. 34

63450 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholt und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

So wurden beispielsweise in der Backstube offene Backzutaten bei der Lagerung unter unhygienischen Bedingungen nicht vor Kontamination geschützt und eine Vielzahl an Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt war verunreinigt. Insgesamt wurde im Betrieb wiederholt keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet, da sämtliche Bereiche verunreinigt waren. Insbesondere der Deckenbereich in der Backstube war erheblich verschimmelt. Zudem wurden wiederholt Getränke ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung in den Verkehr gebracht.
Bei der am selben Tag erfolgten Nachkontrolle waren die Mängel weitestgehend behoben.

KEYF-ET

Alter Rückinger Weg 57

63452 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

So waren beispielsweise mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt, Lebensmittel wurden unter unhygienischen Bedingungen gelagert, insgesamt wurde im Betrieb keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet und der Reinigungszustand war unzureichend. Zudem wurde Geflügelfleisch bei zu hohen Temperaturen gelagert.
Die Mängel wurden in der Zwischenzeit nachweislich behoben.

Paradero Bar y Tapas

Langgasse 13

63571 Gelnhausen

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war das Reinigungsintervall der Schankanlage überschritten und mehrere Gegenstände bzw. Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt. Darüber hinaus war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet, da in den Dichtungen, an den Stoßkanten und im Innenraum der Kühlmöbel stellenweise augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt wurde.

Pizzeria Dalla Mamma

Waldstr. 2 a

63457 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen waren zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. U. a. waren ein Schneidebrett, die Teigmaschine und der Dosen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt. Zudem waren in einer Kühlzelle das Verdampferschutzgitter, die Bedieneinheit sowie Stromkabel mit überwiegend dunklen, teils hellen schimmelähnlichen Anhaftungen verunreinigt, während dort u. a. unbedeckte Lebensmittel (geschnittene Zwiebel, geschnittene Paprika etc.) und unbedeckte Rohstoffe (Tomaten, Kräuter etc.) lagerten.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 05.11.2025 behoben.

'Pizzeria Calma Caos'

Kaiserstraße 39

60329 Frankfurt am Main

Betriebsstätte allgemein: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren die Eiswürfelmaschine, der Kühltresen sowie mehrere Elektroinstallationen (Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen). Außerdem war der Ablageort der Eisschaufel ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Weiterhin wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf u. a. der Arbeitsfläche unmittelbar neben Tassen.

Pizzaküche: Der Pizzakühltisch war verunreinigt und es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf dem Fußboden, auf der Arbeitsfläche, in Regalen unmittelbar neben Tellern und auf Servietten.

Küche: Verunreinigt waren der Teigkneter, die Decke, der Unterschrank, der Fußboden, der Herd, sämtliche Holzservierbretter, die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken, sowie mehrere Elektroinstallationen (Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen). Das Geflügelfleisch wurde nach der abgeschlossenen Zerlegung nicht auf eine Temperatur von nicht mehr als 4 °C abgekühlt (Temperatur des Geflügelfrischfleischs +12,1 °C). Es wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf der Arbeitsfläche, dem Fußboden und auf der Pizzaaufsatzkühlung unmittelbar neben offener Tomatensoße.

Spülküche: Verunreinigt waren die Geschirrspülbrause, der Fußboden, die Wände und die Haubenspülmaschine

Lager oben: Verunreinigt waren der Treppentritt und der Kühlschrank.

Kühlraum: Verunreinigt war das Regal. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden zudem unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Lager II: Der Fußboden war verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der dritten Nachkontrolle am 03.11.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Bäckerei Simon

Marktstraße 34

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt. Das Lüftungsgitter der Kühltheke war verunreinigt. Im gesamten Thekenbereich wurde ein starker ein Mäusebefall festgestellt. In folgenden Bereichen wurden erhebliche Verunreinigungen durch Mäusekot vorgefunden: auf dem Brotregel, in unmittelbarer Nähe von unverpackten Backwaren; auf den Arbeitsflächen unter und neben dem Brotregal; auf den Regalen für das Verpackungsmaterial im Thekenbereich; in den Brotkörben und Rollwagen unter der Verkaufstheke; auf dem Fußboden unter und zwischen den Einrichtungsgegenständen und auf der Halterung der Kasse im Thekenbereich. Aufgrund der starken Verunreinigung mit Mäusekot, wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Aufgrund der starken Verunreinigung mit Mäusekot, wurden Lebensmittelverpackungen (Brottüten, Kaffeebecher, Getränkehalter) so aufbewahrt, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Zum Teil wurden an der Verpackung Fraßspuren festgestellt.

Vorbereitung: Es wurde ein starker Mäusebefall festgestellt. Auf dem Boden neben der Saladette, dem Kühlschrank, der Tiefkühltruhe und unter dem Backofen wurden erhebliche Verunreinigungen durch Mäusekot festgestellt.

Pattaya Imbiss

Taunusstraße 17 a

60329 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schaben auf der Arbeitsfläche und auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Reiskocher, der Fußboden, das Regal und teilweise die Wände.

Küche Es wurde ein Mäusebefall (Mäusekot auf der Arbeitsfläche, in Regalen und auf dem Fußboden) und ein Schabenbefall festgestellt (Schaben in den Regalen). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Tür zum Hof, die Geschirrspülbrause, der Wokherd, das Hängeregal, der Fußboden und teilweise die Wände. Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war mit alten Fettrückständen verunreinigt.

Hof: Der Fußboden und die Decke waren verunreinigt.

Lager: Verunreinigt waren der Türrahmen, die Tür, der Fußboden, der Kühlschrank und teilweise die Wände.

Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden der Betreiberin mit sofortiger Wirkung untersagt. Zudem wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 17.11.2025 größtenteils beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Restaurant Villa Lacus GmbH

Berliner Ring 108

64625 Bensheim

Bei einer Kontrolle am 16.10.2025 wurden mehrere z.T. erhebliche hygienische Mängel im gesamten Betrieb festgestellt. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen:
Mehrere in der Betriebsstätte vorgefundene Bedarfsgegenstände, die direkt mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren z.T. hochgradig verunreinigt, nicht für den Lebensmittelkontakt geeignet oder nicht so gebaut, beschaffen und instandgehalten, dass das Risiko einer Kontamination so gering wie möglich ist.
- Betroffen von den Verunreinigungen waren mehrere Kunststoffschneidebretter, der Fleischklopfer, der Einstichdorn des Dosenöffners, der Heizkörper der Fritteuse, die Aufschnittmaschine, die Gemüseschneidemaschine und die Eiswürfelmaschine.
- Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet.
- Mehrere Kunststoffschneidebretter waren beschädigt (Risse, grobporige Oberfläche), so dass sie nicht mehr leicht zu reinigen waren.
- Mehrere Pfannen waren beschädigt – es löste sich bereits die Innenbeschichtung ab.
Aufgrund der innenliegenden, schimmelähnlichen Verunreinigungen der Eiswürfelmaschine waren die Eiswürfel nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.
Bei einer Nachkontrolle am 20.10.2025 wurde festgestellt, dass die Grundreinigungsmaßnahmen vollzogen wurden. Die allgemeine Betriebshygiene wurde deutlich verbessert.

Asia Laden

Helenenstraße 3

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Verkaufsraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Des Weiteren war ein Geruch nach verwestem Fleisch deutlich wahrnehmbar. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Theke/Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Des Weiteren war ein Geruch nach verwestem Fleisch deutlich wahrnehmbar. Die Innenfläche der Kühltheke unter dem Lüftungsgitter waren stellenweise erheblich mit alten Ablagerungen verunreinigt. Die Wände waren nicht so konzipiert, dass diese angemessen zu reinigen und/oder zu desinfizieren waren. Der Wandbereich zum Vorbereitungsraum war mit einer Raufasertapete tapeziert. Der Verstoß bestand immer noch (bereits festgestellt am 08.05.2025, 14.05.2025, 20.05.2025 und 30.07.2025). Das Tischeinlegeschneidebrett war großflächig schimmelähnlich verunreinigt. Es waren einige Messer und Spalter verunreinigt. Es wurde ein erheblicher Schabenbefall auf dem Fußboden und im Innenbereich der Kühltheke festgestellt. Es wurde ein erheblicher Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Vorbereitung: Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war großflächig, vor allem an den Außenbereichen, mit weißen, fettigen Ablagerungen verunreinigt, Der Verstoß bestand immer noch (bereits festgestellt am 08.05.2025, 14.05.2025, 20.05.2025 und 30.07.2025). Der Fußboden war stellenweise erheblich mit Mäusekot und alten Resten verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war erheblich mit alten, braunen Ablagerungen verunreinigt. Des Weiteren befand sich auf dem gesamten Bodenbereich eine übelriechende Flüssigkeit. Die Geschirrspülbrause war schimmelähn-lich verunreinigt. Der Verstoß bestand immer noch (bereits festgestellt am 08.05.2025, 14.05.2025, 20.05.2025 und 30.07.2025). Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Schneidebrett wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (direkt auf dem mit Mäusekot verunreinigten Fußboden), so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Der Verstoß bestand immer noch (bereits festgestellt am 08.05.2025, 14.05.2025, 20.05.2025 und 30.07.2025).

Kühlraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Des Weiteren war ein Geruch nach verwestem Fleisch deutlich wahrnehmbar. Der Fußboden war auf der gesamten Fläche mit alten, schmierigen und muffig riechenden Belägen verunreinigt. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Der Verstoß bestand immer noch (bereits festgestellt am 08.05.2025, 14.05.2025, 20.05.2025 und 30.07.2025). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Verstoß wurde nicht abgestellt (bereits festgestellt am 30.07.2025).