Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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262 Einträge

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Bäckerei Simon

Marktstraße 34

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt. Das Lüftungsgitter der Kühltheke war verunreinigt. Im gesamten Thekenbereich wurde ein starker ein Mäusebefall festgestellt. In folgenden Bereichen wurden erhebliche Verunreinigungen durch Mäusekot vorgefunden: auf dem Brotregel, in unmittelbarer Nähe von unverpackten Backwaren; auf den Arbeitsflächen unter und neben dem Brotregal; auf den Regalen für das Verpackungsmaterial im Thekenbereich; in den Brotkörben und Rollwagen unter der Verkaufstheke; auf dem Fußboden unter und zwischen den Einrichtungsgegenständen und auf der Halterung der Kasse im Thekenbereich. Aufgrund der starken Verunreinigung mit Mäusekot, wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Aufgrund der starken Verunreinigung mit Mäusekot, wurden Lebensmittelverpackungen (Brottüten, Kaffeebecher, Getränkehalter) so aufbewahrt, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Zum Teil wurden an der Verpackung Fraßspuren festgestellt.

Vorbereitung: Es wurde ein starker Mäusebefall festgestellt. Auf dem Boden neben der Saladette, dem Kühlschrank, der Tiefkühltruhe und unter dem Backofen wurden erhebliche Verunreinigungen durch Mäusekot festgestellt.

Pattaya Imbiss

Taunusstraße 17 a

60329 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schaben auf der Arbeitsfläche und auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Reiskocher, der Fußboden, das Regal und teilweise die Wände.

Küche Es wurde ein Mäusebefall (Mäusekot auf der Arbeitsfläche, in Regalen und auf dem Fußboden) und ein Schabenbefall festgestellt (Schaben in den Regalen). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Tür zum Hof, die Geschirrspülbrause, der Wokherd, das Hängeregal, der Fußboden und teilweise die Wände. Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war mit alten Fettrückständen verunreinigt.

Hof: Der Fußboden und die Decke waren verunreinigt.

Lager: Verunreinigt waren der Türrahmen, die Tür, der Fußboden, der Kühlschrank und teilweise die Wände.

Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden der Betreiberin mit sofortiger Wirkung untersagt. Zudem wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 17.11.2025 größtenteils beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Restaurant Villa Lacus GmbH

Berliner Ring 108

64625 Bensheim

Bei einer Kontrolle am 16.10.2025 wurden mehrere z.T. erhebliche hygienische Mängel im gesamten Betrieb festgestellt. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen:
Mehrere in der Betriebsstätte vorgefundene Bedarfsgegenstände, die direkt mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren z.T. hochgradig verunreinigt, nicht für den Lebensmittelkontakt geeignet oder nicht so gebaut, beschaffen und instandgehalten, dass das Risiko einer Kontamination so gering wie möglich ist.
- Betroffen von den Verunreinigungen waren mehrere Kunststoffschneidebretter, der Fleischklopfer, der Einstichdorn des Dosenöffners, der Heizkörper der Fritteuse, die Aufschnittmaschine, die Gemüseschneidemaschine und die Eiswürfelmaschine.
- Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet.
- Mehrere Kunststoffschneidebretter waren beschädigt (Risse, grobporige Oberfläche), so dass sie nicht mehr leicht zu reinigen waren.
- Mehrere Pfannen waren beschädigt – es löste sich bereits die Innenbeschichtung ab.
Aufgrund der innenliegenden, schimmelähnlichen Verunreinigungen der Eiswürfelmaschine waren die Eiswürfel nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.
Bei einer Nachkontrolle am 20.10.2025 wurde festgestellt, dass die Grundreinigungsmaßnahmen vollzogen wurden. Die allgemeine Betriebshygiene wurde deutlich verbessert.

Asia Laden

Helenenstraße 3

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Verkaufsraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Des Weiteren war ein Geruch nach verwestem Fleisch deutlich wahrnehmbar. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Theke/Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Des Weiteren war ein Geruch nach verwestem Fleisch deutlich wahrnehmbar. Die Innenfläche der Kühltheke unter dem Lüftungsgitter waren stellenweise erheblich mit alten Ablagerungen verunreinigt. Die Wände waren nicht so konzipiert, dass diese angemessen zu reinigen und/oder zu desinfizieren waren. Der Wandbereich zum Vorbereitungsraum war mit einer Raufasertapete tapeziert. Der Verstoß bestand immer noch (bereits festgestellt am 08.05.2025, 14.05.2025, 20.05.2025 und 30.07.2025). Das Tischeinlegeschneidebrett war großflächig schimmelähnlich verunreinigt. Es waren einige Messer und Spalter verunreinigt. Es wurde ein erheblicher Schabenbefall auf dem Fußboden und im Innenbereich der Kühltheke festgestellt. Es wurde ein erheblicher Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Vorbereitung: Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war großflächig, vor allem an den Außenbereichen, mit weißen, fettigen Ablagerungen verunreinigt, Der Verstoß bestand immer noch (bereits festgestellt am 08.05.2025, 14.05.2025, 20.05.2025 und 30.07.2025). Der Fußboden war stellenweise erheblich mit Mäusekot und alten Resten verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war erheblich mit alten, braunen Ablagerungen verunreinigt. Des Weiteren befand sich auf dem gesamten Bodenbereich eine übelriechende Flüssigkeit. Die Geschirrspülbrause war schimmelähn-lich verunreinigt. Der Verstoß bestand immer noch (bereits festgestellt am 08.05.2025, 14.05.2025, 20.05.2025 und 30.07.2025). Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Schneidebrett wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (direkt auf dem mit Mäusekot verunreinigten Fußboden), so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Der Verstoß bestand immer noch (bereits festgestellt am 08.05.2025, 14.05.2025, 20.05.2025 und 30.07.2025).

Kühlraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Des Weiteren war ein Geruch nach verwestem Fleisch deutlich wahrnehmbar. Der Fußboden war auf der gesamten Fläche mit alten, schmierigen und muffig riechenden Belägen verunreinigt. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Der Verstoß bestand immer noch (bereits festgestellt am 08.05.2025, 14.05.2025, 20.05.2025 und 30.07.2025). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Verstoß wurde nicht abgestellt (bereits festgestellt am 30.07.2025).

Gaststätte Miso

Frankfurter Str. 18

61231 Bad Nauheim

Betriebskontrollen am 31.07.2025, 05.08.2025 und 11.08.2025: Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.

MediClin á la Carte GmbH

Ziergartenstraße 9

34537 Bad Wildungen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Dionysos

Rödelheimer Straße 34 B

60487 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Küche, Theke, Keller). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf dem Fußboden, in und auf den Einrichtungen befanden sich Mäusekot, Urinspuren und Fraßspuren (beispielsweise Küche: Mäusekot auf dem Untergestell des Backofens, Mäusekot auf dem Sockel unter der Doppelspüle, Mäusekot im Unterbau des Herds, Mäusekot im Gestell des Gyrosgrills, Mäusekot auf dem Wand-Fußbodenübergang / beispielsweise Theke: Mäusekot und Fraßspuren hinter und in der Einrichtung). Eine Grundreinigung und Desinfektion aller Einrichtungen und Ausrüstungen wurde angeordnet.

Theke / Tresen: Der Bereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, an vielen Stellen, beispielsweise in der Einrichtung, befanden sich Mäusekot und Urinspuren. Mehrere Thekenschränke waren innen und an den Laufschienen der Schiebetüren verunreinigt. In den verunreinigten Thekenschränken befanden sich Trinkgefäße, die zum Teil verunreinigt waren (Mäusekot neben den Trinkgefäßen). Die Tropfmulde und der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war mit älteren Rückständen verunreinigt. Der Kühltresen war innen sehr stark verschmutzt und teilweise schimmelähnlich verunreinigt (Verdampfer, Verdampfergitter, Python). Außerdem war der Milchshake-Mixer schimmelähnlich verunreinigt und altverschmutzt. Die Theke musste aufgrund der gravierenden Mängel behördlich geschlossen werden.

Küche: Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt, beispielsweise Untergestelle, Füße und Unterseite des Backofens und das Handwaschbecken. Am Handwaschbecken war zudem kein Wasser vorhanden und es fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Mehrere Ausrüstungen (die Rückseite und die Schutzgitter des Gyrosgrills, die Unterseite des Wandregals) und mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Kochtöpfe, Topfdeckel) waren verunreinigt. Die Ver-/Entsorgungsleitungen waren verunreinigt und insbesondere im Kochbereich stark verfettet. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen schimmelähnlich verunreinigt. Die Fritteuse, insbesondere die Heizkörper der Fritteuse, waren mit Frittierresten verunreinigt. Der Kühltisch war außen verunreinigt und der Motorinnenraum war sehr stark verstaubt und verschmutzt. Auch die Wand um das Zu- und Abluftrohr war verunreinigt und sehr stark verfettet. Stark verunreinigt waren der Fußboden in den Rand- und Eckbereichen sowie unter den Versorgungsleitungen in Bereich der Kochgruppe, sowie der Abdeckrost und der Schmutzkorb des Bodenabflusses. Auch der Wand- und Sockelbereich unter der Doppelspüle war sehr stark verschmutzt. Mehrere Einrichtungen der Kochgruppe (der Unterbau und das Lüftungsgitter des Gasherds, der Innenraum und das Untergestell des Grills) waren sehr stark verunreinigt und verfettet. Außerdem war die Dunstabzugsanlage verunreinigt und außen stark verfettet war, das Abzugsrohr und die Haube der Dunstabzugsanlage waren innen stark verfettet und die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Zudem wurden unverpackte Lebensmittel (Fleischspieße roh) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Küche Vorbereitung: Verunreinigt waren die Dichtung der Kühleinrichtung sowie das Geschirrregal. Die Kühltische und Schränke waren innen und außen verunreinigt, zudem befanden sich auf dem Kühltisch und im Innenraum des Kühltisches Frotteetücher. Des Weiteren wurden Lebensmittel in Beuteln (Getrockneter Oregano) aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.

Küche Kühlraum: Der Verdampfer war im Inneren verunreinigt. Die Fugen des Fußbodens waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt und die Wand war hinter dem Verdampfergehäuse schimmelähnlich verunreinigt.

Spülküche: Verunreinigt waren die Geschirrspülbrause und die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen. Die Untergestelle mehrerer Geräte/Maschinen und der Fußboden waren insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt und verkalkt. Der Fleischwolfeinfüllstutzen war mit alten Anhaftungen verunreinigt. Außerdem war das Geschirrregal stark verunreinigt und der Fußbodenabfluss im Inneren sehr stark verunreinigt.

Lager / Getränke: Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt und die Decke und Wände waren mit Spinnengewebe verunreinigt.

Lager / UG: Die Tiefkühltruhen waren verunreinigt und stark vereist.

Kühlraum Getränke / UG: Die Tür war verunreinigt. Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile waren außen und innen verunreinigt. Zudem waren die Wände verschmutzt und teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Personaltoilette / EG: Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 07.11.2025 zum Teil behoben und die Theke wurde wieder freigegeben.

Asia Fu Loi

Robert-Bosch-Straße 15

63303 Dreieich

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).

Kentucky Fried Chicken und Pizza Hut

Robert-Bosch-Straße 15

63303 Dreieich

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war

Bella Vista

Markt 22

64807 Dieburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.