Zuständigkeitsbereich
Wiesbaden (Stadt)
Aroydee Original Thai Küche
Flachstraße 13
65197 Wiesbaden
Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Theke/Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Im Bereich der Essensausgabe wurden private Nahrungsergänzungsmittel, Cremes und Medikamente gelagert.
Küche: Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war verunreinigt. Der Unterschrank, in dem Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt gelagert wurden, war verunreinigt. Dieser war staubig und fettig. Das Schwammtuch unter dem Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Die Küchenmaschine mit Kochfunktion war schimmelähnlich verunreinigt. Das Messer der Küchenmaschine mit Kochfunktion war verunreinigt. Ein muffiger, fauler Geruch konnte festgestellt werden. Der Standmixer war verunreinigt. Dunkel verfärbte Ablagerungen konnten festgestellt werden. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Die Unterseite des Schneidebrettes war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Ein Messer wurde in den Spalt zwischen der Arbeitsplatte und der Wandfliesen gesteckt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Gemüseschäler, Besteck etc. waren verunreinigt und wurden zusammen mit anderen Gegenständen wie Feuerzeuge, Stifte in einem Gastronom-Einsatz gelagert. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Sprossen, Kräuter, Felsch, Garnelen) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
Spülbereich: Es waren Geräte nicht so aufgestellt, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Im Spülbereich wurden Lebensmittel auf einem Schneidebrett geschnitten. In unmittelbarer Nähe wurde verunreinigtes Geschirr abgestellt. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt.
Kühlraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Fußboden war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Regalböden waren verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war verunreinigt. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke war mit Kondenswasser behaftet. In unmittelbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln wurden Kartonagen gelagert. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination dieser (unverpackten) Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination durch Fremdkörper nicht auszuschließen war; der Deckel eines Eimers, in dem Fleisch gelagert wurde, war beschädigt. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Verschiedene Saucen wurden in Wasserflaschen auf Vorrat abgefüllt. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Fisch, Hähnchenbrust, Schweinefleisch) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.
UG Lager: Die Tiefkühltruhe war verunreinigt.
UG Kühlraum: Die Tür war außen schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
Lagerraum: Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
Gefrierraum: Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen.