Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Symbol - Feld leeren
Symbol - Feld leeren

282 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

'Seoulmate' der Seoulmate GmbH

Schäfergasse 40

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich des Schädlingsbefalls durch Mäuse, wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen / Kochbereich: Verunreinigt waren die Unterschränke stellenweise, der Innenraum des Kühltisches, mehrere Steckdosen, die Fritteuse, der Fußboden stark, die Fettfilter der Dunstabzugsanlage mit Fettrückständen, der Innenraum des Getränkekühltresens schimmelähnlich sowie der Unterschrank der Wasseraufbereitung (Winterhalter) stark mit Mäusekot. Zudem wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Weiterhin wurden private, betriebs- beziehungsweise zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.


Spülbereich: Verunreinigt waren die Unterschränke stellenweise, die Oberfläche des Kühlschrankes, die Geschirrspülbrause sowie der Fußboden. Zudem wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Vorbereitungsküche UG: Verunreinigt waren die Geschirrspülbrause, die Decke stark mit Fluginsektenkot, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark, unter anderem mit Mäusespuren in Form von Kot- und Urinspuren, sowie die Unterschränke stellenweise, ebenfalls unter anderem mit Mäusespuren in Form von Kot- und Urinspuren. Für Reinigungsarbeiten wurde ein angerosteter Edelstahltopfreiniger verwendet. Zudem wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, sodass eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte. Darüber hinaus wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr durch Fluginsekten ausgesetzt waren.

Lagerraum / Trockenlagerraum UG: Die Regale im Raum waren stellenweise verunreinigt, unter anderem mit Mäusespuren in Form von Kot- und Urinspuren.

Lagerbereich / Warenwege UG: Verunreinigt waren die äußere Oberfläche der Tiefkühltruhe sowie der Fußboden, unter anderem mit Mäusespuren in Form von Kot- und Urinspuren - zudem lag vor dem Kühlschrank eine tote Maus. Darüber hinaus wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, sodass eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte.

Kühlraum UG: Verunreinigt war das Verdampferschutzgitter. Zudem wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden, wodurch die Gefahr bestand, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 19.12.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Babylon Lounge

Carl-Ulrich-Straße 11

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von offenen Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Best Döner Neu-Isenburg

Frankfurter Straße 189

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren. Auch wurden Mängel in der Kennzeichung, welche zu einer Täuschung und Irreführung der Verbraucher führt, festgestellt.

Haus des Döners

Hagenauer Straße 29

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Innenflächen der Kühltheke waren mit alten Resten verunreinigt. Die Schubladendichtungen der Kühltheke waren schimmelähnlich verunreinigt.

Küche: Der Innenraum des mittleren Kühltisches war großflächig mit braunen Ablagerungen verunreinigt. Des Weiteren war der Bodenbereich stark rostig. Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Schublade des Arbeitstisches war schimmelähnlich verunreinigt. Des Weiteren lagerten dort massiv verschmutzte Lebensmittelbedarfsgegenstände mit alten Fleischresten noch vom Vortag. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Es waren einige Messer noch vom Vortag verunreinigt. Der orange Gemüsehobel war schimmelähnlich verunreinigt. Der schwarze Gemüsehobel war erheblich mit alten, dunklen Belägen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Es wurden zahlreiche zerteilte Tomatenstücke in verschmutzten Pappkartons gelagert.

Lagerraum: Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Kühlraum: Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war erheblich mit alten Resten, vor allem unter den Paletten verunreinigt.

Personaltoilette: Der Fußboden war mit braunen und gelben Belägen großflächig verunreinigt. Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr.

TK-Raum: Auf tiefgefrorenen Dönerspießen war Frostbrand zu erkennen

Ali Baba

Wellritzstraße 34

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Innenräume mehrerer Kühltische waren verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt.

Küche: Der Gasherd war großflächig mit fettigen, schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Auf dem Fußboden stand ein Eimer Lackfarbe zusammen mit einem Blechkanister Olivenöl. Der Innenraum des Backofens war mit Produkt- und Fettrückständen verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt und defekt. Die Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich und erheblich verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Rinderzungen und Schafsköpfe) bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt.

Kühlraum: Die Türdichtung der Kühlraumtür war schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war im Inneren verunreinigt. Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Vorbereitung: Das Regal war verunreinigt. Auf dem verschmutzten Regalboden lagerten Lebensmittel wie z.B. Wurst ohne Kühlung. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise erheblich schimmelähnlich verunreinigt. Direkt darunter lagerten zahlreiche Lebensmittel wie z.B. Kartoffeln, Mehlsäcke und Zwiebeln. Der Teigkneter war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Big Bite

Frankfurter Str. 19

61118 Bad Vilbel

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln.

Blue Oceans Seafood

Bahnhofstr. 191

61184 Karben

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln.

KAIO – Finest Sushi Cuisine

Kaiserstr. 83

61169 Friedberg

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln.

Restaurant Mongolei

Frankfurter Str. 148

61118 Bad Vilbel

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln.

Wie Zuhause

Am Römerhof 23

60486 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.