Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Restaurant Tridico
Friedrich-Ebert-Anlage 35 – 37
60327 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel sowie ein Mäusebefall (Mäusekot, Urinspuren, Laufspuren) festgestellt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Zudem war in der gesamten Betriebsstätte keine hygienische Händereinigung möglich, da die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher fehlten. Es wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsausrüstungen sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden aufgrund der festgestellten Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt.
Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden und in der Einrichtung lag an mehreren Stellen (beispielsweise im Unterbau der Schublade oder auf dem Fußboden unter der Holzvitrine) Mäusekot und es fanden sich Spuren von Mäuseurin. Verunreinigt waren die Armatur des Handwaschbeckens, zudem fehlten am Handwaschbecken Seife und Einmalhandtücher. Der Fußboden einschließlich dem Fußboden-Wandübergang war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt. Weitere Einrichtungsgegenstände wie der Arbeitstisch der Kaffeemaschine, die Oberseite der Gläserspülmaschine, der Unterbau des Kühlmotors, der Innenraum und die Außenfläche (Türfallhaken, Türscharniere) des Getränkekühltresens waren ebenfalls stark verunreinigt. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Die Kühlvitrine war im Innenraum stark mit alten Anhaftungen verschmutzt sowie schimmelähnlich verunreinigt und die Wabengitter der Kühlvitrine waren ebenso stark verschmutzt. Die Lebensmittel in der Kühlung wurden zum größten Teil unabgedeckt gelagert, so dass die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. Der Innenraum der Gläserspülmaschine und der Spülkorb (Rotfärbung - Pilz) waren mit alten Rückständen verunreinigt und mit Schwarzschimmel belegt. Die Einschlagöffnung des angezapften Mehrwegfasses (Keg), der Keg-Verschluss und weitere Armaturen der Schankanlage waren schimmelähnlich verunreinigt. Auf den Thekeneinrichtungen waren weiße Baumwolldecken ausgelegt. Diese waren stellenweise verunreinigt und auf den verunreinigten Tischdecken wurden Trinkgefäße für den Ausschank bereitgehalten. Die Trinkgefäße waren mit dem Glasrand nach unten abgestellt (Mundkontakt). Kaffeemaschine: Die Abstellfläche der Kaffeetassen (Tassenwärmer, Gitter) war sehr stark verunreinigt und die Ränder der Tassen standen ebenfalls in den Verunreinigungen (Mundkontakt). Die Eiswürfelmaschine war nicht am Trinkwasser angeschlossen. Das Wasser zur Herstellung von Eiswürfeln wurde aus einem stark verunreinigten und offenen Wasserbehälter entnommen. Das Anschlussteil war ein Gardena-Schlauch (Gartenschlauch). Die Nutzung der Eiswürfelmaschine wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.
Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden lag an mehreren Stellen beispielsweise unter dem Kühlschrank Mäusekot und es fanden sich Spuren von Mäuseurin. Verunreinigt waren die Fußbodenabflüsse und der Etagenbackofen von außen. Die Pastakörbe für den Pastakocher waren verunreinigt und verkalkt. Ein Kühltisch war innen sehr stark vereist. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, zudem war der Fußboden mit Teppich ausgelegt und somit nicht leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren. Der Türrahmen war mit Klebebandresten verunreinigt. Haubenspülmaschine: Das Silikon an der Geschirrablage war mit Schwarzschimmel verunreinigt. Der Innenraum und Randbereich der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Mehrere Backbleche und Pizzableche waren stark verbrannt und mit alten Verkrustungen behaftet. Sämtliche Kühleinrichtungen (Kühlschränke, Kühltische) waren stark verschmutzt (Innenflächen, Türscharniere, Dichtungen, Einlegegitter) und schimmelähnlich verunreinigt. Die Küchenmaschine war mit alten Käseresten verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war hinter der Messerabdeckung und unter dem Messer altverschmutzt und mit Anhaftungen verunreinigt. Das Schneidebrett der Saladette war stark verunreinigt und nicht leicht zu reinigen. Die Unterschränke, in denen Teller gelagert wurden, waren innen stark verunreinigt. Die Kochfelder beider Gasherde waren verunreinigt und mit Alufolie abgedeckt. Es wurden außerdem leicht verderbliche Lebensmittel nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine Temperatur abgekühlt (gekochter Reis + 26,4°C).
Kühlraum Küche: Das Regal und der Verdampfer waren schimmelähnlich verunreinigt.
Lagerung Getränke / Flur: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, auf dem Fußboden lag Mäusekot. Der Fußboden war stark verunreinigt. Der Kühlschrank war sehr stark verschmutzt und schimmelähnlich verunreinigt (Innenboden, Kondenswasserablauf, Dichtung, Verdampfer, Schienen Gitterroste, Füße, Gitterroste des Kühlschrankes).
Umkleideraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, auf dem Fußboden lag Mäusekot. Teigmaschine: Der Bereich zwischen Kopf und Kessel, das Schutzgitter und der äußere untere Bereich waren mit Teiganhaftungen verunreinigt und mit Mehlgespinsten behaftet.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 24.02.2026 zum größten Teil behoben.