Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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MoschMosch

Marktplatz 13

64283 Darmstadt

Theke:
- Die Tassenablage und die Frontfläche an der linken Seite der Kaffeemaschine war verunreinigt.
- Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Das im Tiefkühlschrank vorgefundene Eis war augenscheinlich über längere Zeit zu
warm gelagert worden, so dass dieses zum Teil geschmolzen war und dann wieder eingefroren wurde. Der Mitarbeitende wurde angewiesen das Produkt zu entsorgen.
- Es wurden Lebensmittelbehälter, hier ein Eimer mit vorbereiteter Yuzu Limo, auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
- Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
- Die Randbereiche des Türanschlages und die Innenflächen unter/hinter den Schubladen der Kühltheke waren verunreinigt.
- Die Ausläufe des Wasserspenders waren durch Kalkablagerungen verunreinigt.
- Die Dichtungen der Eiswürfelmaschine an der Thekenseite der Kaffeemaschine waren stellenweise verunreinigt.
- Die Eisschaufel war unsachgemäß in der Eiswürfelmaschine aufbewahrt, so dass Kontaminationen durch den Griffbereich nicht verhindert wurden.
- Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt.
- Einzelne Düsen der Spülarme in der Gläserspülmaschine waren verstopft, so dass die Reinigungsleistung der Spülmaschine beeinträchtigt wurde.
- Die Getränkebehälter des Spenders für Eistee und Yuzu Limo war innen durch Altablagerungen verunreinigt.
- Der Getränkebehälter für Yuzu Limo war im oberen Eckbereich beschädigt.
- Die Zapfarmatur des Getränkespenders für Eistee und Yuzu Limo war verunreinigt.
- Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.
- Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).
- Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.

Küche:
- Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Der Spender wurde während der Kontrolle nachgefüllt.
- Bei der Aufbewahrung von Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Es wurde ein Tetrapack Vollei in der Küche vorgefunden. Laut Herstellerangaben ist das Produkt bei bis zu 4° C zu lagern. Eine Oberflächenmessung ergab eine Temperatur von 18° C.
- An Kühleinrichtungen war die Transportschutzfolie bzw. Aufkleber mit Hersteller-Reinigungsanweisungen teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.
- Mehrere Kühleinrichtungen waren in den Türrandbereichen und den Dichtungen verunreinigt.
- Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.
- Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.
- Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war verunreinigt.
- Die Beleuchtung war durch Insekten verunreinigt.
- Der Ablauf des Konvektomat war verunreinigt.
- Die Ablagefläche unterhalb der Grillfläche war im hinteren Bereich unter anderem durch Mäusekot verunreinigt.
- Das Insektengitter des mittleren Doppel- Fensters, rechter Flügel war verunreinigt.
- Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Spülbereich:
- Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.
- Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.
- Es wurden zahlreiche Gegenstände ohne ersichtliche Struktur unterhalb des Doppel-Waschbeckens für Lebensmittel aufbewahrt, die laut Aussage der Mitarbeitenden, nicht mehr verwendet wurden.
- Die Beschaffenheit der Oberfläche der Ablagefläche unterhalb des Spültisches war mangelhaft. Die Oberfläche war nicht eben, sodass sich in einer Vertiefung Flüssigkeit sammelte. Diese Flüssigkeit war verfärbt und es waren verschiedene Verunreinigungen ersichtlich.
- Es wurde Mäusekot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
- Die Filtereinsätze der Dunstabzugsanlage waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt.
- Mehrere Schneidebretter waren durch zahlreiche Schnittfurchen beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Stellenweise waren Verfärbungen ersichtlich.
- Einzelne Düsen der Spülarme in der Haubenspülmaschine waren verstopft, so dass die Reinigungsleistung beeinträchtig wurde.
- Der Innenraum der Haubenspülmaschine war in den Randbereichen mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
- Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt.
- In einem altverschmutztem GN-Behälter wurde eine tote Schabe vorgefunden. Weitere Anzeichen für einen Schabenbefall wurden nicht festgestellt.


Lagerbereich UG:
- Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
- Die Regale waren zum Teil verunreinigt.
- Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren stark vereist.
- Es wurde an mehreren Stellen (hinter Einrichtungen, auf Regalböden) Mäusekot vorgefunden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette:
- Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.

Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1, 2a und b, Nr. 4 und Nr. 10, Kap. II Nr. 1f, Kap. V Nr. 1a und b, Kap. IX Nr. 3, Kap. IX Nr. 5, § 3 Satz 1 LMHV


Anmerkung: Alle Mängel waren bei der Nachkontrolle am 16.10.2024 behoben.

Da Antonio

Frankfurter Straße 160

65779 Kelkheim

1. Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Es wurden Mängel bei den Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen festgestellt.

2. Lebensmittel wurden ohne die erforderlichen Informationen zu Allergenen und Zusatzstoffen in Verkehr gebracht, indem tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten wurden, sodass Alter und damit Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.

3. Eis, welches mit Lebensmitteln in Berührung kommt, wurde nicht so hergestellt, behandelt und gelagert, dass eine Kontamination ausgeschlossen war.

4. Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war. U. A. wurden offene Lebensmittel im Spritzbereich des Handwaschbeckens gelagert.
5. Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 19.07.2024

Seidel & Co. Catering GmbH Party Company

Sulzbacher Str. 3

65812 Bad Soden

Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Die Mängel wurden teilweise bereits im Jahr 2022 festgestellt und bis zum Kontrolltag nicht abgestellt.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Zam Zam Halal Supermarkt

Kaiserstraße 74

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Cafe Kosmol

Bischofsplatz 3-5

65549 Limburg

Hygienische Mängel sowie Mängel in der Kennzeichnung

Restaurant Waldgeist

Schlossstraße 70

65719 Hofheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

3) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.

4) Es wurde eine Vielzahl von Lebensmitteln vorgefunden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum schon länger abgelaufen war.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmitteln.


Mängelbeseitigung festgestellt am 25.07.2024 (hygienische Mängel größtenteils)

Speisegaststätte "Café 1900"

Barfüßerstr. 27

35037 Marburg

Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurden Proben von einzelnen Komponenten einer hergestellten Speise entnommen und zur Untersuchung an den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor weitergeleitet. Dort wurde festgestellt, dass in allen Komponenten der Speise ein sehr hoher Gehalt an aeroben mesophilen Keimzahlen und in den einzelnen Komponenten zusätzlich mikrobiologische Verunreinigungen nachgewiesen wurden.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches

Melis Kebaphaus

Am Dorfgarten 1

60435 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet.

Restaurant Mediterranean Golf Club Bensheim

Außerhalb 56

64625 Bensheim

In Räume in denen mit Lebensmittel umgegangen bzw. gelagert werden, wurden Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen. (Konkret: Theke, Produktion/Küche, Spülbereich, Vorbereitung/Nebenraum, Bierkühlhaus)
Die oben genannten Räume befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, Wände und Böden waren teils stark verunreinigt.
Die Eiswürfelmaschine wies deutliche Kalkablagerungen auf, die mit einem rötlichen Schmierfilm überzogen waren. Der Herd war im oberen
Bereich mit stark mit „bräunlich-schwarzen“ Fettanhaftungen verunreinigt. Die Arbeitstische in der Spülküche und in der Vorbereitung waren verunreinigt. Die Fritteuse war im Inneren stark mit eingebrannte Fett- und Frittierreste behaftet. Als Arbeitsfläche wurden übereinandergestapelte Kunststoffkisten mit einer Metallplatte verwendet, die schmierige Altschmutzanhaftungen aufwies.

Kassan Supermarkt

Fischbacher Straße 4

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Fleischtheke: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Türdichtungen des Kühltresens waren mit rötlichen schimmelähnlich Ablagerungen verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigtes und muffig riechendes Wischtuch verwendet. Die Waage war großflächig mit schmierigen und fettigen Rückständen verunreinigt. Der Innenraum des Kühltresens war mit schmierigen, ange-trockneten Lebensmittelrückständen großflächig verunreinigt. Die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war undicht. Der Fußboden war unter der Waschvorrichtung mit dunklen, schmierigen Wasserlachen verunreinigt. Der Fußboden war mit Pappkarton ausgelegt. Eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Die Lochscheibe des Fleischwolfes war mit älteren, angetrockneten Fleischrückständen verunreinigt. Die Knochenbandsäge war an der Unterseite mit angetrockneten, gelblichen Fleischrückständen verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Die Hackblockfläche wies erhebliche Fugen und Risse auf. Der Lebensmittelabfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden Parüren und Abschnitten von Geflügel bei Zimmertemperaturen in einem nicht verschlossenen Abfallbehälter gelagert. Es wurden ein Speckkäferbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Schmeißfliegen festgestellt. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Lammfüße) bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krank-machender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Es wurden unverpackte Lebensmittel mit Textiltüchern abgedeckt. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Frisches Geflügelfleisch wurde mit einer stark verunreinigten und muffig riechenden Stoffschürze abgedeckt.

Kühlraum: Die Türschwelle war mit einem stark verschmutzten Handtuch ausgelegt, sodass Schmutz- und Feuchtigkeitsansammlung nicht vermieden wurden. Die Wandflächen in Bereich des Kühlaggregats waren teilweise mit Bauschaum verunreinigt. Der Fußboden war mit fettigen und schmierigen Fleischsaftrückständen verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Verkaufsraum: Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Des Weiteren wurde ein auffällig muffiger Geruch im Innenraum festgestellt.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Toilettendeckel war beschädigt. Die Ordnung und Struktur des Bereiches war mangelhaft. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Für das Handwaschbecken war kein Spender mit Desinfektionsmittel zum Desinfizieren der Hände vorhanden.

Lagerbereich: Die Ordnung und Struktur des Raums unterhalb des Büros war mangelhaft.