Zuständigkeitsbereich
Groß-Gerau
Viet Long
Darmstädter Landstr. 97
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kennzeichnung
- Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung in den Verkehr gebracht, ohne die Allergene und Zusatzstoffe vollständig anzugeben. Ein Hinweis auf eine mündliche Auskunft war nicht vorhanden. Zahlreiche Produkte wurden nicht gekennzeichnet – darunter Dessert- und Vorspeisengerichte und Getränke.
Keller/Lager
- Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel gelagert wurden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Bspw. befand sich im Keller eine Vielzahl an Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt (Töpfe, Pfannen, Behältnisse, Chafing-Dishes, Geschirr, Lochsiebe, Fingerfoodspieße u. v. m.), welche bereits Staub- und/oder Gespinnstanhaftungen aufwiesen. Es war keine Ordnung und Struktur vorhanden. Sämtliche Bedarfsgegenstände standen durcheinander in Regalen oder auf dem Fußboden. Ebenfalls lagerte in einer ausgeschalteten, verschmutzten Kühltruhe verschlossenes Verpackungsmaterial, welches für die Bestellungen außer Haus verwendet wurde. Die kontaminierte Folie, welche das Verpackungsmaterial umhüllt, kommt im weiteren Prozess mit den Händen in Kontakt und kontaminiert diese. Möglicherweise werden mit den kontaminierten Händen im weiteren Prozess Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt angefasst.
- Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Bspw. lagerten in einer Tiefkühltruhe mehrere Aluminiumbleche aufeinander, auf denen augenscheinlich vorgegarte/frittierte Entenbrüste lagerten. Diese wurden nicht abgedeckt. Unmittelbar daneben und darunter lagerten (unsaubere) Lebensmittelverpackungen. Des Weiteren standen in der Truhe GN-Einsätze aus Kunststoff mit nicht definierbaren vorgegarten Lebensmitteln. Diese waren nicht ordnungsgemäß abgedeckt. Ein Behältnis stieß an die ca. 2 cm dicke vereiste Schicht an der Innenwand der Truhe. Die Eisschicht bröselte in das Behältnis hinein und kontaminierte die Lebensmittel. Die gesamte Eistruhe wies rundum eine ca. 2 cm dicke Eisschicht an den Innenwänden auf. Die Randbereiche der Eistruhe sowie der Deckel wiesen ebenfalls dunkle Schmutzanhaftungen auf. Diese lösten sich stellenweise und bröselten auf die vereiste Schicht.
Küche
- Das Mikrowellengerät war im Innenbereich massiv verunreinigt. Rundum waren eingetrocknete bzw. eingebrannte Lebensmittelreste zu sehen. Zudem wies die Mikrowelle Korrosionsschäden auf. Die Oberfläche war aufgeraut und nicht mehr leicht zu reinigen. Darin erhitzte Lebensmittel waren der Kontamination durch verbrannte Rückstände, Aerosole, Verunreinigungen und sich ablösendes Material ausgesetzt. Ein Haubenschutz war während der Kontrolle nicht zu sehen.
- Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. So z. B. bei geschnittenen Hähnchenbrustfiletstreifen, welche sich an der Spüleinrichtung in einem Gastronormeinsatz befanden und im eigenen Auftauwasser lagen.
- Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Giften) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. So z. B. bei geschnittenen Hähnchenbrustfiletstreifen, welche sich an der Spüleinrichtung in einem Gastronormeinsatz befanden und im eigenen Auftauwasser lagen. Dieses wies eine Oberflächentemperatur von 17,6 Grad Celsius auf und wurde bei Zimmertemperatur aufgetaut.
- Das Frittierfett des Fettbackgerätes war verbraucht (merkliche dunkle Farbe und zahlreiche verbrannte Partikel) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Sämtliche verbrannte Partikel (Acrylamidbildung) würde sich an das Frittiergut haften und möglicherweise mit verzehrt werden können. Dies kann gesundheitsschädlich sein.
- Der Kühlschrank wies im Innenbereich – insbesondere an Innenboden und Randbereichen – Verunreinigungen durch Krümel und Haare auf. Auf dem Innenboden im unmittelbaren Umfeld lagerten Lebensmittel wie Paprika in Folie und Kiwis im Netz. Die Lebensmittel waren der Kontamination durch die besagten Verunreinigungen ausgesetzt.
- Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gelagert, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen. Bspw. wurden in einem Bain-Marie (Wasserheißhaltebecken) Soßen für das À la Carte-Geschäft vorrätig heiß gehalten. Die Erdnusssoße wies unter anderem eine Kerntemperatur von 48,9 °C auf.
- Die Halterung des Dosenöffners sowie der Einstichdorn, welcher mit Lebensmitteln in Berührung kommt, war augenscheinlich massiv durch Lebensmittelreste/Verkrustungen verunreinigt.
- Der Behälter für Lebensmittelabfall wies eine massiv mangelnde Reinigung auf. Krümel, Lebensmittelreste, Haare und Schmutz waren ersichtlich. Zudem war dieser nicht berührungsarm. Bei jedem Öffnen des Abfalleimers mussten die Hände den schmutzigen Deckel anfassen. Dadurch waren die Hände verunreinigt/kontaminiert. Möglicherweise werden dann im weiteren Prozess Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt angefasst und somit kontaminiert.
- Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Bspw. wurde Reis in einem Reiskocher zubereitet. Dieser wies massive Beschädigungen im Innenbereich der Oberflächenbeschichtung auf. Stellenweise löste sich das Material bereits ab. Der beschädigte Bereich kam unmittelbar mit dem Lebensmittel in Berührung und kontaminierte somit den Reis durch das Material.
- Mehrere Reinigungsgeräte hingen im Flur zum Keller führend und wiesen eine deutlich mangelnde Reinigung auf. Eine hygienische Reinigung der Betriebsräume mit verschmutzten Bodenwischern/Besen war nicht möglich. Zudem standen im gleichen Flur Lebensmittel (Chinakohl verpackt, Blumenkohl, Weißkohl und Süßkartoffeln unverpackt, Hühnereier verpackt) in Einkaufstüten unmittelbar auf dem Fußboden, welche zum Auspacken üblicherweise im Arbeitsprozess auf der Arbeitsfläche abgestellt werden.
- Die Gemüseschneidemaschine war im Innenraum, welcher mit Lebensmitteln in Berührung kommt, durch ältere, angetrocknete Lebensmittelreste verunreinigt.
Spülbereich
- Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Bspw. wurden mehrere Gegenstände, welche unmittelbar mit dem Lebensmittel in Berührung kommen (Gemüsereibe, Schneebesen, Lochsieb, Pfannen, Schneidebrett, Messbecher, Vorlegerbesteck), im unmittelbaren Spülbereich an der Wand an mehreren Haken aufgehängt. Diese waren augenscheinlich der Kontamination durch Spritzwasser ausgesetzt. Spritzwasserrückstände waren ersichtlich.
- Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Bspw. lagerte unmittelbar im Spülbereich neben dem rechten Waschbecken ein Lochsieb mit frisch gekochten Nudeln. Unterhalb des Siebs konnten Wasserspritzer bzw.
-ansammlungen erkannt werden. Die Nudeln waren der Gefahr durch Kontamination durch Spritzwasser ausgesetzt.
- Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. So z. B. ein Messbecher, der massiv orange-bräunliche Schmutzanhaftungen am Handgriffbereich aufwies. Der verunreinigte Handgriffbereich sorgt für eine Kontamination der Hände, welche möglicherweise im anschließenden Prozess mit dem Lebensmittel in Berührung kommen. Zudem wies eine grüne Gemüsereibe ältere Lebensmittelanhaftungen sowie Verfärbungen und Schmutzanhaftungen auf.