Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Aroydee Original Thai Küche

Flachstraße 13

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Im Bereich der Essensausgabe wurden private Nahrungsergänzungsmittel, Cremes und Medikamente gelagert.

Küche: Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war verunreinigt. Der Unterschrank, in dem Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt gelagert wurden, war verunreinigt. Dieser war staubig und fettig. Das Schwammtuch unter dem Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Die Küchenmaschine mit Kochfunktion war schimmelähnlich verunreinigt. Das Messer der Küchenmaschine mit Kochfunktion war verunreinigt. Ein muffiger, fauler Geruch konnte festgestellt werden. Der Standmixer war verunreinigt. Dunkel verfärbte Ablagerungen konnten festgestellt werden. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Die Unterseite des Schneidebrettes war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Ein Messer wurde in den Spalt zwischen der Arbeitsplatte und der Wandfliesen gesteckt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Gemüseschäler, Besteck etc. waren verunreinigt und wurden zusammen mit anderen Gegenständen wie Feuerzeuge, Stifte in einem Gastronom-Einsatz gelagert. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Sprossen, Kräuter, Felsch, Garnelen) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Spülbereich: Es waren Geräte nicht so aufgestellt, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Im Spülbereich wurden Lebensmittel auf einem Schneidebrett geschnitten. In unmittelbarer Nähe wurde verunreinigtes Geschirr abgestellt. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt.

Kühlraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Fußboden war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Regalböden waren verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war verunreinigt. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke war mit Kondenswasser behaftet. In unmittelbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln wurden Kartonagen gelagert. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination dieser (unverpackten) Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination durch Fremdkörper nicht auszuschließen war; der Deckel eines Eimers, in dem Fleisch gelagert wurde, war beschädigt. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Verschiedene Saucen wurden in Wasserflaschen auf Vorrat abgefüllt. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Fisch, Hähnchenbrust, Schweinefleisch) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

UG Lager: Die Tiefkühltruhe war verunreinigt.

UG Kühlraum: Die Tür war außen schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerraum: Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.

Gefrierraum: Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen.

Tadim Restaurant

Bahnhofstraße 35

35576 Wetzlar

Personalraum:
Beide Waschmaschinen waren sehr stark verschmutzt.

Fleisch Vorbereitung im Keller: Besonders die schwer zugänglichen Stellen waren altverschmutzt. An mehreren Stellen waren Rohrdurchbrüche nicht ordnungsgemäß verschlossen.

Kühlraum Fleisch im Keller: Der Fußboden war stark verschmutzt. Ein fauliger Geruch war deutlich wahrnehmbar.

Hof: Altfett wurde in offenen Fässern gelagert. An mehreren Stellen standen palettenweise kühlpflichtige Lebensmittel, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen war, mitten im Hof. Der gesamte Hof, besonders in den Eckbereichen, war stark mit Ratten- und Mäusekot verschmutzt. Der Hof war mit Altgeräten zugestellt. Eine ordentliche Reinigung war nicht mehr möglich. Mitten im Hof wurden Müllsäcke mit Altbrot gelagert. Die Säcke waren von Ratten angefressen. Die Müllcontainer waren überfüllt, größtenteils fehlte der Deckel. Im Bereich der Müllentsorgung wurde massiv Rattenkot festgestellt.

Vorbereitungsküche: Besonders die schwer zugänglichen Stellen waren nicht sauber. Der Fleischwolf war sehr stark altverschmutzt. Das damit hergestellte Hackfleisch wurde sofort freiwillig entsorgt.

Trockenlager: Der Fußboden war nicht sauber. Verschiedene Rohrdurchbrüche und Löcher in den Wänden waren nicht ordnungsgemäß verschlossen.

Lagerraum Getränke: In allen Lagerräumen im Keller war massiv Rattenkot erkennbar. In vielen Ecken lag altes Brot. Die Räume waren teils so zugemüllt, dass eine Reinigung und Desinfektion kaum noch möglich waren.

Kühlraum 1 und 2 Küche: Die Böden waren nicht sauber.

Kühlraum Außenlager: Die Fußböden des Kühlraums sowie des Vorraums waren nicht sauber.

Tiefkühlraum Außenlager: Die Tiefkühlung war gestört. Die Temperatur stand auf 2,1° C. Mindestens 30 kg aufgetaute Tintenfischringe und andere Fische wurden freiwillig sofort entsorgt. Das Lager war unaufgeräumt und verschmutzt.

Küche: Besonders die schwer zugänglichen Stellen waren nicht sauber. Weiterhin wurde eine Zigarettenkippe am Boden gefunden. Die Abzugshaube war harzig-fettig verschmutzt. Der Boden und die Wände im Küchenkühlhaus waren nicht sauber. Mehrere Produkte waren nicht abgedeckt. Die Lüftergitter waren stark verstaubt.

Personaltoilette: Die Tür der Toilette zur Küche hin stand offen. Die Personaltoilette im Keller war stark verschmutzt. Der Boden war aufgerissen.

Datum der Feststellung: 03.03.2026

Bei der erneuten Kontrolle am 05.03.2026 wurde festgestellt, dass die am 03.03.2025 festgestellten Mängel weitgehend behoben waren. Es wurden jedoch folgende neue Mängel festgestellt:

Lebensmitteltransportfahrzeug: Das Lebensmitteltransportfahrzeug hatte keine Kühleinrichtung. Trotzdem wurden damit kühlpflichtige Waren, hier Käseblöcke, transportiert. Das Fahrzeug war innen stark verschmutzt.

Lagerraum Getränke: Die Lagerräume wurden zwar gereinigt, aber an den schwer zugänglichen stellen, besonders hinter der Kartonagenpresse und unter den Paletten wurden noch starke Verschmutzungen vorgefunden.

Front-Cooking: Am All-You-Can-Eat-Buffet konnten wieder nicht die nötigen Kühl- und Erwärmungstemperaturen eingehalten werden. Das Buffet wurde abgebaut und die Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt.
Anmerkung: Mittlerweile wurde eine Kühl- und Wärmehaltetheke bestellt. Erst dann wird wieder ein Buffet angeboten.

Datum der Feststellung: 05.03.2026

Bei einer erneuten Kontrolle am 17.03.2026 ergab sich folgendes Bild:

Personalraum: Die Waschmaschine war wieder nicht sauber.

Hof: Altgeräte waren entsorgt und der Innenhof frei zugänglich. Allerdings war das Müllmanagement noch nicht befriedigend. Obwohl einige Müllcontainer neu beschafft wurden, waren einige Container offen. An verschiedenen Lebensmitteln waren Fraßspuren erkennbar.

Lagerraum Getränke: Es wurde wieder frischer Rattenkot festgestellt. Der Schädlingsbekämpfer war erst zwei Tage zuvor dort und hat zahlreiche Köderfallen für Ratten aufgestellt. Zur Kontrolle kommt der Schädlings-bekämpfer zunächst wöchentlich.

Küche: Mehrere Schneidbretter waren nicht sauber und verschlissen. Diese wurden umgehend durch neue Bretter ersetzt. Die Abzugshauben wurden zwar gereinigt, jedoch wurde dabei die Rinne vergessen. Die Rinne war innen ölig-harzig und verschmutzt.

Folgende Räume/ Kontrollbereiche waren ohne Mängel/ Abweichungen: Fleisch Vorbereitung im Keller, Kühlraum (Fleisch/Keller), Spülbereich, Vorbereitungsküche, Trockenlager, Kühlraum 1 und 2, Tiefkühlraum/ Außenlager, Front-Cooking, Personaltoilette.

Datum der Feststellung: 17.03.2026.

Lebensmittel wurden demnach unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.

Tansas Supermarkt

Sossenheimer Weg 180

65936 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten.

Landhaus Mühlenhof

Mühlenwiese 1

35708 Haiger

Lebensmitteltransportfahrzeug:

Das Fahrzeug war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Oberflächen erforderlich war.

Getränkekühlraum:

Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Regalbretter waren beschädigt, dadurch waren sie nicht mehr leicht zu reinigen bzw. zu desinfizieren.

Pizza- und Backküche:

Der Raum befand sich insgesamt in keinem angemessenen baulichen Zustand. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.

Außenlager:

Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Küche:

Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Kühlraum:

Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Verarbeitungsraum:

Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Saladette war von außen verunreinigt. Der Innenraum der Saladette war verunreinigt. Die Türdichtung der Saladette war beschädigt.

Lagerraum bei der Küche:

Der Raum befand sich insgesamt in keinem angemessenen baulichen Zustand. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Getränkeschankanlage:

Die Schankanlage war in keinem guten hygienischen Zustand.

Theke / Tresen:

Die Theke befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt. Der Becher und Tassenbereich des Kaffeevollautomaten war in einem schlechtem hygienischem zustand-
Der Getränkekühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Der Weinkühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Der Boden vor dem Kühlschrank war verunreinigt.

Spülbereich:

Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.

Lebensmittel wurden demnach unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.

Datum der Feststellung: 04.03.2026

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 11.03.2026 waren die am 04.03.2026 festgestellten Mängel im Bereich Lebensmittelfahrzeug, Getränkekühlraum, Kühlraum behoben. Der Betrieb befand sich insgesamt wieder in einem annehmbar guten Hygienezustand. Es wurden jedoch noch folgende Mängel festgestellt:

Pizza- und Backküche:

Die Aufschnittmaschine war nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:

Die Fußbodenfliesen am Fußbodenabfluss waren unterspült. Unterkanten von Arbeitsflächen und Schränken waren verunreinigt.

Verarbeitungsraum:

Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Personaltoilette:

Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.

Spülbereich:

Der Spültisch war an der Unterseite verunreinigt.

Restaurant Sendo

Salzstraße 21

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden Sushi-Rollen nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine Temperatur abgekühlt, die keinem Gesundheitsrisiko Vorschub leistet. Zudem wurden Lachsseiten und der Sprossensalat bei einer Temperatur aufbewahrt, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten könnte.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle teilweise behoben.

Restaurant Tridico

Friedrich-Ebert-Anlage 35 – 37

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel sowie ein Mäusebefall (Mäusekot, Urinspuren, Laufspuren) festgestellt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Zudem war in der gesamten Betriebsstätte keine hygienische Händereinigung möglich, da die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher fehlten. Es wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsausrüstungen sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden aufgrund der festgestellten Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt.

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden und in der Einrichtung lag an mehreren Stellen (beispielsweise im Unterbau der Schublade oder auf dem Fußboden unter der Holzvitrine) Mäusekot und es fanden sich Spuren von Mäuseurin. Verunreinigt waren die Armatur des Handwaschbeckens, zudem fehlten am Handwaschbecken Seife und Einmalhandtücher. Der Fußboden einschließlich dem Fußboden-Wandübergang war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt. Weitere Einrichtungsgegenstände wie der Arbeitstisch der Kaffeemaschine, die Oberseite der Gläserspülmaschine, der Unterbau des Kühlmotors, der Innenraum und die Außenfläche (Türfallhaken, Türscharniere) des Getränkekühltresens waren ebenfalls stark verunreinigt. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Die Kühlvitrine war im Innenraum stark mit alten Anhaftungen verschmutzt sowie schimmelähnlich verunreinigt und die Wabengitter der Kühlvitrine waren ebenso stark verschmutzt. Die Lebensmittel in der Kühlung wurden zum größten Teil unabgedeckt gelagert, so dass die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. Der Innenraum der Gläserspülmaschine und der Spülkorb (Rotfärbung - Pilz) waren mit alten Rückständen verunreinigt und mit Schwarzschimmel belegt. Die Einschlagöffnung des angezapften Mehrwegfasses (Keg), der Keg-Verschluss und weitere Armaturen der Schankanlage waren schimmelähnlich verunreinigt. Auf den Thekeneinrichtungen waren weiße Baumwolldecken ausgelegt. Diese waren stellenweise verunreinigt und auf den verunreinigten Tischdecken wurden Trinkgefäße für den Ausschank bereitgehalten. Die Trinkgefäße waren mit dem Glasrand nach unten abgestellt (Mundkontakt). Kaffeemaschine: Die Abstellfläche der Kaffeetassen (Tassenwärmer, Gitter) war sehr stark verunreinigt und die Ränder der Tassen standen ebenfalls in den Verunreinigungen (Mundkontakt). Die Eiswürfelmaschine war nicht am Trinkwasser angeschlossen. Das Wasser zur Herstellung von Eiswürfeln wurde aus einem stark verunreinigten und offenen Wasserbehälter entnommen. Das Anschlussteil war ein Gardena-Schlauch (Gartenschlauch). Die Nutzung der Eiswürfelmaschine wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden lag an mehreren Stellen beispielsweise unter dem Kühlschrank Mäusekot und es fanden sich Spuren von Mäuseurin. Verunreinigt waren die Fußbodenabflüsse und der Etagenbackofen von außen. Die Pastakörbe für den Pastakocher waren verunreinigt und verkalkt. Ein Kühltisch war innen sehr stark vereist. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, zudem war der Fußboden mit Teppich ausgelegt und somit nicht leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren. Der Türrahmen war mit Klebebandresten verunreinigt. Haubenspülmaschine: Das Silikon an der Geschirrablage war mit Schwarzschimmel verunreinigt. Der Innenraum und Randbereich der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Mehrere Backbleche und Pizzableche waren stark verbrannt und mit alten Verkrustungen behaftet. Sämtliche Kühleinrichtungen (Kühlschränke, Kühltische) waren stark verschmutzt (Innenflächen, Türscharniere, Dichtungen, Einlegegitter) und schimmelähnlich verunreinigt. Die Küchenmaschine war mit alten Käseresten verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war hinter der Messerabdeckung und unter dem Messer altverschmutzt und mit Anhaftungen verunreinigt. Das Schneidebrett der Saladette war stark verunreinigt und nicht leicht zu reinigen. Die Unterschränke, in denen Teller gelagert wurden, waren innen stark verunreinigt. Die Kochfelder beider Gasherde waren verunreinigt und mit Alufolie abgedeckt. Es wurden außerdem leicht verderbliche Lebensmittel nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine Temperatur abgekühlt (gekochter Reis + 26,4°C).

Kühlraum Küche: Das Regal und der Verdampfer waren schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerung Getränke / Flur: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, auf dem Fußboden lag Mäusekot. Der Fußboden war stark verunreinigt. Der Kühlschrank war sehr stark verschmutzt und schimmelähnlich verunreinigt (Innenboden, Kondenswasserablauf, Dichtung, Verdampfer, Schienen Gitterroste, Füße, Gitterroste des Kühlschrankes).

Umkleideraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, auf dem Fußboden lag Mäusekot. Teigmaschine: Der Bereich zwischen Kopf und Kessel, das Schutzgitter und der äußere untere Bereich waren mit Teiganhaftungen verunreinigt und mit Mehlgespinsten behaftet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 24.02.2026 zum größten Teil behoben.

Subway

Römerstr. 31

63486 Bruchköbel

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt vorgefunden, die augenscheinlich nicht ordnungsgemäß gereinigt oder nicht ordnungsgemäß instand gesetzt waren. Zudem war im Gärschrank, im Tiefkühlhaus und im Kühlhaus aufgrund von augenscheinlicher Schleim- bzw. Schimmelbildung keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet

Die Mängel waren in der Nachkontrolle behoben.

Urfalim Ocakbasi

Niederkleiner Straße 41

35260 Stadtallendorf

Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurde festgestellt, dass erhebliche hygienische sowie bauliche Mängel im gesamten Betrieb vorlagen. Des Weiteren fehlten Struktur, Ordnung sowie ein den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechendes Hygienemanagement. Eine Vielzahl von Einrichtungsgegenständen und Arbeitsgeräten war beschädigt bzw. verunreinigt. Lebensmittel, darunter auch mikrobiologisch besonders empfindliche Produkte, wurden unbedeckt und bei nicht entsprechenden Temperaturen gelagert. Außerdem wurden Lebensmittel in verschmutzten und teilweise unmittelbar auf dem Fußboden gelagerten Behältnissen aufbewahrt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

„Weller Vertriebs GmbH & Co. KG“

Ampèrestr. 15

63225 Langen

Es wurden ein Mäusebefall sowie z.T. erhebliche Hygienemängel festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel, wie Brote, Brötchen, Berliner und andere Backwaren im Betrieb waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der vorgefunden Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb mit sofortiger Wirkung vorübergehend untersagt.

'Bistro Teme'

Karlsruher Straße 14

60329 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Fußboden, die Kaffeemaschine, der Kühlschrank, die Armatur des Handwaschbeckens, der Unterschrank und auch die Wände teilweise.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Lager: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Zudem war der Fußboden verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 09.03.2026 komplett beseitigt und die Betriebsschließung, die aufgrund der am 05.03.2026 festgestellten Mängel erfolgte, wurde wieder aufgehoben.