Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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240 Einträge

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Grand Asia Restaurant

Taunusstraße 22

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Tief-/Kühlung: Die Decke war vereist. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Küche: Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel in bereits genutzte Gastronorm-Behälter gefüllt, eine Kontamination durch ältere Produktreste war nicht ausgeschlossen. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Das Thermostat der Fritteuse war zum Zeitpunkt der Kontrolle auf 190°Celsius gestellt, anstelle der empfohlenen max. 175°Celsius. Das Fett rauchte stark, war sehr dunkel und roch verbrannt. Es wurden erhitzte Speisen, wie Suppen und Soßen, bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60°Celsius aufwiesen. Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60°C bis +7°C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten, durchlaufen, da vorfrittierte Lebensmittel außerhalb der Kühlung, abgedeckt bei Raumtemperatur aufbewahrt wurden. Im vorliegenden Fall betrug die Kerntemperatur noch mehr als 18°Celsius. Es wurden gefrorene Lebensmittel in warmem Wasser aufgetaut.

Gesamtbetrieb: Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Altes Fett tropfte permanent von den stark mit Fett vollgesogenen Filtermatten der Abzugsanlage auf die direkt unterhalb stehende Grillplatte und das dort zubereitete Fleisch.

THE KEBAP by Cemo

Schwalbacher Straße 35

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der gesamte Theken-/Tresenbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Türdichtungen des Kühltisches waren verunreinigt. Die Lüftungsgitter der Kühlvitrine waren im Innern schimmelähnlich verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren stark mit Fettrückständen verunreinigt. Die Wandfliesen im Herd-/Grillbereich waren mit einem alten Fettfilm verunreinigt. An der Kühltischinnentür war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Es wurden Hackfleischerzeugnisse und marinierte Geflügelerzeugnisse unabgedeckt in einer Kühlvitrine gelagert, wo die Belüftungsgitter schimmelähnlich verunreinigt waren.

Küche: Die gesamte Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußbodenabfluss war mit Mäusekot verunreinigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war beschädigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war verunreinigt. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war allgemein mit altem Schmutz verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Einrichtungsgegenstände und Bodeneckbereiche waren mit Mäusekot verunreinigt.

Vorbereitung (Keller): Der gesamte Vorbereitungskeller war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde Straßenkleidung offen im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, aufbewahrt. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war allgemein mit altem Schmutz verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Der Mörtelrührer, der in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wurde, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material. Die Zweckbestimmung war eine andere, eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers lag nicht vor. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Einrichtungsgegenstände und Bodeneckbereiche waren mit Mäusekot verunreinigt.

Kühlraum (Keller): Das Außengehäuse vom Verdampfer war stellenweise angerostet und beschädigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Lagerbereich (Keller 2): Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Personaltoilette (Hof): Die Personaltoilette war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Einmalhandtücher im Spender). Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr.

Entsorgung (Hof): Der gesamte Hinterhofbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich mit altem Dreck und Vogelkot verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.

Mahbere Kom Eritrea e. V.

Düsseldorfer Straße 13 a

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Rooster fried Chicken & Burgers

Nürnberger Str. 12

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden mehrere Eimer mit Hähnchenfleisch ohne ausreichende Kühlung gelagert, in der Küche waren Lebensmittelbehältnisse verunreinigt und es wurde keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet. Zudem wurde im Keller Schadnagerkot vorgefunden. Die Mängel sind mittlerweile vollständig beseitigt.

Asiagourmet

Hauptbahnhof – Passage

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

BR Gastronomie GmbH Gustav´s

Königsteiner Str. 55 b)

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
4) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.
5) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Früchte Paradies

Main-Taunus-Zentrum

65843 Sulzbach

Es wurden Lebensmittel, in diesem Fall "DUBAI Chocolate", in den Verkehr gebracht, die Kennzeichnungsmängel aufwiesen. Es fehlte die Angabe der speziellen Bezeichnung. "DUBAI Chocolate" ist nicht ausreichend. Die Angabe der Zutat "Knafeh" ist nicht ausreichend, da für die Verbraucherin und den Verbraucher nicht erkennbar ist, um was es sich handelt.
Weiter fehlte auf der Packung eine deutschsprachige Nährwert-Kennzeichnung. Auch das Mindesthaltbarkeitsdatum war nicht vorhanden.
Die Angabe "Trockene Kakaostoffe…" entspricht nicht den Vorgaben der Kakaoverordnung.

Betroffen waren die oben aufgeführten Lebensmittel.

Früchte Paradies

Main-Taunus-Zentrum

65843 Sulzbach

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Gastro Eis Service Solutions GmbH

Hermannstraße 52

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Green Mart

Rudolf-Diesel-Str. 7

65760 Escborn

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Lebensmittel wurde in Beuteln aufbewahrt, welche nicht richtig verschlossen waren. Mehrere Packungen tiefgefrorene Lebensmittel wiesen Frostbrand auf.

2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

3) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens, des Mindesthaltbarkeitsdatums und der Herkunft vorrätig gehalten wurden, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.

4) Es wurde vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.

5) Verzehrfertige Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem vorgegartes Fleisch und Gemüse bei einer nicht angemessenen Temperatur außerhalb der Kühlung zum Verkauf angeboten wurde. Dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 11.03.2025