Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Ruchi Indian Restaurant'
Mainzer Landstraße 112 A
60327 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsstätte war stark verunreinigt, sodass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Schaben- sowie Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Gastraum/Büffet: Der Büfettunterbau war verunreinigt und es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Fraßspuren auf der Fensterbank, unmittelbar neben den Tellern, Servietten und Besteck, Mäusekot auf dem Fußboden neben dem Tellerwärmeschrank). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Theke / Tresen: Der Unterschrank war verunreinigt und es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot befand sich auf einem Karton, auf dem Fußboden sowie auf dem Fußboden hinter der Theke. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Küche: Verunreinigt waren die Kühleinrichtungen (u. a. Türscharnier, Dichtungen, Schubladen), der Fußboden in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Rollunterbau für die Konserven (offenporiges Holz) und mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt (Reisbehälter, Dosenöffner, Schöpfkelle, Bratpfannen, Wokpfannen) stark. Das Schneidebrett derart verschmutzt und schimmelähnlich verunreinigt, dass es ekelerregend und nicht mehr für den Lebensmittelkontakt geeignet war. Mehrere Einrichtungen und Ausrüstungen waren stark verunreinigt und/oder verfettet (Stromverteiler, Einrichtung, Tandoori, Unterbau Kochgruppe, Gasherd). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender) und auf dem Fußboden wurde Kochgeschirr gelagert, das üblicherweise im Arbeitsprozess auf Arbeitsflächen abgestellt wird, wodurch die Gefahr bestand, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Zudem wurden gefrorene Lebensmittel, z. B. Hähnchenfleisch, bei zu warmer Temperatur aufgetaut. Das Risiko der Vermehrung pathogener Mikroorganismen und/oder der Bildung von Toxinen war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Zudem lag das Fleisch im Spritzbereich des Handwaschbeckens. Weiterhin wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Der Mäusekot befand sich in unmittelbarer Nähe der Speisenzubereitung, insbesondere auf der Fensterbank und auf beiden Steinen, einschließlich Fraßspuren (Alufolie), sodass eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen nicht ausgeschlossen werden konnte.
Spülküche/Vorbereitung: Stark verunreinigt waren mehrere Einrichtungsgegenstände und die Geschirrspülbrause sowie deren Halterung, die sehr stark verschmutzt und schimmelähnlich verunreinigt waren. Auf dem Fußboden wurden eine Küchenmaschine sowie Kochtöpfe gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf Arbeitsflächen abgestellt werden, wodurch die Gefahr bestand, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurde zudem ein Schaben- und Mäusebefall festgestellt (lebende Schabe an der Wand sowie Mäusekot auf dem Fußboden), wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Unterbau Spüle: Verunreinigt waren mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, die zudem unter unhygienischen Bedingungen gelagert wurden, die Tiefkühltruhe, die verunreinigt und stark vereist war, sowie die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen, die schimmelähnlich verunreinigt war. Alle Schneidebretter waren derart verschmutzt und schimmelähnlich verunreinigt, dass sie ekelerregend und für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht mehr geeignet waren; eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden.
Flur: Verunreinigt waren der Fußboden und das Teigknetergehäuse im Bereich zwischen Kopf und Kessel. Im Türrahmen hing ein verschmutzter Textilvorhang. Es wurden zudem private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Die Platzierung der Teigmaschine war ungeeignet, sodass hygienisch einwandfreie Arbeitsgänge sowie eine gute Lebensmittelhygiene einschließlich des Schutzes vor Kontaminationen nicht gewährleistet waren. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden und tote Schaben in der Schabenklebefalle), wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Personaltoilette: In der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 27.05.2026 waren die hygienischen Mängel zum Teil behoben.