Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Cucina Mediterraneo' der Cucina Mediterraneo GmbH
Platz der Einheit 1
60327 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt und der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet, sodass eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Der Tassenwärmer der Kaffeemaschine war stark verunreinigt. Die Unterschränke der Doppelspüle und die Betriebsgegenstände waren sehr stark verunreinigt und auch mehrere Unterschränke waren sehr stark verschmutzt und verkalkt, insbesondere unter und neben der Eiswürfelmaschine sowie der Gläserspülmaschine. Der Innenraum beider Getränkekühltresen war verunreinigt, teilweise schimmelähnlich. Auch der Brotkorb war schimmelähnlich verunreinigt. Die Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Stromkabel waren verunreinigt, teilweise auch mit Urinspuren von Mäusen. Für die Zapfhahnreinigung fehlte eine Reinigungsballpumpe. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen, wie zum Beispiel Einmalpapierhandtücher im Spender.
Spülküche: Mehrere Einrichtungsgegenstände und der Fußbodenabfluss waren verunreinigt. Die Wände wiesen Verunreinigungen durch Silikonreste auf und waren teilweise auch schimmelähnlich verunreinigt. Auch die Wandfliesenfugen zeigten schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war ebenfalls schimmelähnlich verunreinigt und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, unter anderem mit Mäusekot. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, welcher sich durch Mäusekot in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens bestätigte. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Küche: Mehrere Einrichtungen und Ausrüstungen waren verunreinigt, darunter das Lüftungsgitter des Wärmeschranks, ein Ventilator, die Pizzaschaufel, das Untergestell des Pizzaofens, Kabelkanäle, die Teigmaschine, die Aufsatzkühlung, das Lüftungsgitter des Gasherds, die Fettauffangschale des Gasherds, die Innenflächen der Dunstabzugshaube sowie weitere Einrichtungen der Kochgruppe und des Grills. Die Decke war verunreinigt, ebenso wie die Ver- und Entsorgungsleitungen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Messerabdeckung der Aufschnittmaschine wies alte Anhaftungen auf und war dementsprechend verunreinigt. Der Teigkneter war angerostet und mehrere Pfannen waren verunreinigt, verbrannt und wurden ineinander gestapelt. Der Fußbodenabfluss und auch die Wände waren im Bodenbereich teilweise stark verunreinigt. Die Saladette war von außen sowie unter dem Schneidebrett stark verunreinigt. Der Tischdosenöffner war sehr stark verunreinigt. Zudem wurden zweckfremde Gegenstände aufbewahrt – so befand sich beispielsweise ein Wagenheber unter der Einrichtung. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und konnte daher nicht ungehindert genutzt werden. Es wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt, was sich unter anderem durch Mäusekot auf dem Fußboden, unter dem Pizzaofen sowie auf der Teigmaschine zeigte. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Bei der Abkühlung bzw. Rückkühlung von Lebensmitteln wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C und +7 °C nicht schnellstmöglich innerhalb der vorgeschriebenen Höchstdauer von 120 Minuten durchlaufen, beispielsweise wurde bei gekochtem Reis eine Temperatur von +39,9 °C festgestellt. Zudem wurde bei der Aufbewahrung leicht verderblicher Lebensmittel die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten, etwa bei Frischfisch mit einer gemessenen Temperatur von +11,5 °C.
Kühlraum 2 Fleisch: Der Türrahmen war verunreinigt und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Kühlraum 1: Der Türrahmen war verunreinigt und die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Kühlraum 9 Gemüse: Die Glaskonserven waren von außen verunreinigt, teilweise schimmelähnlich und auch der Verdampfer war im Inneren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurdenm zudem Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Eimer mit u. a. Mayonnaise, Senf und Ketchup). Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Tiefkühlraum 10: Der Fußboden war verunreinigt. Zudem wurden tiefgefrorene Lebensmittel (Lachs und hausgemachtes Tiramisu) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Die Rückverfolgbarkeit der tiefgefrorenen Lebensmittel ist sicherzustellen.
Spülen/Geschirrlager: Der Deckenlüfter und der Bodenabfluss waren verunreinigt. Zudem waren die Überlaufrohre der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen innen altverschmutzt und verkrustet. Es wurde außerdem ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Lager Küche: Es wurden Leergut und private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt und Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Zudem wurde unverpacktes Kalbfleisch für Vitello Tonnato unabgedeckt im verunreinigten und stark vereisten Tiefkühlschrank gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination des Lebensmittels war nicht auszuschließen. Des Weiteren wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. Mäusekot auf dem Lebensmittelregal und Mäusekot und -urin auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Kühlraum Getränke EG: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt und die Phython war schimmelähnlich verunreinigt. Die Getränke- und/oder Grundstoffleitungen wurden vor dem Wechsel der Getränke-/Grundstoffart nicht hygienisch gereinigt. Für die Reinigung fehlte eine Keg-Bürste und eine Schnelldesinfektion.
Lagerbereich Reinigung EG: Der Raum war mit Spinnweben verunreinigt.
Flur Lagerung EG: Die Sockelfliesen waren verunreinigt.
Personaltoilette Herren: In der Personaltoilette wurden Bedarfsgegenstände (Tischwäsche, Küchenwäsche, Verpackungen), die mit Lebensmittel in Berührung kommen, aufbewahrt bzw. gelagert. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Personaltoilette Damen: Toilettenvorraum: Im Raum stand eine verunreinigte Eiswürfelmaschine und Geschirr. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Zudem befand sich der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.
Lager Tiefgarage Kastor 1.UG K-109T: Im Raum wurden Lebensmittel gelagert, aber der Raum ist nicht als Lebensmittellager geeignet. Das Lagern von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 16.09.2025 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.