Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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282 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

Alfa Supermarkt

Berliner Str. 21

65760 Eschborn

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
4) Lebensmittel, in diesem Fall vorverpackter, kühlpflichtiger Weichkäse in Lake, wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem diese bei einer nicht angemessenen Temperatur zum Verkauf angeboten und dadurch die Kühlkette unterbrochen wurde.
5) Obst und/oder Gemüse wurden ohne eine Kennzeichnung des Herkunftslandes in Verkehr gebracht.
6) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens, des Mindesthaltbarkeitsdatums und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 29.08.2025

AM North South GmbH Kentucky Fried Chicken

Chinonplatz 6-12

65719 Hofheim

Lebensmittel wurden wiederholt ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Es wurde erneut ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde Schadnagerkot festgestellt. U. A. war die Arbeitsplatte insbesondere neben der Burgerstation in den Randbereichen verunreinigt. Zusätzlich war diese teilweise mit Schadnagerkot verunreinigt.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Eis & More

Kirchstraße 2

65239 Hochheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.
4) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
5) Lebensmittel- und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.
6) Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musst.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Ekecik Supermarkt

Frankfurter Str. 6-12

65830 Kriftel

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem leicht verderbliche Lebensmittel (Hähnchen Innereien) bei einer nicht angemessenen Temperatur zum Kauf angeboten wurden und dadurch die Kühlkette unterbrochen wurde.
4) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
5) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung in Verkehr gebracht, indem frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums und Käsezubereitung ohne Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten wurde.
6) Es wurde ein Erzeugnis aus Käse ohne die Bezeichnung der Fettgehaltsstufe und ohne des Fettgehalts in der Trockenmasse mit der Angabe "…% Fett i. Tr." in den Verkehr gebracht.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel, bzw. die oben aufgeführten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 07.11.2025

Gerlach Schreibwaren, Kiosk24 Onlineshop

Frankfurter Straße 119

63263 Neu-Isenburg

Es wurden wiederholt nicht zugelassene, neuartige Lebensmittel sowie Tabakerzeugnisse bzw. tabakhaltige Nikotinbeutel (Snus) zum Verkauf bereitgehalten. Vorverpackte Lebensmittel wurden wiederholt ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht. Ferner wurden Lebensmittel mit zur Irreführung geeigneten Informationen in den Verkehr gebracht.

Heusenstammer Supermarkt

Frankfurter Straße 26

63150 Heusenstamm

Nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln; wiederholtes Inverkehrbringen vorverpackter Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und kosmetischer Mittel ohne deutsche Kennzeichnung; Inverkehrbringen vorverpackter Lebensmittel, die nicht mit allen verpflichtenden Angaben gekennzeichnet waren.

Pasta La Vista

Marktplatz 25

65824 Schwalbach

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel- und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.
3) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
4) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Vigeshan Gahndi oHG Rewe Markt

Industriestr. 40

65439 Flörsheim

Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 01.10.2025 (weitestgehend)

Mare Azzurro

Frankfurter Str. 66

63067 Offenbach am Main

Hygienische Mängel in der gesamten Betriebsstätte, in deren Zusammenhang, eine nachteilige Beeinflussung von gelagerten und verarbeiteten Lebensmitteln nicht ausgeschlossen werden kann.

‚Sorihashiya Ramen' der J.P. Factory GmbH

Moselstraße 25

60329 Frankfurt am Main

Küche: Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt; Schaben wurden auf den Arbeitsflächen und in Schüsseln festgestellt und Mäusekot wurde auf dem Band der Nudelteigmaschine festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Aufgrund der festgestellten Verunreinigungen wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet. Zudem wurde eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden dem Betreiber mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 13.01.2026 vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.