Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Kafana Cadava Mehana

Schloßstraße 20-22

63065 Offenbach am Main

Betriebsstätte nicht sauber und instandgehalten, dadurch erfolgte eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination von Lebensmitteln

Verkaufsfiliale Aldi Nord

Am Bewegungsbad 10

35080 Bad Endbach

In Teilen der Verkaufsfiliale wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Restaurant Wichtel Alm

Faudi Straße 3

35260 Stadtallendorf

In einigen Betriebsräumen an Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften wurden hygienische Mängel festgestellt. Außerdem wurde ein Schädlingsbefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Metzgerei Kindinger GbR

Am Wambolterhof 11

64625 Bensheim

Im Rahmen einer Plankontrolle wurde die Betriebsstätte lebensmittelrechtlich überprüft.
Die allgemeine Betriebshygiene musste erneut als nicht ausreichend beurteilt werden. In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden:
Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen bzw. auch gelagert wurden (Produktion, Fleischkühlhaus, Wurstkühlhaus), befanden sich wiederholt in keinem ausreichenden hygienischen Gesamtzustand. Mehrere Ausrüstungs- sowie Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt sowie teilweise schadhaft. Gerätschaften und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung
kommen (Schneidebretter, Schüsseln, Siebe, Fleischwolfstopfer) befanden sich in einem unsauberen Zustand.
Die Ordnung und Struktur in den Räumlichkeiten musste teilweise als nicht ausreichend beurteilt werden.
Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden mündlich angeordnet.
Im Rahmen einer Nachkontrolle am 17.04.2024 wurde festgestellt, dass die allgemeine Betriebshygiene sich deutlich verbessert hat

Lebensmittelmarkt „Hayat Market“

Bahnhofstraße 19

64720 Michelstadt

• Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften
• Erhebliche Verstöße gegen einschlägige Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen

Meaza’s Place

Mainzer Landstraße 120

60327 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Café Restaurant Nostalgie

Schloßstraße 87

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Vorbereitungsbereich/Küche-Lagerraum/Hof: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es war nicht ausreichend Arbeitsfläche für hygienisch einwandfreie Arbeitsabläufe vorhanden (z.B. wurden aus Platzmangel rohe Eier und Kochutensilien auf der Fritteuse gelagert; Wurst- und Käsewaren wurden auf dem verunreinigten Deckel der Tiefkühltruhe bearbeitet). Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es fehlte eine erforderliche Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen sowie für die Reinigung von Lebensmitteln. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt (Tiefkühlobst). Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Eine Pfanne wurde auf dem Fußboden gelagert. Eine andere Pfanne wurde im Unterschrank des Spülbeckens unmittelbar neben Reinigungsmitteln gelagert. Backbleche wurden auf dem Fußboden gelagert. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt [Unterschrank Spülbecken/Handwaschbecken: Schmierspuren-Schadnager und Schadnagerkot (Mäuse)]. Mehrere Geräte/Maschinen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren ebenfalls verunreinigt (z.B. Knochensäge, diese war mit Spinnweben verunreinigt). Der Backofen, der Kühltisch (ausgeschaltet) und die Fritteuse waren verunreinigt. Es fehlte eine angemessene natürliche oder künstliche Be- und Entlüftung. Es wurden zudem Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt (Olivenöl). Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt (z.B. Backformen, die Silikon-Backform war mit Motten verunreinigt). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können (z.B. Öl). Die Tiefkühltruhe war stark vereist/verunreinigt (zum Teil auch mit Schimmelrasen). Tiefkühltruhe: Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (z.B. TK-Buttercroissants, Fleisch- und/oder Geflügel, teilweise nicht zu erkennen, Fleisch-und/oder Geflügel mit Gefrierbrand). Der kleine Backofen und das Mikrowellengerät waren verunreinigt. Kühlschrank: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel gelagert, diese waren nicht ordnungsgemäß abgedeckt (z.B. Soßen).

Lagerraum/Hof: Die Tiefkühltruhen (2 x) waren stark vereist. Tiefkühltruhen (2 x): Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert (z.B. Kuchen, Torten etc.). Die Tiefkühltruhen waren verunreinigt (2 x). Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand (Eine Vielzahl an alten verunreinigten und beschädigten Geräten wurde gelagert).

Theke / Tresen: Der Kühlschrank war verunreinigt (Oberflächen, Dichtungen). Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Der Kühltisch war schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 19.04.2024 vollständig beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Geflügelhof Stuth

Habitzheimer Straße 24

64853 Otzberg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel darstellen.
Die Schlachtung wurde behördlich am 08.03.2024 untersagt.

Hähnchengrillwagen "Zum Gockel"

Steinern Straße 25

55252 Mainz-Kastel

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Produktion: Der gesamte Imbisswagen war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Mehrere Reinigungsgeräte wie Wischmopp, Kehrbesen mit Kehrblech waren erheblich verunreinigt. Der Hähnchengrill war an den Drehknöpfen verunreinigt. Auch der Messerbecher war verunreinigt. Die Beschichtungen der Gitterroste des Geflügelkühlschrankes waren beschädigt. Die Gitterroste des Geflügelkühlschrankes waren verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war beschädigt. Der Wasserkocher war von außen mit altem Schmutz verunreinigt. Die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt. Die Wandverkleidung war mit einem altem Fett-Schmutzbelag verunreinigt. Der Lüfter im Getränkekühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Geflügel-Kühlschrankes war verunreinigt. Der Innenraum der Feinkostsalatkühlvitrine war verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände (Handtasche, Jacke, Polsterstuhl) aufbewahrt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Am Handwaschbecken stand kein warmes Wasser zur Verfügung. Der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer war auf Grund des fehlenden Wasserhahnes nicht eingeschaltet. Der Fußboden war stellenweise beschädigt. An der Waschvorrichtung für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt fehlte eine ausreichende Wasserzufuhr. Warmes Wasser war ebenso nicht vorhanden. Die Hustenschutzvorrichtung des Grills war beschädigt. Die Hustenschutzvorrichtung des Grills war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Der gesamte Imbisswagen befand sich insgesamt in keinem angemessenen baulichen Zustand. Die Oberflächen und Einrichtungsgegenstände befanden sich allgemein in einem schlechten Zustand. Der Husten-Niesschutz war schadhaft. Die Oberflächen vom Kontaktgrill waren verunreinigt.

Personalschulung: Es wurden Personen beschäftigt, für die keine aktuelle Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz vorlag. Es wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war.

Icefresh GmbH

Union-Brauerei-Str. 4 D

64521 Groß-Gerau

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.