Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
‚Apfelweingaststätte Dauth-Schneider'
Neuer Wall 7
60594 Frankfurt am Main
Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf und in den Einrichtungsgegenständen sowie in den Randbereichen des Fußbodens wurde stellenweise Mäusekot festgestellt. Verunreinigt waren das Ventilatorschutzgitter des Kühltisches, das Ventilatorschutzgitter des Kühltresens, der Innenraum des Kühltresens, die Gläserregale und die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Unterbau des Doppelspülbeckens war stark verschmutzt. Der Fußbodenabfluss (Siphon) unter dem Doppelspülbecken war stark verunreinigt und verschleimt. Die Isolierung der Getränkeleitung (Python) im Getränkekühltresen war schimmelähnlich verunreinigt. Außerdem waren die Zapfhähne außen mit alten Rückständen verunreinigt.
Spülbereich: Verunreinigt waren die Reinigungsmittelkanister, der Innenraum des Geschirrvorwärmers, die Decke, die Beleuchtung, die Unterseiten der Regalböden, das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen und der Spülarm in der Haubenspülmaschine. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war außerdem mit alten Rückständen verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Unterseite des Spültisches war stark verunreinigt. Der Hängeschrank mit dem zur Verwendung bereitstehenden Geschirr war innen und außen mit dunklen Ablagerungen verunreinigt.
Küche: Verunreinigt waren die Bain-Maries und deren Aufstellfläche, der Spender für Flüssigseife und Desinfektionsmittel, das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens, die Decke, die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel, mehrere Unterschränke und Unterbauten, mehrere Gegenstände (u. a. Spritzbeutel, Eierschneider), mit denen Lebensmittel in Berührung kamen, die Türdichtung des Tiefkühlschrankes, die Spritztülle der Sprühsahne und die Unterseiten der Regalböden. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war hinter der Messerabdeckung verunreinigt. Der Fleischwolf war außen, im Einfüllstutzen und im Schneckengehäuse verunreinigt. Stark verunreinigt waren das Abwasserrohr (Siphon) und die Handbrause der Waschvorrichtung für Lebensmittel. Die Oberflächen mehrerer Einrichtungsgegenstände sowie der Spender für Einmalhandtücher waren verunreinigt und verfettet. Der Backofen war innen verunreinigt und verfettet. Die Dunstabzugsanlage war ebenso verunreinigt und es bildeten sich bereits Fetttropfen. Die Türdichtungen und Dichtflächen der Kühltische waren stellenweise auch schimmelähnlich verunreinigt. Die Innenräume sämtlicher Kühltische waren teilweise mit schleimigen Belägen verunreinigt. Mehrere Mikrowellengeräte waren innen und außen stark verunreinigt. Außerdem wurden Lebensmittelbedarfsgegenstände (u. a. Sparschäler, Kneipchen, Wolfstopfer) in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Zudem wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt: In der Mikrowelle wurden Spätzle in einem Vakuumbeutel erhitzt; der Beutel war stellenweise angeschmolzen.
Treppenabgang Keller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf den Treppenstufen befand sich Mäusekot.
Vorbereitungsbereich / Küche / Keller: Verunreinigt waren der Tischdosenöffner, die Küchenmaschinen, der Gemüsehobel, die Anschlagmaschine, das Zubehör der Gemüseschneidemaschine, die Regalböden, die Unterseiten der Regalböden, das Vakuumiergerät, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) und die Aufstellfläche des Konvektomaten. Mehrere Unterschränke waren innen verunreinigt. Die Wände waren teilweise und der Fleischkutter stellenweise verunreinigt. Die Decke war mit Insektenkot verunreinigt. Der hintere Fußbodenabfluss und die Geschirrspülbrause waren stark verunreinigt. Der Fußboden war im hinteren Bereich mit schleimigen Belägen verunreinigt. Mehrere Rohrleitungen und der Spender für Einmalhandtücher waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Wandfliesenfugen waren teilweise schimmelähnlich, teilweise mit rötlichen Belägen verunreinigt. Außerdem wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Zudem wurde eine ungeeignete elektrische Insektenfalle unmittelbar über dem Bereich aufgestellt, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, sodass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Der gesamte Bereich um die Insektenfalle war mit toten Insekten verunreinigt.
Kühlraum Vorbereitungsküche: Verunreinigt waren der Ablaufschlauch des Verdampfers und der Fußboden. Schimmelähnlich verunreinigt waren das Verdampferschutzgitter und die Türdichtung. Die Regale waren stellenweise und die Wände teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
Trockenlager / Keller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf dem Fußboden und im Türblatt befand sich Mäusekot.
Spirituosenlager / Keller: Es wurde ein Mäusebefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf dem Fußboden wurden tote Schaben sowie Mäusekot festgestellt.
Lagerbereich / Keller: Der Innenraum des linken Tiefkühlschranks war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war stark verunreinigt. Der Fußboden war im hinteren Bereich mit schleimigen Belägen verunreinigt. Der Tiefkühlschrank sowie die Türdichtungen des Tiefkühlschranks waren schimmelähnlich verunreinigt. Ein weiterer Tiefkühlschrank war außen schimmelähnlich verunreinigt.
Bierkühlraum / Keller: Verunreinigt waren der Türgriff, die Schutzabdeckung der Beleuchtung, das Verdampferschutzgitter und die Decke. Es wurden zudem Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination nicht auszuschließen war: Gewaschener Salat wurde in offenen Kisten direkt neben einem Eimer gelagert, in welchem das Kondenswasser des Verdampfers aufgefangen wurde, das Kondenswasser lief bereits über.
Kühlraum Gemüse / Keller: Verunreinigt waren der Verdampfer und das Verdampferschutzgitter. Das Regal war stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden außerdem verdorbene und damit nicht sichere sowie nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht: Mehrere Erdbeeren waren schimmelbehaftet.
Hinterer Lagerraum / Keller: Verunreinigt waren die Türdichtung des Getränkekühlschranks, der Innenraum des Getränkekühlschranks und die zum Waschen der Hygienekleidung bzw. der Geschirrtücher genutzte Waschmaschine. Der Fußbodenabfluss war stark verunreinigt.
Lagerbereich Eismaschinen: Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Die Scherbeneismaschine war ebenfalls im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, verunreinigt. Das Scherbeneis in der Scherbeneismaschine war aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum ebenso nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.
Aufgrund der festgestellten Mängel wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 10.07.2026 zum allergrößten Teil behoben.