Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Kelterei Possmann GmbH & Co. KG
Eschborner Landstraße 156 – 162
60489 Frankfurt am Main
Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel darstellten:
Eine Luftkeim-sammelnde Kontrollmessung ergab eine gravierende Verunreinigung der Luft in der gesamten Kelterei mit Schimmelpilzen: Im Bereich „Arbeitskeller / Filtration“ wurden in der Nähe eines seitlich offenen Filtrationsbeckens in 1 m³ Luft 6840 Schimmelpilzkeime festgestellt (gemessen in 100 L, multipliziert mit 10). Entsprechend der Bewertungshilfen des Umweltbundesamtes lag bei raumlufthygienischen Untersuchungen eine Mindestanforderung der Keime bei ≤ 300. Somit wurde die Mindestanforderung gravierend überschritten. Auch im „Holzfaßbereich 2. UG (Kohlensäuretanks)“ wurden 3910 Schimmelpilzkeime je m³ Luft festgestellt (gemessen in 100 L, multipliziert mit 10). In diesem Bereich wurde ein nicht abgedecktes Becken mit einer Mischung aus Apfelwein, Apfelsaft und Wasser vorgefunden; das Becken war zudem verschmutzt und mit zahlreichen Fruchtfliegen behaftet. Die vorgenannte Mischung wird aufbereitet, um dann als Lebensmittel wiederverwendet zu werden. Ein direkter Kontakt von Schimmelpilzen und Fruchtfliegen mit Lebensmitteln ist an dieser Stelle somit eindeutig dokumentiert. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die gemessenen Werte der Luftkeimsammlung in zahlreichen Bereichen des Betriebes kritische Dimensionen aufwiesen. Unter diesen Bedingungen erscheint es unmöglich, Lebensmittel so herzustellen, dass eine negative Beeinflussung sicher auszuschließen ist.
Anmerkung: Es wurden alle Mängel behoben, das Becken wurde unverzüglich gereinigt und eine Abdeckung beauftragt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 4 VO (EG) Nr. 852/2004