Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Seoulmate' der Seoulmate GmbH
Schäfergasse 40
60313 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich des Schädlingsbefalls durch Mäuse, wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen / Kochbereich: Verunreinigt waren die Unterschränke stellenweise, der Innenraum des Kühltisches, mehrere Steckdosen, die Fritteuse, der Fußboden stark, die Fettfilter der Dunstabzugsanlage mit Fettrückständen, der Innenraum des Getränkekühltresens schimmelähnlich sowie der Unterschrank der Wasseraufbereitung (Winterhalter) stark mit Mäusekot. Zudem wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Weiterhin wurden private, betriebs- beziehungsweise zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.
Spülbereich: Verunreinigt waren die Unterschränke stellenweise, die Oberfläche des Kühlschrankes, die Geschirrspülbrause sowie der Fußboden. Zudem wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.
Vorbereitungsküche UG: Verunreinigt waren die Geschirrspülbrause, die Decke stark mit Fluginsektenkot, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark, unter anderem mit Mäusespuren in Form von Kot- und Urinspuren, sowie die Unterschränke stellenweise, ebenfalls unter anderem mit Mäusespuren in Form von Kot- und Urinspuren. Für Reinigungsarbeiten wurde ein angerosteter Edelstahltopfreiniger verwendet. Zudem wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, sodass eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte. Darüber hinaus wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr durch Fluginsekten ausgesetzt waren.
Lagerraum / Trockenlagerraum UG: Die Regale im Raum waren stellenweise verunreinigt, unter anderem mit Mäusespuren in Form von Kot- und Urinspuren.
Lagerbereich / Warenwege UG: Verunreinigt waren die äußere Oberfläche der Tiefkühltruhe sowie der Fußboden, unter anderem mit Mäusespuren in Form von Kot- und Urinspuren - zudem lag vor dem Kühlschrank eine tote Maus. Darüber hinaus wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, sodass eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte.
Kühlraum UG: Verunreinigt war das Verdampferschutzgitter. Zudem wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden, wodurch die Gefahr bestand, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 19.12.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.