Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Havanda' der Urbanart Food GmbH
Liebfrauenstraße 1 – 3
60313 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Bei der Kontrolle wurde ein starker Befall durch Schädlinge (Mäuse und Schaben) festgestellt. Tote als auch lebendige Schaben wurden mehrfach auf den Fußböden der verschiedenen Betriebsbereiche festgestellt. Mäuseurin als auch Mäusekot wurden ebenfalls mehrfach auf den Fußböden festgestellt. Aufgrund der festgestellten hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt. Zudem wurde eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Firma sowie eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet.
Anlieferungsbereich EG / Verpackungslager: Der Fußbodenabfluss war verunreinigt, der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kotspuren). Der Fußboden des Aufzugs sowie der Türrahmen waren ebenso verunreinigt. Einige Messer waren in einen Spalt der Arbeitsplatte gesteckt worden, der nicht angemessen gereinigt werden konnte, sodass eine Kontamination der Lebensmittel, die mit diesen Messern geschnitten wurden, nicht sicher ausgeschlossen war.
Show Küche / Verkauf (EG): Verunreinigt waren das Lüftungsgitter des Kühlschrankes, der Kontaktgrill sowie die Schubladendichtungen des Kühltisches. Der Kühltisch war schimmelähnlich verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Aufsatzkühlung gelagerten Lebensmittel war zudem überschritten (beispielsweise geschnittener Salat: +20,2 °C) und Lebensmittelbehälter (mit Mayonnaise) waren unabgedeckt gelagert worden. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Das Frittierfett der Fritteuse war außerdem verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch, Temperatur deutlich über +175 °C) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet und Schneidebretter aus offenporigem und rissigem Holz waren für die Behandlung von Lebensmitteln benutzt worden.
Vorbereitungsküche (1. OG): Verunreinigt waren der Abfallbehälter, der Fußbodenabfluss und die Türdichtung des Kühlschrankes. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
Lagerbereich Café (1. OG): Der Innenraum des Konvektomaten war mit Produkt- und Fettrückständen und der Fußboden u. a. mit Mäusespuren (Kotspuren) verunreinigt.
Warenanlieferung / Entsorgung (Keller): Der Fußboden war verunreinigt, u. a. durch Mäusespuren (Kot- und Urinspuren).
Trockenlager / ehemaliger Bierkühlraum (Keller): Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Sockelleisten waren ebenso verunreinigt, u. a. durch Mäusespuren (Mäusekot).
Molkerei Kühlraum (Keller): Der Verdampfer war verunreinigt.
Tiefkühlraum (Keller): Der Fußboden war vereist und verunreinigt; das Kondenswasser des Verdampfers war nicht in ein geschlossenes System abgeführt worden. Die Decke vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.
Warenwege / Lagerbereich (Keller): Der Fußboden und der Fußbodenabfluss waren verunreinigt. Der Fußboden am Wandübergang war u. a. mit Mäusespuren (Kotspuren) verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren außerdem erheblich verunreinigt.
Dönerproduktion (Keller): Verunreinigt waren der Fußbodenabfluss, mehrere Schneidebretter, die Geschirrspülbrause und teilweise die Wände. Die Decke war u. a. stark durch Fluginsektenkot verunreinigt. Zudem war der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken leer.
Kühlraum Dönerproduktion (Keller): Verunreinigt waren die Türdichtung, die Regale und der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen.
Vorbereitungsküche (4. OG): Es waren verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel behandelt worden (angeschimmelte Paprika und Pilzrasen im Lebensmittelbehälter). Verunreinigt waren die Geschirrspülbrause, die Salatschleuder, der Mixer, das Messer der Küchenmaschine und der Fleischwolfeinfüllstutzen. Das Schneidebrett war stark verunreinigt und der „kleine“ Fleischwolf war im Schneckengehäuse mit alten Ablagerungen verunreinigt. Außerdem war der Kühlschrank innen schimmelähnlich verunreinigt. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer, zudem war das Handwaschbecken mit Gegenständen belegt und somit nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln hatte folglich keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt gewesen.
Waschküche/-raum (4. OG): Verunreinigt waren die zum Waschen der Hygienekleidung bzw. der Geschirrtücher genutzte Waschmaschine, der Standventilator, der Tischdosenöffner und mehrere Gastronorm-Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln.
Personaltoilette Herren (4. OG): Die Decke in der Dusche war schimmelähnlich verunreinigt gewesen.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 17.07.2026 waren die Mängel teilweise behoben.