Das Haltbarmachen von Nahrungsmitteln zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und zur Vorratshaltung hat lange Tradition. Eine wenig bekannte Methode zur Haltbarmachung von bestimmten Lebensmitteln ist die Behandlung mit ionisierenden Strahlen. Diese Strahlen bewirken, dass Gemüse nicht so schnell keimt, Obst langsamer reift, und Schädlinge wie Maden sowie schädliche Mikroorganismen abgetötet werden. Die Lebensmittel sind haltbarer und lassen sich länger lagern und genießen. Doch wie sicher ist diese Methode? Kann man bestrahlte Lebensmittel unbedenklich verzehren?
Was passiert bei der Bestrahlung von Lebensmitteln?
Drei Arten von ionisierenden Strahlen werden verwendet, um Lebensmittel länger haltbar zu machen: Gammastrahlen, Bremsstrahlen (Röntgenstrahlen) oder Strahlen aus beschleunigten Elektronen. Quelle der Strahlen ist entweder ein Teilchenbeschleuniger (beschleunigte Elektronen oder Bremsstrahlen) oder radioaktive Quellen, meist Cobalt-60 oder Cäsium-137 (Gammastrahlen). Alle drei Strahlenarten sind sehr viel energiereicher als beispielsweise Mikrowellen oder auch UV-Strahlen.
Da sich die Strahlen je nach ihrer Energie in ihrer Eindringtiefe unterscheiden, werden sie für unterschiedliche Lebensmittel – je nach Beschaffenheit – genutzt. So werden Gammastrahlen aufgrund der hohen Eindringtiefe zur Bestrahlung größerer Lebensmittel bis zu kompletten Paletten von Lebensmitteln eingesetzt, während die Strahlen beschleunigter Elektronen nur eine geringe Eindringtiefe aufweisen und somit für die Bestrahlung einzelner Packungen oder der Oberfläche geeignet sind.
Sind bestrahlte Lebensmittel radioaktiv?
Während der Bestrahlung kommen die Lebensmittel nicht in Kontakt mit der Strahlenquelle, sondern werden kontaktlos in das Strahlenfeld der Quelle geführt. Eine Kontamination der Lebensmittel ist dadurch ausgeschlossen. Die verwendeten Strahlen sind nicht geeignet, das bestrahlte Gut radioaktiv zu machen.
Das Ziel der Bestrahlung ist eine bestimmte Energiedosis, die Lebensmittel erhalten sollen, um die haltbarmachenden Effekte auszulösen. Diese Dosis variiert je nach Zweck: Für die Verhinderung einer Keimung oder Hemmung der Reifung genügt eine geringe Dosis. Sollen Mikroben und Parasiten abgetötet werden, so sind höhere Dosen erforderlich.
Deutsche und europäische Gesetzgebung
Die Bestrahlung von Lebensmitteln ist in Deutschland nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) allgemein verboten. Eine Ausnahme stellen getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze dar. Diese dürfen im Rahmen eng festgelegter Grenzen nach Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV)Öffnet sich in einem neuen Fenster bestrahlt und verkauft werden.
In anderen EU-Mitgliedsstaaten ist die Bestrahlung weiterer Lebensmittel erlaubt und im Nicht-EU-Ausland teilweise sogar vorgeschrieben. So werden beispielsweise in Belgien Froschschenkel und Geflügel bestrahlt, in den Niederlanden getrocknetes Obst und Gemüse und in Tschechien Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch. Kann es also sein, dass sich bestrahlte Lebensmittel aus dem Ausland in den deutschen Supermarktregalen verstecken?
Aus dem Ausland in den deutschen Supermarkt
Dass man bestrahlte Lebensmittel aus dem Ausland in einem deutschen Geschäft vorfindet, ist sehr unwahrscheinlich. Denn die Einfuhr und das Inverkehrbringen bedarf einer Erlaubnis durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Diese liegt zurzeit für nur ein einziges Lebensmittel vor: tiefgefrorene Froschschenkel.
Zudem unterliegen bestrahlte Lebensmittel einer Kennzeichnungspflicht. Lebensmittel, die bestrahlt wurden und im deutschen Handel angeboten werden (in Deutschland also nur getrocknete Kräuter, Gewürze und Froschschenkel) und Erzeugnisse, die kleine Mengen bestrahlter Lebensmittel enthalten, müssen die Angabe „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ oder „bestrahlt“ aufweisen. Daneben gibt es das internationale Symbol für bestrahlte Lebensmittel, das sogenannte Radura-Symbol.
Risiken und Bedenken
Der Begriff „Strahlung“ wird in der Wahrnehmung vieler unvermeidlich mit der Atomkraft verbunden und ist dadurch negativ besetzt. Die Lebensmittelbestrahlung hat mit der Atomkraft aber nichts zu tun. Die Lebensmittel werden nicht radioaktiv, und die bei einer Bestrahlung entstehenden Veränderungen im Lebensmittel sind vergleichbar mit denen einer Hitzebehandlung. Die Bestrahlung von Lebensmitteln wird hinsichtlich ihrer Folgen für die menschliche Gesundheit bereits seit über 100 Jahren intensiv und international erforscht. Gesundheitliche Schäden durch bestrahlte Lebensmittel sind nicht aufgetreten. So konnte der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission (SCF) keine gesundheitlichen Risiken durch den Verzehr von bestrahlten Lebensmitteln feststellen.
Die Bestrahlung zur Haltbarmachung von Lebensmitteln bietet Vorteile gegenüber anderen Methoden. Die Bestrahlung von getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen ist eine wirksame Alternative zu der früher genutzten Methode der Ethylenoxid-Begasung, die potentiell schädliche Rückstände hinterließ. Außerdem können ionisierende Strahlen Bakterien besser abtöten als herkömmliche Methoden. Hinsichtlich des Nährstoff- und Vitamingehalts können, wie bei anderen Konservierungsverfahren auch, geringe Verluste auftreten.
Keine Sorge vor bestrahlten Lebensmitteln
Angst vor bestrahlten Lebensmitteln in Deutschland muss kein Verbraucher haben. Es handelt sich um ein sicheres und wirksames Verfahren und die wenigen bestrahlten Lebensmittel, die sich in deutschen Supermärkten finden lassen, sind kenntlich gemacht. In Anbetracht der allgemein zu großen Lebensmittelverschwendung ist die Bestrahlung als effektive und sichere Methode zur Haltbarmachung von Lebensmitteln ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Stand: Mai 2022