Frau vergleicht Nährwertangaben von Speiseöl

Nährwertkennzeichnung ist Pflicht

Wie viel Zucker ist im Müsli, wie viel Fett in den Chips? Der Verbraucher kann es seit dem 13.12.2016 genau nachlesen, da nun Nährwertangaben wie Energiegehalt, Fett, Zucker oder Salz auf bestimmten Lebensmitteln Pflicht sind.

Beim Einkauf von Lebensmitteln sind Nährwertangaben eine wichtige Hilfe für Verbraucher, die auf eine ausgewogene Ernährung achten oder eine bestimmte Diät einhalten müssen.

Freiwillige Nährwertangaben sind nun EU-weit Pflicht Auch wenn auf vielen Lebensmittelverpackungen schon Nährwertangaben auf freiwilliger Basis zu lesen waren, vorgeschrieben waren sie bisher nur in bestimmten Fällen. Hierzu gehörte die Werbung mit einem besonderen Nährwert oder einer besonderen Eigenschaft wie zum Beispiel „zuckerfrei“ oder „reich an Vitamin C“.

Auch wenn auf vielen Lebensmittelverpack oder einer besonderen Eigenschaft wie zum Beispiel „zuckerfrei“ oder „reich an Vitamin C“.

Seit dem 13.12.2016 müssen nun auf den Verpackungen sieben verschiedene Nährwerte stehen. Diese gesetzliche vorgeschriebene Nährwertkennzeichnung gilt in der ganzen EU und auch beim Einkauf von Lebensmitteln im Internet.

Die wichtigsten Pflichtangaben: „Big 7“

Die Kennzeichnung der Nährwerte ist in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LIMV) geregelt. Die Nährwertangaben müssen sich auf 100 Gramm oder 100 Milliliter beziehen und in Tabellenform angegeben werden.

Zu den Pflichtangaben, den so genannten „Big 7“, gehören

  • Brennwert/Energiegehalt
  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

Bei diesen 7 Nährwerten darf auch angegeben werden, wie viel Prozent der empfohlenen Tagesmenge im Lebensmittel enthalten ist. Durch diese Angabe bekommt der Verbraucher ein besseres Verständnis für die Inhaltsstoffe dieses Lebensmittels und kann es besser in seine persönliche Ernährungsweise einplanen.

Freiwillige Kennzeichnung

Häufig geben Lebensmittelhersteller noch weitere Angaben an. Hierzu gehören:

  • Einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren
  • Mehrwertige Alkohole (Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit)
  • Stärke
  • Ballaststoffe
  • Vitamine
  • Mineralstoffe

Zu den Angaben von Vitaminen und Mineralstoffen gibt es besondere Regeln. Sie dürfen nur dann angegeben werden, wenn sie in signifikanten Mengen enthalten sind. Dies bedeutet, dass in der Regel mindestens 15 Prozent der empfohlenen Tagesdosis in 100 Gramm oder 100 Milliliter mit dem Lebensmittel aufgenommen werden. Aus diesem Grund ist bei Vitaminen und Mineralstoffen deren prozentualer Anteil an der empfohlenen Tagesdosis anzugeben.

Gibt es Ausnahmen von der Regel?

Es gibt einige Lebensmittel, für die die Nährwertkennzeichnungspflicht nicht gilt, zum Beispiel:

  • Lebensmittel nur aus einer Zutat
    Hierbei handelt es sich um Lebensmittel, die nur aus einer Zutat oder Zutatenklasse bestehen. Dies sind zum Beispiel Obst, Gemüse, Reis, Mehl, Reis, Kräuter, Gewürze, Kräuter- und Früchtetees sowie Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol.
     
  • Direktverkauf vom Hersteller an Verbraucher
    Verpackte Lebensmittel, die unmittelbar vom Hersteller in kleinen Mengen an den Verbraucher verkauft werden - wie zum Beispiel Plätzchen von einer Konditorei - brauchen keine Nährwertkennzeichnung.

Kennzeichnungspflicht beim Online-Einkauf

Immer mehr Verbraucher bestellen ihre Lebensmittel im Internet. Auch hier müssen die Nährwertangaben seit dem 13.12.2016 vor dem Kauf zu lesen sein. Die Nährwertangaben der einzelnen Lebensmittel sind an einer gut sichtbar Stelle zu platzieren, zum Beispiel in Tabellenform oder mit einem eigenen Reiter.

Angabe von Allergenen

Die 14 häufigsten Allergene müssen bereits seit Dezember 2014 EU-weit gut sichtbar auf dem Etikett angegeben werden.

Die 14 Hauptallergene sind:
Glutenhaltiges Getreide, Erdnüsse, Sojabohnen, Lupine, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Krebstiere, Fische, Weichtiere (zum Beispiel Muscheln), Eier, Milch (einschließlich Laktose), Schwefeldioxid/Sulfite (ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter anzugeben)

Die Kennzeichnung von Allergenen gilt nicht nur für verpackte Lebensmittel, sondern auch bei loser Ware wie Wurstwaren in der Metzgerei oder Backwaren in der Bäckerei.

Übrigens: Dürfen auf Lebensmittel gesundheitsfördernde Angaben gedruckt sein?

Positive Nährwerteigenschaften wie „reich an Ballaststoffen“ oder „fettarm“ eines Lebensmittels möchten Hersteller von Lebensmitteln gerne bewerben. Von der Europäischen Kommission ist in der so genannten europäischen Health-Claims-Verordnung genau festgelegt, welche nährwert- und gesundheitsbezogenen Werbeaussagen erlaubt sind und welche nicht. Derzeit umfasst diese Positivliste 250 Angaben. Demnach ist erlaubt, auf die Bedeutung von Calcium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem hinzuweisen.

Wird ein Lebensmittel mit einer nährwert- oder gesundheitsbezogenen Aussage beworben, muss dies auch tatsächlich so sein. So ist beispielsweise die Angabe „fettarm“ in festen Lebensmitteln nur dann erlaubt, wenn das Produkt nicht mehr als 3 Gramm Fett pro 100 Gramm enthält.

Stand: Januar 2020

Schlagworte zum Thema