Die folgenden Verbraucherinformationen stammen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):
Trinkwasser, Natürliches Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser und Heilwasser - wie unterscheiden sie sich?
Trinkwasser beziehungsweise Leitungswasser wird in Deutschland sehr streng kontrolliert und kann daher unbedenklich und ohne weitere Behandlung getrunken werden. Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Diese Qualitätsanforderungen sind durch Gesetze, Richtlinien und Verordnungen festgelegt. Sie müssen von den Wasserversorgungsunternehmen gewährleistet werden und unterliegen einer ständigen Kontrolle durch die Überwachungsbehörden.
Natürliches Mineralwasser stammt aus unterirdischen, vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen. Es ist von ursprünglicher Reinheit, frei von Krankheitserregern. Aufgrund des Gehaltes an Mineralstoffen, Spurenelementen und sonstigen Bestandteilen soll natürliches Mineralwasser bestimmte physiologische Wirkungen haben. Es ist das einzige Lebensmittel in Deutschland, das amtlich anerkannt werden muss.
Quellwasser stammt aus unterirdischen Wasservorkommen und wird über natürliche oder künstlich erschlossene Quellen gewonnen. Quellwasser benötigt keine amtliche Anerkennung.
Tafelwasser ist kein natürliches Mineralwasser, sondern eine Mischung verschiedener Wässer. Tafelwasser kann zudem weitere Zutaten enthalten, wie etwa Meerwasser, natürliches salzreiches Wasser und Natriumchlorid. Tafelwasser bedarf keiner amtlichen Anerkennung.
Heilwasser ist kein Lebensmittel, sondern ein Arzneimittel und muss daher zugelassen werden. Heilwässer besitzen eine besondere Zusammensetzung und können zur Vorbeugung, Behebung oder Linderung von Krankheiten verwendet werden. Ihre Eignung muss wissenschaftlich erwiesen sein.
Wasser – Das Grundnahrungsmittel Nummer eins
Trinkwasser ist das in Deutschland am strengsten kontrollierte Lebensmittel. Die Grenzwerte müssen eingehalten werden vom Verlassen des Wasserversorgungsunternehmens bis hin zu unserem Wasserhahn.
Jeder Liter Wasser, der unseren Wasserhahn erreicht, muss die strengen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erfüllen, egal ob er später zum Duschen, Kochen oder zum Blumengießen verwendet wird. Im Januar 2018 wurde die Trinkwasserverordnung entsprechend der "Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften" aktualisiert. Hier sind unter anderem Grenzwerte für mikrobiologische und chemische Parameter festgelegt.
Die wichtigsten Anforderungen an Trinkwasser
- Krankheitserreger (beispielsweise Escherichia Coli, Clostridium perfringens) dürfen nicht in Konzentrationen enthalten sein, die zu einer Schädigung der menschlichen Gesundheit führen können.
- Chemische Stoffe wie Nitrat/Nitrit, Pflanzenschutzmittel, Blei, Cadmium und andere dürfen im Trinkwasser nicht in gesundheitsschädlichen Konzentrationen enthalten sein.
- Sofern gesundheitsschädliche Stoffe nicht in der Verordnung genannt sind (z. B. Asbestfasern, Medikamentenrückstände und hormonähnliche Substanzen), im Trinkwasser aber vorkommen, meldet das Wasserversorgungsunternehmen diese Stoffe und ihre Konzentrationen dem zuständigen Gesundheitsamt. Dieses stellt fest, ob die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten sind. Als Bewertungshilfe dient der gesundheitliche Orientierungswert von 0,1 Mikrogramm einer Substanz pro Liter.
In erster Linie sind beim Trinkwasser die Wasserversorgungsunternehmen in der Pflicht, die Gesetze, Richtlinien und Verordnungen genau zu beachten. Seit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung sind die Vorschriften noch strenger. Neu ist, dass die einzuhaltenden Grenzwerte jetzt auch für den Wasserhahn des Verbrauchers gelten. Damit sind auch Vermieter und Hausbesitzer in der Pflicht, durch angemessene und intakte Wasserleitungen für eine optimale Qualität des Trinkwassers zu sorgen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Eine aktuelle Analyse des angelieferten Wassers kann man kostenlos beim Wasserwerk anfordern. Manchmal sind die Werte sogar auf der Wasserrechnung angegeben. (Quelle: aid)
Natürliches Mineralwasser – Lebensmittel von ursprünglicher Reinheit
Natürliches Mineralwasser aus unterirdischen Wasservorkommen ist von ursprünglicher Reinheit und frei von Krankheitserregern. Aufgrund der Inhaltsstoffe soll natürliches Mineralwasser bestimmte physiologische Wirkungen haben und muss daher amtlich anerkannt werden.
Beim Herstellen und Verarbeiten von natürlichem Mineralwasser sind nur wenige Verfahren erlaubt. So genannte unbeständige Inhaltsstoffe (Eisen- und Schwefelverbindungen) dürfen abgetrennt werden. Dabei sind jedoch keine chemischen Verfahren erlaubt, sondern lediglich Filtration, Dekantieren oder Belüften. Zur Abtrennung von Eisen-, Mangan- oder Schwefelverbindungen und Arsen darf auch mit Ozon angereicherte Luft verwendet werden. Vollständiger oder teilweiser Entzug der freien Kohlensäure zur Herstellung stiller Mineralwässer ist ebenfalls nur mit physikalischen Verfahren erlaubt, ebenso darf Kohlendioxid zugesetzt werden.
Von Deutschland wurden bisher über 800 natürliche Mineralwässer amtlich anerkannt. Die meisten von ihnen stammen aus Quellen, die sich in Deutschland befinden. Einige von ihnen kommen aus den so genannten Drittländern, also aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören.
In Deutschland amtlich anerkannte Mineralwässer werden mit dem Namen der Quelle und dem Ort der Quellnutzung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Liste wird von BVL regelmäßig aktualisiert und ist hier zum Download veröffentlicht. Die Europäische Kommission veröffentlicht auf ihrer Internetseite die Listen der in der EU amtlich anerkannten natürlichen Mineralwässern.
Verbraucher erkennen Natürliches Mineralwasser am Etikett
Auf dem Etikett der Mineralwasserflasche finden Verbraucher alle wichtigen Informationen zum Produkt. Angegeben werden müssen:
- Die Verkehrsbezeichnung. Sie gibt einen ersten Hinweis auf die Art des Mineralwassers. Sie kann „Natürliches Mineralwasser“ oder „Natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser“ lauten. Wurde dem Wasser Kohlensäure zugesetzt, wird noch unterschieden in „Natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt“ oder „Natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt“
- Die Quelle. Hier ist der Ort und der Name der Quelle genannt
- Der Analyseauszug
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum
- Die vorgenommenen Behandlungsverfahren. Wurde dem Wasser beispielsweise Eisen und Schwefel entzogen, der Kohlensäureanteil verringert und der Mangangehalt gesenkt, so wird dies auf dem Etikett angegeben
- Der Name des Brunnenbetriebes, des Importeurs oder des Vertreibers.
Besondere Hinweise auf dem Etikett
Enthält das natürliche Mineralwasser mehr als 1,5 Milligramm Fluorid pro Liter, muss das mit dem Hinweis „Enthält mehr als 1,5 Milligramm pro Liter Fluorid: Für Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet“ angegeben werden. Beträgt der Fluoridgehalt mehr als 5,0 Milligramm pro Liter, muss auf dem Etikett darauf hingewiesen werden, dass dieses Wasser nur in begrenzten Mengen verzehrt werden darf.
Natürliche Mineralwässer mit einem natürlichen Kohlendioxidgehalt von mehr als 250 Milligramm pro Liter dürfen die Zusatzbezeichnung „Säuerling“ oder „Sauerbrunnen“ tragen.
Die Bezeichnung „Sprudel“ darf verwendet werden, wenn das Mineralwasser im Wesentlichen unter natürlichem Kohlensäuredruck aus der Quelle hervorsprudelt.
"Stilles Mineralwasser" ist natürliches Mineralwasser, das einen geringen Kohlensäuregehalt aufweist.
Wird bei einem natürlichen Mineralwasser auf den Gehalt an bestimmten Inhaltsstoffen oder auf eine besondere Eignung hingewiesen, so müssen folgende Angaben erfolgen:
Angaben und Anforderungen:
- Mit geringem Gehalt an Mineralien < 500 mg/l Mineralstoffe
- Mit sehr geringem Gehalt an Mineralien < 50 mg/l Mineralstoffe
- Mit hohem Gehalt an Mineralien > 1500 mg/l Mineralstoffe
- Natriumhaltig >200 mg/l Natrium
- geeignet für natriumarme Ernährung < 20 mg/l Natrium
- Calciumhaltig > 150 mg/l Calcium
- Magnesiumhaltig >50mg/l Magnesium
- Chloridhaltig >200 mg/l Chlorid
- Sulfathaltig >200 mg/l Sulfat
- Bicarbonathaltig > 600 mg/l Hydrogencarbonat
- Fluoridhaltig >1 mg/l Fluorid
- Eisenhaltig 1 mg/l Eisen (zweiwertiges)
- geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung --> Besondere Anforderungen
Was unterscheidet Quell-, Tafel- und Heilwasser?
Im Gegensatz zum Mineralwasser benötigt Quellwasser keine amtliche Anerkennung. Es stammt ebenfalls aus unterirdischen Wasservorkommen und wird über natürliche oder künstlich erschlossene Quellen gewonnen.
Tafelwasser bedarf ebenfalls keiner amtlichen Anerkennung. Es ist kein natürliches Mineralwasser sondern eine Mischung verschiedener Wässer. Tafelwasser kann zudem weitere Zutaten enthalten, wie etwa Meerwasser, natürliches salzreiches Wasser und Natriumchlorid.
Heilwasser ist kein Lebensmittel, sondern ein Arzneimittel und muss daher zugelassen werden. Heilwässer haben eine besondere Zusammensetzung und können zur Vorbeugung, Behebung oder Linderung von Krankheiten verwendet werden. Ihre Eignung muss wissenschaftlich erwiesen sein.
Stand: März 2020