Bunte Säfte in Plastikbechern

Entspannungsdrinks gegen Schlafstörungen – helfen sie wirklich?

So genannte Entspannungsdrinks sollen gegen Unruhe und Schlafstörungen helfen. Was bereits in den USA ein Verkaufsschlager ist, soll auch hierzulande den Menschen erholsamen Schlaf und den Herstellern fette Umsätze bringen. Bescheren diese Limonaden tatsächlich süße Träume oder gibt es Gründe für Zweifel an der Wirksamkeit und der Unbedenklichkeit der Produkte?

Baldrian und Melisse für die Nacht

Baldrian, Passionsblume, Melisse & Co. sind pflanzliche Naturprodukte, denen seit jeher beruhigende Wirkungen nachgesagt werden. Aber wer möchte schon zugeben, gegen nervöse Beschwerden Melissentee zu trinken oder Baldrianpillen zu schlucken – das ist natürlich nicht hip, sondern klingt eher altbacken. Dabei ist in vielen dieser neumodischen Lifestyle-Limonaden in der Regel nichts anderes drin. Allerdings packen die Hersteller Extrakte dieser und anderer Pflanzen - wie Hopfen, Maca-Wurzel, entkoffeinierten Grüntee oder Salbei - in deutlich höherer Dosierung in die bunten Dosen. Doch haben diese Substanzen tatsächlich die versprochenen Wirkungen, und ist eine derart hohe Dosierung unbedenklich?

Wissenschaftler haben Zweifel

Genau genommen handelt es sich bei den Pflanzenextrakten in Relaxation-Limos um sogenannte „sonstige Stoffe“ in Nahrungsergänzungsmitteln, deren versprochene Wirkungen auf Psyche und Körper häufig wissenschaftlich nicht belegt sind. Außerdem existieren nach Verlautbarungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) weder deutsche noch europäische Rechtsvorschriften mit speziellen Regelungen für die Verwendung von Pflanzen und Zubereitungen daraus als Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten. „In vielen Fällen werden Pflanzen und pflanzliche Zubereitungen in Lebensmitteln vor der Vermarktung behördlicherseits nicht auf gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft“, sagt BfR-Präsident Andreas Hensel. Auch wenn die pflanzliche Herkunft der Inhaltsstoffe von Verbrauchern als „natürlich“ wahrgenommen wird, können sie Risiken bergen, insbesondere wenn sie in hohen Dosierungen verwendet werden.

Vorsicht bei Auslandsprodukten

Was im Ausland, beispielsweise in Amerika, in die Getränke sonst noch an Substanzen gemischt wird, ist in Deutschland nicht erlaubt. Dazu zählen GABA (Gamma- bzw. 4-Aminobuttersäure), eine Substanz, die als Botenstoff im Gehirnstoffwechsel eine Rolle spielt und physiologisch die Schlafbereitschaft fördert, und das Schlafhormon Melatonin. Auch L-Theanin, eine Aminosäure, die in Tee vorkommt und der eine beruhigende und entspannende Wirkung zugesprochen wird, darf in den auf dem deutschen Markt verkauften Chill-Out-Getränken nicht enthalten sein. Diese Substanzen können nicht als Zutaten für Getränke verwendet werden, da sie entweder dem Arzneimittelrecht unterliegen (Melatonin) oder wie im Fall von GABA und L-Theanin als neuartige Lebensmittelzutaten im Sinne der Novel Food Verordnung gelten und für deren Einsatz/ Verwendung in Getränken keine Zulassung besteht.

Besondere Vorsicht sollte man daher bei dubiosen Internet-Angeboten von Entspannungsdrinks aus dem Ausland walten lassen. Diese Getränke können nicht nur hierzulande verbotene Substanzen enthalten, sondern gegebenenfalls sogar weniger „natürliche“ Pflanzenextrakte beinhalten als ein gewöhnlicher Baldrian- oder Melissentee aus der heimischen Apotheke.

Fazit

Sofern die Schlaf- und Entspannungsgetränke Inhaltsstoffe, die in Europa zugelassen sind, in einer definierten Dosierung enthalten, kann man die Produkte in Maßen ausprobieren. Ein konventioneller Baldrian-, Hopfen- oder Melissentee hat jedoch möglicherweise die gleiche entspannende Wirkung und kostet zudem vergleichsweise weniger. Keinesfalls sollten Entspannungsdrinks aus dem Ausland und/oder über zweifelhafte Quellen im Internet bestellt und konsumiert werden. Diese können gesundheitlich bedenkliche Inhaltsstoffe enthalten. (ack)

Stand: März 2020

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