Drei Energy Drinks in blauer, gelber und pinkfarbener Dose

Energy Drinks: beliebtes Aufputschgetränk mit Gesundheitsrisiko?

Fit trotz Müdigkeit, konzentriert trotz Schlappheit – deshalb sind Energy Drinks mit ihrem hohen Koffeingehalt vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebt. Doch ein übermäßiger Genuss schadet ernsthaft Herz und Kreislauf.

Energy Drinks sind seit Jahren ein Trendgetränk bei Partys, in der Disco und in der Schule, da es die Leistungsfähigkeit steigert und lange wachmacht. Möglich ist dies, da mit diesem Getränk in relativ kurzer Zeit viel Koffein aufgenommen wird, was vor allem in Kombination mit Alkohol und/oder körperlicher Aktivität die Gesundheit ernsthaft gefährdet. Deshalb warnen Verbraucherschutzorganisationen vor übermäßigem Konsum von Energy Drinks und fordern ein Verbot für die Abgabe an Minderjährige.

Was sind Energy Drinks?

Nach den Werbeaussagen der Hersteller dürfen diese energiegeladenen Wachmachergetränke mit ihrem hohen Koffein- und Zuckergehalt auf keiner Party, keinem Festival und auf keinem Sport-Event fehlen. Sie werden als die perfekten Begleiter für Outdoor-Aktivitäten angepriesen und ohne sie scheint man beim Wandern aufgrund mangelnder Energie nicht mehr ans Ziel zu kommen.

Etwas nüchterner werden Energy Drinks in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung beschrieben, in der ihre Zusammensetzung in Deutschland geregelt ist. Demnach handelt es sich bei Energy Drinks um koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, die maximal 320 Milligramm Koffein pro Liter enthalten dürfen. Auch für die anderen Inhaltsstoffe wie Taurin, Inosit und Glucuronolacton sind Höchstgehalte pro Liter festgelegt. Häufig werden noch B-Vitamine und Säuerungsmittel zugemischt. Der süße Geschmack wird durch die Zugabe von viel Zucker oder Süßungsmitteln erzielt.

Inhaltsstoffe von Energy Drinks und ihre Wirkung

Koffein steigert die Herzfrequenz und regt das zentrale Nervensystem an, wodurch sich die Konzentrationsfähigkeit und die Wachsamkeit erhöht. In hohen Dosen jedoch führt jedoch zu innerer Unruhe und zu Störungen der Konzentration.

Taurin ist ein Abbauprodukt von Eiweißbausteinen, das der menschliche Körper auch selbst bilden kann. Ob Taurin wirklich die körperliche wie geistige Leistungsfähigkeit erhöhen kann, ist wissenschaftlich allgemein nicht belegt.

Inosit ist ein Zuckeralkohol. Er soll die Gedächtnisleistung und die Fettverbrennung erhöhen, was wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist.

Glucuronolacton kann der menschliche Körper selbst aus Glucose bilden. Diese Substanz hilft dem Körper bei Entgiftungsreaktionen. Eine Leistungssteigerung wurde wissenschaftlich bisher nicht festgestellt.

Energy Drinks enthalten viel Zucker, um das bittere Aroma des Koffeins zu überdecken. Eine kleine Dose mit 250 Milliilter enthält etwa 27 Gramm Zucker, manchmal auch noch etwas  mehr. Da laut Weltgesundheitsorganisation nicht mehr als 50 bis 60 Gramm Zucker pro Person und Tag aufgenommen werden soll, hat man mit einer kleinen Getränke-Dose bereits die Hälfte der täglichen Zuckerration aus zugesetztem Zucker aufgenommen, mit einer großen Dose sogar die komplette Menge. Zur Kalorienreduktion wird in manchen Produkten der Zucker durch Süßungsmittel ersetzt.

Üblicherweise werden auch B-Vitamine den Energy Drinks zugesetzt, die Funktionen im Energiestoffwechsel übernehmen und wichtig für die geistige Leistungsfähigkeit sind. Die Zugabe von B-Vitaminen verleiht dem Getränk ein gesundes Image.

Maximal-Dosis schnell erreichbar

Um konzentriert für die Klassenarbeit zu sein oder nach einem langen Schul- oder Arbeitstag abends noch fit für das Treffen mit Freunden oder die Disco zu sein, trinken viele Jugendliche Energy Drinks. Eine kleine Dose mit 250 Milliliter enthält 80 Milligramm Koffein, also etwa so viel wie eine Tasse Kaffee. Da der bittere Geschmack des Koffeins durch die extreme Süße des Energy Drinks überdeckt wird, wird das Getränk schneller getrunken als eine Tasse Kaffee. Somit wird dem Körper in kurzer Zeit recht viel Koffein zugeführt.

So überschreitet ein Jugendlicher mit 50 Kilogramm Körpergewicht bereits seine Tagesdosis an Koffein, wenn er zwei kleine Dosen Energy Drinks, also insgesamt 500 Milliliter, zu sich nimmt, da die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Koffeinzufuhr mit maximal drei Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht am Tag für ungefährlich einstuft.

Übermäßiger Konsum hat Folgen

Die übermäßige Zufuhr von Energy Drinks stellt nach Angaben der EFSA ein erhebliches Gesundheitsrisiko vor allem für Kinder und Jugendliche dar, denn bei erhöhtem Konsum der koffeinhaltigen Getränke treten insbesondere folgende Symptome auf:

  • Wirkungen auf das Nervensystem wie Nervosität, Zittern, Schlaflosigkeit und Panikattacken
  • Kopfschmerzen
  • Kreislaufprobleme, erhöhter Blutdruck und Übelkeit
  • Erhöhter Herzschlag, Herzrasen, Herzrhythmusstörungen bis hin zum Herzversagen

Auch der hohe Zuckergehalt ist bedenklich, da dies zu Gewichtszunahme beitragen und die Zähne schädigen kann.

Riskante Kombination: Energy Drink mit Alkohol und körperliche Aktivität

Der süße und erfrischende Geschmack des Getränks verleitet die Jugendlichen dazu, die Energy Drinks schneller und in größeren Mengen zu trinken. Auch körperliche Aktivität – wie beim Tanzen – und das dadurch verursachte Durstgefühl führt zu erhöhtem Konsum von Energy Drinks.

Kritisch wird dies besonders, wenn der Energy Drink mit Alkohol wie zum Beispiel Wodka gemischt wird. Durch die Süße des Getränks wird der Alkoholgehalt nicht so wahrgenommen, was dazu beiträgt, mehr zu trinken, sodass man gleichzeitig mehr Alkohol und mehr Koffein zu sich nimmt.

Erhöhter Koffeingehalt ist kennzeichnungspflichtig

Enthält ein Getränk mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter, muss darauf hingewiesen werden. Folglich müssen Energy Drinks mit „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ gekennzeichnet werden. Der Koffeingehalt muss dabei in Klammern in Milligramm pro 100 Milliliter angegeben werden.

Werden Energy Drinks offen ausgeschenkt, muss klar ersichtlich sein, dass es sich um ein koffeinhaltiges Getränk handelt. Auch hier muss ein Hinweis auf den erhöhten Koffeingehalt mit Angabe des Koffeingehaltes vorhanden sein, entweder in der Getränkekarte oder auf einem Aushang. (fra)

 

Stand: Juli  2024

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