Vier digitale Messzähler in einer Reihe montiert

Stromzähler: Messeinrichtungen werden digital

Der Austausch alter Stromzähler gegen moderne digitale Messeinrichtungen ist bereits im Gange. Nun kommt auf einige Haushalte die Umstellung auf Smart Meter zu. Diese Messsysteme versenden die erhobenen Daten auch an Stromanbieter und Netzbetreiber. Was bedeutet das für Verbraucher und wer ist davon betroffen?

Der Strombedarf steigt stark an. Wärmepumpen, E-Autos und die zunehmende Digitalisierung könnten das vorhandene Leitungsnetz zu Spitzenzeiten überlasten, wenn viele Verbraucher gleichzeitig Strom nachfragen. Eine intelligente Steuerung des Verbrauchs und der Stromnetze kann zusammen mit zeitvariablen Tarifen dazu beitragen, einen größeren Stromausfall zu verhindern. Smartmeter können nicht nur den Stromverbrauch messen, sondern auch mit Stromanbietern und Netzbetreibern kommunizieren, sodass einem Zusammenbruch entgegengesteuert werden kann.

Welche Messgeräte für den Stromverbrauch gibt es?

Die neuen Messgeräte unterscheiden sich in ihrer Funktionalität. Die dabei genutzten Bezeichnungen können dabei leicht etwas verwirren. Das Basis-System wird als „moderne Messeinrichtung“ bezeichnet. Für Verbraucher bringt diese technische Lösung keinen neuen Komfort. Weiterhin wird der Stromverbrauch in einer Anzeige dargestellt und muss vor Ort abgelesen werden. Entscheidender Unterschied ist, dass die Anzeige über ein digitales Display die Verbrauchsinformation zugänglich macht. Neben dem Gesamtverbrauch können diese Geräte auch voreingestellte Zeiträume, wie Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tageswerte, auf dem Display anzeigen.

Wird eine solche „moderne Messeinheit“ mit einem Kommunikationsmodul (Gateway) verbunden, ergibt sich daraus ein “intelligentes Messsystem“ (Smart Meter).

Was ist ein Messstellenbetreiber?

Bisher wurden Stromzähler vom Stromlieferanten oder dem Netzbetreiber eingerichtet, abgelesen und gewartet. Nach neuer Rechtslage können die digitalen Zähler auch von freien Betreibern installiert und betrieben werden. Wer für die zukünftige Messung und Übermittlung der Daten zuständig ist, kann durch den Stromkunden entschieden werden; allerdings ist der Markt hierfür noch sehr klein.

Mit der Aufrüstung zum Smart Meter können die Verbrauchswerte ohne Zutun der Kunden ausgelesen werden. Die Daten werden automatisch verschlüsselt an den Messstellenbetreiber gesendet. Auch die Kunden können sich Zugang zu den Verbrauchswerten verschaffen und so gezielt Informationen zum Stromverbrauch erlangen. Smart Meter verfügen über eine Infrarot-Schnittstelle, die mit einem Zusatzgerät ausgelesen werden kann. Hierzu ist eine PIN notwendig, die vom Messstellenbetreiber erst eingeholt werden muss. Je nach den Gegebenheiten vor Ort könnten die Werte auch in ein Smarthome-System eingebunden werden und dafür sorgen, dass der Stromverbrauch variabel an die Verfügbarkeit und den Strompreis angepasst wird.

Wer muss Smart Meter einbauen und bis wann?

Der Austauschplan sieht vor, dass bis 2030 alle analogen Stromzähler stufenweise ausgetauscht werden. Ein Smart Meter ist einzubauen, wenn:

  • der jährliche Stromverbrauch in einem privaten Haushalt über 6000 Kilowattstunden (kWh) liegt
  • an das Stromsystem der Wohnstätte ein Stromerzeuger mit mehr als sieben Kilowatt Leistung angeschlossen ist (beispielsweise eine Solaranlage)
  • im Haushalt steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§14a EnWG) vorhanden sind (beispielsweise Stromheizungen oder Wärmepumpen)

Liegen diese Einschränkungen nicht vor, kann auf eine einfache moderne Messeinrichtung zurückgegriffen werden. Messstellenbetreibersind verpflichtet die Haushalte mit drei Monaten Vorlauf zu informieren, die mit neuen Messgeräten ausgestattet werden sollen.  

Kosten für den Austausch und Betrieb

Für den Einbau einer neuen Messstelle gibt es gesetzlich fixierte Höchstpreise. Künftig wird es nur noch zwei Preissegmente für Smart Meter geben: Für Haushalte mit bis zu 3000 Kilowattstunden sind 30 Euro/Jahr vorgesehen, von denen 20 Euro vom Anschlussnutzer und 10 Euro vom Netzbetreiber zu tragen sind. Bei einem Verbrauch von 3000-6000 Kilowattstunden liegt die Preisobergrenze bei 60 Euro/Jahr. Der Anteil für Anschlussnutzer bleibt konstant bei 20 Euro/Jahr. Etwas höher fallen die Preise mit 50 Euro/Jahr für Haushalte aus, die eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie etwa eine Wärmepumpe oder eine Wallbox betreiben.

Wer sich für das einfache moderne Messsystem entscheidet, darf bei einem Verbrauch bis zu 3000 Kilowattstunden an der Anlage keinen Stromerzeuger anschließen, in der Stufe ab 3000 bis 6000 Kilowattstunden bis maximal sieben Kilowatt Leistung.

Mit der Anpassung der Preisobergrenzen sollen auch Haushalte mit geringerem Stromverbrauch zum freiwilligen Einbau eines Smart Meters bewogen werden . Denn wenn Netzbetreiber und Stromproduzenten künftig variable Stromtarife anbieten, die in Kombination mit Smart Metern bewirken, dass in Tageszeiten mit größerem Stromangebot gezielt die Stromnachfrage gelenkt wird, können alle Stromkunden von günstigeren Preisen profitieren. Solche Angebote können ab sofort aufgelegt werden und sollen ab 2025 dann verpflichtend angeboten werden. (eck)

Stand: März 2023

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