Hände fühlen die Temperatur der Heizung

Heizung abdrehen oder durchheizen – die ewige Streitfrage

Wie hoch ist die Energieeinsparung, wenn die Raumtemperatur nachts geringer ist als tagsüber? Rechnet sich dies zur Aufheizphase am Morgen? Wie weit darf der Vermieter die Heizung runterdrehen und zu welchen Uhrzeiten? Die Hessische Energiespar-Aktion nennt Zahlen zur Kosteneinsparung und gibt Empfehlungen für Mieter und Vermieter.

Unter „Nachtabsenkung“ versteht man die nächtliche Absenkung der Vorlauftemperatur der Heizung. Das Heizungswasser durchströmt dann mit niedrigerer Temperatur die Heizflächen. So können bei aufgedrehten Thermostatventilen Raumtemperaturen um 16-17 °C gehalten werden. Ein weiteres Absenken ist nicht anzuraten, da bei unzureichend gedämmten Gebäuden oder bei Wärmebrücken Bauteile stark auskühlen und die Gefahr der Schimmelbildung besteht. Am Morgen müssen nicht nur die Raumluft, sondern auch die massiven Bauteile wieder aufgeheizt werden. Trotzdem spart die Nachtabsenkung Energie und Kosten, so die  Hessische Energiespar-Aktion.

Früher regelten sich die Dinge von alleine: Die Öfen gingen abends aus und die Wohnungen wurden kalt. In Frostperioden leistete man sich allenfalls noch eine Kohle mehr bis 21 Uhr. Heute wird durchgeheizt. Die Heizungsregelung passt die Temperatur des Heizwassers der Außentemperatur an. Die Heizzeiten werden durch ein Tages- und Wochenprogramm gesteuert, abends werden die Heizwassertemperaturen abgesenkt.

Nachtabsenkung "JA", totales Abkühlen eines Raumes "NEIN"

Zu dieser „Nachtabsenkung“ gibt es viele Meinungen. Wie groß ist die Energieeinsparung, ist die stete Frage. „Die Nachtabsenkung spart Energie ein, auch wenn die benötigte Aufheizenergie am Morgen berücksichtigt wird“, so Werner Eicke-Hennig, Leiter der „Hessischen Energiespar-Aktion“. Dabei ist zu beachten: Das totale Abkühlen eines Raumes ist nicht sparsamer und kann Schäden, u. a. Schimmelbildung verursachen.

Nachtabsenkung umso energiesparender, je schlechter gedämmt das Gebäude ist

Eine Nachtabsenkung spart umso mehr, je schlechter gedämmt ein Gebäude ist. Eine Heizenergieeinsparung zwischen fünf und zehn Prozent gegenüber kontinuierlichem Heizen ist bei kaum gedämmten Altbauten möglich. Dabei sparen Gebäude ohne Speichermassen (Holzbauart) mehr Energie als massive Gebäude, nämlich etwa die Wärmemenge, die in den schweren Bauteilen eingespeichert ist und nachts bei abgesenktem Heizbetrieb die Raumtemperatur hochhält. Eine höhere Raumtemperatur bedeutet aber höhere Wärmeverluste über die Außenbauteile. “Früher waren Speichermassen gut, weil sie bei nachts ausgehenden Einzelofenheizungen das Auskühlen der Wohnungen verzögerten. Heute heizen unsere Zentralheizungen durch und die große Speichermasse unserer Häuser ist heizungstechnisch nicht mehr erforderlich. Immerhin 150 Tonnen Gebäudemasse müssen bei einem Einfamilienhaus im Winter auf Temperatur gehalten werden“ so Eicke-Hennig.

Energieeinsparung von etwa 7 Prozent bei Absenkung von 20°C auf 17°C

Bei der Nachtabsenkung empfiehlt sich eine Reduzierung der Vorlauftemperatur von 5 bis 8 °C. Der Zeitpunkt für die morgendliche Aufheizung ist so zu wählen, dass die Räume rechtzeitig wieder angenehm warm sind. Entscheidend für die Wärmeverluste eines Gebäudes ist die Differenz zwischen der Innen- und der Außentemperatur: Stellt sich durch Nachtabsenkung die Raumtemperatur nachts auf im Mittel 17°C statt 20°C ein, so ergibt sich gegenüber der durchgängigen Beheizung eine Einsparung von ca. 7 Prozent.

Energieeinsparung bei gut gedämmten Häusern geringer

Wie die Raumtemperaturen sich nachts einstellen, hängt vom Wärmeschutz des Gebäudes ab. „Bei gut wärmegedämmten Niedrigenergiehäusern haben wir nur noch nächtliche Temperaturabsenkungen um 1-2 Grad gemessen“, so Eicke-Hennig, „die Bedeutung der Nachtabsenkung für die Energieeinsparung wird immer geringer, je besser unsere Häuser gedämmt sind.“ Verfügt das Heizsystem nicht über ein Schnellaufheizprogramm, so ist mit der Aufheizphase recht früh am Morgen zu beginnen. Die Absenkung erfolgt bei den heute üblichen Regelungen automatisch und nach einem Programm, das der Hauseigentümer einstellen kann. Sie lässt sich auch bei Tag einsetzen, z.B. bei regelmäßiger beruflicher Abwesenheit. Eine Nachtabschaltung hat den zusätzlichen Vorteil, dass die Kessel-Bereitschaftsverluste entfallen und auch die elektrischen Aggregate ausgeschaltet sind.

Richtlinie für Vermieter und Mieter

Tagsüber:

Für Mieter gilt: Die Zentralheizung muss so eingestellt sein, dass eine Temperatur von 20 bis 22 °C erreicht werden kann. Das gilt tagsüber in der Zeit zwischen 6.00 und 24.00 Uhr.

Nachts:

Im Interesse der Energieeinsparung darf und muss die Heizung nachts abgesenkt werden. Allerdings muss eine nächtliche Mindesttemperatur in den Wohnungen gewährleistet sein, etwa 17 bis 18 °C. Heute wird die Zeit zwischen 24.00 und 6.00 Uhr als angemessen für die Nachtabsenkung der zentralen Heizanlage angesehen.

Finanzielle Förderung von energiesparenden Bau- und Renovierungsmaßnahmen

Informationen zu den aktuellen Förderrichtlinien und -möglichkeiten finden Sie unter www.kfw.deÖffnet sich in einem neuen Fenster, www.bafa.deÖffnet sich in einem neuen Fenster, oder www.foerderdata.deÖffnet sich in einem neuen Fenster 

Die „Hessische Energiespar-Aktion“ ist ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

Stand: Juli 2019

Schlagworte zum Thema