Peter Lassek

Energiepreise: Aktuell kaum attraktive Angebote zum Anbieter-Wechsel

Alle klagen über nie dagewesene Preiserhöhungen für Energie in Deutschland. Erste Versorger kündigen ohne Vorwarnung Verträge, die für sie unwirtschaftlich sind. Verbraucher sind in Sorge. Was soll man jetzt tun? Das wollen wir wissen von einem Experten für Verbraucherthemen auf den Energiemärkten. Rechtsanwalt Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen hat Antworten.

Was macht die Verbraucherzentrale mit den schwarzen Schafen, die ihren treuen Kunden kündigen?

Lassek: Wir klären auf und unterstützen Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Rechte. Natürlich passen wir auch stets das Online-Informationsangebot auf unserer Website den aktuellen Gegebenheiten an. Um die in den letzten Wochen deutlich zunehmende Beratungsnachfrage etwas aufzufangen, haben wir für den Monat November eine kostenfreie Hotline für energierechtliche Fragestellungen eingerichtet. Verbraucher können sich aber auch per Mail oder persönlich beraten lassen.

Neben der individuellen Beratung gehen die Verbraucherzentralen auch im Rahmen ihres Verbandsklagerechts juristisch gegen Unternehmen vor, die sich nicht an die Spielregeln halten. Mit Abmahnungen und Unterlassungsverfahren setzen wir immer wieder recht deutliche Signale an alle Strom- und Gasversorger, ihre Vertragszusagen gegenüber Verbrauchern fair und zuverlässig einzuhalten.Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat  die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH abgemahnt, die mit ihrer Marke Immergrün teils erhebliche Preiserhöhungen für die Belieferung mit Strom und Gas angekündigt und anderen Kunden sogar mitgeteilt hatte, kurzfristig die Stromversorgung einstellen zu wollen.

Sollte ich noch jährlich den Stromanbieter wechseln und wenn ja, worauf muss ich achten?

Lassek: Bislang lautete unsere Empfehlung immer, dass man deutliche Preisanpassungen oder Vertragsänderungen zum Anlass nehmen sollte, mal den eigenen Vertragsstatus zu prüfen und sich nach günstigeren Tarifen beim eigenen Grundversorger oder bei einem alternativen Anbieter umzusehen. Diese Empfehlung gilt nach wie vor. Die Grundversorgung beim örtlichen Anbieter war stets die teuerste Variante. Aktuell gibt es aber eine Besonderheit zu beobachten, die wir bislang noch nicht hatten. Der Markt ist derzeit so in Bewegung, dass man über die bekannten Vergleichsportale kaum einen attraktiven Sondertarif angeboten bekommt, zu dem man hinwechseln könnte.

Sie checken auch Diejenigen, die selbst die Märkte checken?

Lassek: Ja, klar! Wir haben uns beispielsweise die Erdgaspreise bei Neuverträgen einiger hessischer und überregionaler Anbieter stichprobenartig angeschaut und dabei festgestellt, dass die Preise der lokalen Grundversorger zur Zeit teils erheblich niedriger liegen als beim günstigsten überregionalen Anbieter, der auf den Vergleichsplattformen Check24 und Verivox angezeigt wurde. Gleichzeitig haben wir festgestellt, dass die großen Unterschiede zwischen Grundversorgern und überregionalen Anbietern nicht gerade besonders deutlich angezeigt werden. Meist erhält der Verbraucher nur ein Ranking der überregionalen Versorger. Hinweise auf die Jahreskosten des jeweiligen örtlichen Versorgers sind nur über Umwege zu finden.

Die Tariflandschaft ist derzeit so unübersichtlich, dass wir aktuell nur empfehlen können, die weitere Entwicklung abzuwarten und später erneut zu vergleichen – jedenfalls dann, wenn mangels aktueller Ankündigung einer Preiserhöhung ohnehin kein akuter Handlungsbedarf besteht.

Worauf muss ich bei der Suche nach dem besten Tarif achten?

Lassek: Die meisten Verbraucher bedienen sich bei der Suche nach neuen Tarifen und Anbietern den Hilfestellungen, welche die diversen Vermittlungs- oder Vergleichsportale bieten. Im Großen und Ganzen ist das auch eine ganz gute Möglichkeit, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Solche Plattformen erwecken den Anschein eines objektiven Anbietervergleichs. Sie sind jedoch nicht unabhängig und bilden auch nicht den gesamten Markt ab.

Auch das im Ranking günstigste Angebot muss nicht dauerhaft die günstigste Lösung sein. Wie haben gerade erst im Fall der Deutsche Energie Pool GmbH gesehen, dass sich ein auf den ersten Blick besonders günstig erscheinender Tarif zu einem besonders teuren Geschäft für Verbraucher entwickeln kann. Eine genauere Prüfung der Angebote, die am Ende des Vergleichs in die engere Wahl kommen, ist daher unabdingbar.

Zum Schluss hätten wir gerne noch eine gute Nachricht. Ist denn langfristig Besserung in Sicht?

Lassek: Beim Strom werden wir es ab Januar 2022 mit einer deutlich niedrigeren EEG-Umlage zu tun haben. Sie wird von derzeit 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf 3,7 Cent abgesenkt. Das sind immerhin  43 Prozent weniger. Das könnte den Preisanstieg etwas abmildern. Dass der Strompreis gleich fällt, dürfte aber eher unwahrscheinlich sein, denn der niedrigeren EEG-Umlage stehen die höheren Beschaffungskosten gegenüber, die die Energieversorger für Strom zahlen müssen. Unklar ist ferner, wie sich die Netzentgelte im kommenden Jahr entwickeln werden. Spannend wird auch, wie sich die Grundversorger und in der Folge alle anderen Anbieter von Sonderverträgen zum Jahreswechsel beziehungsweise im ersten Quartal des neuen Jahres 2022 verhalten werden.

Vielen Dank für das Gespräch.

(Die Fragen stellte Christoph Zörb)

Stand: November 2021

Auf einen Blick

Das können Verbraucher jetzt tun:

  • Wer momentan einen Sondervertrag mit definierter Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist mit dem Grundversorger hat, kann zunächst ohnehin erstmal nichts daran ändern. Wer nicht sicher ist, zu welchem Termin eine Kündigung möglich ist, kann in der letzten Strom- oder Gasrechnung nachschauen. Denn dort muss der Energieversorger sowohl den nächstmöglichen Kündigungstermin als auch die Kündigungsfrist angeben.
  • Ein vorzeitiger Wechsel kommt nur dann in Frage, wenn eine Preis- oder  Vertragsänderung angekündigt wird. In diesem Moment sollte man sich schnell einen Überblick über das aktuelle Preisniveau auf dem Markt verschaffen, weil man nur 14 Tage Zeit für die Nutzung des Sonderkündigungsrechtes hat. In der jetzigen Situation empfiehlt es sich immer auch einen Blick auf die Preise des örtlichen Anbieters zu werfen – gerade wenn es um die Erdgaspreise geht.
  • Wer aktuell in der Grundversorgung beim örtlichen Versorger ist, sollte bei diesem nach günstigeren Alternativen fragen und dann einen Vertrag mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr abschließen. Zwar gibt das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge den Energieanbietern engere Grenzen vor (Verbraucher kommen künftig kurzfristiger aus Laufzeitverträgen heraus). Sie haben aber weiterhin die Möglichkeit, Verträge mit einem oder zwei Jahren Laufzeit anzubieten.
  • Wer bei einem überregionalen Fremdversorger unter Vertrag ist, sollte nach einer Ankündigung für eine deutliche Preiserhöhung einen Blick auf die Preise des örtlichen Grundversorgers werfen. Dies geht am besten auf direktem Weg über die Internetseiten der Versorger oder per Telefon. Manche Grundversorger machen im Moment leider keine konkreten Angaben für Neukunden auf ihrer Internetseite. Ein Anruf kann daher lohnen.


Weitere Informationen der Verbraucherzentrale Hessen hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

 

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