Ein Mann sitzt vor dem Computer und installiert Software

Softwarelizenzen zum Schnäppchenpreis – legal oder illegal?

Lizenzschlüssel für Betriebssysteme und Office-Anwendungen werden im Internet und in Supermärkten zu Schnäppchenpreisen angeboten. Dabei können die Kunden einige hundert Euro sparen. Gibt es dabei einen Haken und ist der Erwerb solcher Lizenzen überhaupt legal?

Wer sich ein neues Betriebssystem oder eine Office-Anwendungen zulegen möchte, stößt bei der Recherche im Internet schnell auf extrem günstige Angebote. 10 bis 50 Euro, je nach Version (Home oder Pro) sind für eine Vollversion fällig. Im Onlineshop von Microsoft bezahlt man dagegen 145 Euro für die Windows Home Version und 259 Euro für die Pro Version des Betriebssystems. Auch ins Regal der Supermärkte haben es die Schnäppchen-Lizenzen geschafft. Neben iTunes-Karten und Amazon-Gutscheinen können dort auch so genannte Lizenz-Karten für Windows oder Office erworben werden. Kann man da bedenkenlos zugreifen?

Die Computerzeitschrift c’t ist der Frage nachgegangen und konnte zunächst feststellen, dass man beim Kauf einer Lizenz-Karte eine zwölfstellige PIN an der Kasse erhält. Diese PIN kann auf der Website von Lizengo, deutscher Softwarehändler mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, eingelöst werden und man erhält die Software sowie einen Aktivierungsschlüssel. Beim Test von zwei gekauften Lizenzen gab es keinerlei Probleme bei der Aktivierung. Lizengo versichert außerdem, dass bei Lizenzschlüsseln, die sich nicht aktivieren lassen, umgehend ein neuer zugesendet wird.

Ist das Angebot legal?

Die Angebote unterbieten den Herstellerpreis deutlich, sodass der Verdacht besteht, dass die Lizenzen illegal sind und man sich möglicherweise strafbar macht. Microsoft gibt darüber kein klares Statement ab. Der Softwareriese gibt in Bezug auf die Lizenzen von Lizengo lediglich an, dass ein funktionierender Aktivierungsschlüssel noch kein Indiz für eine einwandfreie Lizenz sei. Verweist aber zugleich auf Urteile des Europäischen und des Bundesgerichtshofes, wonach der Vertrieb durch Lizengo zumindest nicht eindeutig illegal ist, so lange die Lizenzen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe Liste unten).

Microsoft hat die Möglichkeit Aktivierungsschlüssel zu sperren, um somit eine Aktivierung zu verhindern. Generell sei dies bisher aber sehr selten vorgekommen. Experten der c’t raten aber den Kassenbon des Einkaufs aufzubewahren. So kann man bei Lizenzproblemen innerhalb der Gewährleistungsfrist sein Geld zurückfordern.

Wie kommen diese Preise zustande?

Bei den angebotenen Lizenzen handelt es sich überwiegend um so genannte OEM- oder Volumenlizenzen. Erstere sind Softwarelizenzen, die an den Kauf von Hardware gekoppelt sind. Beispielsweise die vorinstallierten Windows OEM Versionen beim Kauf neuer PCs oder Laptops.

Volumenlizenzen sind dagegen im Besitz von Unternehmen. Dieser Schlüssel kann zur Aktivierung mehrere PCs genutzt werden. Kaufen Firmen beispielsweise hunderte Lizenzen, nutzen davon aber nur sechzig, dann kauft Lizengo die restlichen Lizenzen auf und verkauft diese weiter.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es legal sein diese Lizenzen zu verkaufen:

  • Die Lizenz muss innerhalb der EU in Umlauf gebracht worden sein (keine russischen oder asiatischen Versionen).
  • Die Lizenz darf nicht zeitlich befristet sein.
  • Alle Softwarekopien des Vorbesitzers müssen vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar gemacht werden.

Aktuelle Situation (Oktober 2019)

Lizengo hat die Zusammenarbeit mit der Supermarktkette beendet und bietet demnach keine Lizenzen mehr im Supermarktregal an. Der Software-Karten-Anbieter beteuert aber weiterhin, dass sein Geschäftsmodell in urheberrechtlicher Hinsicht zulässig sei. Microsoft hatte rechtliche Schritte gegen den Anbieter angekündigt, da Software

Karten von Lizengo, die im Supermarkt angeboten wurden, mit Product Keys in Zusammenhang stehen, die zum Teil nach China und Bulgarien führen und dort an Volumenlizenzverträge und OEM-Lizenzen gekoppelt waren.

Nachdem jetzt im Supermarkt keine Lizenzen mehr angeboten werden, ist das Angebot im Internet dennoch weiterhin sehr groß. Verbraucher sollten vorsichtig sein, Kaufbelege aufbewahren und nachfragen woher die Lizenzen stammen. Auch die Webauftritte der Anbieter können Hinweise auf möglicherweise illegal vertriebene Software bieten: Gibt es ein Impressum? Ist möglicherweise ein Sitz in Übersee angegeben? Sind die Angaben hier nicht eindeutig oder sogar fehlerhaft, sollte besser vom Kauf Abstand genommen werden. (schl)

Stand: Januar 2020

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