Online-Partnervermittlung oder Singlebörse
Während eine Partnervermittlung aktiv bei der Suche nach einer passenden zweiten Hälfte unterstützt und nach Erstellung eines persönlichen Profils mit Angaben zu Wünschen, Vorlieben und Einstellungen direkt Kandidaten vorschlägt, handelt es sich bei der Singlebörse eher um eine Art Online-Plattform für Kontaktanzeigen. Hier können Singles selbstständig und meist kostenlos ein eigenes Profil anlegen mit persönlichen Angaben und Fotos. Kosten entstehen für die Nutzer erst, wenn sich diese für eine Premium-Mitgliedschaft anmelden möchten, um so beispielsweise weitere Kontakte aufnehmen zu können. Preislich liegen Partnervermittlungen daher häufig über Singlebörsen.
Qualität der Dating-Portale ist nicht am Preis erkennbar
Qualitativ gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern von Partnervermittlungen und Singlebörsen und der Preis gibt nicht immer Aufschluss darüber. So gibt es neben provisionsorientierter Vermittlung auch seriöse, individuelle Beratung mit gezielter Hilfestellung bei der Partnersuche. Hier sollte man vorab gut abwägen, was die Partnervermittlungen und Kontaktbörsen tatsächlich bieten und man selbst bereit ist, zu zahlen.
Vorsicht, Fake!
Gefälschte Profile sind besonders bei Singlebörsen und Erotikportalen keine Seltenheit. Wer sich hier anmeldet, kann nicht sicher davon ausgehen, auf reale Menschen zu treffen. Gar nicht selten kommt es zu kriminellen Handlungen wie Romance ScammingÖffnet sich in einem neuen Fenster oder SextingÖffnet sich in einem neuen Fenster. Zudem setzen einige Anbieter sogenannte Moderatoren ein. Diese fungieren als bezahlte Nutzer, die mit den Personen, die sich für die Partnersuche beim Portal anmelden, chatten. Zu einem persönlichen Treffen wird es hierbei allerdings nicht kommen. Weder das Vorhandensein von Fakeprofilen noch der Einsatz von Moderatoren sind für die Nutzer direkt ersichtlich. Vor Anmeldung kann daher ein Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) oder die Nutzungsbedingungen helfen. Fakeprofile werden dort zum Beispiel als Animateure, Controller, Operator, Moderator oder moderierte Dienste bezeichnet, wenn sie auf der Plattform eingesetzt werden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahren nennt einige häufige FormulierungenÖffnet sich in einem neuen Fenster in den AGBs, die auf Fakeaccounts hinweisen.
Professionelle Fotos, sehr allgemeingehaltene Profilinfos sowie kostenpflichtige Rufnummern für näheren Kontakt können ebenfalls auf falsche Profile hinweisen.
Empfehlungen mit gesundem Misstrauen begegnen
Auch wenn Vergleichsportale bestimmte Partnervermittlungen und Kontaktbörsen mit Bestbewertungen loben, ist es sinnvoll skeptisch zu bleiben. Häufig sind die Kategorien, in denen die Kontaktbörsen und Partnervermittlungen von den Vergleichsportalen getestet wurden und wer die Tests durchgeführt hat, auf den Webseiten der Vergleichsportale unauffindbar und daher für die Nutzer nicht nachvollziehbar. Nicht selten orientieren sich die hochgelobten Empfehlungen an Provisionen, welche die Datingplattformen an die Vergleichsportale zahlen, wenn durch eine hervorragende Bewertung Nutzer auf die Dating-Websites weitergeleitet wurden und es tatsächlich zu einem Vertragsabschluss kam.
Nie den Datenschutz vergessen
Der Blick in die AGBs sollte grundsätzlich immer vor Vertragsabschluss erfolgen. Dort sollte nämlich vermerkt sein, dass die Anbieter der Singlebörsen und Partnervermittlungen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis persönliche Daten an Dritte zum Beispiel zu Werbezwecken weitergeben dürfen. Zudem gibt es Anbieter, die die Profildaten nicht nur auf der vom Nutzer gewünschten Dating-Plattform verwenden, sondern sich auch das Recht vorbehalten, die Daten auf weiteren eigenen oder sogar fremden Webseiten, wie etwa Erotikportalen, einzusetzen.
Probeabos – Fluch und Segen
Wer erstmal nur in ein Datingportal reinschnuppern möchte, für den könnte ein Probeabo eine gute Möglichkeit sein. Viele Anbieter bieten so etwas an, zum Beispiel eine Gratiswoche oder ein kostenloser Probemonat. Allerdings sollte man aufpassen, dass man die rechtzeitige Kündigung nicht vergisst, wenn man im Anschluss keine kostenpflichtige Mitgliedschaft möchte. Schnell wird sonst aus dem Probemonat ohne vorherige Ankündigung ein kostenpflichtiges Premium-Abo.
Vertragskündigung ist manchmal kompliziert
Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, haben nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird die Kündigungsfrist verpasst, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, sodass jederzeit aufs Neue mit einer Frist von einem Monat der Vertrag aufgekündigt werden kann.
Personen, die schon länger Premium-Mitglied bei einer Partnervermittlung sind und ihren Vertrag vor dem 1. März 2022 abgeschlossen haben, können sich auf diese Regel nicht verlassen. Hier ist ein Blick in die AGBs unabdingbar, um zu prüfen, ob automatische Vertragsverlängerungen vorgesehen sind. Ist dies der Fall, sollte rechtzeitig die Kündigung beim Anbieter eingehen.
Widerruf nutzen, wenn das Angebot nicht gefällt
Sollten die Leistungen des Anbieters nicht zusagen, kann die kostenpflichtige Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen wieder gekündigt werden. Da das Premium-Programm aber in diesen Tagen bereits in vollem Umfang genutzt werden konnte, kommt es immer wieder vor, dass Anbieter für die Zeit bis zum Widerruf einen Wertersatz fordern. Auf der Website der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kann in einem RechnerÖffnet sich in einem neuen Fenster der Wertersatz beim Widerruf eines Partnerbörsen-Jahres-Abos berechnet werden.
Im Zweifel kostenfrei die große Liebe finden
Im Internet gibt es auch viele Kontaktbörsen und Flirtportale, die kostenlos sind und sich ausschließlich über Werbung finanzieren. Zwar öffnen sich in diesen Portalen immer wieder Werbe-Pop-Up-Fenster, wer aber so nicht zum Kauf unnötiger Dinge verleitet wird und sich davon nicht nerven lässt, kann diese Angebote problemlos nutzen. Allerdings: Vor Fakeprofilen muss man sich auch hier in Acht nehmen! (Sie)
Stand: Juli 2023