Datensparsamkeit
Die wichtigste Regel lautet: Seien Sie sparsam mit Ihren Daten. Richtig zusammengesetzt ergeben diese Daten ein Bild von Ihnen – eine Art digitales Portrait. Ein solches Portrait kann wertvoll sein. Doch davon profitieren die Händler oder sogar der Schwarzmarkt, nicht die Verbraucher. Deshalb lohnt es sich, bei der Datenerfassung Grenzen zu setzen. Geben Sie Daten nur an Anbieter, denen Sie vertrauen.
Warum das wichtig ist
Mit Datensammlungen können IT-Systeme vieles erreichen. Am deutlichsten spüren wir das im Portemonnaie. Denn Datensammlungen ermöglichen zum Beispiel personalisierte Preise. Das ist problematisch, weil wir Verbraucher dadurch im Durchschnitt mehr zahlen. Unternehmen kann diese Technologie helfen, stets an die preisliche Schmerzgrenze jeder einzelnen Person vorzustoßen.
Den harmlosen Anfang machen unpersönliche Daten. Wenn ein Algorithmus weiß, dass am Wochenende online mehr gekauft wird, kann die Website ihre Preise samstags und sonntags um einige Prozent erhöhen. Sofern Sie nicht jeden Tag die Preise eines Onlineshops studieren, wird Ihnen das kaum auffallen.
Personalisierte Preise
Je persönlicher die Daten werden, desto größer die Risiken. Denn personalisierte Preise werden dann immer genauer. Wenn der Algorithmus vermutet, dass Sie gut verdienen, kann die Webseite Ihnen vielleicht 50 Prozent mehr berechnen für ein einfaches Paar Schuhe. Und spätestens, wenn der Algorithmus Ihre Gesundheitsdaten ausgewertet hat, kann es auch rasch gefährlich werden. So könnte man der Schwangeren für ein Nahrungsergänzungsmittel, auf das sie angewiesen ist, leicht den dreifachen Preis nennen. Gesundheit ist schließlich unbezahlbar. Schon in Sachen Preissteuerung bergen Datensammlungen also große Risiken.
Personalisierte Werbung
Das gilt genauso für personalisierte Werbung. Auf den ersten Blick scheint Personalisierung dabei hilfreich. So sehen wir nur, was uns interessiert. Die Gefahr liegt darin, dass wir auch besonders anfällig sind für diese Werbung. Im schlimmsten Fall können wir ihr gar nicht widerstehen.
Identitätsdiebstahl
Und nicht zuletzt können Daten auch für Identitätsdiebstahl, Cybermobbing oder andere handfeste Straftaten verwendet werden. Der Einbrecher sollte nicht wissen, wo wir wohnen und wann wir zu Hause sind. Wenn wir unsere Daten schützen, schützen wir letztlich uns selbst.
Die persönlichen Daten
Name, Adresse, Telefonnummer, das ist erst der Anfang. Algorithmen müssen nicht nach dem Arbeitgeber fragen, um unseren Job zu kennen. Wenn ein Algorithmus die GPS-Standortdaten unseres Smartphones hat, genügt das vielleicht. Warum wir uns wohl wochentags zwischen 9.00 und 17.00 Uhr immer in der Marktgasse 17 aufhalten? Weil sich dort das Büro der Firma Schmidt befindet. Es ist keine Raketenwissenschaft, daraus zu schließen, dass wir dort arbeiten.
Auch aus unseren Gesprächen lassen sich Rückschlüsse auf unsere Persönlichkeit ziehen. Selbst scheinbar belanglose Themen wie Diskussionen über das aktuelle Wetter oder die Abfrage von Busfahrplänen können Wahrscheinlichkeitsaussagen ermöglichen. Wenn diese Themen analysiert und mit großen Datenbanken abgeglichen werden, sind präzise Ergebnisse möglich. Gerade das Mikrofon unseres Smartphones ist daher sehr sensibel. Wer längere Zeit Zugriff auf ein Mikrofon in unserer Umgebung hat, hat Zugriff auf unsere Persönlichkeit. Denn nicht zuletzt kann man damit bei unseren intimsten Gesprächen lauschen.
Persönliche Daten sind also solche, anhand derer andere erfahren können, wer wir sind und was wir tun. Die Liste solcher Daten ist lang. Deshalb sollten Sie sich schützen. Denn sicher sind Sie, wenn Sie entscheiden, wer Ihre Daten erfassen darf. Und am sichersten sind Sie, wenn bestimmte persönliche Daten gar nicht erst erfasst werden.
Dass Sie vor jeder Gewinnspielanmeldung überlegen, ob Sie wirklich Ihre E-Mail-Adresse angeben wollen, ist ein erster wichtiger Schritt. Noch viel wichtiger ist es aber, dass Sie beispielsweise bei jeder App-Installation wachsam sind. Unsere neue Spiele-App braucht sicherlich keinen Zugriff auf unser Telefonbuch. Wozu sollte die PlayAllDay24 Games Ltd. wissen, dass wir die Nummer der Strafverteidigerin Müller, des Onkologen Meier oder der Parteizentrale XY gespeichert haben? Besonders Gratis- Apps finanzieren sich häufig über personenbezogene Daten des Nutzers. Immerhin: Ist dies der Fall, muss der App-Anbieter die Kunden vor dem Download darüber informieren, dass sie die erbrachte Leistung mit persönlichen Daten bezahlt wird.
Wenn Sie bereits zu umfangreiche Berechtigungen verteilt haben, ist es noch nicht zu spät. Berechtigungen können Sie den Apps wieder entziehen. Der Weg in die Datenschutzeinstellungen ist manchmal mühsam. Aber wir gehen ihn für uns selbst, zu unserem eigenen Schutz.
Unsere Rechte
Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber kennt die Bedeutung von Datenschutz. Wir haben ein Grundrecht darauf, selbst über unsere Daten zu entscheiden. Die sogenannte informationelle Selbstbestimmung ist über das Grundgesetz und sogar durch die Charta der Grundrechte der EU geschützt. Deswegen gibt es die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Sie gilt für Europäerinnen und Europäer und zwar oft auch gegenüber nicht-europäischen Konzernen. Das stärkt den Datenschutz, sogar international.
Vor allem vier wichtige Rechte gibt uns die DSGVO, um unsere Daten zu schützen.
a. Auskunft
Zunächst haben wir ein Auskunftsrecht. Wir dürfen vom Verantwortlichen regelmäßig Auskunft darüber verlangen, welche Daten der Verantwortliche von uns gespeichert hat. Diese Auskunft muss in aller Regel kostenlos erteilt werden. Und zwar müssen Firmen Daten herausgeben, die verständlich und nachvollziehbar sind. Ein unleserlicher Datenhaufen hilft schließlich gar nichts.
b. Widerspruch
Wir dürfen der Verarbeitung unserer Daten jederzeit widersprechen. Darauf muss uns der Verantwortliche auch hinweisen. Ein solcher Widerspruch hat zur Folge, dass unsere Einwilligung wegfällt. Ein Unternehmen darf unsere Daten nun nicht mehr verwenden, auch wenn es diese Daten mit unserer Einwilligung erhalten hat.
c. Löschung
Wir können einen Anbieter auch auffordern, unsere Daten zu löschen. Unverzüglich muss ein Anbieter immer dann löschen, wenn er die Daten zum Beispiel nicht wegen eines anderen Gesetzes aufbewahren muss. Das gilt auch für Daten, die schon öffentlich gemacht wurden. Denn wir haben ein „Recht auf Vergessen“. Nicht alles, was im Internet steht, darf dort ewig bleiben.
d. Sperrung
Gelöschte Daten könnte ein Anbieter später auf anderem Wege wiedererlangen, etwa über Adresshändler. Dann weiß der Anbieter möglicherweise nicht mehr, dass es sich um Daten handelt, deren Nutzung uns unerwünscht war. Die Folge wäre erneute Werbung, die wir doch eigentlich unterbinden wollten. Wer die Nutzung seiner Daten einschränkt, kann das verhindern. Sperren wir unsere Daten beispielsweise für Werbung, darf der Anbieter sie zwar behalten. Er kann sie jedoch nicht mehr nutzen und wenn er den Datensatz erneut ankaufen würde, bliebe diese Sperre erhalten.
Fazit: Nie mehr Internet?
Nie mehr Social Media? Kein Online-Shopping mehr? Am besten komplett aufs Internet verzichten? Natürlich nicht! Wichtig ist allerdings, möglichst verschiedene Online-Shops besuchen und Informationen zu streuen – vor allem nicht alles nur auf einer einzigen Plattform wie Google suchen. Denn Google speichert zu jeder Suchanfrage die IP-Adresse, auch wenn man kein dazu gehöriges Google-Konto hat. Eine Alternative sind Suchmaschinen, die keine IP-Adressen der Nutzer speichern und am besten auch keine Cookies zur Identifizierung der suchenden Nutzer benutzen. Für Chatforen wiederum gilt wie für soziale Netzwerke: Bei der Anmeldung nur die unbedingt erforderlichen Felder ausfüllen, wenn möglich die Weitergabe der Daten an Dritte ablehnen und das Kleingedruckte - die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) – lesen. Dazu immer an die Grundregeln denken: PC Sicherheit (die auch für das Smartphone gilt) und sichere Passwörter. Und bei allem, was man hochlädt, erst einmal überlegen und die Frage stellen: Muss das wirklich ins Netz?
Weitere Informationen und Beratungen zum Thema hat zum Beispiel die Verbraucherzentrale HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster. (Sie)
Stand: Februar 2024