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© Maxx-Studio - Freepik.com 03.06.2022 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei den Angaben des Reisevermittlers! Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts München darf ein Reisevermittler seine Haftung für eine falsche und irreführende Beschreibung der Reiseleistungen auf seiner Internetseite nicht ausschließen.