© Inkakot - Freepik.com 12.05.2023 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei unzulässiger Werbung für Nahrungsergänzungsmittel! Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Kassel ist es Mönchshofer AG untersagt für sein Nahrungsergänzungsmittel namens „Original Gelenk Kraft“ zu werben.
© Gstudioimagen - Freepik.com 14.04.2023 Ihr gutes Recht Süßigkeitenkonsumenten aufgepasst! Müssen auf Lebensmittelverpackungen neben der Füllmenge auch die Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen angegeben werden? Hierzu gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes.
© Aghavni001 - Freepik.com 31.08.2022 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei "Low Carb"-Werbung! Einem Hamburger Lebensmittelunternehmen wird untersagt 48 seiner Produkte im Internet mit der Bezeichnung „Low-Carb“ zu bewerben. Diese Bezeichnung sei für den Verbraucher oft missverständlich.
© Freepik - Freepik.com 31.08.2022 Ihr gutes Recht Eltern aufgepasst bei Werbung für Kinderernährung! Dürfen Angaben zum Vitaminbedarf bei Kleinkindern im Zusammenhang mit Werbung für Kindermilch gemacht werden? Hierzu ein aktuelles Gerichtsurteil.
© Eva058929 - Freepik.com 31.08.2022 Ihr gutes Recht Gesundheitsbewusste Teetrinkerinnen aufgepasst! Sogenannte „Kinderwunschtees“ dürfen nicht unter diesem Namen vertrieben werden, wenn kein allgemein wissenschaftlich anerkannter Hinweis erbracht wird, dass der Teegenuss die Empfängnis fördert.
© Darkwisper - Freepik.com 31.08.2022 Ihr gutes Recht Kaffeetrinker aufgepasst! Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs genügt es nicht, wenn auf der Kaffeepackung ein deutlicher Hinweis auf die Kapselanzahl abgedruckt ist.
© Aghavni001 - Freepik.com 31.08.2022 Ihr gutes Recht Lebensmittelkonsumenten aufgepasst bei amtlichen Kontrollergebnissen Verbraucher können mithilfe der Internetplattform „Topf Secret“ von der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde Auskunft über lebensmittelrechtlichen Kontrollen beantragen.
© Atlascompany - Freepik.com 31.08.2022 Ihr gutes Recht Lebensmittelkonsumenten aufgepasst bei Ursprungsland-Angaben Champignons, die in Holland aufgezogen werden und erst kurz vor der Ernte nach Deutschland gebracht werden, dürfen als deutsche Champignons verkauft werden.