Ein qualmender Grill

Raucharmes Grillen

Gemeinschaftliches Grillen macht einfach Laune und erst recht bei sommerlichen Temperaturen. Gegrillt wird dabei nicht nur im Garten, sondern auch auf dem Balkon. Aber was tun, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt? Was ist erlaubt und was nicht? Gibt es auch raucharme Alternativen?

Bei sommerlichen Temperaturen kann man sich auf dem Balkon fast wie im Urlaub fühlen. Doch hier ist längst nicht alles erlaubt, was Spaß macht. Ob man auf dem Balkon grillen darf, ist im Mietvertrag geregelt. Wenn das Grillen vertraglich untersagt ist, darf man weder mit Holzkohle noch mit dem Elektrogrill brutzeln.

Balkone und Terrassen gehören mit zur gemieteten Wohnung. Deshalb haben Mieter hier die gleichen Rechte und Pflichten wie direkt in der Wohnung. Das bedeutet, dass Mieter auf dem Balkon Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme aufstellen können. Sie dürfen hier essen, trinken, rauchen oder feiern. Auch Freunde und Bekannte einzuladen ist natürlich erlaubt. Allerdings muss man dabei immer auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. 

Grillen auf dem Balkon: Welche Vorschriften gibt es?

Auch Mietshausbewohner möchten im Sommer nicht aufs Grillen verzichten. Wer aber auf dem Balkon den Holzkohlegrill anwirft, macht sich unbeliebt. Abgesehen von der dadurch gegebenen Brandgefahr für das Gebäude und der Gefahr für die Bewohner lässt es sich bei einem Holzkohlegrill nicht vermeiden, dass Rauch und Grilldünste direkt neben dem Balkonbereich auch in fremde Wohnungen durch geöffnete Fenster oder Balkontüren wabern. Dadurch sind andere Balkone unter Umständen nicht nutzbar und letztlich wird der Nachbar genötigt, alle Türen und Fenster geschlossen zu halten.

Die verbreitete Meinung, jeder dürfe einmal pro Woche grillen, stimmt nicht, weil es in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnungen dazu führen würde, dass im Haus täglich mehrmals gegrillt wird. Auch in dichter Wohnbebauung kann Grillen problematisch werden, wenn der Rauch zu beieinanderliegenden Terrassen oder Gärten in der Nachbarschaft hinüberziehen kann. Es müssen also Absprachen zwischen den Nachbarn getroffen werden, so dass diese ihre Zustimmung erklären. Das heißt aber letztlich nicht, dass ein verständnisvolles Entgegenkommen durch regelmäßige Inanspruchnahme über Gebühr strapaziert werden kann.

Was erlaubt ist und was nicht

Grundsätzlich gilt: Grillen ist erlaubt, aber nur, solange keiner sich beeinträchtigt fühlt. Eine hohe Rauchentwicklung ist deshalb verboten. Beachtet man dies nicht, kann sogar eine Geldbuße fällig werden.

Zu der Frage wie oft man grillen darf, gibt es keine einheitliche Regelung. Die Urteile der Gerichte zu diesem Thema gehen hier stark auseinander. Viele Aspekte, die beim Thema Nachbarschaftsstreitigkeiten und Grillen zum Tragen kommen, sind Ländersache. Daher sind die Urteile nicht bundesweit gültig, sie können jedoch bei der Orientierung helfen:

So entschied das Landgericht Aachen, dass höchstens zweimal im Monat gegrillt werden dürfe (LG Aachen Az. 6 S 2/02 ), das Landgericht Stuttgart (LG Stuttgart Az. 10 T 359/96 ) lediglich dreimal im Jahr. Das Landgericht München I stufte hingegen 16-maliges Grillen in den Monaten Mai bis Juni als zumutbar ein.

Das Landgericht Bonn hat ein Urteil gesprochen, wonach im Zeitraum von April bis September einmal im Monat gegrillt werden darf. Voraussetzung dafür ist, dass die Mitbewohner zwei Tage im Voraus darüber in Kenntnis gesetzt werden (AZ: 6 C 545/96 ).

Raucharme Alternativen

Wer ohne Ärger mit den Nachbarn grillen will, steigt am besten auf einen Elektrogrill um. Da fehlt zwar das urige Grillgefühl, aber auch weitgehend die Rauch- und Geruchsbelästigung.

Die Rauchentwicklung beim Grillen mit Holzkohle und Grillbriketts ist in erster Linie von der Qualität der verwendeten Produkte abhängig. Gute Qualität - vorzugsweise Harthölzer - verspricht wenig Rauch. Es lohnt sich auf das DIN Zertifikat auf der Verpackung zu achten. In unserem Artikel Tropenholz fürs Grillvergnügen erfährt man mehr.

Gasgrills haben eine deutlich geringere Rauchentwicklung als Holzkohlegrills, Grilldämpfe durch die Verbrennung von Fett treten allerdings ebenfalls auf.

Eine weitere Alternative mit geringer Rauchentwicklung sind Holzkohlegrills mit Aktivbelüftung. Mit nur einer Handvoll Holzkohle werden die Grills betrieben und sind nach dem Anzünden innerhalb von wenigen Minuten grillbereit.

Über einen Lüfter, der meistens per Batterie betrieben wird, wird die Kohle ständig mit Frischluft versorgt und entwickelt daher nur minimalen Rauch. Die Stärke des Ventilators bestimmt dabei gleichzeitig die Wärmeabgabe.

Was ist mit Hardcore-Grillern?

Rücksichtsloses Verhalten ist immer tabu. Wenn der Qualm konzentriert in die Wohn- oder Schlafräume der Nachbarn dringt, stellt dies einen Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz dar. Dann kann das über das zuständige Ordnungsamt mit einem Bußgeld geahndet werden. 

Um einen langjährigen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, sollte man es aber in jedem Fall zunächst besser mit einem persönlichen Gespräch versuchen. (schl)

Quelle:  Deutscher Mieterbund e.V.

Stand: Juli 2021

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