Mann sprüht Pflanzenschutzmittel auf eine Pflanze

Die letzte Wahl – Pflanzenschutzmittel im Garten

Mit viel Herzblut und Arbeitseinsatz gehen Heim- und Kleingärtner an ihre Gartenparzellen. Doch locken Gemüse, Obst und Zierpflanzen leider nicht nur Bienen und nützliche Insekten an, sondern auch Schädlinge, Pilzbefall oder andere Krankheiten. Bevor der Griff zum Pflanzenschutzmittel geht, sollten einige wichtige Aspekte beachtet werden.

Das allgemeine Insektensterben ist in der öffentlichen Diskussion angekommen. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass es nicht gut bestellt ist um die Lebensräume der Insektenpopulationen. Ein Beleg dieser Entwicklung ist der Rückgang an Goldwespenarten Öffnet sich in einem neuen Fensterin Hessen. Die wichtige Indikatorart ist in ihrer Vielfalt in den letzten Jahren um mehr als 30 Prozent zurückgegangen, wie unlängst das Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie meldete. Hauptursache ist die Einschränkung des Lebensraums der Wespen, aber auch der stetige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Umso mehr kommt es darauf an, jede Möglichkeit zu nutzen, die eigene Gärtnerarbeit zu tätigen, ohne die chemische Keule zu schwingen.

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln: Was zu beachten ist

Der Markt für Pflanzenschutzmittel zum Einsatz im privaten Klein- und Hausgarten ist stark eingeschränkt. So dürfen von Laien, und damit sind auch gestandene Hobbygärtner gemeint, nur Präparate eingesetzt werden, die den Vermerk: „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig" tragen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) prüft anhand von Kriterien wie Wirkung, Zusammensetzung, Gebindegröße und Dosiereinrichtung, ob ein Mittel im nichtgewerblichen Bereich eingesetzt werden darf.

Gärtnerinnen und Gärtner sollten immer die Produkt- und Anwendungshinweise strickt befolgen. Dazu gehört auch, dass die Mittel nur in den Anwendungsgebieten eingesetzt werden, für die sie auch zugelassen sind. Insbesondere ist zu beachten, dass Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Flächen eingesetzt werden dürfen. Der schnelle Griff zum Herbizid wegen störender Grashalme zwischen den Pflastersteinen des Freisitzes ist streng untersagt. Aber auch Wege, Wegränder, Garagenauffahrten oder Kfz-Stellplätze sind tabu für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Marketingaussagen auf der Verpackung, die den Einsatz auf solchen Flächen propagieren, entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Nur mit einer Einzel-Ausnahmegenehmigung des Pflanzenschutzdienstes in Hessen dürfen befestigten Flächen behandelt werden. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber ein Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel erlassen. So soll sichergestellt werden, dass nur mit einer Fachberatung Pflanzenschutzmittel an Laien abgegeben werden.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bietet eine Online-DatenbankÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Recherche nach zugelassenen Pflanzenschutzmitteln an. In der Datenbank werden neben einem Steckbrief zu den einzelnen Produkten auch Hinweise zu Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweisen gegeben.

Alternativen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Der erste Schritt zum giftfreien Pflanzenschutz ist das Wissen, um welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit es sich handelt. Die „Pflanzenschutzinfothek Garten“Öffnet sich in einem neuen Fenster des Regierungspräsidiums Gießen hilft Gärtnerinnen und Gärtnern bei der Identifikation und Eingrenzung eines Schadens weiter. Das Angebot richtet sich explizit an Freizeit- und Hobbygärtnerinnen und -gärtner.

Zehn wirksame und gleichzeitig giftfreie Maßnahmen Öffnet sich in einem neuen Fensterfür einen Pflanzenschutz bietet das Umweltbundesamt am. Auf der Themenseite Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft findet sich eine Übersicht der Informationsangebote Öffnet sich in einem neuen Fensterder Pflanzenschutzdienste in Deutschland.

Einen besonderen Service bietet der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen mit seinem Gartentelefon Öffnet sich in einem neuen Fensteran. Unter der Telefonnummer +49 561 7299377 ist an allen Vormittagen der Woche zwischen 9:00 und 11:00 Uhr eine direkte Beratung durch die Fachleute des Landesbetriebs erreichbar. Am Mittwoch steht die Hotline auch zwischen 14:00 und 16:00 Uhr für Gärtnerinnen und Gärtner zur Verfügung.

Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz

Wie wichtig der verantwortungsvolle Umgang mit Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingarten ist, zeigt das für Hobby- und Freizeitgärten im Nationalen Aktionsplan PflanzenschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster ein eigenes Kapitel enthalten ist. Die daraus resultierende sektorspezifische Leitlinie Öffnet sich in einem neuen Fensterfür Haus- und Kleingärten führt neben vielen anderen Themen auch die vielfältigen Teilaspekte auf, die sich mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beschäftigen.

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