Ein junger bärtiger Mann hält sein Fahrrad und schaut zufrieden in die Kamera. Im Hintergrund sind Häuser und Rasen zu sehen.

Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber: Das sollten Sie wissen

Fahrrad fahren ist nicht nur in der Freizeit beliebt, sondern auch, um auf die Arbeit zu kommen. Insbesondere die oftmals teuren E-Bikes werden hierfür gern genutzt. Wäre es deshalb nicht sinnvoll, das neue Fahrrad über den Arbeitgeber finanzieren zu lassen?

Schon seit längerem bieten viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten an, Fahrräder über den Arbeitgeber finanzieren zu lassen. Wer also ein neues Bike im Auge hat, aber vor den Kosten zurückschreckt, kann möglicherweise durch Fahrrad-Leasing an sein Traumgefährt kommen.

Die Finanzierungsmodelle

Um ein Fahrrad über den Arbeitgeber zu leasen, müssen grundsätzlich ein paar Voraussetzungen gegeben sein:

  • Der Arbeitgeber muss ein Leasingmodell anbieten. Ein solches Angebot stellt für den Arbeitgeber aber eine freiwillige Leistung dar.
  • Es muss ein aktives Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehen.
  • Der Vertrag zum Fahrrad-Leasing kommt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande. Häufig ziehen Arbeitgeber hierfür einen professionellen Vermittler als Partner hinzu.
  • Das Fahrrad wird vom Arbeitgeber zur beruflichen und privaten Nutzung überlassen.

Eine besonders attraktive Alternative ist es, wenn es gelingt, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, das neue Gefährt als zusätzliche Gehaltskomponente vollständig zu übernehmen. In diesem Fall muss bedacht werden, dass für die erhöhte Gehaltszahlung auch die entsprechenden Steuern und Sozialabgaben steigen. Auch der geldwerte Vorteil aus der Nutzung des Bikes für private Zwecke muss vom Arbeitnehmer übernommen werden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass das Fahrrad auch rechtlich als solches gilt und beispielsweise nicht als E-Bike in die Klasse der S-Pedelecs, also der sehr schnellen E-Bikes, fällt.

Wer keine Chance sieht, seinen Arbeitgeber von einer Gehaltserhöhung zu überzeugen, könnte die Möglichkeit einer Gehaltsumwandlung für eine Finanzierung für sich durchrechnen. Bei dieser Variante werden die Kosten für das neue Fahrrad aus dem Bruttoeinkommen des Beschäftigten entnommen. Das Finanzamt hält hier aber ebenfalls ein wenig die Hand auf. Der Betrag für den geldwerten Vorteil liegt bei 0,25 Prozent des Rechnungsbetrages (Bruttolistenpreis) für das Fahrrad. Eine zusätzliche Besteuerung der gefahrenen Kilometer, wie bei einem Dienstwagen üblich, gibt es beim Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber nicht. Weiterhin ist es möglich, in der eigenen Steuererklärung die gefahrenen Kilometer in der Entfernungspauschale anzugeben.

Auf die Details achten

Die Entnahme aus dem Bruttogehalt hat aber ein paar Nebeneffekte, die durchaus kontrovers diskutiert werden. So weisen einige Gewerkschaften darauf hin, dass eine Gehaltsumwandlung vom Gesetzgeber nur als Möglichkeit der Altersvorsorge gedacht war und mit dem Kauf eines Fahrrades diesem Ziel nicht entsprochen wird. Auch wirkt sich diese Form der Finanzierung auf die späteren Renteneinkünfte aus. Durch die Entnahme sinkt geringfügig das eigene Bruttoeinkommen, welches als Basis der Rentenberechnung dient. Es ist demnach zu empfehlen, die Auswirkungen dieses Finanzierungsmodells für die eigene individuelle Situation durchzurechnen. Ebenfalls beachtet werden sollte, dass die Sozialbeiträge zu den Krankenkassen durch das geringere Bruttoeinkommen sinken. Das schlägt sich erstmal nicht im eigenen Portemonnaie nieder. Finanziert werden müssen die Kosten des Gesundheitswesens aber letztlich doch durch alle Versicherten.

Für den Arbeitgeber ist das Modell der Gehaltsumwandlung interessant. Auch dann, wenn die Leasingraten geteilt werden. Daher bieten viele Unternehmen dieses Modell ihren Beschäftigten an. Nachfragen kann sich also durchaus lohnen.

Augen auf bei der Wahl des Leasing-Anbieters

Am Markt gibt es bereits einige Anbieter, die sich auf das Fahrrad-Leasing spezialisiert haben. Meist wird ein Komplettpaket angeboten. Der Leasinganbieter kümmert sich in diesem Fall vollständig um die Abwicklung – auch um die mit dem Arbeitgeber. Das ist natürlich sehr bequem.

Es ist empfehlenswert, in die Wahl des Anbieters doch ein wenig mehr Zeit zu investieren. Denn einige Anbieter stehen aktuell in der Kritik, weil sie mit recht hohen Einsparungsbeträgen für den Arbeitnehmer auf sich aufmerksam machen wollen. Von den Anbietern werden beim Vergleich des Leasingmodells mit dem Eigenkauf in die Beispielrechnungen richtigerweise Wartungs- und Versicherungskosten einbezogen. Diese Posten wären aber im freien Markt bei der Variante des Eigenkaufs unter Umständen günstiger zu erhalten.

Rückgabe oder Übernahme nach Ende des Vertrags

Entscheidet man sich für ein Leasing-Fahrrad, sollte man auch darüber nachdenken, ein Wartungspaket mit abzuschließen. Zum einen erhält es die Funktion des Rades und dient der eigenen Verkehrssicherheit. Zum anderen gibt es bei der Rad-Rückgabe weniger Diskussionen mit dem Leasing-Unternehmen über dessen Zustand. Hinsichtlich des Wartungspaketes gilt zu prüfen, ob es zu den üblichen Marktpreisen angeboten wird.

Nach Ablauf des Leasingvertrages geht das Fahrrad entweder zurück an den Anbieter oder es kann übernommen werden. Bei der Übernahme sind jedoch steuer- und abgabenrelevante Punkte zu beachten. Der Gesetzgeber nennt einen solchen Vorgang eine „verbilligte Abgabe“. Der Begriff macht schon deutlich, dass der Vorteil, der mit dem Kauf zum Ende der Leasingperiode einhergeht, steuer- und sozialabgabenkonform vonstattengehen muss. Wer bereits beim Abschluss des Leasingvertrages mit dem Gedanken spielt, das Fahrrad zu übernehmen, sollte sich daher schon vor der Vertragsunterschrift genau informieren, welche Vorgaben sich aus dem Vertrag ergeben und wie sich die persönliche steuerliche Situation inklusive der Sozialabgaben darstellt. (eck)

Stand Juli 2025

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