„Mindestens haltbar bis…“ - und dann?
Häufig landen ungeöffnete Lebensmittel nur deshalb im Müll, weil die Datumsangabe zur Haltbarkeit bereits überschritten wurde. Dies muss nicht sein!
Die meisten Lebensmittel sind mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet. Dies ist kein Wegwerfdatum! Es handelt sich hier lediglich um eine Empfehlung des Herstellers, bis zu welchem Zeitpunkt das Lebensmittel bestmöglich verzehrt werden sollte. „Mindestens haltbar bis“ - bis zu diesem Datum garantiert er für die spezifischen Eigenschaften des Produktes wie etwa Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz oder auch Nährwert. Das Lebensmittel ist also nicht zwangsläufig nach Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben.
Anders sieht es beim sogenannten Verbrauchsdatum aus. Nur wenige leicht verderbliche Lebensmittel, wie etwa Hackfleisch, Fisch oder frisches Geflügel, tragen dieses Datum auf ihrem Etikett. Unter „Verbrauchen bis“ versteht sich das Datum, bis zu welchem das Lebensmittel verzehrt werden sollte. Wurde dieses Datum bereits überschritten, sollte das Lebensmittel aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich lieber in die Mülltonne geworfen werden, weil sich Keime schnell vermehren.
Woran ist zu erkennen, ob Eier, Konfitüre, Nüsse, Mehl und Mineralwasser noch gut sind?
Viele Lebensmittel können noch wochen- oder sogar monatelang nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verzehrt werden. Wie stellt man das fest?
Ganz einfach: Auf die eigenen Sinne verlassen! Veränderungen von Geruch, Konsistenz oder Farbe zeigen meist verlässlich an, ob das Lebensmittel noch verzehrt werden sollte oder besser nicht.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat hierfür eine Checkliste entworfen, anhand derer die unterschiedlichen Lebensmittel auf ihre Genießbarkeit hin unter die Lupe genommen werden können. Außerdem zeigt sie Frischhalte- und Lagerungstipps auf, welche die Lebensmittel vor der Tonne bewahren können:
Brot und Brötchen
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich?
Ja, mehrere Tage.
Wie kann man die Genießbarkeit prüfen?
Weist das Brot schimmelige Stellen auf? Riecht es muffig und schmeckt es altbacken? Wenn ja, dann sollte es komplett entsorgt werden.
Was kann man tun?
Trockene Brotreste lassen sich prima zu Semmelknödeln, Paniermehl oder Croutons verwerten.
So bleibt´s länger frisch!
Brot sollte bei Zimmertemperatur und nicht im Kühlschrank gelagert werden. Außerdem sollte es statt in einer Plastiktüte, besser in einem Brotkasten aufbewahrt werden. Um zusätzlich die Haltbarkeit zu verlängern, besteht die Möglichkeit es portionsweise einzufrieren.
Einkaufstipp:
Ganzes sowie dunkleres Brot (zum Beispiel Sauerteig- oder Roggenbrot) hält sich länger als bereits vorgeschnittenes Weizenbrot.
Eier
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich?
Ja, etwa zwei Wochen. Ausnahmen sind Speisen, für die rohe Eier verwendet worden sind, wie etwa Tiramisu.
Wie kann man Genießbarkeit prüfen?
Zum Beispiel mittels Wasserglastest: Das Ei in ein Glas mit Wasser legen. Ist das Ei noch frisch, bleibt es unten am Boden auf der Seite liegen. Richtet es sich auf, berührt jedoch noch den Boden, ist es bereits etwas älter. Schwimmt es oben an der Wasseroberfläche, sollte es allerdings entsorgt werden. Außerdem weisen fauliger Geruch sowie faserige Konsistenz auf die Ungenießbarkeit von Eiern hin.
So bleibt´s länger frisch!
Eier sollten in der Kühlschranktür oder im Eierkarton bei <10° Grad gelagert werden. Außerdem sollte die Eierschale nicht mit anderen Lebensmitteln in Kontakt kommen – hier besteht möglicherweise Salmonellenübertragung.
Konfitüre
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich?
Ja, mehrere Monate bis Jahre nach Überschreiten des Haltbarkeitsdatums.
Wie kann man Genießbarkeit prüfen?
Sollte die Marmelade nicht mehr genießbar sein, bildet sich auf der Oberfläche gut sichtbarer Schimmel.
Was kann man tun?
Bei Marmeladen und Konfitüren mit mehr als 50 Prozent Zucker kann der Schimmel großzügig entfernt und das Produkt verzehrt werden. Enthalten die süßen Brotaufstriche jedoch weniger als 50 Prozent Zucker, sollten sie entsorgt werden.
So bleibt´s länger frisch!
Marmeladen und Konfitüren sollten dunkel gelagert werden. Sind sie einmal geöffnet, gehören sie in den Kühlschrank. Zum Portionieren der Marmelade sollten immer saubere Messer oder Löffel verwendet werden, damit sich keine Keime vermehren.
Nüsse
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich?
Ja, mehrere Monate.
Wie kann man Genießbarkeit prüfen?
Weisen die Nüsse schimmelige, schwarze Stellen auf, riechen ranzig, schmecken bitter oder befinden sich in den Verpackungen bereits Motten oder Käfer, sollten die Nüsse schleunigst entsorgt werden.
Bei ungeöffneten Nüssen hilft auch der Schütteltest: Klappert der Kern in der Schale, ist er eingetrocknet und die Nuss somit alt.
So bleibt´s länger frisch!
Nüsse lichtgeschützt, luftdicht und <20° C lagern. Sind die Nüsse bereits geschält oder sogar gemahlen, halten sie sich etwa vier Wochen lang bei Aufbewahrung im Kühlschrank. Außerdem können Nüsse eingefroren werden.
Mehl, Backpulver & Co.
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich?
Ja, mehrere Wochen und Monate.
Wie kann man Genießbarkeit prüfen?
Befinden sich auch im Mehl oder Backpulver bereits Schädlinge wie Milben oder Motten – umgehend weg damit! Auch ein muffiger Geruch deutet an, dass die Lebensmittel reif für die Tonne sind. Generell werden Vollkornprodukte schneller ranzig.
So bleibt´s länger frisch!
Mehl, Backpulver und Co. dunkel und bei Zimmertemperatur lagern. Außerdem eignen sich hier für die Aufbewahrung gut verschließbare Vorratsdosen.
Mineralwasser
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich?
Ja, mehrere Monate bis Jahre.
Wie kann man Genießbarkeit prüfen?
Ist das Wasser bereits trüb oder schmeckt muffig und abgestanden, ist es nicht mehr genießbar.
So bleibt´s länger frisch!
Geöffnete Flaschen am besten im Kühlschrank aufbewahren.
Einkaufstipp:
Wasser in Plastikflaschen ist nicht so lange haltbar wie Wasser in Glasflaschen. Grund dafür ist, dass eine Keimvermehrung in Plastikflaschen durch mehr Luftaustausch möglich ist.
Essig & Öl
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich?
Ja, mehrere Monate.
Wie kann man Genießbarkeit prüfen?
Werden Öle und Essig trüb, riechen ranzig, verändert oder stechend und schmecken bitter, ist dies ein Zeichen, dass sie nicht mehr gut sind.
So bleibt´s länger frisch!
Essig und Öle immer dunkel und bei Zimmertemperatur aufbewahren. Achtung bei Leinöl: Dies ist besonders empfindlich und sollte daher kühl aufbewahrt werden.
Milchprodukte wie Joghurt, Quark oder Schmand
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch unbedenklich?
Ja, ungeöffnet Tage bis Monate, geöffnet ein paar Tage
Wie kann man Genießbarkeit prüfen?
Vergorener, alkoholischer Geruch sowie Schimmel an der Oberfläche oder starke Bläschenbildung? Diese Produkte sollten nicht mehr verzehrt werden! Manchmal setzt sich bei Joghurt etwas Flüssigkeit ab – hierbei handelt es sich um völlig unbedenkliche und natürliche Molke. Das Produkt ist noch vollkommen in Ordnung und kann dementsprechend ohne Bedenken verzehrt werden.
Einkaufstipps:
Aufgrund der enthaltenen Milchsäure besitzen Sauermilchprodukte einen natürlichen Säureschutz. Fertige Puddings oder Milchreis haben diesen Säureschutzmantel nicht mehr. Dementsprechend verderben solche Produkte schneller.
So bleibt´s länger frisch!
Michprodukte sollten verschlossen im Kühlschrank aufbewahrt werden.
Noch viele weitere Tipps zur Lebensmittelhaltbarkeit gibt es hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Stand: September 2024