Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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330 Einträge

Ergebnisse 221 bis 230 auf Seite 23

Pizza „King“

Fechenheimer Weg 45

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurden beispielsweise offene, leicht verderbliche Lebensmittel unter unhygienischen Bedingungen gelagert und mehrere Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren verunreinigt. Zudem wurden nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden und es wurde keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Bei der Nachkontrolle am 20.12.2023 waren die Mängel behoben.

Profi Getränke Shop & Co. OHG

Schreberstr. 21

65428 Rüsselsheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

S + U Sport und Unterhaltung Betriebs GmbH

Albert-Einstein Allee 2

64625 Bensheim

Die Räume (Küche, Theke /Tresen / Lager) befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. In der Küche befanden sich Altanschmutzungen in der an den Wandflächen im Sockenbereich, dem Heizkörper sowie unterhalb der Spüle. Die Dunstabzugsanlage wies Reinigungsmängel durch gelb-bräunliche Fettanhaftung auf. Einzelne Einrichtungsgegenstände (Arbeitstisch, Ablageflächen) wiesen Reinigungsmängel auf. Im Thekenbereich waren mehrere Einrichtungsgegenstände stark verschmutzt. Die Spülbecken im Thekenbereich wiesen an den Innenflächen Reinigungsmängel durch gelb- bräunliche Schmutzanhaftungen auf. Die Innenflächen der Eiswürfelmaschine insbesondere die Auswurflamellen wiesen Reinigungsmängel durch rötliche Schmutzablagerungen auf. Im Bereich der Türklappe war die Eiswürfelmaschine Schimmel ähnlich verunreinigt. In der Personaltoilette fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen am Handwaschbecken (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden verfügt. Der Eiswürfelbereiter musste gründlich gereinigt werden und das Eis wurde entsorgt.
Bei der Nachkontrolle am 22.12.2023 gegen 12:01 Uhr war der Betrieb grundgereinigt. Die allgemeine Betriebshygiene wurde deutlich verbessert.

Tiziano Gelato e Caffé

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurde ein Schabenbefall festgestellt, wodurch die in Verkehr gebrachten Lebensmittel (Sahnetorte und kühlpflichtige Lebensmittel wie Sahne) der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren. Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Yoshi / Shusi und Nudeln

Marktplatz 22

64625 Bensheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Es waren Einrichtungsgegenstände vom Küchenmobiliar verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war sehr stark mit einem muffig, rötlichen Belag verunreinigt. Die Unterseite des Schneidebrettes auf der
Ablagefläche war schimmelähnlich verunreinigt. Das Schneidebrett auf der Arbeitsfläche mittig im Raum war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Für die Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter und
muffig riechender haushaltsüblicher Spülschwamm verwendet. Der Herdblock wies Reinigungsmängel durch Altschmutzanhaftungen auf. Die Dunstabzugsanlage war im Inneren mit einem dunkel- braunen Fettfilm
überzogen. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war sehr stark mit einem muffig, rötlichen Belag verunreinigt. Der Geschirrkorb war an den Seitenflächen mit einem rötlich-schmierigen Schmutzbelag überzogen.
Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Das Handwaschbecken war verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war verbraucht bzw. verunreinigt. Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden verfügt.
Bei der Nachkontrolle am 21.12.2023 wurde festgestellt, dass die Grundreinigungsmaßnahmen umgesetzt wurden. Die allgemeine Betriebshygiene war vertretbar.

GIC International Catering GmbH

Langer Kornweg 31

65451 Kelsterbach

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Najmudin Chulie Einzelhandel - International Supermarkt

Schiede 71

65549 Limburg

Erhebliche hygienische Mängel

Pahle GmbH

Bahnhofstr. 25

64560 Riedstadt

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Feinkost Kuzey

Dieselstr. 10

63526 Erlensee

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

Bei der Nachkontrolle am 09.11.2023 waren die Mängel noch nicht vollständig, aber großteils behoben.

Hama Sushi

Adalbertstraße 7 a

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume befanden sich insgesamt in keinem guten baulichen Zustand.
Vorbereitung/Keller: Die Tiefkühltruhen war verunreinigt/vereist. Es wurden in den Tiefkühltruhen und auch im Kühlschrank leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert, in den Tiefkühltruhen TK-Fisch und im Kühlschrank Geflügelfleisch und Soßen. Große Tiefkühltruhe: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel zudem bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (TK-Ware, z. B. Nudeln, gemessene Temperatur - 12.5 °C). Der Reiskocher und mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt (z. B. Gewürzbehälter; Behälter im Kühlschrank). Der Kontaktgrill und die Fritteuse waren ebenso verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Die Innenbeschichtung einer Bratpfanne war beschädigt.
Küche/Keller: Die Regale im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestanden aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welche nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren waren, zudem waren sie verrostet. Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Am Handwaschbecken (Doppelspüle/linkes Becken) fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (z. B. Unterschränke; Hängeschrank etc.). Kühlschrank: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Frischer Lachs). Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel zudem bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Lachs, gemessene Temperatur + 4.0°C und + 6.7 °C). Die Regale waren verunreinigt (Schadnagerkot).
Lagerraum/Keller: Der Raum befand sich insgesamt in keinem angemessenen baulichen Zustand (Wasserschaden / es war ein modriger Geruch wahrnehmbar). Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Vorraum Lager: Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt und beschädigt.
Lagerraum 2/Keller: Das Regal war verunreinigt (Schadnagerkot).
Vorbereitung: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot; loses Schadnagergift). Es wurden verzehrfertige Lebensmittel (gekochter Reis) bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten (Gemessene Temperatur + 23.2 °C) Der Reiskocher war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt und verschimmelt (z. B. Unterseite Arbeitsplatte und Handwaschbecken). Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).
Vorbereitung/Sushi-Theke: Der Getränkekühltresen, der Kühltisch und mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Kühltisch und Unterbauten waren mit Schadnagerkot verunreinigt). Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln benutzt wurden, waren ebenso verunreinigt.
Personaltoilette/Keller: Im Vorraum der Toilette wurden Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, aufbewahrt bzw. gelagert. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können (Verpackungsmaterial).
Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde dem Betreiber aufgrund der gravierenden Mängel sowie dem Schädlingsbefall mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Nachkontrolle erfolgte am 07.12.2024 und der Betrieb wurde wieder geöffnet; die hygienischen Mängel waren größtenteils behoben.