Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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332 Einträge

Ergebnisse 81 bis 90 auf Seite 9

'Anjappar Chettinad Restaurant' der atg mobile GmbH

Kaiserstraße 41

60329 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war innen verunreinigt und verkalkt. Die Teile der Zapfhahnausläufe der Mango-Lassie Maschine, die abwechselnd mit Getränk und Luft in Berührung kommen, waren mit alten Rückständen verunreinigt. Der Innenraum und die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine war sehr stark verkalkt.

Wirtschaftsgang (Vorraum Küche): Der Fußboden war in den Eck- und Randbereichen mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden: Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Die Saladette war von außen, insbesondere auf der Arbeitsfläche, verunreinigt. Der Innenraum der Saladette war ebenfalls verunreinigt. Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt.

Küche: Mehrere gereinigte Bratpfannen waren verunreinigt und wurden ineinander gestapelt gelagert. Der Herd war verunreinigt und im Untergestell mit Transportschutzfolie behaftet. Die Fritteuse, der Mixtank und der dafür vorgesehene Deckel, der Teigkneter und die Kühltischinnenräume sämtlicher Unterbaukühlungen waren verunreinigt. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel und mehrere Schneidebretter waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Unterschränke im Bereich der Verpackung sowie die unteren Regalböden waren mit Mäusekot verunreinigt. Es wurden außerdem gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut: Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt (Fischprodukt bei +20,6°C). Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten kühlpflichtigen Lebensmittel wurde ebenso überschritten (mariniertes Fleisch gemessene Temperatur +19,3°C und +19,7°C, Geflügelfleisch gemessene Temperatur +17,9°C, Garnelen gemessene Temperatur +12,4°C).

Spülbereich Küche: Die Geschirrspülbrause und die Armatur der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Die Innenräume der beiden Haubenspülmaschinen waren stark mit alten Rückständen verunreinigt.

Keller-Wirtschaftsgang: Im Bereich unter der Treppe wurden vermehrt Fraßspuren und Mäusekot vorgefunden.

Keller-Trockenlager: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt. Die Regale waren stellenweise mit Mäusespuren verunreinigt.

Keller-Lagerraum Spirituosen: Der Fußboden und der Fenster-Vorsprung war mit Mäusekot verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 06.02.2024 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Restaurant Süleymann Usta

Gutenbergstraße 14

35037 Marburg

In einer Vielzahl von Räumen des Betriebs wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt. Ebenso wurden diese hygienischen Mängel an Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften festgestellt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Cyclo-Asiatische Spezialitäten & Bubble Tea

Reitweg 7

63456 Hanau

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurden beispielsweise offene Lebensmittelzutaten unter unhygienischen Bedingungen gelagert, eine Eiswürfelmaschine war verschimmelt, in den Unterbauschränken der Theke wurde Schadnagerkot festgestellt und mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren verunreinigt.

Die Mängel wurden behoben.

Leon Restaurant / Zum goldenen Löwen der Leon Harheim GmbH und Co. KG

Reginastraße 6, 60437 Frankfurt am Main

60437 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Der Betrieb war stellenweise so stark altverschmutzt und verunreinigt, dass eine Grundreinigung der Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Der Lüfter im Getränkekühlschrank und der Getränkekühlschrank waren verunreinigt.

Küche: Die Küche befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, u. a. Mikrowellen-Unterseite verunreinigt, Mikrowellenbedienelemente und Grill verschmutzt, Abluftanlage total verfettet. Das Tischeinlegeschneidebrett war verunreinigt/stark verfärbt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Kühlgeräte: Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren beschädigt.

Vorbereitungsbereich: Der Betriebsbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, u. a. Armatur Gemüsevorbereitung verschmutzt, Arbeitsflächen insbesondere in den Zwischenbereichen stark verunreinigt, Teigmaschine verunreinigt, der Steaker war stark altverschmutzt.

Spülbereich: Der Betriebsbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, u. a. Spülbrause stark verschmutzt, Unterseiten Spüleinrichtung stark verunreinigt.

Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Die Decke vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert. Es wurden außerdem unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Lagerraum: Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 26.02.2024 zum größten Teil behoben.

The Noodlemaker

Europa-Alle 41

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. An allen Handwaschbecken in der Betriebsstätte fehlte die Warmwasserzufuhr. An den Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Beide Geschirrspülmaschinen waren nicht voll funktionsfähig und stark verschmutzt. Es wurde eine Wartung und Instandhaltung durch eine sachkundige Person (Fachfirma) angeordnet.

Showküche: Mehrere Unterschränke waren angerostet. Verunreinigt waren das Handwaschbecken, die Armatur des Handwaschbeckens, das Ventilatorschutzgitter des Kühltisches sowie das Lüftungsgitter des Nudelkochers. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Mehrere Unterschränke und Untergestelle waren von innen und außen sehr stark verunreinigt.

Theke / Tresen: Die Zwischenräume mehrerer Einrichtungsgegenstände waren stark verunreinigt. Der Innenraum und der Türrandbereich der Gläserspülmaschine waren schimmelähnllich und mit alten Rückständen stark verunreinigt und mit einem Biofilm belegt. Alle für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt und sahen augenscheinlich nicht gereinigt aus; diese waren mit Schlieren und mit Fettrückständen (Fingerabdrücken) belegt. Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum sehr stark verunreinigt (Schwarzschimmel, rötlicher Pilzbelag, Kalkablagerungen) und mit einem schmierigen Biofilm belegt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Küche: Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Der Innenraum der Mikrowelle, der Kühltisch (auch an den Türen und Fronten) sowie der Teigkneter waren ebenfalls verunreinigt. Der Fußbodenabfluss und mehrere Einrichtungsgegenstände waren sehr stark verunreinigt. Die Silikonfugen am Arbeitstisch, am Waschbecken und zwischen den Einrichtungen waren beschädigt und teilweise verschimmelt. Der Kühlschrank war an der Decke schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde zudem Geschirr (Pfanne auf dem Fußboden) unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Spülküche: Der Innenraum der Haubenspülmaschine war sehr stark mit alten Rückständen verunreinigt; der Innenraum war mit braunen und schmierigen Belägen behaftet und verkalkt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Am 28.02.24 erfolgte eine Nachkontrolle und die hygienischen Mängel waren zum Teil behoben.

Watan Chaple Kebab

Schäfergasse 2

34117 Kassel

Am 24. Januar 2024 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Dadurch besteht die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln und Speisen. Der Produktions-/Verkaufsraum war stark verunreinigt. Es musste eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächenerfolgen. Insoweit lagen Gegenstände wie Alufolie, Müllbeutel, Pizzakartons direkt in der Nähe von offenen Lebensmitteln. Die Oberflächen der Arbeitsplatten und Fußböden waren verunreinigt und Lebensmittel waren in Kontakt mit ungeeignetem Material. Im Produktions-/Verkaufsraum war kein Handwaschbecken mit Warmwasserzufuhr.
Eine Möglichkeit zum hygienischen Händewaschen oder zum Reinigen der Lebensmittel war nicht vorhanden. Mithin besteht dadurch die Gefahr das Lebensmittel mit Mikroorganismen und Keimen verunreinigt sind und nachteilig beeinflusst werden.
Lebensmittel waren mit einem ungeeigneten und nicht lebensmittelechten Material abgedeckt (Abfallbeutel). Dadurch besteht die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln mit nicht sicheren Stoffen. Eine Lebensmittelzweckbestimmung oder eine Kontaminationsbescheinigung lag nicht vor.
Eine Schulungsnachweis im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln (Hackfleisch) lag nicht vor. Durch die fehlenden Kenntnisse besteht die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von leicht verderblichen Lebensmitteln.

7 Days Lebensmittel

Moselstraße 1 - 7

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen: Es wurde ein Schaben- und Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung inklusive Desinfektion der gesamten Betriebsstätte, der kompletten Einrichtung sowie sämtlicher Gegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Asia Bistro Wang

Stockstädter Str. 2

64584 Biebesheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Chi Asia Kitchen & Sushi

Kreuzstraße 21

64846 Groß-Zimmern

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.
Der Betrieb wurde behördlich am 27.02.2024 geschlossen.

Da Cimino

Schützenstraße 1

63263 Neu-Isenburg

Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt, wodurch die in Verkehr gebrachten Lebensmittel (u.a. Pizza, Pasta, Salate und Soßen) der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren. Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.