Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Ergebnisse 51 bis 60 auf Seite 6

Hähnchengrillwagen "Zum Gockel"

Steinern Straße 25

55252 Mainz-Kastel

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Produktion: Der gesamte Imbisswagen war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Mehrere Reinigungsgeräte wie Wischmopp, Kehrbesen mit Kehrblech waren erheblich verunreinigt. Der Hähnchengrill war an den Drehknöpfen verunreinigt. Auch der Messerbecher war verunreinigt. Die Beschichtungen der Gitterroste des Geflügelkühlschrankes waren beschädigt. Die Gitterroste des Geflügelkühlschrankes waren verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war beschädigt. Der Wasserkocher war von außen mit altem Schmutz verunreinigt. Die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt. Die Wandverkleidung war mit einem altem Fett-Schmutzbelag verunreinigt. Der Lüfter im Getränkekühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Geflügel-Kühlschrankes war verunreinigt. Der Innenraum der Feinkostsalatkühlvitrine war verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände (Handtasche, Jacke, Polsterstuhl) aufbewahrt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Am Handwaschbecken stand kein warmes Wasser zur Verfügung. Der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer war auf Grund des fehlenden Wasserhahnes nicht eingeschaltet. Der Fußboden war stellenweise beschädigt. An der Waschvorrichtung für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt fehlte eine ausreichende Wasserzufuhr. Warmes Wasser war ebenso nicht vorhanden. Die Hustenschutzvorrichtung des Grills war beschädigt. Die Hustenschutzvorrichtung des Grills war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Der gesamte Imbisswagen befand sich insgesamt in keinem angemessenen baulichen Zustand. Die Oberflächen und Einrichtungsgegenstände befanden sich allgemein in einem schlechten Zustand. Der Husten-Niesschutz war schadhaft. Die Oberflächen vom Kontaktgrill waren verunreinigt.

Personalschulung: Es wurden Personen beschäftigt, für die keine aktuelle Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz vorlag. Es wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war.

Icefresh GmbH

Union-Brauerei-Str. 4 D

64521 Groß-Gerau

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

YaHa Foods GmbH – Domino’s Pizza

Bahnhofstraße 36

65185 Wiesbaden

Kühlraum: Der Verdampfer war verunreinigt. Die Decke war verunreinigt.

Personaltoilette: Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lagerraum: Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet.

Spülbereich: Mehrere Gastronorm-Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln waren durch Restfeuchte verunreinigt und wurden ineinander gestapelt, wodurch sie nicht trocknen konnten.

Küche: Der Teigkneter war, trotzdem er zum Zeitpunkt der Kontrolle noch nicht benutzt wurde, verunreinigt.

Kühltheke Pizzavorbereitung: Es wurden unverpackte Lebensmittel wie Hackfleischsoße, gehackter Knoblauch in Öl etc. unabgedeckt vom Vortag gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Personalschulung: Es wurden wiederholt Personen beschäftigt, für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutz-gesetz, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis im Betrieb einsehbar war.

Betriebsstätte allgemein: Es wurden Lebensmittel unter ekelerregenden Umständen gelagert: Tomatensoße in GN-Behältern mit angetrockneten Rändern.

Cig Köftem

Luisenplatz 5

64283 Darmstadt

1. Die Mitarbeiter konnten keine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz § 43 vorlegen. IFSG fehlt. Verstoß: IFSG (Infektionsschutzgesetz § $ 3 Abs. 1)

2. Die Betriebsstätte verfügt über kein fließend warmes und kaltes Wasser. Handwaschstelle defekt. Verstoß: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4

3. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter den Einrichtungen durch ältere bereits angetrocknete Lebensmittelreste erheblich verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

4. Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens sowie ein Wasserkanister waren massiv verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Da Rita

Bachgasse 1

65719 Hofheim

Es wurden Lebensmittel ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht.

Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Reinigung- und Desinfektionsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Lindenhof

Lindenhof

35638 Leun

Es wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, die gesamte Ordnung in dem Betrieb war mangelhaft. Die Zubereitungsräume und Gerätschaften waren stark verschmutzt, nicht instand gehaltene Möblierung wurde verwendet. Folglich waren Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt und wurden unter unhygienischen Zuständen in den Verkehr gebracht. Des Weiteren wurde ein Schadnagerbefall festgestellt.
Als Folge wurde der Betrieb bis zur Umsetzung einer Grundreinigung unverzüglich geschlossen.

Mängelbeseitigung:
Zum Zeitpunkt der durchgeführten Nachkontrolle am 15.03.2024 waren die Mängel weitestgehend beseitigt. Die teilweise Wiederaufnahme des Betriebs (hier: Packstelle) wurde wieder gestattet.

Aroydee Deutschland GmbH

Stiftstraße 34

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Burger Point

Langendiebacher Str. 41

63526 Erlensee

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden nicht zum Verzehr geeignete und daher unsichere Lebensmittel vorrätig gehalten. In der Küche war außerdem keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. So waren u. a. Unterbaukühlschränke und ein Standkühlschrank im Innern mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
Die Mängel wurden behoben.

Chinakrone

Otto-Hahn-Straße 33

63456 Hanau Steinheim

In mehreren Betriebsbereichen (u. a. im Sushi Bereich, in der Küche und in der Show-Küche) wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren Flächen an Arbeitstischen mit Schmutzanhaftungen und Schimmelbildungen verunreinigt. Es war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. Auch der Reinigungszustand der Betriebsstätte war unzureichend.
Bei der Nachkontrolle am 05.03.2024 waren die Mängel noch nicht vollständig behoben.

Ebbelwoi unser

Abtsgäßchen 8

60594 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Bei den Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wurden erhebliche Mängel festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte und aller Einrichtungsgegenstände angeordnet. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Theke/Tresen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden befand sich stellenweise Mäusekot. Die Tropfmulde des Schanktisches war verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühltischinnenraum, das Ventilatorschutzgitter und die Dichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Beschichtungen der Gitterroste im Kühltisch, sowie der Bereich unter der rechten Tür- innerhalb des Kühltisches- waren beschädigt. Der Unterschrank unter dem Spülbecken war verunreinigt. Im Unterschrank des Spülbeckens befanden sich Mäusekot und offenes Schadnagergift. Die Türdichtungen und Türfanghaken des rückwärtigen Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt.

Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Ablaufbrett der Spülmaschine wurde wiederholt als Arbeitsfläche genutzt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Die Wandfliesen und -fugen, sowie Steckdosen in der gesamten Küche waren verunreinigt. Das Hängeregal war von unten verunreinigt. In einem GN-Behälter wurde grüne Soße aufbewahrt, die in den Randbereichen bereits verkrustet war. Mehrere GN-Behälter der Saladette waren verunreinigt. Die Türdichtungen der Saladette waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Saladette war verunreinigt. Die Spritztülle des Sahnesiphons war verunreinigt. Die Fettfilter und die Haube der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Untergestelle des Herdes und des Grills waren stark verfettet. Die Radhalterungen des Arbeitstisches waren verunreinigt.

Spülbereich Küche: Das Ablaufbrett war von unten verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Das Untergestell des Spülbeckens war verunreinigt.

Flur: Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Im Flur wurden erneut Kartoffeln geschält. Die Wandfliesen waren verunreinigt.

Lagerraum Getränke: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden befand sich Mäusekot. Der Innenraum des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt.

Personaltoilette: Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt.

Umkleideraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden befand sich Mäusekot.

Lagerraum Material: Auf den Regalbrettern befand sich Mäusekot. Hier wurden diverse Stoffsäcke mit Paniermehl gelagert. Eine Kontamination der Lebensmittel konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Auf mehreren Stoffsäcken mit Paniermehl befand sich Mäusekot. Eine Kontamination der Lebensmittel konnte nicht sicher ausgeschlossen werden.

Trockenlager mit Kühlschränken: Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Im Lagerbereich mit den Kühlschränken wurden Schnitzel unter unhygienischen Bedingen zwischen einer Altöltonne und Kunststoffkisten plattiert, hintere Abdeckung war ein Kunststoffbeutel. Das Behandeln von Lebensmitteln, sowohl im Flur, als auch im Lagerbereich wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Hackblock und das Gestell des Untergestells waren verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die gemessene Temperatur der rohen Schnitzel betrug +11,8°C, max. Soll - Temp. +7°C. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Die Innenräume mehrerer Kühlschränke waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Im Kühlschrank wurden 2 Pakete leicht verderbliche Lebensmittel, Hähnchenbrustfilet- Teilstück mit überschrittenem Verbrauchsdatum gelagert.

Lagerbereich Keller: Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Innenraum der Fasskühlbox war schimmelähnlich verunreinigt.