Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Restaurant Thai & Turf der Thai & Turf Frankfurt GmbH

An der Welle 7

60322 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten:

Theke/Tresen: Es wurde ein Schädlingsbefall (Mäusekot, Mäuseurin) vorgefunden: Mäusekot befand sich stellenweise auf dem Fußboden im Thekenbereich, im unteren Regalfach und auf dem Teppichboden in den Randbereichen. In einem Regal, in denen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände für den Service gelagert wurden, befand sich Mäusekot auf den Regalflächen. In mehreren Motorinnenräumen der Weinkühlschränke befanden sich Mäusekot und Mäuseurinrückstände. Die Regalfläche, auf der Spirituosen gelagert wurden, war verstaubt und verklebt. Die Verdampferschlitze der Schankkühlungen waren verstaubt und schimmelähnlich verunreinigt. Die Kondenswasserschläuche in der linken und in der mittleren Schankkühlung waren von innen schleimig verunreinigt. Die Tropfmulde und deren Ablauf des Schanktisches waren verschmutzt.

Küche: Die Abdeckung der Saladette, die Türbereiche des linken KBS-Kühltisches, die Oberfläche der Aufschnittmaschine, die Küchenmaschine und die Filter der Dunstabzugsanlage waren verunreinigt. Die Messerschutzabdeckung der Aufschnittmaschine, mehrere Ablageflächen der Kücheneinrichtung und der Fleischwolf (von außen und im Inneren des Schneckengehäuses) waren verschmutzt. Der Wasserablauf des Konvektomaten, die Armatur der Doppelspüle, der Tischdosenöffner (an der Halterung und auf der Oberfläche sowie der Dorn des Tischdosenöffners), der Deckel des Reiskochers und das Außengehäuse des Reiskochers waren ebenso verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des linken KBS-Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten (u. a. Schmand: +12,5°C) und es wurden Sojabohnen/Edamame in einer schleimigen Flüssigkeit vorgefunden. Außerdem wurde ein Schädlingsbefall (Mäusekot, Mäuseurin) vorgefunden: Auf den unteren Ablageflächen der Kücheneinrichtungen (u. a. Mittelkorpus etc.) wurde Mäusekot festgestellt, sowie auf diversen Textilien und in Metallbehältern, in denen Lebensmittel (u. a. Nudeln) bevorratet wurden. Der Fußboden im Bereich der Doppelspüle und unter dem KBS-Kühltisch neben dem Reiskocher waren stark mit Mäusekot verunreinigt. Der Fußboden unterhalb des kleinen grauen Kühlschrankes war ebenfalls mit Mäusekot verunreinigt. Mäusekot befand sich zudem auf Behältern mit Lebensmitteln, auf einem Plastikbeutel, in dem Salz aufbewahrt wurde, auf den Holzbrettchen zum Anrichten der Speisen und neben den Schneidebrettern.

Spülbereich: Die Haubenspülmaschine war im Innenraum verunreinigt. Der Fußboden unterhalb der Spüle war stark mit Mäusekot verschmutzt. Die Spülbrause war verunreinigt und verkalkt.

Lagerraum: Es wurde ein Schädlingsbefall (Mäusekot, Mäuseurin) vorgefunden: Der Fußboden war im gesamten Lagerbereich mit Mäusekot stark verunreinigt, insbesondere in den Eckbereichen und unterhalb der Einrichtungsgegenstände. Der Innenraum des Schaltschrankes und mehrere Regalflächen, auf denen Lebensmittel gelagert wurden, waren mit Mäusekot verunreinigt. In einem Behälter, in dem Speisezwiebeln gelagert wurden, sowie auf schwarzen Tellern in einer grünen Kiste befand sich Mäusekot. Hinter der Tiefkühltruhe lag eine tote, nach Verwesung riechende Maus. Der Servierwagen, auf denen GN-Schalen standen, war ebenfalls mit Mäusekot verunreinigt. Das Brot in einem Beutel war durch Mäuse angefressen; der Beutel wies seitlich Spuren von Nagerfraß auf. Die Eiswürfelmaschine war außerdem im Innenraum mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. Ein Kühlschrank war im Innenraum verschmutzt, ein weiterer KBS-Kühlschrank war im Innenraum verunreinigt und vereist.

Lagerraum/Bierkühlung: Es wurde ein Schädlingsbefall (Mäusekot, Mäuseurin) vorgefunden: Der Fußboden war in den Eckebereichen mit Mäusekot verunreinigt. Auf den Regalflächen befand sich Mäusekot. Auf verpackten Lebensmitteln wurde ebenso Mäusekot festgestellt. Die Käsereibe war außerdem verunreinigt und die Türdichtungen der Bierkühlung waren schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der Betriebsstätte und aller Einrichtungsgegenstände angeordnet. Zudem wurde eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet. Das Herstellen, Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln wurde der Betreiberin aufgrund der gravierenden Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 13.03.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

‚Höfchen Chinesisches Restaurant‘ der SLL Gourmet Trend GmbH

Kaiserhofstr. 18-20

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten:

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren durch den Schadnagerbefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens, der Unterschrank (Waschbecken) und mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden (Reistöpfe), waren verunreinigt. Die Teile der Zapfhahnausläufe, die abwechselnd mit Getränken und Luft in Berührung kommen, waren mit alten Rückständen verunreinigt. Der Spülarm in der Gläserspülmaschine und mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt / verkalkt. Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen stark schimmelartig verunreinigt. Der Unterschrank (Reinigungsmittel, Feuerlöscher) war stark mit Mäusekot verunreinigt. Der Fußboden unter dem Beistellschrank war ebenfalls mit Mäusespuren verunreinigt (Kot und Urinspuren).

Lagerbereich Theke (Bierkühler): Der Innenboden der Fasskühlbox war verunreinigt. Das Wandregal (gefliest / Weinlager) war u.a. mit Mäusespuren verunreinigt.

Lagerbereich vor Küche: Die Böden der Regale im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestanden aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war und die Regale waren u.a. mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Die Schubladen des Schranks waren verunreinigt.

Küche: Der Verdunstungsablauf des rechten Hochkühlschrankes war verunreinigt, so dass das Kondenswasser nicht ablaufen konnte. Das Wandregal war mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Das Regal der Kochgruppe war stark mir Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Der Kühltisch war im Innenraum schimmelähnlich verunreinigt.

Spülbereich (in Küche): Der Unterschrank war verunreinigt, u.a. mit Mäusekot und Fraßspuren. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.
Lagerbereich um Kühlraum: Der Fußboden war stark verunreinigt, u.a. mit Mäusespuren (Kot und Urin). Es waren zudem Lebensmittel ohne Verpackung/Umhüllung eingefroren.

Kühlraum: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt und es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Lagerbereich Flur: Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren außerdem verunreinigt und es waren Lebensmittel ohne Verpackung/Umhüllung eingefroren.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 18.03.2024 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Kafana Cadava Mehana

Schloßstraße 20-22

63065 Offenbach am Main

Betriebsstätte nicht sauber und instandgehalten, dadurch erfolgte eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination von Lebensmitteln

Verkaufsfiliale Aldi Nord

Am Bewegungsbad 10

35080 Bad Endbach

In Teilen der Verkaufsfiliale wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Restaurant Wichtel Alm

Faudi Straße 3

35260 Stadtallendorf

In einigen Betriebsräumen an Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften wurden hygienische Mängel festgestellt. Außerdem wurde ein Schädlingsbefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Metzgerei Kindinger GbR

Am Wambolterhof 11

64625 Bensheim

Im Rahmen einer Plankontrolle wurde die Betriebsstätte lebensmittelrechtlich überprüft.
Die allgemeine Betriebshygiene musste erneut als nicht ausreichend beurteilt werden. In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden:
Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen bzw. auch gelagert wurden (Produktion, Fleischkühlhaus, Wurstkühlhaus), befanden sich wiederholt in keinem ausreichenden hygienischen Gesamtzustand. Mehrere Ausrüstungs- sowie Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt sowie teilweise schadhaft. Gerätschaften und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung
kommen (Schneidebretter, Schüsseln, Siebe, Fleischwolfstopfer) befanden sich in einem unsauberen Zustand.
Die Ordnung und Struktur in den Räumlichkeiten musste teilweise als nicht ausreichend beurteilt werden.
Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden mündlich angeordnet.
Im Rahmen einer Nachkontrolle am 17.04.2024 wurde festgestellt, dass die allgemeine Betriebshygiene sich deutlich verbessert hat

Lebensmittelmarkt „Hayat Market“

Bahnhofstraße 19

64720 Michelstadt

• Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften
• Erhebliche Verstöße gegen einschlägige Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen

Meaza’s Place

Mainzer Landstraße 120

60327 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Café Restaurant Nostalgie

Schloßstraße 87

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Vorbereitungsbereich/Küche-Lagerraum/Hof: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es war nicht ausreichend Arbeitsfläche für hygienisch einwandfreie Arbeitsabläufe vorhanden (z.B. wurden aus Platzmangel rohe Eier und Kochutensilien auf der Fritteuse gelagert; Wurst- und Käsewaren wurden auf dem verunreinigten Deckel der Tiefkühltruhe bearbeitet). Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es fehlte eine erforderliche Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen sowie für die Reinigung von Lebensmitteln. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt (Tiefkühlobst). Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Eine Pfanne wurde auf dem Fußboden gelagert. Eine andere Pfanne wurde im Unterschrank des Spülbeckens unmittelbar neben Reinigungsmitteln gelagert. Backbleche wurden auf dem Fußboden gelagert. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt [Unterschrank Spülbecken/Handwaschbecken: Schmierspuren-Schadnager und Schadnagerkot (Mäuse)]. Mehrere Geräte/Maschinen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren ebenfalls verunreinigt (z.B. Knochensäge, diese war mit Spinnweben verunreinigt). Der Backofen, der Kühltisch (ausgeschaltet) und die Fritteuse waren verunreinigt. Es fehlte eine angemessene natürliche oder künstliche Be- und Entlüftung. Es wurden zudem Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt (Olivenöl). Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt (z.B. Backformen, die Silikon-Backform war mit Motten verunreinigt). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können (z.B. Öl). Die Tiefkühltruhe war stark vereist/verunreinigt (zum Teil auch mit Schimmelrasen). Tiefkühltruhe: Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (z.B. TK-Buttercroissants, Fleisch- und/oder Geflügel, teilweise nicht zu erkennen, Fleisch-und/oder Geflügel mit Gefrierbrand). Der kleine Backofen und das Mikrowellengerät waren verunreinigt. Kühlschrank: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel gelagert, diese waren nicht ordnungsgemäß abgedeckt (z.B. Soßen).

Lagerraum/Hof: Die Tiefkühltruhen (2 x) waren stark vereist. Tiefkühltruhen (2 x): Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert (z.B. Kuchen, Torten etc.). Die Tiefkühltruhen waren verunreinigt (2 x). Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand (Eine Vielzahl an alten verunreinigten und beschädigten Geräten wurde gelagert).

Theke / Tresen: Der Kühlschrank war verunreinigt (Oberflächen, Dichtungen). Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Der Kühltisch war schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 19.04.2024 vollständig beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Geflügelhof Stuth

Habitzheimer Straße 24

64853 Otzberg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel darstellen.
Die Schlachtung wurde behördlich am 08.03.2024 untersagt.