Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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332 Einträge

Ergebnisse 161 bis 170 auf Seite 17

Bäckerei Verkauf und Kiosk

Ulmenstraße 11-13

63165 Mühlheim

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Bäckerei Wolf OHG

Höhenweg 1

37269 Eschwege

Bei einer Nachkontrolle am 20. Oktober 2023 wurden im gesamten Betrieb wiederholte Bau- und Hygienemängel festgestellt. Unteranderem waren der Boden im Tiefkühler verunreinigt; das Ventilator Schutzgitter des Kühlaggregates war stark mit schimmeligen Belägen verunreinigt; im Lager, im Bereich des Kühl- und Tiefkühlhauses waren die Wände zum Teil stark mit Schimmel verunreinigt; die Hitzeschutzhandschuhe waren verunreinigt; in der gesamten Betriebsstätte wurden Beschädigungen am Fußboden festgestellt; in der Produktion waren der Behälter für die Einmalhandtücher und der Seifenspender leer. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Grill- und Pizzaparadies

Marktplatz 1

37269 Eschwege

Bei einer Nachkontrolle am 14. November 2023 wurden im Grill- und Pizzaparadies z. T. erhebliche Hygiene- und Ordnungsmängel festgestellt z.B. waren die Regale im Kühlraum beschädigt und verunreinigt; die Tiefkühltruhe war verunreinigt; das Handwaschbecken in der Küche war defekt, so dass kein hygienisches Reinigen der Hände möglich war; in der Verkaufstheke wurden kühlpflichtige Lebensmittel bei einer Temperatur zum Verkauf bereitgehalten, die einen mikrobiellen Verderb begünstigen; die Ordnung und Struktur war teilweise mangelhaft.

Kadir Supermarkt

Annastraße 43-45

63225 Langen

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Ichiban-Taiwan Restaurant- und Service GmbH

Düsseldorfer Straße 11

60329 Frankfurt am Main

Buffet: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Mikrowellengerät, der Reiskocher, das Warmhaltegerät für Suppen und der Unterschrank waren verunreinigt.
Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Sieb, der Unterschrank, die Armatur des Spülbeckens und der Fußboden waren verunreinigt.
Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Reiskocher, die Arbeitsfläche, der Kühltisch und die Tiefkühltruhe waren verunreinigt. Das Geflügelfleisch wurde nach der abgeschlossenen Zerlegung nicht auf eine Temperatur von nicht mehr als 4 °C abgekühlt.
Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Regal und die Aufschnittmaschine waren verunreinigt.
Kühlraum: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Gegenstände, in denen Lebensmittel gelagert wurden, waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke war ebenso schimmelähnlich verunreinigt.
Spülbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Lager Verpackung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Getränkekühlraum: Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Zahir Market

Klingerstraße 26

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Lebensmittelverkaufsraum: Verkaufsregal: Mäusekot befand sich neben Ölflaschen und an Instantnudelpackungen wurden Fraßschäden von Schadnagern festgestellt. Gewürzregal: Es wurden Fraßschäden durch Schadnager sowie Mäusekot im Gewürzregal festgestellt. Backwarenregal: Es wurden Mäusekotspuren auf Auslageflächen, Mäusekot im Innenkorpus sowie massive Fraßschäden einer Packung mit Brotfladen festgestellt. An diversen Stellen waren Öffnungen (Schadnagerwege) ersichtlich, u. a. im Sockelbereich zwischen Marktzugang und Wurstwarenkühlregal (beispielhaft: Spalt im Sockelbereich mit typischen Schadnagerspuren, offene Unterputzdose mit typischen Schadnagerspuren). Das Backwarenregal, das Gewürzregal und das Regal für Trockenprodukte und Bedarfsgegenstände waren verunreinigt.
Fleisch- und Wurstabteilung: Es wurden verdorbene Rinderfleischteilstücke und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (beispielhaft: verdorbenes Fleisch im Thekenbereich, verdorbenes Rindfleisch mit einsetzendem Verderb mit schmierigem Belag und Stippen). Leichtverderbliche Lebensmittel (Zuschnitte Rindfleischsteaks) wurden unabgedeckt gelagert. Es wurden zudem vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war [ganzes Geflügel; AUFDRUCK: a consommer jusqu au: (zu verbrauchen bis:) 30/12/2023]. Es wurden Innereien gelagert, deren gesetzlich vorgeschriebene Temperatur von + 3 °C überschritten war (Innereien, gemessen bei +5,0 °C). Es wurden Lebensmittel (offene Oliven neben rohen Hackfleischresten vom angrenzenden Fleischwolf) so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Schadnagerausscheidungen.
Fischabteilung: Die Wände waren teilweise mit Schnecken behaftet. Der Fußboden war verunreinigt (Pfützenbildung).
Lagerbereich im Keller mit Küche (links): An diversen Stellen waren Schadnagerwege ersichtlich (Löcher in Wandflächen). Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Das Hängeregal und die Kassettendecke waren verunreinigt.
Lagerbereich im Keller (rechts): Mäusekot befand sich auf einer Abstellfläche neben einem Olivenglas sowie auf Abdeckungen von Honigbehältnissen. Zudem wurde ein Schabenbefall festgestellt (beispielhaft: Fußboden hinterer Aggregatbereich mit toten Schaben, Fußboden im Trockenlager mit toten Schaben). Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine (Rost) im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.
Fischkühlraum im Keller (links): Die in abtauendem Eis gekühlten Fischereierzeugnisse (frische Sardellen) hatten Schmelzwasserberührung. Das Kondenswasser des Kühlaggregates wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt.
Personaltoilette im Keller (links): Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Zur Nachkontrolle am 10.01.2024 war ein Großteil der hygienischen Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Fine Asian Food

An der Riedbahn 12

64560 Riedstadt

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Pizzaservice II Forno

Neckarstraße 31

64625 Bensheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Sämtliche Räume (Pizzabereich, Theke/Tresen, Küche, Vorbereitung im Obergeschoß und Kühlzelle) befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Wände und Fußboden (insbesondere in den Rand und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen waren verunreinigt.
Mehrere Gastronombehälter, die in der Aufsatzkühlung zur Aufbewahrung von Lebensmittel bereitgehalten wurden wiesen Reinigungsmängel auf.
Das Gläserspülgerät, das Spülbecken, die Dunstabzugshaube, Aufschnittmaschine, Dosenöffner, Mikrowellengerät und der Saladette waren verunreinigt. Die Türdichtung der Saladette war schimmelähnlich verunreinigt. Die Arbeitsfläche vor dem Pizzaofen war beschädigt. Ebenso das Kunststoffschneidebrett auf der Arbeitsfläche.
Mehrere Reinigungsgeräte (Besen, Schrubber, Wischmopp) standen direkt in dem Bereich, in dem mit Lebensmittelumgegangen wurde.
Abfallbehälter waren ungeeignet sowie nicht verschlossen.
Die Eiswürfelmaschine im Vorbereitungsraum wies im Bereich der Auswurflamellen Reinigungsmängel sowie Kalkablagerungen aus. Die Eiswürfel sind aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet.
Ein hygienisches Händewaschen in der Küche und Personaltoilette war nicht möglich. Spender für Einmalhandtücher waren leer.
In der Personaltoilette wurde geraucht.
Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden mündlich verfügt. Die Reinigung des Eiswürfelbereiters sowie die Verwerfung der darin befindlichen Eiswürfel wurden angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 30.01.2024 wurde festgestellt, dass die allgemeine Betriebshygiene sich verbessert hat.

Al Capone

Gelnhäuser Str. 17

63505 Langenselbold

Es wurden in sämtlichen Betriebsbereichen erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt und es lagerten Lebensmittel unter unhygienischen Bedingungen. Zudem wurde an mehreren Stellen ein erheblicher Befall mit Schadnagern festgestellt.

Inter Grill Bistro

Bahnhofstr. 10

36381 Schlüchtern

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war eine Vielzahl der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verunreinigt.