Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Verkaufsfiliale Aldi Nord

Frankfurter Straße 7

35274 Kirchhain

Im Lagerbereich und im Verkaufsbereich der Verkaufsfiliale wurde Schadnagerkot vorgefunden. Außerdem wurde festgestellt, dass Lebensmitteltüten samt Inhalt durch Mäusefraß beschädigt und kontaminiert waren. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 06.03.2024 waren die Mängel größtenteils behoben.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

Verkaufsfiliale Aldi Nord

Am Kaufpark 1

35279 Neustadt

In verschiedenen Teilen der Verkaufsfiliale wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen wurde untersagt bis eine Grundreinigung und Desinfektion durchgeführt wurde.

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 19.02.2024 waren die Mängel in den betroffenen Teilen der Verkaufsfiliale behoben. Der Verkauf von losen Backwaren konnte wieder aufgenommen werden.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Asiapalast

Senefelderstr. 34

63069 Offenbach am Main

Senefelderstr. 34, 63069 Offenbach am Main


- Verstöße mit Rechtsgrundlagen –


Betriebsstätte nicht sauber und instandgehalten, dadurch nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln, unsachgemäß durchgeführte Schädlingsbekämpfung, Unterbrechung der Kühlkette bei kühlpflichtigen Lebensmitteln

Gaststätte Burgerholic

Dr. Wolff-Straße 2

65549 Limburg

Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften

Habo Döner und Pizzeria

Wormser Straße 52

64625 Bensheim

Im Rahmen einer Plankontrolle wurde die Betriebsstätte lebensmittelrechtlich überprüft. Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend vorgefunden werden. In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden: Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen bzw. gelagert wurden (Vorbereitungsküche, Theke), befanden sich in
keinem ausreichenden hygienischen Gesamtzustand. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren teilweise verunreinigt. Gerätschaften und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen (Schneidebretter, Grill) befanden sich in einem unsauberen Zustand. Schulungsnachweise des Betreibers konnten nach mehrmaliger schriftlicher Anforderung nicht vorgelegt werden.
Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden mündlich angeordnet.
Im Rahmen der Nachkontrolle am 03.04.24 wurde festgestellt, dass die Grundreinigungsmaßnahmen vollzogen wurde. Die allgemeine Betriebshygiene wurde verbessert.

Germania Kiosk

Ostendstraße 6

64319 Pfungstadt

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Hikari

Main-Taunus-Zentrum

65843 Sulzbach

Es wurde im Betrieb ein Schadnagerbefall festgestellt. Darüber hinaus wurden sämtliche, der Produktion dienende, Räume nicht sauber und instand gehalten. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt und wurden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in Verkehr gebracht.

Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel in Verkehr gebracht, ohne, dass die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nachgewiesen werden konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Asia Fu Loi

Fuldastr. 1-5

34225 Baunatal

Am 27.02.2024 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung und/oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Bei der Aufbewahrung und Verarbeitung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Das Fleisch wurde durch den Lebensmittelunternehmer freiwillig entsorgt. In unmittelbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte verarbeitet. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen. Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar, sodass beim Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln keine Händereinigung stattfinden konnte. Für Reinigungsarbeiten wurde ein Textiltuch verwendet, welches sich zuvor unter dem Schneidebrett für das Geflügelfleisch befand und vollgesogen mit Fleischsaft war. Nach Beendigung der Schneidearbeit wurde die Arbeitsfläche mit diesem Tuch gewischt. Das benutzte Brett und Messer wurden zur Reinigung lediglich kurz unter fließendes Wasser gehalten. Das Kondenswasser des Kühlaggregates und des Boilers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Im Lager wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Über dem Verdampfer befand sich ein Holzkeil, der mit schimmelartigen Ablagerungen behaftet war. Die Hygienemängel im Betrieb waren so gravierend, sodass eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion des Lagers, von Ausrüstungsgegenstände und Oberflächen angeordnet werden musste.

Am 05.03.2024 waren die festgestellten Mängel überwiegend behoben.

Asia Fu Loi

Fuldastr. 1-5

34225 Baunatal

Am 26.03.2024 wurden im Betrieb wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung und/oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Das Personal rauchte in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die zur Ausgabe von Essen vorgesehenen Teller wurden unter unhygienischen und ekelerregenden Zuständen gespült. Es wurde versucht die Teller in einem Spülbecken mit bereits bräunlich verfärbten Wasser zu reinigen. Das gleiche Wasser wurde zuvor vom Personal zum Reinigen der Hände und zum Waschen von Nudeln und Sprossen genutzt. Die vorhandene und funktionsbereite Geschirrspülmaschine wurde nicht genutzt. Es wurden Lebensmittel nicht in der dafür vorgesehenen Waschvorrichtung gewaschen. Der Waschvorgang wurde im Becken zum Reinigen von Arbeitsgeräten durchgeführt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. Der Reiskocher war beschädigt und stark mit Altschmutz verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung und Kontamination nicht auszuschließen war. Vorbereitete Lebensmittel wurden bei idealen Vermehrungstemperaturen von verschiedenen pathogenen Keimen aufbewahrt. Der Tiefkühlraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur des Tiefkühlraums war mangelhaft, sodass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen und Lebensmitteln belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine hygienische Händereinigung stattgefunden. Lebensmittel wurden im Handwaschbecken direkt neben Spülmittel aufbewahrt. Alte und gebrauchte Reinigungsutensilien sowie verunreinigte Bedarfsgegenstände wurden neben und über offen und z.T. zum Rohverzehr geeigneten und bereits hergerichteten Lebensmitteln gelagert. Es wurden Lebensmittel in stark verunreinigten und mit schwarzschimmelartigen Belägen behafteten Eimern gelagert. Die Hygienemängel im Betrieb waren so gravierend, sodass eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion des Kühlraums, von Ausrüstungsgegenstände und Oberflächen angeordnet werden musste. Eine Entsorgung der betroffenen Lebensmittel wurde angeordnet.

Am 27.03.2024 waren die festgestellten Mängel behoben.

Asian Vietnam Japan

Rathausstr. 18

63579 Freigericht

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert wurden. Beispielsweise wurden diverse leicht verderbliche Lebensmittel offen und unter unhygienischen Bedingungen gelagert. U. a. wurde rohes Geflügelfleisch bei nicht sachgerechten Temperaturen aufbewahrt, rohes Rindfleisch wurde im Spülbereich gelagert und sämtliche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt. Weiterhin war die Unterbaukühlung in einem unhygienischen Zustand, da u. a. die Stoßkanten der Türen augenscheinlich mit Schimmelbildung verunreinigt waren. Zudem waren zahlreiche Küchenutensilien und Geräte mit Verunreinigungen verschmutzt, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten.
Die Mängel wurden behoben.