Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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256 Einträge

Ergebnisse 91 bis 100 auf Seite 10

Holy Moly Burger

Kronberger Str. 6

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Es wurden Lebensmittel (Eiswürfel) in Verkehr gebracht, die nachteiligen Beeinflussungen bei der Behandlung und Herstellung ausgesetzt waren.
3) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Pizzeria Atlas

Frankfurter Str. 15

65795 Hattersheim

1) Es wurde vorverpackte Lebensmittel (Getränkedosen, Getränketüten und Getränkeflaschen) ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
2) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und waren.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem die maximal zulässige Höchsttemperatur für Hackfleischzubereitung und mariniertes Hähnchenfleisch überschritten wurde und in unmittelbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln erdbehaftete Kräuter- und Pflanztöpfe gelagert wurden.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Mängelbeseitigung festgestellt am: 18.06.2025 (teilweise)

Polnische Spezialitäten

Dresdner Ring 1

65239 Hochheim

1) Es wurde vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
2) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht. Es fehlten zudem die notwendige Dokumentation der Reinigung und Desinfektion und eine aktuelle Dokumentation des Schädlingsmonitorergebnisses. Es wurden auch keine Kontrollen der Kühltemperatur durchgeführt.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Polnische Spezialitäten

Dresdner Ring 1

65239 Hochheim

1) Es wurde vorverpackte Lebensmittel, in diesem Fall "Mileko" und "O Smakku Oranzady", ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
2) Es wurden vorverpackte Lebensmittel, in diesem Fall "O Smakku Oranzady", in Verkehr gebracht, die eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung aufweisen.
3) Es wurden vorverpackte Lebensmittel, in diesem Fall "Pytek Kwiatowy", in Verkehr gebracht, die eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung aufweisen.

Betroffen waren die oben aufgeführten Lebensmittel.

Sushi Bar Geisha

Kronberger Str. 4

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
4) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am: 29.04.2025

Tasty Day

Mergenthalerallee 77

65760 Eschborn

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens, des Mindesthaltbarkeitsdatums und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem in der Tiefkühltruhe Lebensmittel unabgedeckt gelagert wurden.
4) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Vitamininsel

Hauptwache-Passage B-Ebene

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Der Verkaufsbereich wurde behördlich geschlossen.

Metzgereifiliale Reitzel

Georg-August-Zinn-Straße 34

64823 Groß-Umstadt

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Niddafeld Schnitzelhaus

Huizener Str. 1

61118 Bad Vilbel

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.

Namaste India

Jordanstraße 19

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Küche: Es wurde ein Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Keramikformen, die Türdichtung des Kühltisches, diverse Arbeitsutensilien, die Oberflächen am Gasherd, der Tandoori-Ofen, der Tellerschrank, die Arbeitsfläche, das Schneidebrett, das Vakuumiergerät, die Oberflächen der Hängeschränke, die Leiter, der Gewürzbehälter, eine Schüssel mit Fett und der Unterbau des Gasherdes. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Im Hängeschrank wurde eine verunreinigte Kartonage auf offenen Gewürzen gelagert. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren zudem leer. Des Weiteren wurden Lebensmittelbehälter (Eimer gefüllt mit u. a. Paprika) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Im Kühltisch wurden Lebensmittel derart erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Schüsseln mit Lebensmittel wurden ineinander gestellt. Zudem wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten (Geschnittene Gurken, gemessene Temperatur + 18.8 °C; geraspelter Salat, gemessene Temperatur + 20.6°C).

Spülküche: Das Regal und die Armatur der Spüle waren verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Silikonfugen am Spülbecken waren mit Schwarzschimmel behaftet. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Im Spülbereich wurden außerdem leicht verderbliche Lebensmittel (gegartes Fleisch) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten (Gemessene Temperatur + 32.1 °C).

Bereich Kühlschränke: Der Tiefkühlschrank war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Außerdem wurden tiefgefrorene Lebensmittel (rohes Fleisch) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Im Tiefkühlschrank wurden unverpackte Lebensmittel (Desserts) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Bar/Theke: Die Theken-Einrichtung sowie die Gläserspülmaschine waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Personaltoilette: Verunreinigt waren der Deckenlüfter, der Unterbau des Handwaschbeckens sowie teilweise die Wände. Das Handwaschbecken war ebenfalls verunreinigt und darüber hinaus nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Zudem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Auf dem Fußboden lagerten außerdem stark verunreinigte Bodenwischer.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 20.05.2025 waren die hygienischen Mängel zum großen Teil behoben.