Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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261 Einträge

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Kule Import GmbH

im Frischezentrum Frankfurt am Main, Josef-Eicher-Straße 10

60437 Frankfurt am Main

Produktbeschreibung: "Erbaa Salamura Erbaa Bag Yapragi – Weinblätter (eingelegt in Salzlake)"

Stoff/Parameter: Pflanzenschutzmittel Azoxystrobin, Fluopyram, Indoxacarb, Metalaxyl, Lambda-Cyhalothrin, Pyraclostrobin, Trifloxystrobin und Tebuconazol und Pflanzenschutzmittelwirkstoff Indoxacarb

Höchstmengenüberschreitung: Höchstmengenüberschreitung bei den Pflanzenschutzmittel Azoxystrobin, Fluopyram, Indoxacarb, Metalaxyl, Lambda-Cyhalothrin, Pyraclostrobin, Trifloxystrobin und Tebuconazol

Nicht zugelassener Stoff: Verwendung des nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Indoxacarb

Feststellungstag: 13.01.2026

Rechtsgrundlagen:
Höchstmengenüberschreitung bei den Pflanzenschutzmittel Azoxystrobin, Fluopyram, Indoxacarb, Metalaxyl, Lambda-Cyhalothrin, Pyraclostrobin, Trifloxystrobin und Tebuconazol:
Art. 18 Abs. 1 VO (EG) Nr. 396/2005

Verwendung des nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Indoxacarb:
Art. 4 und Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 (Liste der genehmigten Wirkstoffe)

Hinnerbäcker Weber

Alt Bischofsheim 11

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren offen gelagerte Zutaten und Rohstoffe wie zum Beispiel Mehl und Puderzucker nicht vor Kontamination geschützt. Des Weiteren waren etwaige Ausrüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt, u.a. eine Brötchenpresse, verunreinigt.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 20.03.2026 waren die Mängel behoben.

Meena Bazar

Langstr. 46- 48

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Zudem wurde weiterhin eine Vielzahl vorverpackter Lebensmittel sowie Obst und Gemüse ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung in den Verkehr gebracht. Im Betrieb wurde gegen mehrere bestandskräftigen Untersagungen verstoßen. Insbesondere wurden erneut Innereien in der Fleischtheke bei zu hohen Temperaturen in den Verkehr gebracht. Zudem war ein Schneidebrett erheblich abgenutzt, es wurde keine gute Handhygiene im Umgang mit offenen Lebensmitteln gewährleistet und Mehlsäcke aus Papier lagerten unter freiem Himmel sowie in einem ungeeigneten Raum, sodass diese bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt wurden.

Wiener Feinbäcker Heberer

Römerstr. 19

63486 Bruchköbel

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren Lebensmittel wie Speck, Mehl und Käse nicht vor Kontamination geschützt. Des Weiteren wurden mehrere Ausrüstungsgegenstände nicht ordnungsgemäß gereinigt. Dazu war der Reinigungszustand von Spülmaschine, der Waschmaschine, sowie unzureichend.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 12.04.2026 waren die Mängel behoben.

'Cono Cimino 45'

Schloßstraße 82

60486 Frankfurt am Main

Pizzabereich: Verunreinigt waren der Innenraum des Pizzakühltisches, die Halterung der Pizzazutatenkühlung mit alten Lebensmittelresten sowie die Anschlagflächen der Kühlschubladen schimmelartig.

Küche: Verunreinigt waren die Aufschnittmaschine mit alten Lebensmittelrückständen sowie auch stark verunreinigt hinter der Messerabdeckung, die Fettfilter der Dunstabzugsanlage mit Fettrückständen, der Innenboden des Kühltisches unter den Kühlschubladen sehr stark mit alten Lebensmittelresten sowie der Tischdosenöffner stark mit alten, angetrockneten Lebensmittelresten. Zudem war der Tiefkühlschrank stark vereist.

Vorbereitungsraum 1: Verunreinigt waren das Teigknetergehäuse im Bereich zwischen Kopf und Kessel sowie die Küchenmaschine mit alten, angetrockneten Lebensmittelresten.

Spülbereich: Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verkalkt.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 26.03.2026 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben.

'Pattaya Restaurant'

Sömmerringstraße 4

60322 Frankfurt am Main

Theke: Verunreinigt waren der Innenraum der Eiswürfelmaschine, insbesondere im Bereich der Kanten, sowie der Filter der Eiswürfelmaschine.

Küche: Verunreinigt waren der Bereich um das Fenster, der Kühltisch, die Dunstabzugsanlage, das Mikrowellengerät, der Tritthocker, mehrere Reinigungsgeräte erheblich, die Ablage unter der Kochgruppe stark verschmutzt und verschleimt, der Innenraum der Haubenspülmaschine mit einem rötlichen Belag sowie die Silikonfuge der Spüle schimmelähnlich. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, sodass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer, und am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender).

Lager: Verunreinigt waren der Tiefkühlschrank sowie die Gitterroste des Kühlschrankes; zudem war der Tiefkühlschrank stark vereist. Weiterhin wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Kühlraum / Vorraum Kühlraum: Verunreinigt waren das Regal sowie der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen.

Personaltoilette: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Getränkelager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Netto Marken-Discount Stiftung & Co.KG, Netto Marken-Discount Filiale 4336

Martin-Luther-King-Str. 2

63452 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel festgestellt. Besonders waren die Bake-Off-Regale in einem unhygienischen Zustand.
Mittlerweile sind die genannten Mängel vollständig behoben.

STATEment Beef

Frankfurter Str. 36

35392 Gießen

In der Küche bzw. Spülküche sowie im Verkaufsbereich der Betriebsstätte wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.
In der Küche waren der Innenraum der Tiefkühltruhe und das Ventilatorschutzgitter des Kühlschranks stark altverschmutzt. In den vorgenannten Kühleinrichtungen wurden offene und leicht verderbliche Lebensmittel wie u. a rohes Hackfleisch, Salat, Pommes, Zwiebeln und vorbereitete Soßen gelagert. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die Hackfleischpatties in den Kühlschubladen wurde deutlich überschritten.
Die Decken, Deckenlüfter und Filter des Lüftungssystems in der Küche waren verstaubt und mit Fett behaftet. Es bestand die Gefahr des Herabtropfens von Fett auf Arbeitsflächen und Lebensmittel.
Das Mikrowellengerät in der Küche war verunreinigt, der Mikrowellenteller stark beschädigt und altverschmutzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde Brot unmittelbar auf dem Mikrowellenteller erhitzt. Es wurden Peperoni und Käsesoße unsachgemäß in verunreinigten Behältnissen gelagert, so dass diese nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Im Küchenbereich lagen unsaubere Schwämme in dreckigem Wasser.
Die Innenräume der Geschirrspülmaschinen in der Küche und Spülküche waren verunreinigt. Eine effektive Reinigung von Geschirr und Bedarfsgegenständen war nicht gewährleistet.
Im Verkaufsbereich war eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde.
Angeordnete Maßnahmen: Es wurde die sofortige Beseitigung der hygienischen Mängel angeordnet. Es fand eine unschädliche Beseitigung von unhygienisch gelagerten Lebensmitteln statt.
Bemerkung: Bei einer Nachkontrolle am 12.03.2026 waren die hygienischen Mängel teilweise behoben und bei einer Nachkontrolle am 17.03.2026 komplett behoben.

Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1c i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

Süd-Eis GmbH & Co. KG

Bleichenbacher Str. 2

63683 Ortenberg

Im gesamten Betrieb wurden nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel festgestellt. Die hergestellten/ behandelten Lebensmittel (Speiseeis) waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

'Restaurant Andalucia'

Konrad-Broßwitz-Straße 41

60487 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel einschließlich eines Mäuse- und Schabenbefalls festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der festgestellten Mängel wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.

Theke / Tresen: Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verschmutzt und verkalkt. Der Getränkekühltresen war von außen (Türen, Korpus) stark verunreinigt und der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Vorbereitung Küche: Es wurde ein Holzschneidebrett zum Brotschneiden verwendet, welches verunreinigt war. Der Tischdosenöffner war stark verunreinigt und die Tischhalterung angerostet. Der Innenraum des Kühltisches war stark vereist und die Teller und Abdeckfolie waren bereits festgefroren.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden, Mäusekot in der Einrichtung). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Türrahmen und die Silikonfuge des Fußbodens. Die unteren Wände bzw. Fliesen waren teilweise verunreinigt und verfettet. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verschmutzt, verfettet und mit alten schwarzen Anhaftungen belegt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren innen und außen sowie an den Standfüßen teilweise stark verunreinigt (Unterseite Spültisch). Alle Kochgeräte und Einrichtungen der Kochgruppe waren sehr stark verschmutzt, verbrannt und verfettet. Die Einrichtungen waren von innen, von außen und in den Zwischenräumen verschmutzt (Backofen von außen, Unterschrank, Grill, Lüftungsgitter). Zudem waren die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken leer und der Handtuchspender war verunreinigt. Außerdem wurden Lebensmittel derart gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination nicht auszuschließen war (unverpacktes Brot im Regal neben Bedarfsgegenständen sowie offen gelagerte Chorizo-Töpfchen, die derart aufeinandergestapelt waren, dass die Töpfchenböden jeweils direkten Kontakt mit dem Chorizo hatten). Weiterhin war das Frittierfett der Fritteuse verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Der Temperaturregler der Fritteuse war auf 200 °C eingestellt und die gemessene Temperatur des erhitzten Frittierfetts betrug 202 °C.

Kühlraum: Der Fußboden, die Tür, die Dichtung und das Türscharnier waren verunreinigt. Kühlraum außen: Der Ablaufschlauch des Verdampfers war innen stark verunreinigt und die äußere Seitenwand war mit Rückständen von Klebeetiketten verunreinigt. Kühlhauswand und Türschwelle: Der Fußboden-/Kühlhauswandübergang war stark schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war innen, am Verdampfergitter und an den Lamellen (außen) sehr stark verschmutzt, teilweise schimmelähnlich. Es wurden außerdem Lebensmittelbehälter (mit Mayonnaise sowie mit grünen Paprikaschoten) auf dem verunreinigten Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Spülküche / Lagerung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt; auf dem Fußboden wurden Mäusekot und Urinspuren festgestellt. Zudem wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schabe auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Silikonfuge des Fußbodens war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Außerdem waren mehrere Einrichtungsgegenstände, Ausrüstungen und Versorgungsleitungen verunreinigt (Spüle, Tischuntergestell, Steckdose, Küchenkleinteile, Küchenmaschine, Behälter). Zudem wurden pastöse Lebensmittel in Töpfchen mit Textiltüchern abgedeckt. Eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Lager / Umkleide Keller: Der Fußboden war verunreinigt. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren verunreinigt und vereist. Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum und an der Dichtung stark verunreinigt (schimmelähnlich).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 23.03.2026 waren die hygienischen Mängel fast alle behoben.