Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Café Art

Obermarkt 6

63571 Gelnhausen

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere die Unterthekenkühlung, der Kühlschrank in der Pizza-Küche und der Kühlraum im Keller waren mit Schimmelbildungen verunreinigt. Eine Aufschnittmaschine war nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Die Waffel

Michelsberg 18

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden am 20.08.2024 und 21.08.2024 nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Raum war auch durch Mäusekot so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot und Staub verunreinigt.

Küche: Der Raum war auch durch Mäusekot so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wände waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt. Der Standventilator war stark verunreinigt. Das Topfregal war mit Mäusekot verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Der Kühlschrank war verunreinigt. Die Räder des Servierwagens waren verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Oberfläche des Kühlschrankes war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Das Fenster war verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter Bodenwischer verwendet. Das Fenster ohne Insektengitter war während des Herstellungsprozesses geöffnet. Mehrere Gastronorm-Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln waren mit starker Restfeuchte verunreinigt und ineinander gestapelt. Der Fleischwolf war mit alten Fett- und Eiweißrückständen verunreinigt. Die Fritteuse war verunreinigt. Das Frittier-fett des Fettbackgerätes war verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mehrere Reinigungsgeräte standen direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. So wurde Hackfleisch zum Frittieren vorbereitet, welches eine gemessene Kerntemperatur von mehr als 16°C aufwies. Ein Mitarbeiter brachte gerade frisches Hackfleisch von einem nahegelegenen türkischen Supermarkt ohne jegliche Kühlung in den Betrieb. Die dort gemessene Temperatur im Kern betrug ebenfalls 11,9°C, anstelle der zulässigen 4°C.

Gesamtbetrieb: Es wurden Lebensmittel vorrätig gehalten, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Diverse Kilopackungen mit Weizenmehl waren direkt mit Mäusekot behaftet; Reis wurde in einem innerlich verschmutzten Eimer gelagert.

Almagarrah Galaxy

Graben 2

64646 Heppenheim

Bei der Kontrolle der Betriebsstätte wurden wiederholt Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmittel darstellen (Konkret: Es fehlte eine erforderliche Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen, mehrere Schaufeln für Nüsse und Saaten waren verunreinigt, das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar, der Fußboden im Keller war verunreinigt).

Cafe Somnino

Rathausplatz 4

69509 Mörlenbach

Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend beurteilt werden. In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden:
Räume in denen Lebensmittel behandelt bzw. gelagert werden, wurden teils wiederholt Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen. Mehrere Einrichtungsgegenstände und Geräte in der Küche und im Thekenbereich wie Mikrowelle, Kochplatten, Spüle, Arbeitsflächen, Kühlvitrine Schränke und Regale waren stark mit älteren Schmutzrückständen bzw. Fettbelägen verunreinigt. Die Fußböden des Betriebs waren stark verunreinigt. Mehrere Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen waren stark verunreinigt und wurden in Eimern unmittelbar auf dem
verunreinigten Fußboden gelagert. Die Türdichtung des Speiseeistresen war schimmelähnlich verunreinigt.

Am 29.08.2024 erfolgte eine Nachkontrolle. Eine Grundreinigung ist erfolgt, die allgemeine Betriebshygiene wurde deutlich verbessert. Die Mängel wurden zufriedenstellend beseitigt.

Eiscafé "I TRULLI"

Kasseler Straße 49

35091 Cölbe

Es wurde eine Sahne- und zwei Eisproben in Ihrem Eiscafé entnommen und vom zuständigen Untersuchungslabor untersucht. Eine Eisprobe wurde beanstandet. Die Überschreitung des Warnwertes bei dieser Eissorte gibt Hinweise darauf, dass die Prinzipien einer guten Herstellungs- und Hygienepraxis verletzt wurden. Eine Eissorte wurde nicht beanstandet. Bei der entnommenen Sahneprobe wurden die Warnwerte bzw. Richtwerte überschritten. Die Überschreitung von Richtwerten kann auf Schwachstellen in der Herstellungs- und Hygienepraxis hinweisen.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Lebensmittelgeschäft "CAN MARKT"

Marktstraße 34

35075 Gladenbach

Es wurden erhebliche hygienische Mängel in den Betriebsräumen und an Gerätschaften festgestellt. Außerdem wurde im Bereich der Fleischtheke ein Schabenbefall festgestellt. Eine nachteilige Beeinflussung der in den Räumen hergestellten Lebensmittel konnte nicht ausgeschlossen werden.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Speisegaststätte "Asia Panda"

Bergstraße 1

35112 Fronhausen

Es wurden erhebliche Hygienemängel in den Betriebsräumen festgestellt. Außerdem wurden Lebensmittel vorgefunden, die nicht richtig gelagert, nicht ausreichend gekühlt wurden oder verdorben waren.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Yalcinkaya Gewürzhandel GmbH

Lilienthalstr. 23

64625 Bensheim

Bei einer Planprobe am 05.08.2024 des Gewürzes Paprika süß. Gewürzzubereitung geschrotet der Firma Ylacinkaya Gewürzhandel wurde ein erhöhter Gehalt an Aflatoxin B1 und der Summe Aflatoxin (B1, B2, G1, G2) festgestellt. Der ermittelte Gehalt überschreitet den zulässigen Höchstgehalt um ca. das Doppelte. Somit ist die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch den Verzehr gegeben.
Aflatoxine sind von den Schimmelpilzarten Aspergillus flavus und Asper gillus parasiticus gebildete Gifte. Bei Überschreitung der tolerablen Aufnahmemenge ist ein kanzerogener (krebserregender) Effekt möglich.

Bagdad Lebensmittel

Bleichstraße 19

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gesamtbetrieb: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Alle Decken und Ecken waren mit Spinnengeweben verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt wurden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette: Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert. Die Türen des Toilettenvorraums waren nicht geschlossen, dadurch waren Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Verkaufsraum: Die vorhandene Kühlkapazität war nicht ausreichend. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde.

Meister Kebap Haus

Hanauer Landstr. 37

63571 Gelnhausen

In mehreren Betriebsbereichen wurden erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.
Mittlerweile sind die hygienischen Mängel behoben.