Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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278 Einträge

Ergebnisse 51 bis 60 auf Seite 6

Ong Tao Vegan

Friedberger Anlage 14

60316 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

VADIRITO GmbH & Co. KG

Kirchgasse 80

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Kühltheke war im Inneren, insbesondere an den Silikonfugen, schimmelähnlich verunreinigt.

Spülbereich: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war verunreinigt. Hinter der Spülmaschine wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette: Für das Handwaschbecken wurde ein Textiltuch anstelle von Einmalhandtüchern verwendet. Eine hygienische Händetrocknung war daher nicht möglich.

Lager OG: Die Böden der Regale im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestanden aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war.

Entsorgung: Der Abfall (Kartons) wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Gesamtbetrieb: Es wurde im gesamten Betrieb ein massiver Schadnagerbefall festgestellt. In allen Betriebsbereichen wurden Kotspuren festgestellt, teilweise waren Verpackungen (Sack im Lager) angefressen. Insbesondere im Obergeschoss wurde ein durchdringender Geruch nach Urin festgestellt. Es wurden Überschreitungen der festgelegten Grenzwerte (Temperaturüberschreitungen im TK-Bereich) festgestellt/dokumentiert, ohne dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zur Vermeidung, Ausschaltung oder Reduzierung der ermittelten Gesundheitsgefahren unverzüglich angewandt wurden. Es wurde ein Toleranzbereich von 3 °C angegeben.

Al Golfo

Am Weiher 3

65550 Limburg - Linter

Schwerwiegende hygienische Mängel

Metzgerei ASFA

Marktplatz 16

35789 Weilmünster

Wiederholt hygienische Mängel

Chicago Williams

Mainzer Landstraße 167

60327 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Cono Cimino Pizzeria

Melibocusstraße 80 – 82

60528 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet.

Pizza Lieferservice Milano

Am Schlossgraben 14 b

64711 Erbach

Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften

Kabul Döner

Schiede 71

65549 Limburg

Wiederholt hygienische Mängel

Lilly's Food

Dotzheimer Straße 6

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Vorbereitungsbereich: Der Fußboden war erheblich mit dunklen, fettigen Ablagerungen verunreinigt. Das Mikrowellengerät war von außen großflächig mit schmierigen Fettrückständen verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Sojasoßen, Gewürze) in stark durch Fett- und angetrockneten Lebensmittelrückständen verunreinigten Behältern aufbewahrt. Mehrere Ausrüstungen (Siebe, Kellen, Eimer, Messer), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren durch Restfeuchtigkeit vom Spülvorgang sowie angetrockneten Lebensmittelrückständen verunreinigt. Der Mörtelrührer, der in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wurde, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material, die Zweckbestimmung war eine andere. In der Lebensmittelherstellung wurde eine stark angerostet Gartenzange eingesetzt. Diese bestand nicht aus einem für die Lebensmittelherstellung geeigneten Material, die Zweckbestimmung war eine andere. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In den Fußbodenbereichen unter und hinter den Einrichtungen sowie auf dem Untergestell des Arbeitstisches wurden erhebliche Kotrückstände von Schadnagern festgestellt.

Spülbereich: Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war erheblich durch Kalk- und angetrocknete Lebensmittelrückstände verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Hängeschrank im Spülbereich war großflächig von außen und innen mit alten Verkrustungen sowie Fett und Staubrückständen verschmutzt.

Tiefkühlung/Kühlung: Die Oberflächen der Kühl- und Tiefkühlschränke waren mit fettigen, schmierigen Rückständen großflächig verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (gekochte Nudeln) mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt. Es wurden mehrere tiefgefrorene Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Die Lebensmittel waren einer nachteiligen Beeinflussung durch Gefrierbrand ausgesetzt.

Verkaufsbereich/Wokstation: Das Handwaschbecken war mit schmierigen, fettigen Rückständen verunreinigt. Der Fußboden war großflächig durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Das Untergestell des Arbeitstisches war verunreinigt. Mehrere Tür- und Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Der Edelstahlgrill war durch alte Fettverkrustungen stark verunreinigt. Die Fritteuse war von außen durch gelbliche Verkrustungen verunreinigt. Der Reiskocher war von außen mit Staub- und Fettrückständen verunreinigt. Der Edelstahlgrill war durch alte Fettverkrustungen stark verunreinigt. Die Fritteuse war von außen durch gelbliche Verkrustungen verunreinigt. Der Reiskocher war von außen mit Staub- und Fettrückständen verunreinigt. Das Wischtuch, worauf das Schneidebrett lag, war verunreinigt und hatte einen muffigen Geruch. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Unter und hinter den Einrichtungen, sowie auf den Untergestellen der Arbeitsflächen und der Fettauffangschale des Grills wurden großflächig Kotrückstände von Schadnagern festgestellt.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Im Toilettenvorraum wurden mehrere Lebensmittelkonserven gelagert. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Es war mit diversen Gegenständen wie Regenschirmen, Kleidung und Einkaufstüten so zugestellt, dass eine Händereinigung nach dem Toilettengang nicht durchgeführt werden konnte.

Mai-Tai Thai-Restaurant

Mainstr. 1

68519 Viernheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. In der Küche wurden u. a. verunreinigte Trichter, Kunststofflöffel, Behältnisse, Siebe, Messer, etc. verwendet. Der Tischdosenöffner im Vorbereitungsraum war, insbesondere im Bereich des Einstichdorns, stark verunreinigt.
Auf der Getränketheke stand zwischen Handwaschbecken und Gläserspülmaschine ein verunreinigtes Schneidebrett. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war stark mit alten Rückständen verunreinigt. Die Spülbrause war verkalkt und es wurden bräunlich verunreinigte Stahlschwämmchen verwendet.
Eine ordentliche bzw. hygienische Reinigung von Lebensmittelbedarfsgegenständen mit derartig verunreinigten Reinigungsgerätschaften/-utensilien war nicht gewährleistet.
Auf der Personaltoilette waren die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken leer. Eine hygienische Handreinigung nach dem Toilettengang war somit nicht möglich. An der Handwaschgelegenheit der Getränketheke fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).
Das Personal, das leicht verderbliche Lebensmittel herstellte oder behandelte oder diese in den Verkehr brachte, konnte die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nicht nachweisen.
Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung in Verkehr gebracht, ohne die Allergene vollständig anzugeben.
Bei der Nachkontrolle am 16.09.2024 waren alle Hygienemängel zufriedenstellend behoben