Zuständigkeitsbereich
Wiesbaden (Stadt)
Lilly's Food
Dotzheimer Straße 6
65185 Wiesbaden
Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Vorbereitungsbereich: Der Fußboden war erheblich mit dunklen, fettigen Ablagerungen verunreinigt. Das Mikrowellengerät war von außen großflächig mit schmierigen Fettrückständen verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Sojasoßen, Gewürze) in stark durch Fett- und angetrockneten Lebensmittelrückständen verunreinigten Behältern aufbewahrt. Mehrere Ausrüstungen (Siebe, Kellen, Eimer, Messer), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren durch Restfeuchtigkeit vom Spülvorgang sowie angetrockneten Lebensmittelrückständen verunreinigt. Der Mörtelrührer, der in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wurde, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material, die Zweckbestimmung war eine andere. In der Lebensmittelherstellung wurde eine stark angerostet Gartenzange eingesetzt. Diese bestand nicht aus einem für die Lebensmittelherstellung geeigneten Material, die Zweckbestimmung war eine andere. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In den Fußbodenbereichen unter und hinter den Einrichtungen sowie auf dem Untergestell des Arbeitstisches wurden erhebliche Kotrückstände von Schadnagern festgestellt.
Spülbereich: Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war erheblich durch Kalk- und angetrocknete Lebensmittelrückstände verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Hängeschrank im Spülbereich war großflächig von außen und innen mit alten Verkrustungen sowie Fett und Staubrückständen verschmutzt.
Tiefkühlung/Kühlung: Die Oberflächen der Kühl- und Tiefkühlschränke waren mit fettigen, schmierigen Rückständen großflächig verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (gekochte Nudeln) mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt. Es wurden mehrere tiefgefrorene Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Die Lebensmittel waren einer nachteiligen Beeinflussung durch Gefrierbrand ausgesetzt.
Verkaufsbereich/Wokstation: Das Handwaschbecken war mit schmierigen, fettigen Rückständen verunreinigt. Der Fußboden war großflächig durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Das Untergestell des Arbeitstisches war verunreinigt. Mehrere Tür- und Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Der Edelstahlgrill war durch alte Fettverkrustungen stark verunreinigt. Die Fritteuse war von außen durch gelbliche Verkrustungen verunreinigt. Der Reiskocher war von außen mit Staub- und Fettrückständen verunreinigt. Der Edelstahlgrill war durch alte Fettverkrustungen stark verunreinigt. Die Fritteuse war von außen durch gelbliche Verkrustungen verunreinigt. Der Reiskocher war von außen mit Staub- und Fettrückständen verunreinigt. Das Wischtuch, worauf das Schneidebrett lag, war verunreinigt und hatte einen muffigen Geruch. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Unter und hinter den Einrichtungen, sowie auf den Untergestellen der Arbeitsflächen und der Fettauffangschale des Grills wurden großflächig Kotrückstände von Schadnagern festgestellt.
Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Im Toilettenvorraum wurden mehrere Lebensmittelkonserven gelagert. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Es war mit diversen Gegenständen wie Regenschirmen, Kleidung und Einkaufstüten so zugestellt, dass eine Händereinigung nach dem Toilettengang nicht durchgeführt werden konnte.