Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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259 Einträge

Ergebnisse 51 bis 60 auf Seite 6

'Bistro Teme'

Karlsruher Straße 14

60329 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Fußboden, die Kaffeemaschine, der Kühlschrank, die Armatur des Handwaschbeckens, der Unterschrank und auch die Wände teilweise.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Lager: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Zudem war der Fußboden verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 09.03.2026 komplett beseitigt und die Betriebsschließung, die aufgrund der am 05.03.2026 festgestellten Mängel erfolgte, wurde wieder aufgehoben.

'Imizu Restaurant' der Asian Fusion GmbH

Riedbergplatz 1

60438 Frankfurt am Main

Buffet: Es wurden Lebensmittel (Eis) in Behältern über Nacht aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.

Theke / Vorbereitung Sushi: Verunreinigt waren die Aufsatzkühleinrichtung (Sushi-Kühlung), der Thekenüberbau über der Arbeitsfläche, der Innenboden des Kühltisches unter den Kühlschubladen stellenweise, die Eiswürfelmaschine im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten und des Gitters, das Kühlaggregat des Kühltisches, die Unterschränke und Unterbauten teilweise im Innenbereich sowie der Innenraum und die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine mit einem rötlichen Belag. Der Wasserkocher war verkalkt. Einige Messer wurden in einem verunreinigten GN-Behälter gelagert.

Küche: Verunreinigt waren die Silikonfugen am Handwaschbecken, der Spritzschutz am Handwaschbecken, der Motorraum der vorderen Unterbaukühlung, die Fettfilter der Dunstabzugsanlage mit Fettrückständen, die Aufstellfläche der Grillplatte, mehrere Unterschränke und Unterbauten im Innenbereich, die Wände teilweise im Bodenbereich, das Regal über der Kochgruppe (und zudem verfettet), die Decke stellenweise, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen), die beiden Fußbodenabflüsse sehr stark sowie der Spender für Einmalhandtücher innen und außen stark. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände (Zigaretten, Akkuschrauber) aufbewahrt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht ungehindert nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln fand keine Händereinigung statt, sodass die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt waren. Eine Schöpfkelle, welche mit angetrockneten Fleischresten behaftet war, wurde in einem Behälter mit mariniertem Fleisch gelagert. Gefrorene Lebensmittel wurden bei zu warmer Temperatur in einem defekten Kühlschrank aufgetaut, sodass das Risiko des Wachstums pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder der Bildung von Toxinen (Giften) nicht auf ein Mindestmaß beschränkt war. Zudem wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur für gelagerte Lebensmittel überschritten (marinierter Thunfisch +8,8 °C).

Spülbereich: Verunreinigt waren der Spülarm in der Haubenspülmaschine, die Filter der Dunstabzugsanlage, die Geschirrspülbrause, der Innenraum der Haubenspülmaschine mit einem rötlichen Belag und alten Rückständen, die Geschirrkörbe der Geschirrspülmaschine mit rötlichen Belägen sowie die Silikonfuge an den Ablaufflächen schimmelähnlich und schleimig.

Lagerraum: Verunreinigt waren die Armatur des Handwaschbeckens, die Regalböden teilweise, der Fußboden in den Randbereichen, der Reiskocher sowie die Decke stellenweise mit Spinnengewebe. Es wurden zudem Lebensmittel in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.

Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Schimmelähnlich verunreinigt waren der Verdampfer, die Decke vor dem Verdampfer und das Regal.

Umkleideraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Personaltoilette: Verunreinigt waren der Fußboden, das Toilettenbecken und die Wände teilweise. Die Armatur des Handwaschbeckens war zudem verunreinigt und verkalkt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 20.02.2026 waren die Mängel zum größten Teil behoben.

'Sos Döner-Crazy Wings' der MSI Güngör GmbH

Am Hauptbahnhof 8

60329 Frankfurt am Main

Theke Crazy Chicken: Verunreinigt waren die Dunstabzugsanlage, mehrere Reinigungsgeräte erheblich, der Innenraum des Kühltisches, die Fritteuse, das Hängeregal, der Dosierspender, die Kühlvitrine schimmelähnlich, der Fußboden sowie die Rohrleitungen.

Theke SOS Döner: Verunreinigt waren der Innenraum des Milchkühlers des Kaffeevollautomaten, der Fußboden, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) sowie der Kühlschrank. Die Kühlvitrine war schimmelähnlich verunreinigt. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei sich Mäusekot in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens befand, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Aufzug/Keller: Verunreinigt waren der Fußboden sowie das Handwaschbecken.

Spülküche/Keller: Die Geschirrspülbrause war verunreinigt.

Lagerbereich/Keller: Verunreinigt waren der Teigkneter und das Regal.

Kühlraum/Keller: Der Fußboden sowie die Wände waren teilweise verunreinigt.

Küche/Keller: Verunreinigt waren das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens, der Innenraum des Kühltisches sowie die Tür. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln fand keine Händereinigung statt, sodass die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt waren.

Lager II: Der Fußboden war verunreinigt.

Tief-/Kühlung: Der Fußboden war verunreinigt und der Verdampfer war vereist.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren am 10.03.2026 größtenteils behoben.

Viet Long

Darmstädter Landstr. 97

65462 Ginsheim-Gustavsburg

Kennzeichnung
- Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung in den Verkehr gebracht, ohne die Allergene und Zusatzstoffe vollständig anzugeben. Ein Hinweis auf eine mündliche Auskunft war nicht vorhanden. Zahlreiche Produkte wurden nicht gekennzeichnet – darunter Dessert- und Vorspeisengerichte und Getränke.

Keller/Lager
- Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel gelagert wurden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Bspw. befand sich im Keller eine Vielzahl an Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt (Töpfe, Pfannen, Behältnisse, Chafing-Dishes, Geschirr, Lochsiebe, Fingerfoodspieße u. v. m.), welche bereits Staub- und/oder Gespinnstanhaftungen aufwiesen. Es war keine Ordnung und Struktur vorhanden. Sämtliche Bedarfsgegenstände standen durcheinander in Regalen oder auf dem Fußboden. Ebenfalls lagerte in einer ausgeschalteten, verschmutzten Kühltruhe verschlossenes Verpackungsmaterial, welches für die Bestellungen außer Haus verwendet wurde. Die kontaminierte Folie, welche das Verpackungsmaterial umhüllt, kommt im weiteren Prozess mit den Händen in Kontakt und kontaminiert diese. Möglicherweise werden mit den kontaminierten Händen im weiteren Prozess Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt angefasst.
- Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Bspw. lagerten in einer Tiefkühltruhe mehrere Aluminiumbleche aufeinander, auf denen augenscheinlich vorgegarte/frittierte Entenbrüste lagerten. Diese wurden nicht abgedeckt. Unmittelbar daneben und darunter lagerten (unsaubere) Lebensmittelverpackungen. Des Weiteren standen in der Truhe GN-Einsätze aus Kunststoff mit nicht definierbaren vorgegarten Lebensmitteln. Diese waren nicht ordnungsgemäß abgedeckt. Ein Behältnis stieß an die ca. 2 cm dicke vereiste Schicht an der Innenwand der Truhe. Die Eisschicht bröselte in das Behältnis hinein und kontaminierte die Lebensmittel. Die gesamte Eistruhe wies rundum eine ca. 2 cm dicke Eisschicht an den Innenwänden auf. Die Randbereiche der Eistruhe sowie der Deckel wiesen ebenfalls dunkle Schmutzanhaftungen auf. Diese lösten sich stellenweise und bröselten auf die vereiste Schicht.

Küche
- Das Mikrowellengerät war im Innenbereich massiv verunreinigt. Rundum waren eingetrocknete bzw. eingebrannte Lebensmittelreste zu sehen. Zudem wies die Mikrowelle Korrosionsschäden auf. Die Oberfläche war aufgeraut und nicht mehr leicht zu reinigen. Darin erhitzte Lebensmittel waren der Kontamination durch verbrannte Rückstände, Aerosole, Verunreinigungen und sich ablösendes Material ausgesetzt. Ein Haubenschutz war während der Kontrolle nicht zu sehen.
- Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. So z. B. bei geschnittenen Hähnchenbrustfiletstreifen, welche sich an der Spüleinrichtung in einem Gastronormeinsatz befanden und im eigenen Auftauwasser lagen.
- Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Giften) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. So z. B. bei geschnittenen Hähnchenbrustfiletstreifen, welche sich an der Spüleinrichtung in einem Gastronormeinsatz befanden und im eigenen Auftauwasser lagen. Dieses wies eine Oberflächentemperatur von 17,6 Grad Celsius auf und wurde bei Zimmertemperatur aufgetaut.
- Das Frittierfett des Fettbackgerätes war verbraucht (merkliche dunkle Farbe und zahlreiche verbrannte Partikel) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Sämtliche verbrannte Partikel (Acrylamidbildung) würde sich an das Frittiergut haften und möglicherweise mit verzehrt werden können. Dies kann gesundheitsschädlich sein.
- Der Kühlschrank wies im Innenbereich – insbesondere an Innenboden und Randbereichen – Verunreinigungen durch Krümel und Haare auf. Auf dem Innenboden im unmittelbaren Umfeld lagerten Lebensmittel wie Paprika in Folie und Kiwis im Netz. Die Lebensmittel waren der Kontamination durch die besagten Verunreinigungen ausgesetzt.
- Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gelagert, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen. Bspw. wurden in einem Bain-Marie (Wasserheißhaltebecken) Soßen für das À la Carte-Geschäft vorrätig heiß gehalten. Die Erdnusssoße wies unter anderem eine Kerntemperatur von 48,9 °C auf.
- Die Halterung des Dosenöffners sowie der Einstichdorn, welcher mit Lebensmitteln in Berührung kommt, war augenscheinlich massiv durch Lebensmittelreste/Verkrustungen verunreinigt.
- Der Behälter für Lebensmittelabfall wies eine massiv mangelnde Reinigung auf. Krümel, Lebensmittelreste, Haare und Schmutz waren ersichtlich. Zudem war dieser nicht berührungsarm. Bei jedem Öffnen des Abfalleimers mussten die Hände den schmutzigen Deckel anfassen. Dadurch waren die Hände verunreinigt/kontaminiert. Möglicherweise werden dann im weiteren Prozess Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt angefasst und somit kontaminiert.
- Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Bspw. wurde Reis in einem Reiskocher zubereitet. Dieser wies massive Beschädigungen im Innenbereich der Oberflächenbeschichtung auf. Stellenweise löste sich das Material bereits ab. Der beschädigte Bereich kam unmittelbar mit dem Lebensmittel in Berührung und kontaminierte somit den Reis durch das Material.
- Mehrere Reinigungsgeräte hingen im Flur zum Keller führend und wiesen eine deutlich mangelnde Reinigung auf. Eine hygienische Reinigung der Betriebsräume mit verschmutzten Bodenwischern/Besen war nicht möglich. Zudem standen im gleichen Flur Lebensmittel (Chinakohl verpackt, Blumenkohl, Weißkohl und Süßkartoffeln unverpackt, Hühnereier verpackt) in Einkaufstüten unmittelbar auf dem Fußboden, welche zum Auspacken üblicherweise im Arbeitsprozess auf der Arbeitsfläche abgestellt werden.
- Die Gemüseschneidemaschine war im Innenraum, welcher mit Lebensmitteln in Berührung kommt, durch ältere, angetrocknete Lebensmittelreste verunreinigt.

Spülbereich
- Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Bspw. wurden mehrere Gegenstände, welche unmittelbar mit dem Lebensmittel in Berührung kommen (Gemüsereibe, Schneebesen, Lochsieb, Pfannen, Schneidebrett, Messbecher, Vorlegerbesteck), im unmittelbaren Spülbereich an der Wand an mehreren Haken aufgehängt. Diese waren augenscheinlich der Kontamination durch Spritzwasser ausgesetzt. Spritzwasserrückstände waren ersichtlich.
- Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Bspw. lagerte unmittelbar im Spülbereich neben dem rechten Waschbecken ein Lochsieb mit frisch gekochten Nudeln. Unterhalb des Siebs konnten Wasserspritzer bzw.
-ansammlungen erkannt werden. Die Nudeln waren der Gefahr durch Kontamination durch Spritzwasser ausgesetzt.
- Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. So z. B. ein Messbecher, der massiv orange-bräunliche Schmutzanhaftungen am Handgriffbereich aufwies. Der verunreinigte Handgriffbereich sorgt für eine Kontamination der Hände, welche möglicherweise im anschließenden Prozess mit dem Lebensmittel in Berührung kommen. Zudem wies eine grüne Gemüsereibe ältere Lebensmittelanhaftungen sowie Verfärbungen und Schmutzanhaftungen auf.

Hoang Minh Vietnam Kitchen

Straße der Republik 57

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Vorbereitung mit Spülbereich: Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Spülmaschine im Innenraum sowie an den Spülarmen mit rötlichem Biofilm und Kalkrückständen verunreinigt war. Zudem wurde die Spülmaschine ohne kontinuierliche Zufuhr von Spülmittel und gegebenenfalls ohne Klarspülmittel betrieben. Eine ordnungsgemäße und hygienisch einwandfreie Reinigung des Spülguts war unter diesen Bedingungen nicht gewährleistet.
Die Tellerablage sowie dessen Gestell waren durch Ausscheidungen von Schaben verunreinigt. Der Vorratsbehälter für Reis war verunreinigt. Es wurde ein starker Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Schaben, deren Ausscheidungen sowie Eipakete wurden unter anderem am Türrahmen in einem dort befindlichen Schlitz, im Bereich der Spülmaschine, im Aggregatbereich der Tiefkühltruhe, im Kühltisch, an der Mikrowelle sowie in Bambusdämpfern festgestellt. Tiefkühlung: Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Garnelen und Fischhaut in einer Art Backteigummantelung) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Theke/Tresen: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die vorhandene Spüleinrichtung war unzureichend. Die Gläser wurden in einem verschmutzten Kunststoffeimer mit einer Dreifachbürste vorgereinigt und anschließend an der verunreinigten Gläserdusche vom Schanktisch gespült. Diese Vorgehensweise erfüllt nicht die Anforderungen an eine hygienisch einwandfreie Reinigung von Trinkgläsern. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Unter anderem auf Ablageflächen des Thekenmobiliars sowie im Aggregatbereich unterhalb der Doppelspüle festgestellt.

Küche: Die Unterseiten der verwendeten Schneidebretter waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Heizkörper der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt. Der Korb der Fritteuse war beschädigt es lösten sich Drahtfragmente ab. Es wurde ein erheblicher Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Unter anderem wurden Schaben an der Mikrowellentür sowie im unteren Gehäuse der Mikrowelle, am Einmalhandtuchspender, auf Flächen entlang warmer Rohrleitungen, an der Schiebetür des Küchenpasses sowie an der Gummidichtung des Reiskochers, in dem Reis warmgehalten wurde, festgestellt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. vorgeschnittenes Gemüse) unabgedeckt in einem Kühltisch gelagert, in dem grünliche sowie pelzartige, schimmelähnliche Anhaftungen sichtbar waren. Insbesondere die darin offen gelagerten Lebensmittel waren dadurch einem Kontaminationsrisiko ausgesetzt.

Lagerraum: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Unter anderem wurden Schaben an der Fliesenwand sowie in den Behältern festgestellt, in denen Gastronormdeckel und Holzstäbchen gelagert werden.

Kühlraum: Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. vorbereitete Fleischteile) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflus-sung/Kontamination nicht auszuschließen war. Explizit: In einem Karton mit toter Schabe und schimmelartigen Anhaftungen lagerte Frühlingslauch. In einem Behälter mit rötlich-ölartiger Würzsoße lagen die Entnahmelöffel teilweise mit der Grifffläche direkt in der Soße. Eine Kontamination der Löffel und damit der Lebensmittel kann nicht sicher ausgeschlossen werden.

L-förmiges Trockenlager: Es wurden unverpackte Lebensmittel (Trockenwaren wie Reis) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Gesamtbetrieb: Im Kühlhaus wurden leicht verderbliche Sprossen mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (bis 23.02.2026) gelagert. Das anwesende Kontrollpersonal konnte die Sprossen zudem in einem Gastrobehälter in der Küche feststellen, nachdem das Küchenpersonal hierzu Auskunft gab. Damit wurden die Sprossen in der Küche zum Inverkehrbringen bereitgehalten.

San Domenico 2

Bornfloßstr. 22

63674 Altenstadt

Im gesamten Betrieb wurden nicht unerhebliche Mängel in der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel festgestellt. Die im Betrieb hergestellten Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Krua Thai Imbiss

Rheingaustraße 150

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war am Auslass stark verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Biofilm stark verunreinigt. Im Innenraum der Geschirrspülmaschine wurde eine erhebliche Verunreinigung durch rötlichen Biofilm festgestellt. Eine sachgerechte und sichere hygienische Reinigung des gespülten Geschirrs sowie aller Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt war daher nicht sichergestellt. Der Heizkörper der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt. Der Tischdosenöffner war am Schneiddorn verunreinigt. Der Reiskocher war an der Dichtung verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Wan Tan, Frühlingsrollen, vorgegartes Gemüse, vorbereitete Entenfleischteilstücke), unabgedeckt in der Saladette sowie in der Tiefkühltruhe gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, hielten sich Personen ohne saubere Arbeits- bzw. Schutzkleidung auf. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von -18 °C für die in der Tiefkühltruhe gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (-13,4°C). Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln (verschiedene So-ßen, u.a. Austern-Soße, Erdnusssoße) wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten durchlaufen. Die Soßen wurden am Morgen um 7 Uhr zubereitet und wurden danach auf einem Regal und neben dem Herd bei Zimmertemperatur zum Inverkehrbringen bereitgehalten.

Kühlraum: Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren für den Kontakt mit Lebensmitteln augenscheinlich nicht geeignet. Es fehlte ein Glas-Gabel-Symbol oder eine Konformitätsbescheinigung.

Lagerraum: Mehrere Vorratsbehälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln augenscheinlich nicht geeignet. Es fehlte ein Glas-Gabel-Symbol oder eine Konformitätserklärung. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Ameisen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel (Reis) in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln (Süß-saure-Soße in einem Topf) wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten, durchlaufen. Die Soße wurde am Vortag im Regal abgestellt und lagerte bei Zimmertemperatur.

Personaltoilette mit Vorraum: Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert.

Yu Chang Lebensmittel GmbH

Silberstr. 19

65428 Rüsselsheim

Lager/Flur
• Die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken war abgestellt. Somit konnte keine ausreichende Handhygiene gewährleistet werden. Bei Kontakt mit Lebensmitteln konnte folglich eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden.

Produktion
• Der Messerschleifer war verunreinigt. Aus diesem Grund konnte eine Kontamination der damit geschliffenen Messer sowie der mit diesen Messern verarbeiteten Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden.
• Die Schneidemaschine war von außen mit Klebeband fixiert. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass Verunreinigungen am Klebeband haften bleiben und bei Berührung auf die Hände sowie im weiteren Arbeitsprozess von den Händen auf Lebensmittel oder Arbeitsflächen übertragen werden.
• Die Verpackungsmaschine war verunreinigt. Insbesondere die Innenräume sowie die Bereiche über dem offenen Produkt waren mit alten Verunreinigungen kontaminiert. Alte Rückstände konnten auf das neue Produkt übertragen werden und so dessen Sicherheit und Qualität gefährden.
• Die Reinigungsvorrichtung war mit Anschlüssen versehen, welche nicht für den Lebensmittelbereich geeignet waren, sodass bei Kontakt mit Lebensmitteln eine Kontamination nicht auszuschließen war.
• Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Schimmelsporen lassen sich leicht aufwirbeln, wodurch eine Kontamination der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte.
• Der Spender für Einmalhandtücher war schimmelähnlich verunreinigt. Somit konnte keine ausreichende Handhygiene gewährleistet werden. Die Lebensmittel kommen mit den Händen in Kontakt, wodurch eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte.
• Mehrere Ausrüstungen der Gerinnungsmaschine, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Insbesondere das Überlaufrohr, die Bereiche über dem offenen Produkt sowie das blaue Zulaufrohr mit der Gerinnungssubstanz waren verunreinigt.
• Die Streben der Pressmaschine waren über dem offenen Produkt schimmelähnlich verunreinigt, wodurch diese in das Lebensmittel gelangen und auf diese Weise kontaminieren konnten.
• Die Fugen der Wandfliesen waren schimmelähnlich verunreinigt. Schimmelsporen lassen sich leicht aufwirbeln und konnten sich dadurch im Betrieb verteilen, wodurch eine Kontamination der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte.
• Die Filtermaschine, mit der Lebensmittel in Berührung kommen, war im Innenraum an den schwer zugänglichen Stellen verunreinigt.

Backhaus Markus

Lange Str. 11

34131 Kassel

Am 21. Januar 2026 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ausreichend gereinigt, dass kein Kontaminationsrisiko besteht.
Die Teigknetmaschine war verunreinigt.
Die Aufschlagmaschine war stellenweise krustig altverschmutzt.
Im Konditorraum waren Plastikbehälter mit den dazugehörigen Deckeln in denen offene Lebensmittel gelagert wurden, krustig, krümelig und teilweise altverschmutzt.
Im Lagerraum neben dem Konditorraum lagerten stark krustig verunreinigte Behälter mit Lebensmitteln in stark staubig verunreinigten Regalen.
Es wurde ein Befall mit Larven, Puppen und Mottenfaltern im Kellerlager an der Außenseite von verschlossenen Säcken mit Lebensmitteln festgestellt. Es befanden sich vereinzelte Mottenstadien in je einen geöffneten Sack mit Chiasamen bzw. Getreideflocken.
Die vorgefundenen Schädlinge stellen eine sonstige oder Ekel erregende Beeinträchtigung dar, die Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Die Mängel waren am 9. Februar 2026 behoben.

Chicken Town

Senefelder Str. 40

63069 Offenbach am Main

Hygienische Mängel