Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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269 Einträge

Ergebnisse 51 bis 60 auf Seite 6

'GO by Steffen Henssler Frankfurt' der FW TRUST GmbH

Frankenallee 32

60327 Frankfurt am Main

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse), wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Beschwerdekontrolle: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für das gelagerte Sushi wurde überschritten. Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnte folgendes festgestellt werden: teilweise waren Kühlakkus in den Transportboxen vorhanden, aber nicht in jeder Box und die gemessene Temperatur von Sushi betrug +22 °C.

Routinekontrolle:
Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsstätte war stark verunreinigt, sodass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. In der gesamten Betriebsstätte wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Fußboden sowie Einrichtungen und Ausrüstungen durch Mäusekot und Urinspuren. Mäusekot befand sich u. a. im Bereich „Auslieferung/Personal“, in Rand- und Eckbereichen des Lagers „Küche und Büro“, im Lager auf dem Lebensmittelregal und auf dem Fußboden, auf dem Fußboden der Küche und der Umkleide sowie in der Spülküche in der Kiste zur Lagerung von Küchentüchern und in der Einrichtung zur Lagerung von Geschirr.

Auslieferung/Personal: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Lagerbereich Küche und Büro: Der Fußboden in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die als Sichtschutz verwendeten Vorhänge und die Lebensmittel- und Geschirregale waren verunreinigt. Auf den Regalen lag zudem Mäusekot. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Im Regal befand sich eine verdorbene und artfremd riechende Soße. Diese war somit ein nicht sicheres und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignetes Lebensmittel. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Eine Silikonspritze wurde zusammen mit Stabmixern und leeren Sprühsahneflaschen gelagert. In der Aufbewahrungsbox befanden sich zudem mehrere tote Insekten.

Küche: Verunreinigt waren der Fußboden, die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen, mehrere Ausrüstungen, mehrere mit Lebensmitteln in Berührung kommende Ausrüstungen, darunter ein Schneidebrett, ein Vakuumiergerät, der Ständer für Schneidebretter sowie ein Folienabroller und der Abdeckrost und der Schmutzkorb des Fußbodenabflusses, welche stark verunreinigt waren. Es wurden private sowie betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt, darunter Desinfektionsmittel und Salbe. Zudem wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Vorraum Kühlraum: Verunreinigt waren der Fußboden und die Verdampferschutzgitter und Lüftungsgitter, die zusätzlich verstaubt waren. Die Tiefkühltruhe war stark vereist.

Kühlraum: Der Fußboden war verunreinigt. Außerdem wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Eine Warentrennung der Lebensmittel war nicht vorhanden.

Tiefkühlraum: Die Griffmulde des Türgriffs war stark verunreinigt.

Umkleideraum: Der Fußboden war unter und zwischen den Spinden verunreinigt und mit Mäusekot verschmutzt.

Spülküche: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Verunreinigt waren die Einrichtungen (teilweise stark verunreinigt und mit einem Biofilm belegt, insbesondere das Untergestell der Spüleinrichtung sowie die Einrichtung zur Geschirrlagerung), der Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen stark verschmutzt) sowie das Insektengitter und der Fensterrahmen des Fensters, welche sehr stark verunreinigt waren. Die Küchentextilien wurden in stark verunreinigten Kisten gelagert, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Das Handwaschbecken war zudem auch nicht angeschlossen. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung.

Lager Verpackungen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen verunreinigt und es lag Mäusekot auf dem Fußboden.

Flur zur Toilette: Der Fußboden war stark verunreinigt und bei beiden Türschwellen waren die Rand- und Eckbereiche sehr stark verschmutzt.

Personaltoilette: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Lager Keller: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand (besenreiner Zustand).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 10.06.2026 waren die hygienischen Mängel vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Drive In Backshop

Fritzlarer Str. 1

34537 Bad Wildungen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Göbel´s Hotel Aquavita

Haupstr. 4

34537 Bad Wildungen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

'SUFI HYPERMARKET'

Am Hauptbahnhof 12

60329 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden mit sofortiger Wirkung untersagt. Zudem wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet.

Kühlraum I: Verunreinigt waren der Fußboden, der Türgriff und der Fleischwolf. Es wurden zudem unverpackte Lebensmittel (rohes Fleisch) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Fleischtheke: Verunreinigt waren die Kühlvitrine, die Beleuchtung, das Schneidebrett, der Fleischwolf und der Fußboden. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Das Handwaschbecken war zudem mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln hatte somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Lager oben (kleiner Nebenraum): Der Fußboden und der Kühlschrank waren verunreinigt.

Küche im Keller: Verunreinigt waren der Fußboden, das Regal, der Unterschrank, der Teigkneter und teilweise die Wände. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 15.06.2026 komplett beseitigt.

Bäckereifiliale Pitzer

Gladenbacher Str. 11

35232 Dautphetal

Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurde festgestellt, dass schwerwiegende hygienische Mängel in dem Betrieb vorlagen. Die vorgeschriebene arbeitstägliche Reinigung wurde nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt, so dass sich an und unter verschiedenen Einrichtungsgegenständen und -geräten Altschmutz gebildet hatte. Ein Schadnagerbefall wurde im Thekenbereich festgestellt. Eine Firma zur Schädlingsbekämpfung wurde seitens des Betriebes umgehend mit der Bekämpfung beauftragt. Außerdem wurde mit Lebensmitteln nicht sachgerecht umgegangen, d. h. Lebensmittel wurden bei nicht ausreichender Kühltemperatur zum Verkauf angeboten.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

Großer Kern GmbH / Knuspr

An der Steinlach 1 - 3

65474 Bischofsheim

Personalschulung
- Die Nachweise über die regelmäßige Schulung im Bereich des Lebensmittelrechts gem. § 4 LMHV der einzelnen Mitarbeitenden konnten nicht vorgelegt werden.

Spenderlebensmittel
- Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Bspw. wurden zahlreiche Spenderlebensmittel teilweise offen und ungeschützt unter einer Personen-/Edelstahl-Gittertreppe zwischengelagert. Die Ware wirkte zunächst so, als wäre sie für die Entsorgung bereitgehalten worden. Zahlreiche Kunststoffkisten befüllt mit Obst, Gemüse und Backwaren stapelten sich unterhalb der Personentreppe. Teilweise war das Obst oder Gemüse nicht mehr für den Verkehr geeignet (Gurken mit schimmligen Pelzanhaftungen, Salatherzen mit bräunlichem Strunk). Zudem standen in dem Bereich mehrere unsaubere Papierkartonagen, in welchen Backwaren sowohl lose als auch in Bäckertüten, Ordnerregister und Fertigpackungen gemeinsam lagerten. Insbesondere die Backwaren wurden weder getrennt noch hygienisch aufbewahrt. Sämtliche Backwaren wurden gemischt in die Kartonagen gegeben; eine Kontamination durch Allergene sowie durch verdorbene Lebensmittel wurde begünstigt. Während der Kontrolle bestätigten Mitarbeitende einer Spenderorganisation, dass die Lebensmittel immer auf diese Weise vorrätig gehalten werden würden und sie selbst die Lebensmittel nach Verzehrsfähigkeit sortieren müssten. Verschimmelte Lebensmittel und nicht mehr zu Verzehr geeignete Lebensmittel würden von den Spenderorganisationen in den Abfall gegeben werden. Ebenfalls hätten die Mitarbeitenden der Spenderorganisation keine Liste für die Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen erhalten.

Abfall-/Konfiskatraum
- Der Konfiskatraum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Wände waren stellenweise durch Lebensmittelreste verunreinigt. Mehrere Abfälle stapelten sich bereits in Kisten und wurden nicht in vorgesehenen Tonnen bis zur Abholung zwischengelagert. Zudem stand während der Kontrolle am Tor eine Spenderorganisation; an der Rampe des Konfiskatraums wurden Lebensmittel angereicht oder der Raum musste durchlaufen werden, um das Auto zu beladen. Lebensmittel, welche zum Verzehr abgeholt wurden, mussten durch den Abfallbereich gereicht werden. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination durch unreine Lebensmittel wurde begünstigt.

Personaltoilette
- Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war nicht zeitnah gewährleistet. Zudem war der Wasserdruck zu schwach.

Backstube/Flur-Eingangsbereich
- Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken im Eingangsbereich war leer.

Lager/Kühlung
- Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Bspw. wurden Salat und Erdbeeren im unmittelbaren Umfeld von Pflanzen/Blumensträußen gelagert. In einem Regal lagerte Salat unterhalb von Eimern mit Pflanzen.

Backstube
- Wiederholt wies die Handspülbrause eine mangelnde Reinigung auf. Massive/r schwarz-schmierige/r Ablagerungen/Schimmel war/en ersichtlich. Damit wurden Bedarfsgegenstände
(vor-)gespült. Eine Kontamination der Bedarfsgegenstände oder des unmittelbaren Umfelds durch Mikroorganismen wurde begünstigt.
- In einer grauen Kunststoffkiste lagerten mehrere Schwämme, welche augenscheinlich verbraucht und verschmutzt waren. Eine hygienische Reinigung von Flächen oder Bedarfsgegenständen konnte damit nicht erfolgen. Eine Kontamination durch Mikroorganismen wurde begünstigt.
- Die Spülmaschine wies eine deutlich mangelnde Reinigung auf. Im Innenbereich zeigten sich rotschmierähnliche Anhaftungen. Insbesondere die Bedarfsgegenstände waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Hefen/Schimmelsporen ausgesetzt.

Backstube/Kommissionierung
- Links neben der Spüleinrichtung standen zwei Kühlschränke, welche zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht genutzt wurden. Beim Öffnen des Kühlschranks konnte ein stark muffig nach Schimmel riechender Geruch wahrgenommen werden. Die Einlegeböden sowie Innenböden wiesen pelzige Schimmelanhaftungen auf. Eine Kontamination des unmittelbaren Umfelds mit Schimmelsporen wurde begünstigt.
- Es wurden zahlreiche schwarze Transportboxen (Lieferantenboxen) verunreinigt aufbewahrt. Diese Boxen wurden nach Ausräumen der Ware in dem Eck- und Backbereich/Kommissionierung (Reinbereich) bis zur Abholung zwischengelagert. Es findet keine Zwischenreinigung o. Ä. statt. Bei näherem Betreten des Bereiches wurde ein massiver Fliegenbefall festgestellt. Nach Öffnen einer Box wurde ein aufgetauter Teigrohling darin festgestellt.
- Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (z. B. Bereich schwarze Boxen im Kommissionierungsbereich – offene Lebensmittel).
- Die Tiefkühltruhen wiesen deutliche Kondenswasseransammlungen an den Scheiben/in den Randbereichen auf. Stellenweise waren die Innenrandbereiche durch Krümel/Lebensmittelreste verunreinigt. Unmittelbar darunter lagerten Lebensmittel – verpackt und teilweise nicht vollständig verschlossen. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Krümel oder Kondensat beim Öffnen der Truhen wurde begünstigt.

Backstube/Produktion
- Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Bspw. wurden verschiedene Einweghandschuhe im unmittelbaren Umfeld des Handwaschbeckens an der Wand hängend gelagert. Die Handschuhe waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Spritzwasser ausgesetzt.
- Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt. Bspw. löste sich bei zahlreichen Backblechen die Farbe/Oberflächenbeschichtung ab. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination der Lebensmittel durch die Oberflächenpartikel wurde begünstigt.

Backstube/Kühlraum/Preproofer
- Wiederholt wurden mehrere Lebensmittel (Brötchen, Brot, Kleingebäck) in Beuteln aufbewahrt, die nicht ordnungsgemäß verschlossen waren. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination wurde begünstigt.
- Auf dem Fußboden, in den Sockel-Wandbereichen sowie unterhalb der Regale waren massive Verunreinigungen durch Schimmel ersichtlich.
- Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Bspw. wurden im Kühlhaus in den Rand-Fußbodenbereichen unterhalb von Regalen und Paletten massive pelzig-grüne Schimmelanhaftungen festgestellt. Im unmittelbaren Umfeld lagerten zahlreiche Backwaren, welche teilweise nicht ordnungsgemäß verschlossen waren.
- Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Bspw. sammelte sich an den Unterseiten der Regale stellenweise Kondensat an, welches unmittelbar auf die Lebensmitteltüten/Kartons mit Gebäck tropfte.

Reinigungsbereich
- Die Scheuersaugmaschine wies eine mangelnde Reinigung auf. Beim näheren Betreten konnte ein muffig riechender Geruch wahrgenommen werden. Der Innenbereich wies dunkle Schmutzanhaftungen auf.

Warenausgang
- In zwei der zahlreichen Transportfahrzeuge wiesen die mobilen Kühltransportboxen im Innenbereich, in welchem die Lebensmitteltüten lagerten, Verunreinigungen durch Haare, Krümel, Kondenswasseransammlungen und punktuell schwarzschimmelähnliche Anhaftungen auf. Die Gefahr einer Kontamination wurde begünstigt.

Warenannahme
- Wiederholt schloss das Rolltor nicht vollständig bündig mit dem Rahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Des Weiteren war bei einigen die Gummilippe porös und löste sich stellenweise ab.

Heidis Frühstücks & Partyservice, Imbisswagen HU-Hs-67

Günderoderstr. 16

63456 Hanau

Die Hygienemängel sind behoben.

Stelios Handels GmbH

Wilhelmsplatz 7

63065 Offenbach

Es wurden gravierende hygienische Mängel festgestellt, die mit den lebensmittelrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar waren.

Sunrise Asia Wok

Gottlieb-Daimler-Str. 8

65614 Beselich OT Obertiefenbach

Schwerwiegende, wiederholte hygienische Mängel

Central Lebensmittelmarkt

Rheinstraße 37-39

63225 Langen

Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die festgestellten Hygienemängel waren derart gravierend, dass vorübergehend ausschließlich das Inverkehrbringen von vorverpackten Lebensmitten sowie von Obst, Gemüse und Backwaren gestattet wurde. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Fleisch, Fisch sowie unverpackten Lebensmitteln (z.B. Käse, Oliven) wurde vorübergehend untersagt. Zudem wurden mehrere Lebensmittel nicht fachgerecht gekühlt gelagert. Jegliche Kennzeichnung der Lebensmittel fehlte, wodurch die Rückverfolgbarkeit nicht mehr gewährleistet war.