Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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254 Einträge

Ergebnisse 51 bis 60 auf Seite 6

FoodTruck 'Sina Coffe & Snacks'

Schloßstraße 125

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Imbisswagen F-C 3363: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Ein Topf war verunreinigt und das Tiefkühlfach sowie der große Kühlschrank waren stark vereist. Es wurden zudem Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Öl). Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Ein Reinigungsgerät wurde unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Das Handwaschbecken war außerdem mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hatte somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Im Kühlschrank befanden sich verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel wie geriebener Emmentaler, Minze, Ingwer, Karotten, die in Verkehr gebracht wurden. Zudem wurden im Kühlschrank auch verpackte Lebensmittel wie geriebener Emmentaler unmittelbar auf nicht abgedeckten Lebensmitteln (Butter) gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen war nicht auszuschließen. Im Tiefkühlfach wurden unverpackte Lebensmittel (nicht definierbar) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die Lebensmittel waren bereits stark vereist. Weiterhin wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten (geriebene Karotten, gemessene Temperatur +18,8 °C).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Sollten die festgestellten Mängel bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig beseitigt worden sein, wird dies in der Anmerkung erwähnt.

Josef's Bio

Sandwiesenstraße 16-18

64665 Alsbach-Hähnlein

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel darstellen. Darüber hinaus wurden bei gelagerten vorverpackten Lebensmitteln das Fehlen der Kennzeichung sämtlicher Pflichtangaben festgestellt.

Metzgerei Itzel & Keiter

Herrnwald 8

64823 Groß-Umstadt

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Piazza Pazza

Bahnhofstraße 13

35274 Kirchhain

Im Rahmen einer Verdachtskontrolle wurde festgestellt, dass die Ordnung und Struktur im Theken- und Lagerbereich mangelhaft war. In diesem Bereich war ebenso eine starke Verunreinigung in den Rand- und Eckbereichen vorhanden. Im gesamten Betrieb war ein erhöhtes Aufkommen an Fluginsekten vorhanden. Es wurden Lebensmittel vorrätig gehalten, die verdorben waren.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Pizzeria Etna

Landwehstraße 15

65205 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gesamtbetrieb: Die Betriebsstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Küche: Der Innenraum des Kühltisches an der Pizzastation war mit schmierigen Lebensmittelrückständen großflächig verunreinigt. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war mit dunklen, fettigen Ablagerungen verunreinigt. Der Standventilator war mit Fett- und Staubrückständen erheblich verunreinigt. Die Aufsatzkühleinrichtung an der Pizzastation war an der Unterseite mit angetrockneten, gelblichen Lebensmittelrückständen verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren großflächig mit schimmelähnlich Ablagerungen verunreinigt. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Es wurden Lebensmittel (geputzter Salat) in verunreinigten Behältern (Eimern) aufbewahrt. Der Deckel des Eimers war mit gelblichen, schmierigen Rückständen verunreinigt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel mit gelblichen, angetrockneten Teigrückständen verunreinigt. Die Abdeckung des Teigkneters war mit gelblichen angetrockneten Teigrückständen verunreinigt. Das Sieb war mit fettigen, gelblichen Ablagerungen verunreinigt. Der Eierschneider war beschädigt. Die Oberfläche des Eierschneiders war so beschädigt, dass sich Materialteilchen ablösten. Die Beschichtung mehrerer Pfannen waren beschädigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Der vorhandene Deckel befand sich nicht auf dem Abfallbehälter. Zwischen dem Handwaschbecken und der Waschvorrichtung für Lebensmittel fehlte ein Spritzschutz zur Verhinderung einer Kontamination der Lebensmittel. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde an der Waschvorrichtung für Lebensmittel Salat geputzt. Bei Nutzung des Handwaschbeckens spritzte das Wasser auf die geputzten Salatblätter. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 7 °C für leicht verderbliche Lebensmittel (Thunfisch in Öl) wurde überschritten. Beim Thunfisch in der Saladette wurde eine Kerntemperatur von 24,2 °C gemessen.

Vorbereitung: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Innenraum mehrerer Kühlschränke war verunreinigt. Die Einlegeböden des Kühlschrankes waren angerostet. Die Wände im Bereich der Kühlschränke waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es war nicht ausreichend Arbeitsfläche für hygienisch einwandfreie Arbeitsabläufe vorhanden. Es wurde Käse auf einem verunreinigten Gartentisch geschnitten. Der Tischdosenöffner war am Dorn mit schmierigen, fettigen und dunklen Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war hinter der Messerabdeckung mit gelblichen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt.

Lagerraum im Keller: Der Deckenputz im Bereich des Regals für Trockenprodukte löste sich stellenweise ab, sodass die darunter gelagerten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Bauputz und Staub ausgesetzt waren. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Frische Pilze wurden in einem stark verschmutzten und streng muffig riechenden Kühlschrank gelagert.

Personaltoilette: Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Im Vorraum der Personaltoilette wurden Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, aufbewahrt bzw. gelagert. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Im Toilettenvorraum wurden angebrochene Verpackungsbehälter für diverse Soßen (Dressings, Dips etc.) gelagert.

Red Onion

Dotzheimer Straße 35

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Pizzaofen/Kühlung/Kommissionierung: Der Raum war durch Verunreinigungen von Mäusen kontaminiert, so dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Mehrere Elektroinstallationen (Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt, insbesondere mit Schmierspuren von Mäusen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Außentür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Der Raum war durch Verunreinigungen von Mäusen kontaminiert, so dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Flächen des Gasherdes waren mit Mäusekot verunreinigt. Der Innenkorpus vom Kühltisch sowie die Rückseite (Kabel) waren mit Spuren von Mäusen verunreinigt (Kot- und Schmierspuren). Das Abwasserrohr (Siphon) der Reinigungsvorrichtung der Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war undicht. Die Kochgruppe war stellenweise mit fettartigen und verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage fehlten. Die Dunstabzugsanlage war mit alten braunen Fettrückständen verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Der Tischdosenöffner war am Schneiddorn verunreinigt. Das Sieb, in dem Salat bereitgehalten wurde, war verunreinigt. Das feine Haarsieb war beschädigt (ablösender Draht). Der Korb der Fritteuse war beschädigt und behelfsmäßig mit kabelartigem Draht repariert worden. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen an einer geöffneten Packung mit passierten Tomaten festgestellt. Es wurde Lebensmittelverpackungsmaterial so aufbewahrt, dass es einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt war. Explizit: in bereitgehaltener Aluschale lagen tote Fluginsekten.

Verkaufsbereich/Kühlschrank/Geschirr: Der Raum war durch Verunreinigungen von Mäusen kontaminiert, so dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lagerbereich: Der Raum war durch Verunreinigungen von Mäusen verunreinigt, so dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot und Schmierspuren verunreinigt. Der Heizkörper war mit Mäusekot und Schmierspuren verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Kabel und/oder Leitungen) waren mit Mäusekot und Schmierspuren verunreinigt. Die Leiter war stark verunreinigt.

Betriebsstätte allgemein: Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Aufsatzkühleinrichtung gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Explizit: Hähnchenbrust frisch gemessen bei +15,8 °C, schinkenartiger Pizzabelag gemessen bei +14,5 °C, gegartes Hackfleisch gemessen bei +24,9 °C, geriebener Käse gemessen bei +24,8 °C.

Personaltoilette: Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittelverpackungsmaterial und eine Aufschnittmaschine aufbewahrt bzw. gelagert. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Bäckerei & Café Mampe UG i.G.

Haigerer Straße 7

35759 Driedorf

Betriebsstätte (allgemein): Es wurden Personen beschäftigt, für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis im Betrieb einsehbar war. Die Betriebsleitung kam der Verpflichtung, sicherzustellen, dass das Personal bezüglich der Lebensmittelsicherheitskultur angemessen beaufsichtigt wird, nicht nach. Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung in den Verkehr gebracht, ohne die bei ihrer Herstellung
verwendeten Zusatzstoffe anzugeben.

Kühlraum Produktionsbereich: Die Decke war im mittleren Bereich leicht schimmelähnlich verunreinigt; der Ablaufschlauch war ebenfalls schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Die Abdeckfolie der Stikkenwagen war stellenweise defekt (löchrig).

TK-Lager: Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war beschädigt. Es wurde Kartonage unmittelbar auf Lebensmitteln abgestellt. Der Fußboden war verunreinigt.

Spülbereich: Die Handbrause war von unten verunreinigt. Die Haubenspülmaschine war in den Randbereichen (Scharniere) verunreinigt. Der Bereich hinter der Spülmaschine war stark altverschmutzt.

Kuchen-TK: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Der Bereich zwischen Wand und TK-Schrank war stark verunreinigt. Die Starkstromsteckdose war stark mit alten Fettablagerungen verunreinigt.

Produktion: Für das Handwaschbecken fehlt die Warmwasserzufuhr. Mehrere Glasflaschen
(z.B. Bierflasche) standen direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde.
Über dem Handwaschbecken war der Sicherungsbereich stark mit fettigen Ablagerungen verunreinigt. Die Wände waren teilweise mit Zetteln beklebt, die nicht, z.B. durch eine Laminierung, umhüllt waren. Der Abfluss des Spülbeckens war im Inneren dunkel verunreinigt. Ein Fenster war gesprungen. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden; wodurch die Gefahr bestand, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurden Lebensmittel in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Hinter der Revisionsklappe unter dem Rundwirker, wurden Mehlkäfer vorgefunden. Die Transportbänder der Teigausrollmaschine waren altverschmutzt. Vor der Tür des Tiefkühlers stand eine Lebkuchenmaschine, die nicht mehr in Benutzung ist; die Lebkuchenmaschine war verunreinigt. Der Eckbereich der Wand im Produktionsbereich neben der Belüftung war schimmelähnlich verunreinigt.
Viele Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt (Eimer und Schüsseln). Sehr viele Oberflächen, Ausrüstungsgegenstände, sowie Bedarfsgegenstände waren mit alten Teigresten verunreinigt. Auf der Fensterbank vor dem Holzarbeitstisch lagen mehrere tote Wespen im Mehlstaub. Die Fensterbank vor dem Holzarbeitstisch war defekt. Es wurden Ausrüstungen zur Verarbeitung, Handhabung, Beförderung oder Lagerung eines Stoffes oder
Erzeugnisses, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, genutzt und anschließend für die Verarbeitung, Handhabung, Beförderung oder Lagerung von Lebensmitteln verwendet, die diesen Stoff oder dieses Erzeugnis nicht enthielten; die Ausrüstungen wurden nicht zuvor gereinigt und es wurde nicht zumindest überprüft, dass sie keine sichtbaren Reste dieses Stoffes oder Erzeugnisses enthielten. In dem Mehl der Ausrollmaschine wurde ein Käfer gefunden. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Mehlmotten über die Monitoringpunkte festgestellt. Der Teigrundwirker war von unten stellenweise mit alten Fettablagerungen verunreinigt.

Brot / Öfen: Die Öfen waren stellenweise so stark verunreinigt, dass durch die Scheiben keine Sicht in den Ofen mehr gegeben war. Die Teigkneter waren mit alten Teigkrusten altverschmutzt. Ein Teigkneter war mit so vielen tiefen Rillen versehen, dass eine leichte Reinigung nicht mehr möglich ist. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Ein Stikkenwagen war so stark mit alten dunklen Ablagerungen verunreinigt, dass der Belag an mehreren Stellen mehrere Millimeter dick war. Es wurde auf der Fensterbank ein altverschmutzer Eimer mit Stehwasser vorgefunden. Mehrere Oberflächen und Geräte waren mit alten Teigresten verschmutzt. Stellenweise waren Backformen stark altverkrustet. Stellenweise waren die Stiegen, dunkel verunreinigt und feucht. Es wurden Lebensmittel in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Der Abzugsbereich des Etagenofens war mit einer dicken dunklen Ablagerung überzogen

Konditorbereich: Eine weiße Schüssel, in der Semmelbrösel gelagert wurden, war im Innenbereich altverschmutzt. Die Wandfliesen waren teilweise beschädigt. Es wurden erneut Reinigungs-gegenstände zusammen mit Bedarfsgegenständen unhygienisch in einem Eimer gelagert;
stellenweise waren diese Reinigungsgegenstände aus Holz und stark durchfeuchtet.

Kühlraum Konditorei: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden; wodurch die Gefahr bestand, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Ein Lebensmittelbehälter war schimmelähnlich von außen verunreinigt. Die Decke hinter dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.

Umkleideraum / Lager: Die Beleuchtung war defekt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Personaltoilette: Der Spender für Flüssigseife war schimmelähnlich verunreinigt.

Küche: Die Brotschneidemaschine war an dem Vlies dunkel und feucht verunreinigt.

Aufgrund der festgestellten Mängel wurden das Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln in den Produktionsbereichen/ Backbereichen sowie Konditoreibereichen des Betriebes untersagt.

Die Untersagung konnte am folgenden Tag, nach Behebung der Hygienemängel, wieder aufgehoben werden.

Sunrise Asia Wok

Gottlieb-Daimler-Str.8

65614 Beselich-Obertiefenbach

schwerwiegende und wiederholte hygienische Mängel

‚Sorihashiya Ramen' der J.P. Factory GmbH

Moselstraße 25

60329 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel inklusive eines Schädlingsbefalls (Schaben und Mäuse) festgestellt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Es wurde zudem eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet. Alle offenen und unverpackten Lebensmittel waren zu entsorgen.

Servicestation: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden insbesondere in den Randbereichen und unter der Einrichtung). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Zudem war der Kühlschrank war verunreinigt.

Küche: Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot lag auf dem Fußboden, auf der Teigmaschine und auf Arbeitsflächen. Tote und lebendige Schaben wurden auf Tischen, Wänden und auf dem Fußboden vorgefunden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren außerdem der Fußboden, der Fußbodenabfluss, der Feuerlöscher und der Unterschrank. Die Wände waren teilweise verunreinigt.

Spülküche: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt (beispielsweise Fruchtfliegen direkt auf Einmalpapierhandtüchern). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Unterschrank sowie die Geschirrspülmaschine waren außerdem verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 08.09.2025 größtenteils beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

'SUFI HYPERMARKET'

Am Hauptbahnhof 12

60329 Frankfurt am Main

Filiale: Die Tiefkühltruhe und das Regal waren verunreinigt und es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Rattenkot lag auf dem Fußboden, in Regalen, teilweise unmittelbar neben Lebensmitteln (Reis, Süßwaren). Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Ratten und Schaben) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Lagerraum oben: Der Fußboden war verunreinigt.

Kühlraum II: Der Fußboden war verunreinigt.

Kühlraum I: Das Regal war verunreinigt.

Fleischtheke: Die Innenflächen der Kühltheke, der Fleischwolf und der Unterschrank waren verunreinigt. Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche im Keller: Verunreinigt waren die Armatur des Handwaschbeckens, die Fettfilter der Dunstabzugsanlage mit Fettrückständen, der Teigkneter, der Fußboden, teilweise die Wände, sowie mehrere Elektroinstallationen wie Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen, diese auch mit schimmelähnlichen Verunreinigungen. Es wurde ein Rattenbefall festgestellt, wobei die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Rattenkot lag auf dem Fußboden, auf Arbeitsflächen, in Schränken unmittelbar neben Lebensmitteln (Eiern, Speiseöl) und in der Teigknetmaschine. Es wurde zudem auch ein Schabenbefall festgestellt, wodurch auch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Lager III: Der Schrank war verunreinigt. Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager II: Es wurde ein Rattenbefall festgestellt, welcher sich durch Rattenkot auf dem Fußboden äußerte. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager I: Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Es befand sich Rattenkot auf dem Fußboden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personal: Der Fußboden war verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 25.09.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.