Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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276 Einträge

Ergebnisse 251 bis 260 auf Seite 26

Chef`s Steak und Gemüse Döner

Alte Hauptstr. 53

63579 Freigericht

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u.a. im Theken- und Vorbereitungsbereich) zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war ein Großteil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich verunreinigt.

Die Mängel wurden behoben.

Jade-Schnellimbiss

Friedberger Str. 19

61130 Nidderau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Beispielsweise waren mehrere Ausrüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt zum Teil erheblich verunreinigt und die gesamte Küche befand sich wiederholt in einem unhygienischen Zustand. Darüber hinaus wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei zu hohen Temperaturen aufbewahrt.
Die Mängel wurden behoben

Schauspielkantine Frankfurt

Neue Mainzer Straße 17

60311 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Fleischeslust Frankfurt GmbH

Schweizer Straße 77

60594 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Der Betrieb war stellenweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Ablageort der Eisschaufel, direkt im Eiswürfelbehälter, war ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises, kann nicht sicher ausgeschlossen werden. Eine Milchkanne aus Edelstahl war innen mit Ablagerungen behaftet. Küche: Auf dem Fußboden, im Unterschrank mit den Reinigungsmitteln und im Motorraum des Kühltresens befand sich Mäusekot. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Lachs) bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und zugestellt und somit nicht nutzbar. Es wurden mehrere Kellen und Sieblöffel mit direkten Kontakt an den Seifen- und Desinfektionsmittelspendern gelagert. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Die Körbe der Fritteusen waren beschädigt, es lösten sich Metallteile ab. Es wurden verpackte Maiskolben direkt auf bereits vorgegartem Gemüse in der Unterbaukühlung gelagert. Die Schubladenauszüge der Kühleinrichtung unter der Kochgruppe waren verunreinigt. Es waren mehrere gelagerte Feigen mit schimmelähnlichen Belägen behaftet. Es waren Regale und Wände in den Kühlräumen stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Lüfter der Fasskühlbox, in welcher das unverpackte Gemüse gelagert wurde, war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Der Innenraum der Fasskühlbox war schimmelähnlich verunreinigt. Lagerraum: Die Eiswürfelmaschine war innen stellenweise verunreinigt. Die Scherbeneismaschine war im Innenbereich stellenweise verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 05.04.2024 waren die hygienischen Mängel teilweise beseitigt.

Hawna Burger & Juice

Alte Bahnhofstr. 3

63579 Freigericht

Der Betrieb war in einem unhygienischen und verunreinigten Zustand. Lebensmittel wurden ohne ausreichende Kühlung vorrätig gehalten. Sämtliche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt.

Die Mängel wurden mittlerweile vollständig behoben.

Indigo

Taunusstraße 17

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen. Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde.

Ramen Jun

Fahrgasse 89

60311 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall im Bereich Theke festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde bei der Nachkontrolle am 09.04.2024 behördlich geschlossen.

DO & CO Frankfurt GmbH

Langer Kornweg 38

65451 Kelsterbach

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Kerimler Markt

Frankfurter Straße 47

63263 Neu-Isenburg

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (offene Lebensmittel, Fleisch) einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Aufgrund der vorgefundenen Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls durch Mäuse wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von offenen Lebensmitteln und Fleisch aus dem Servicebereich vorübergehend untersagt.

Restaurant Melis

Markgrafenstraße 1

60487 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Bereich der gesamten Showküche befand sich Mäusekot auf dem Fußboden und in den Einrichtungsgegenständen. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte, aller Oberflächen und Einrichtungsgegenstände angeordnet. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Zubereitung Frühstück: Auf dem Fußboden befand sich Mäusekot. Der Kühltischinnenraum (Wände, Decke, Boden, Ventilatorschutzgehäuse) war verunreinigt; in dem verunreinigten Kühltisch wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die Schubladendichtungen des Kühltisches sowie die Behälter und Auslässe der Softdrinkspender waren schimmelähnlich verunreinigt; eine Kontamination der darin befindlichen Getränke konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Verunreinigt waren zudem die Randbereiche (innen und außen) der Ayran-Maschine und der Tassenwärmer (Oberseite der Siebträger Kaffeemaschine) sowie die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war verunreinigt und verkalkt. Mehrere gereinigte Teekannen waren innen nass. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr, zudem fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Spülbereich: Auf dem Fußboden befand sich Mäusekot. Mehrere vermeintlich gereinigte Holzbretter zur Präsentation des Frühstückes waren mit Lebensmittelresten verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem schleimigen und stellenweise schimmelähnlichen Belag verschmutzt. Ein roter Spülkorb war stark verschmutzt.

Backstube: Auf dem Fußboden befand sich Mäusekot. Auf den Regalbrettern befand sich Mäusekot unmittelbar neben Brötchenkörben und Holzbrettern, die als Teller dienten. Auf dem Untergestell unter der Teigausrollmaschine befand sich Mäusekot unmittelbar neben weißen Kunststoffkisten, in denen Teigrohlinge gelagert wurden. Auf einem Rollbrett, auf dem Mehlsäcke gelagert wurden und in den inneren Verstrebungen des Arbeitstisches befand sich ebenfalls Mäusekot. Der Kühltischinnenraum und die Teigausrollmaschine waren verunreinigt. Die schwarze Styroporkiste zur Aufbewahrung des Brotes war innen verunreinigt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage des Backofens und die Aufsatzkühlung (Kühlwanne und Boden über der Arbeitsfläche) waren verschmutzt. Die Türdichtungen und Dichtflächen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Pizzaschießer wurde auf einer verunreinigten Oberseite des Etagenofens gelagert.

Kleine Vorbereitung: Auf dem Fußboden und im Unterbau der Theke befand sich Mäusekot.

Theke / Tresen /Showküche: Auf dem Fußboden befand sich Mäusekot. Die Dunstabzugsanlage und die Halterungen des Ablagebrettes hinter dem Kochfeld waren verunreinigt. Diverse Kühlschränke und Kühlvitrinen waren ebenso verunreinigt und die Dichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Die schwarze Styroporkiste zur Aufbewahrung des Brotes war innen verunreinigt. Der Unterbau der Fritteuse war stark verfettet.

Küche / UG: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine, der graue Spülkorb und der Innenraum des Hängeschrankes waren verunreinigt. Die Granitarbeitsfläche, insbesondere angrenzend zum Spülbereich, war von unten verunreinigt. Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war mit alten Fettrückständen verunreinigt.

Kühlraum / UG: Der Fußboden, die Wände, die Decke und die Regale waren verunreinigt. Das Türblatt war außen und innen verunreinigt. Die Türdichtung und die Dichtflächen waren schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 27.02.2024 waren die Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.