Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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277 Einträge

Ergebnisse 231 bis 240 auf Seite 24

Papa Napoli GmbH

Bockenheimer Landstraße 24

60323 Frankfurt am Main

Theke / Verkauf: Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot und –urin auf Regalflächen). Auch der Fußboden unterhalb der Einrichtung war mit Mäusekot verunreinigt.
Bereich Ofen: Verunreinigt waren die schwarze Gitterabtrennung oberhalb der Theke, die Abfallbehälter und der Deckenlüfter. Der Pizzakühltischinnenraum war mit Mäusekot verunreinigt. Es wurde zudem ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Vorbereitung/Spülbereich: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen und ein Schadnagerbefall (Mäusekot neben Weinflaschen und Konserven, Mäusekot auf Regalflächen) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Geschirrspülmaschine war verschmutzt. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Der Kühltischinnenraum war stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Tief-/Kühlung / UG: Verunreinigt waren der Verdampfer, das Verdampferschutzgitter und der Fußbodenabfluss. Das Regal und die Decke waren schimmelähnlich verunreinigt.
Personaltoilette (UG): Die Personaltoiletten und die Sanitären Anlagen waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Oberflächen erforderlich war.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Pizzeria 'Capri Pizza Amir Nasir'

Eckenheimer Landstraße 188

60320 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren beschädigt. Die Saladette war angerostet.
Lager / Vorraum: Die Geschirrspülmaschine und der Fußbodenabfluss waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist.
Vorbereitung: Verunreinigt waren der Kühlschrank, der Spender für Flüssigseife, die Wandfliesen, die Türdichtung des Kühltisches, die Gitterroste im Kühltisch und der Fußbodenabfluss.
Vorbereitung UG: Verunreinigt waren die Aufschnittmaschine, der Teigkneter, die Regalböden, die Fensterbank (mit Fliegen), der Tischdosenöffner und mehrere Bäckerkisten.
Lagerraum UG: Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
Umkleideraum: Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Personaltoilette: In diesem Bereich wurde ein übelriechender Geruch wahrgenommen. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Asia Home Restaurant

Neue Schulstraße 2A

68623 Lampertheim

Im Rahmen einer Plankontrolle wurde die Betriebsstätte lebensmittelrechtlich überprüft. Die allgemeine Betriebsstätte musste als nicht ausreichend beurteilt werden. Die Betriebsstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte incl. aller Geräte und Einrichtungs- Bedarfsgegenstände erforderlich war.
Es wurde in der Speisegaststätte ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte gelagerten, hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
(z.B. Fleisch- und Fischgerichte, Gemüse, Beilagen und Soßen) Der Fußboden in den Betriebsräumen (ausgenommen Theke und Gastraum) war teilweise stark mit Rattenkot verunreinigt. Es wurden in dem Betriebsraum, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, Reinigungsmängel festgestellt. Das Handwaschbecken in der Küche war defekt und in der Personaltoilette stand nur Kaltwasser zur Verfügung. Eine hygienische Handreinigung war somit nicht gegeben.
Die Garnelen wurden in einer Schüssel mit Wasser unterhalb des Spülbeckens aufgetaut. Die gelben Säcke wurden in Bereichen gelagert, in denen mit offenen Lebensmitteln umgegangen wurde.

Bei der Nachkontrolle am 07.06.2024 wurden alle Hygienemängel abgestellt. Ein Schädlingsbekämpfer wurde beauftragt. Das Handwaschbecken in der Küche funktionierte.

Pizza Heimservice Stadtmühle

Platanenallee 2-4

64625 Bensheim

In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen bzw. gelagert wurden (Küche, Spülbereich), befanden sich in keinem ausreichenden hygienischen Gesamtzustand. Gerätschaften und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen (Schneidebretter, Dosenöffner) befanden sich in einem unsauberen Zustand. Schulungsnachweise des Betreibers nach § 4 Lebensmittelhygiene Verordnung konnten nach mehrmaliger schriftlicher Anforderung nicht vorgelegt werden.
Bei der Nachkontrolle am 23.05.2024 wurde festgestellt, dass die Reinigungsmaßnahmen vollzogen wurden. Die allgemeine Betriebshygiene war vertretbar.

Thai Express/Sushi

Eckenheimer Landstraße 188

60320 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Eis Café San Marco

Bahnhofstraße 36

63263 Neu-Isenburg

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und -urin) im gesamten Unterbau der Verkaufstheke, im Bereich der Kühlaggregate unter Eistheke und Gläserspülmaschine vorzufinden.

Aroma Noodles

Gehrener Ring 5

61130 Nidderau / Heldenbergen

Es waren wiederholt mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt, es lagerten kühlungsbedürftige Lebensmittel bei zu hohen Temperaturen und es wurde wiederholt keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Bei der Nachkontrolle am 06.06.2024 waren die Mängel noch nicht behoben.

Louisiana Nordend GmbH

Eschenheimer Anlage 40

60318 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens, mehrere Unterbaueinrichtungen, die Türfallhaken der Getränkekühltresen, das Abflussgitter/sieb der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen, das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen, ein weißes Kunststoffschneidebrett, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine, der Spülarm in der Geschirrspülmaschine, die Armatur der Doppelspüle, das Scharnier der Arbeitsfläche, die Türdichtung des Milchkühlers des Kaffeevollautomaten, das Lüftungsgitter der Getränkekühlschränke, die Türdichtung des Getränkekühlschrankes und der Innenraum des Getränkekühlschrankes. Das Lüftungsgitter des Kühltresens war verstaubt und verunreinigt. Der Ventilator des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittel abgegeben, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender).

Essensausgabe / Servicebereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Steckdosenleiste, das Rolltor, mehrere Elektroinstallationen, der Kühlschrank und der Fußbodenabfluss. Es wurden zudem Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Krautsalat +12,4°C, Sour Cream +12,3°C).

Flurbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Türblätter (stellenweise), das Rolltor, der Rauchmelder, die Decke, der Doppelfahreimer und die Führungsschienen der Aufzugstüren.

Spülküche: Verunreinigt waren die Geschirrspülbrause, die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen (schimmelähnlich), der Innenraum der Haubenspülmaschine (mit einem rötlichen Belag und Verkalkungen), die Wandfliesen (stellenweise) und das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen. Am Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren das Abflussgitter/sieb des Handwaschbeckens, die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel, die Wandfliesen (teilweise), die Schubladendichtung des Kühltisches, die Pizzastraße, das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens, die Unterseite der Wärmebrücke der Speisenausgabe, die Gitter der Belüftung, der Fußbodenabfluss, der Kühltisch, die Spritztülle des Sahnesiphons, die Saladette und eine Fritteuse. Die Heizkörper der Fritteusen waren mit Frittierresten verunreinigt. Die Innenraumventilatoren des Kühltisches waren außerdem verkalkt und verunreinigt. Verfettet und verunreinigt waren die Dunstabzugsanlage und die Gitter der Belüftungen und die Decke war ebenfalls mit Fettrückständen verunreinigt.

1. UG – Bierkühlung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Decke vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Die Verdampferlamellen, das Verdampferschutzgitter und der Deckenlüfter waren verunreinigt. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Die Hängevorrichtung für das Kühlaggregat war u. a. mit Schädlingskot und Fraßspuren verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren am 08.05.2024 zum größten Teil abgestellt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Restaurant 'Saravanaa Bhavan‘

Kaiserstraße 68

60329 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren das Regal, der Unterschrank, das Gitter der Belüftung, der Fußboden und die Kühlvitrine. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Das Hängeregal war angerostet. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Küche: Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Kühltisch, der Aluminiumfolienabroller, die Kühlvitrine, die Türdichtung des Kühltisches (schimmelähnlich), das Hängeregal, der Backofen, der Reiskocher, der Gemüsehobel, der Unterschrank, der Grill, die Türdichtung des Kühlschrankes und der Hockerkocher. Es wurden zudem verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen können.

Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Geschirrspülmaschine, die Beleuchtung, die Geschirrspülbrause, der Abfallbehälter und der Spender für Einmalhandtücher. Das Handwaschbecken war zudem defekt; eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung.

Küche Vorbereitung Soßen EG: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Außerdem war der Teigkneter verunreinigt.

Vorbereitungsküche Keller: Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Fußbodenabfluss, der Beistelltisch, die Decke und das Hängeregal.

Kühlraum Gemüse: Das Regal war verunreinigt.

Ein Mäusebefall wurde auch in dem Bereich ‚Lager Mehl‘ festgestellt und ein Mäuse- und Schabenbefall wurde in den Bereichen ‚Lager im Keller‘ und ‚Personal‘ festgestellt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren am 30.04.2024 vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

REWE Davide Spiga oHG

Zeil 106

60313 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren durch den Schädlingsbefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion sämtlicher Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden vor dem Backwarenregal (Toastbrot, Burger Buns) war mit Mäusekot verunreinigt. Der Fußboden unter dem Gewürzregal war mit Mäusekot verunreinigt. Der Fußboden in der Ecke zwischen den zwei SB Kühlregalen war mit Mäusespuren verunreinigt. Die Regale (Toastbrot) waren im unteren Bereich mit Mäusespuren (Kot, Urin und Fraßspuren) verunreinigt. Es wurden Fraßspuren von Schädlingen an einem Toastbrot sowie an einer Eierverpackung im Verkaufsregal festgestellt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch wurde überschritten. Die Regale (Bereich Nüsse) waren mit Mäusespuren (Kot, Urin und Fraßspuren) verunreinigt. Es wurden Lebensmittelverpackungen so aufbewahrt, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Die Kassenbereiche (Unterschränke, Fußböden) waren stellenweise mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Es waren Lebensmittelverpackungen (Pistazien) stark mit Mäusespuren verunreinigt (Kot und Urin). Es wurden Fraßspuren von Schädlingen an einem Schokoriegel im Verkaufsregal (Kassenbereich) festgestellt. Die Unterschränke im Bereich der SK-Kassen waren mit Mäusekot verunreinigt. Der Fußboden im Bake-off Bereich war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Mäusespuren (Kot und Urin). Der Unterschrank im Servicebereich (Fisch) war im Bereich des Warmwasserboilers mit Mäusekot verunreinigt. Der Fußboden im Lagerraum war unter den Rollwagen und in den Randbereichen stark mit Mäusekot verunreinigt. Ein Scheibenmesser der Gemüseschneidemaschine war verunreinigt. Es wurden in einem Lagerraum Fraßspuren von Schädlingen an einer Lebensmittelverpackung (Erdnuss Flips) festgestellt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde die Abgabe von Lebensmittel kurzzeitig untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Nach Abschluss der Nachkontrolle am 29.04.2024 waren die gravierenden hygienischen Mängel beseitigt, die kurzzeitige Betriebsschließung wurde wieder aufgehoben.