Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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343 Einträge

Ergebnisse 231 bis 240 auf Seite 24

Osaka Sushi & Asia

Bahnhofstr. 63

35390 Gießen

Es wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln und Speisen darstellen. Fußböden waren insbesondere unter Einrichtungsgegenständen verunreinigt und im Laufbereich mit Pappe ausgelegt, so dass eine hygienische Reinigung der Böden nicht möglich war. Im Vorbereitungs- und Produktionsbereich waren die Wände unter den Arbeitsflächen sowie die Arbeitsflächen selbst verschmutzt. Die Oberfläche des Arbeitstisches war aufgrund von Beschädigungen nicht so beschaffen, dass eine leichte Reinigung möglich war. Einrichtungsgegenstände wie z. B. Tische und Regale waren verunreinigt. Ausrüstungsgegenstände wie z. B. Teigschaber oder Messer wurden offen unter einer verunreinigten Arbeitsfläche aufbewahrt. Kühleinrichtungen waren sowohl im Bereich der Türdichtungen als auch an den Türgriffen verschmutzt.
Die Zubereitung von Reis erfolgte in einem sich auf dem Boden befindlichen Reiskocher.
Im Bereich der Vorbereitung waren die Fenster nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet.
Es wurde das Herstellen, Verarbeiten und Abgeben von Lebensmitteln bis zur Beseitigung der Mängel untersagt.
Bei Folgekontrollen am 07.11.2023 waren die hygienischen Mängel beseitigt und die angeordnete Betriebsschließung wurde aufgehoben.
Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2a, b und c i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nrn.2, 3 i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1f i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1d i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

Snack World

Voltastraße 80

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Küche: Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Der Tischdosenöffner, die Geschirrspülmaschine, das Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes, der Kombidämpfer, die Tiefkühltruhe, die Aufschnittmaschine, sämtliche Schubladen, die Hängeschränke und mehrere Einrichtungsgegenstände (Unterbauten etc.) waren verunreinigt. Kühlschrank: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Es wurden zudem vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war ("Hähnchenbrustfilet-Teilstück", zu verbrauchen bis: 14.10.23). Unterbau Spülbecken: Eine verweste Ratte wurde vorgefunden.
Theke / Tresen gekühlte Ware: Mehrere Einrichtungsgegenstände (Theken-Einrichtung) waren verunreinigt (Schadnagerkot; Schadnagergift lose etc.). Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Kontaktgrill, die Tiefkühltruhe und mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt (Brötchenkörbe). Tiefkühltruhe: Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren (Müllbeutel).
Theke / Tresen Suppen: Der Kühltisch und die Bain-Marie waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Zudem wurde Verpackungsmaterial auf dem Fußboden gelagert. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Unterbauten / Theke: Schadnagerkot, Schmierspuren Schadnager).
Personaltoilette: Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert. Ein Reiskocher wurde auf dem Fußboden betrieben. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Ratten) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 24.10.2023 zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Bäckerei Ali Baba

Emmerich-Josef-Straße 13

65929 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung sämtlicher Betriebsräume und Betriebsgegenständen angeordnet. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Tiefkühltruhe war insbesondere an den Führungsschienen verunreinigt. Backstube: Die Holzkisten für Backwaren waren schimmelähnlich verschmutzt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Die Türrandbereiche sowie die Gummidichtung der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Im Umgang mit Lebensmitteln (Hackfleisch) wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Zum Ablegen von Backwaren wurde eine schadhafte und verschmutzte Decke verwendet. Es wurden Backwaren mit einem schimmelähnlich verschmutzten Tuch abgedeckt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von +7 °C für leicht verderbliche Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung oder Auflage wurde überschritten. Die Führungsschienen der Verkaufstheke waren verschmutzt. Die Einrichtung (Schrank im Verkaufsbereich) war von innen mit Mäusekot verschmutzt. Das Herstellen sowie die Abgabe von Lebensmitteln wurde kurzzeitig untersagt. Erschwerend wirkt der Umstand, dass der Betrieb aufgrund der Kontrolle vom 21.07.2022 bereits auf dieser Plattform veröffentlicht war.

Café Kosmol

Bischofsplatz 3-5

65549 Limburg

Wiederholte hygienische Mängel

Subway Korbach

Briloner Straße 35

34497 Korbach

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen darstellten.

Eiscafé I Trulli

Kasseler Straße 49

35091 Cölbe

Erhebliche hygienische Mängel in den Betriebsräumen und an Einrichtungsgegenständen wurden festgestellt. Außerdem lag ein Schadnagerbefall vor. Eine nachteilige Beeinflussung der in den Räumen hergestellten Lebensmittel war gegeben.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Pizzeria Pizzatreff

Jahnstr. 7

64521 Groß-Gerau

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Fleischerei Klimt

Freigerichter Str. 2

63571 Gelnhausen

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u. a. Küchenbereich) zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Ungang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Es wurden vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Die Mängel wurden zwischenzeitlich behoben.

Erdem Markt

Schaumburger Straße 65

65936 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es war eine Grundreinigung sämtlicher Geräte und Oberflächen erforderlich. Es waren Tiefkühltruhen verunreinigt und vereist. Der Lagerraum/EG war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Der Lagerraum wurde zum Aufbacken von Brötchen und zur Herstellung/Bearbeitung/Inverkehrbringen von leicht verderblichen Lebensmitteln genutzt. Der Backofen war verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. (Käse, gemessene Temperatur + 16.7 °C, Salami, gemessene Temperatur + 19.1 °C). Der Kombidämpfer war verunreinigt. Lagerraum/Keller: Die Tiefkühltruhen waren verunreinigt. Tiefkühltruhen: Es wurden Donuts unabgedeckt gelagert. Es wurden Lebensmittel (TK-Backwaren) in offenen Beuteln gelagert. Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (Hackfleisch) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Verkaufsraum: Es wurde überlagertes Gemüse (Paprika und Lauch) zum Verkauf vorrätig gehalten. Es wurden verdorbene Kakis zum Verkauf vorrätig gehalten. Ein Kühlschrank im Verkaufsraum war verunreinigt. Das Backwarenregal war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Frühstücksbrötchen, Eis am Stiel) zum Verkauf angeboten, ohne auf die Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) hinzuweisen. Die SB-Speiseeistruhe war stark vereist.

Thai Snack

Schneckenhofstraße 2

60596 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Der Spülarm und die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Arbeitsfläche über der Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Das Untergestell des Arbeitstisches links neben der Geschirrspülmaschine war verunreinigt und verfettet. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (frisches Hähnchenfleisch) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die gemessene Temperatur betrug 6,3°C, max. Soll- Temperatur +4°C. Es waren Ausrüstungen (Gemüseschäler, Messer, ein Sieb) mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, verunreinigt. Der Heizkörper der einer Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt und stark verkrustet. Der Korb der Fritteuse war mit alten Frittierresten verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht. Der Unterschrank der Fritteuse war verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die drei Wokbrenner waren mit älteren verkrusteten Belegen verunreinigt. Die Innenräume beider Kühltische (Boden, Decke Wände), sowie die Dichtungen waren verschmutzt. Die Decke und die Ecken waren stellenweise mit schimmelähnlichen und schleimigen Belägen behaftet. Es wurden gefrorene Lebensmittel (vakuumierte Entenbrüste) außerhalb der Kühlung bei Raumtemperatur gelagert. Die gemessene Temperatur betrug +12,6°C. Mehrere Tiefkühltruhen waren stark vereist. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen. Es waren Regale im Kühlraum – Keller schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Eimer mit frisch geschnittenem Hähnchenfleisch gelagert, welche weder mit dem Produktionsdatum, noch mit dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet waren. Es wurde eine Grundreinigung sämtlicher Betriebsräume und Gegenstände angeordnet.