Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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261 Einträge

Ergebnisse 231 bis 240 auf Seite 24

Harput Restaurant

Wellritzstraße 9

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Fleischkühlhaus: Der Fleischkühlraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Metallwände waren teilweise mit altem Schmutz verunreinigt. Die Regale waren mit altem Schmutz verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) abgedeckt.

Zwischenkühlraum: Der Verdampfer war im Inneren verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war sehr stark schimmelartig verunreinigt. Es wurden diverse Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Fleisch-Verarbeitungsraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die stark verschmutzten Abfallbehälter (Mülltonnen 120 L) standen in der Produktion. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Der Fleischwolf war von außen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Schmelzwasser floss von den gestapelten verschmutzten E2-Kisten auf die Fleischwaren. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt.

Spülküche mit Kochbereich: Der gesamte Herd war stark mit altem Schmutz verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren sehr stark mit Fettrückständen verunreinigt. Die Wandbereiche und die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Es wurden in der Spülküche kalt angesetzte Soßen (Knoblauch-, Joghurtsoßen) unter unhygienischen Zuständen hergestellt (unreiner Raum). Diese Herstellung wurde zwischen schmutzigem Geschirr und verschmutzten Bedarfsgegenständen durchgeführt.

Gefrierraum: Der gesamte Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen (Paletten) stark mit alten Lebensmittelresten stark verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt tiefgefroren gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel durch Gefrierbrand war nicht auszuschließen.

O+G Kühlraum Zugang Hinterhof Keller: Der Fußboden war verunreinigt. Die Decke vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.

Bäckereiabteilung: Die Teigrund- und Langwirkmaschine war mit altem Schmutz verunreinigt.

Trockenlagerraum: Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

DW Produktion + Großkunden UG

Aschaffenburger Straße 2

64807 Dieburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Fischzucht Walter Rameil

Unter dem Hagen 3

34513 Waldeck

Die in der Verordnung (EU) Nr. 2023/915 festgelegten Höchstgehalte für perfluorierte Alkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln wurden überschritten.

Artemis Palace

Hindenburgallee 10

63571 Gelnhausen

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde rohe Leber bei Temperaturen aufbewahrt, die einen vorzeitigen Verderb begünstigten. Zudem wurde verzehrsfertiger Salat nach Ablauf des Verbrauchdatums und somit als unsicheres Lebensmittel in den Verkehr gebracht.

Inzwischen wurde eine vollständige Mängelbeseitigung nachgewiesen.

‚Melis Kebaphaus‘

Ronneburgstraße 2

60435 Frankfurt am Main

Es wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Eine Grundreinigung aller bemängelten Betriebsbereiche wurde unverzüglich angeordnet. Zudem erfolgte eine Untersagung der Nutzung der Kühltheke aufgrund von starken Temperaturabweichungen.

Produktion/Showküche: Verunreinigt waren die Innenflächen der Kühltheke, der Backofen und teilweise die Wände. Diverse Unterbauten der Kühltheke befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Verschiedene Schneidemesser und Teigkarten wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Der Grill war stark verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Deckenlüfter war sehr stark mit altem Fett verunreinigt. Der Drehspießgrill war stark mit schwarzen, eingebrannten Rückständen verunreinigt. Zwei Showkühlschränke waren sehr stark schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden außerdem diverse Lebensmittel (Reis, Gemüse, Saucen) in der Theke deutlich zu warm gelagert. Zudem wurde eine Soße zum unmittelbaren Verkauf in der Theke gelagert, in der eine tote Fliege schwamm. Des Weiteren wurden Lebensmittel in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und deutlich zu heiß.

Küche: Verunreinigt waren der Fußbodenabfluss, mehrere Gastronorm-Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln und der Kühlschrank. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Mehrere Gastronorm-Behälter wurden zudem ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren; das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt. Außerdem war auf tiefgefrorenen Lebensmitteln Frostbrand zu erkennen.

Kühlraum/Container: Der Fußboden war verunreinigt. Zudem wurden Lebensmittelbehälter auf dem verunreinigten Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Bemerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 12.12.2025 waren die hygienischen Mängel ausreichend beseitigt und die Untersagung der Nutzung der Theke wurde wieder aufgehoben.

'Nord-West-Markt 2'

Niederurseler Landstraße 143

60439 Frankfurt am Main

Kühlraum Obst & Gemüse: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren der Türgriff, das Türblatt und die Türdichtung. Schimmelähnlich verunreinigt waren der Innenbereich des Verdampfers, die Schutzabdeckung der Beleuchtung, die Regalböden und teilweise die Wände und die Decke. Es wurden außerdem Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden: Die Decke, Wände, Regale und der Ventilator des Verdampfers waren schimmelähnlich verunreinigt und in diesem Bereich wurde unverpacktes Obst und Gemüse gelagert.

Vorbereitung Metzgerei: Verunreinigt waren die Hackblockbürste, der Unterbau des Doppelspülbeckens, der Spender für Einmalhandtücher, mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden und teilweise die Wände. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender).

Kühlraum Fleisch: Die Regalböden waren verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden zudem unverpackte Lebensmittel (u. a. Beinscheiben) unabgedeckt gelagert und unverpackte Lebensmittel (Rinderfett) unmittelbar auf Verpackungen gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Theke / Tresen Metzgerei: Verunreinigt waren das Handwaschbecken, die Armatur des Handwaschbeckens, der Spender für Einmalhandtücher, die Unterseite des Arbeitstisches und die Decke. Die Decke und die Wände waren stellenweise auch mit Spinnengewebe verunreinigt. Das Tischeinlegeschneidebrett war auf der Unterseite schimmelähnlich verunreinigt. Der Fleischwolf war stellenweise mit angetrockneten, nicht tagesfrischen Fleischresten verunreinigt und die Kühltheke war im vorderen Bereich mit alten Ablagerungen verunreinigt.

Backbereich Verkaufsraum: Die Regalböden waren verunreinigt. Der Unterbau des Backofens war innen verunreinigt. Der Backofen war innen verunreinigt und vollständig mit schwarzen Belägen behaftet. Es wurden zudem Backwaren in der SB-Theke in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Außerdem wurden unverpackte Backwaren auf verunreinigten Regalböden gelagert. Diese Lebensmittel waren somit einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Obst- und Gemüseabteilung Außenbereich: Es wurde eine Palette mit Weißkohl unter freiem Himmel und direkt an der Fahrbahn der Straße platziert, eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination des Weißkohls war nicht auszuschließen. Zudem wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde. Konkret wurde kühlpflichtiges Sauerkraut ungekühlt zum Verkauf angeboten (Solltemperatur +4° bis +8 °C, gemessene Temperatur +11,9 °C).

Obst- und Gemüseabteilung: Die Klimaanlage war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Verkaufsraum: Verunreinigt waren die Lüftungsgitter der SB-Kühlregale, die Innenbereiche der SB-Kühlregale (insbesondere die Ablaufrinnen), der Fußboden unter den Regalen, der Innenbereich des SB-Getränkekühlregals (insbesondere die Ablaufrinne), die Abdeckroste und die Schmutzkörbe des Bodenabflusses. Die Regalböden und die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren teilweise verunreinigt. Die Tiefkühltruhen waren teilweise stark vereist. Die Innenflächen der SB-Kühlregale waren schimmelähnlich verunreinigt und die Wabengitter der SB-Kühlregale waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden außerdem verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen. Konkret wurden „Manyas Yoghurt“, „Yörem Ayran“ und „Yörem Weichkäse“ außerhalb der Kühlung zum Verkauf angeboten.

Lagerraum Keller: Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Decke und die Wände waren mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist.

Flur Toilettenbereich: Das Kastenrollband war verunreinigt und verfettet.

Personaltoilette Metzger: Die Decke war stellenweise mit Spinnengewebe verunreinigt. Verunreinigt waren das Toilettenbecken, der Fußboden und das Handwaschbecken. Am Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Außerdem rauchte das Personal in der Personaltoilette; im Handwaschbecken befand sich Zigarettenasche.

Personaltoilette Herren: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 18.12.2025 zum Teil behoben.

Frau Rauscher

Klappergasse 8

60594 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Hähnchengrill Demir

Im Flürchen 3

64807 Dieburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Zuma Live/ Rock nWock

Römerstr. 27

63486 Bruchköbel

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren beispielsweise mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt, Eiswürfel wurden in einer verschimmelten Eiswürfelmaschine hergestellt, vorrätig gehaltene Lebensmittel wurden unter unhygienischen Bedingungen gelagert und insgesamt wurde im Betrieb keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.
Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 19.12.2025 überwiegend behoben.

Restaurant Alte Rentkammer

Schlossplatz 2

35781 Weilburg

Schwerwiegende hygienische Mängel