Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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277 Einträge

Ergebnisse 191 bis 200 auf Seite 20

Pizzeria Il Capriccio

Lagerhausstr. 19

63571 Gelnhausen

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt, Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt und Im Betrieb wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen (Fluginsekten) vorgenommen.

‘Paris Kaffee Kiosk‘

Hohenstaufenstraße 14

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein starker Schabenbefall (tote und lebende Schaben, Schabenkot) festgestellt. Zudem wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen in allen Betriebsräumen im EG festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Mehrere Ausrüstungen waren verunreinigt, mehrere Einrichtungsgegenstände waren stark verunreinigt. Die Wände waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar, zudem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen; während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden: Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Küche: Der Unterschrank der Spüle war angeschimmelt. Verunreinigt waren außerdem mehrere Einrichtungsgegenstände, die Decke (mit Fettrückständen), die Fußbodenfugen (mit dunklen Ablagerungen), die Wände (teilweise schimmelähnlich am Unterschrank der Spüle), das Mikrowellengerät (von innen) und der Tischventilator. Der Fußboden war stark verunreinigt und vermehrt lagen toten Schaben auf dem Fußboden. Der Kühlschrank war innen verunreinigt, in den Zwischenräumen mit einem Biofilm belegt und Fleischsaft verteilte sich auf dem Innenboden des Kühlschrankes. Eiswürfel wurden außerdem unabgedeckt im verunreinigten Tiefkühlschrank und Kochgeschirr auf dem Boden gelagert.

Personaltoilette UG: Verunreinigt waren das Türblatt, das Toilettenbecken, die Armatur des Handwaschbeckens, der Hängeschrank und die Wände. Die Silikonfugen der Dusche waren verschimmelt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 17.06.2024 waren die hygienischen Mängel teilweise beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Jin’s Haus Frankfurt

Neue Kräme 23

60311 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Der Betrieb war so stark mit Ausscheidungen von Schädlingen verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen angeordnet wurde. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Asia Hung

Robert-Schumann Str. 1 Rhein-Neckar-Zentrum

68519 Viernheim

Im Bereich der Vorbereitungsküche und Hinterthekenbereich wurden wiederholt Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Lebensmittelbehälter wurden auf schmutzigen Kartonagen auf dem Boden gelagert. Das Handwaschbecken im Hinterthekenbereich war nicht nutzbar und ein hygienisches Händewaschen somit nicht möglich.
Gegenstände, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen waren stark verunreinigt (Gastrobehälter, Eiswürfelmaschine im Inneren). Gefrorene Lebensmittel wurden in warmen Wasser aufgetaut und damit einer Temperatur ausgesetzt die das Risiko des Wachstums pathogener Mikroorganismen nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Die Lebensmittel wurden somit einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Bei einer Nachkontrolle am 26.06.2024 wurde festgestellt, dass die Reinigung erfolgt ist. Die Mängel wurden vertretbar behoben.

Y & A Markt

Hornauer Straße 6

65779 Kelkheim

Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, welche ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt wurden.

Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und die behandelten Lebensmittel so kontaminieren konnten.

Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in den Verkehr gebracht.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Die Mängel waren derart gravierend, dass die Metzgereiabteilung vorübergehend geschlossen und ein weiterer Verkauf von Lebensmitteln untersagt werden musste.

China-Restaurant „Kaiserpalast“

Neue Kasseler Str. 62

35039 Marburg

Gravierende hygienische und bauliche Mängel in den Betriebsräumen, an Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften. Eine nachteilige Beeinflussung der in den Räumen hergestellten Lebensmittel war gegeben.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Sham Market

Hainstraße 16

35066 Frankenberg (Eder)

Es wurden entgegen Artikel 14 Absatz 1 i. V. m. Absatz 2 Buchstabe b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Lebensmittel in den Verkehr gebracht.

Grillhaus Kastanien

Ginnheimer Stadtweg 129

60431 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt und die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im gesamten Betrieb stand kein heißes Wasser zur Verfügung. Eine ausreichende Personal- und Betriebshygiene war somit nicht sichergestellt.

Gastraum / Servicebereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden und im Motorraum des Tiefkühlschrankes befand sich Mäusekot. Mehrere Regale und Schränke, in denen Lebensmittelbedarfsgegenstände gelagert wurden, waren zudem verunreinigt.

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden und in den Unterbaueinrichtungen befand sich an mehreren Stellen Mäusekot. Verunreinigt waren der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens, das Abflussgitter/sieb des Doppelspülbeckens, die Armatur am Doppelspülbecken, das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen, die Unterbaueinrichtungen der Theke und die Kaffeemaschine. Der Innenraum, die Dichtflächen, der Verdampfer und die Türdichtungen des Getränkekühltresens waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Außerdem fehlten am Handwaschbecken (Doppelspülbecken) Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden und im Motorraum der Unterbaukühlung befanden sich stellenweise Mäusekot und Fraßspuren. Verunreinigt waren der Fußbodenabfluss, die Unterseiten der Regalböden, das Mikrowellengerät, die Türdichtung des Tiefkühlschrankes, der Kühlschrank, mehrere Schubladen, die Dunstabzugsanlage (mit einem Belag aus Fett und Staub), das Abzugsrohr und die Fettfilter der Dunstabzugsanlage (mit Fettrückständen), das Türblatt, die Wandfliesen, der Wokbrenner (stellenweise mit dunklen Ablagerungen), die Saladette, der Hängeschrank, die Türdichtung der Unterbaukühlung und das Sieb über dem Spülbecken. Eine Vielzahl der Lebensmittelbedarfsgegenstände (u.a. Gewürzbehälter, Töpfe, Deckel, Schalen, Servierplatten) waren verschmutzt sowie verfettet und mehrere Behälter mit Lebensmitteln waren innen mit verkrusteten Belägen behaftet. Der Tiefkühlschrank und der Kühlschrank waren stark vereist. Es wurden zudem leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen; auf der Arbeitsfläche wurde u.a. frisches Hähnchen bei einer gemessenen Kerntemperatur von +8,8°C gelagert, die gemessene Lufttemperatur in der Unterbaukühlung betrug +5,9°C (soll max. 4°C für Geflügel). Darüber hinaus wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt; im Spülbereich befand sich eine Platte mit Fleischspießen sowie eine Schüssel mit gewürzten Fleischstücken, welche direkt neben dem verschmutzten Geschirr und mehreren Spüllappen gelagert wurden.

Lager Tiefkühltruhen Keller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden befand sich stellenweise Mäusekot. Die Tiefkühltruhen waren teilweise verunreinigt und der Wand- und Deckenanstrich löste sich stellenweise ab.

Trockenlager Keller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. In den Regalen befand sich stellenweise Mäusekot. Es wurden zudem Lebensmittel (u.a. Chilis, Reis) in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Der Wand- und Deckenanstrich löste sich stellenweise ab.

Kühlraum Keller: Es wurde eine Schüssel mit gekochtem Reis gelagert, dessen Oberfläche bereits angetrocknet und verfärbt war; an einem runden Abdruck im Reis war zu erkennen, dass hier eine weitere Schüssel direkt auf den gekochten Reis gestellt wurde. Es wurden zudem unverpackte Lebensmittel (gegartes Geflügel) unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. In einem Eimer wurden außerdem Sprossen vorgefunden, welche einen artfremden Geruch aufwiesen und es wurde zudem ein Stück Rohschinken vorgefunden, welches mit schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet war, eine Zitrone war stark verschimmelt. Weiterhin war der Fußbodenabfluss stark verunreinigt und um den Fußbodenabfluss sammelte sich Wasser, welches nicht abfließen konnte. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 07.06.2024 waren die hygienischen Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Kiosk Erol Bekret

Bolongarostraße 147

65929 Frankfurt am Main

Verkaufsraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Sämtliche Gegenstände, Bedarfsgegenstände und Regale waren erheblich verschmutzt bzw. zum Teil altverschmutzt und/oder mit dunklen schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet. Die Mikrowelle und die Kaffeemaschine waren ebenso verschmutzt. Der kleine Herd war erheblich verunreinigt und mit alten Verkrustungen behaftet. Die Getränke (Bierflaschen, Coca-Cola Flaschen, Fanta Flaschen, Sprite Flaschen, Wein im Getränkekarton) standen auf einem verschmutzten Regal bzw. im verschmutzen Kühlschrank. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Zum Großteil war der Raum zugestellt und kaum begehbar.

Personaltoilette: Der gesamte Bereich war sehr stark verschmutzt. Auch das Toilettenbecken war sehr stark verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Traudel´s Futterstübchen

Hohenstaufenstraße 10

60327 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde Mäusekot, Urinspuren, offenes Mäusegift und eine Schlagfalle vorgefunden. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Verkauf/Verkaufsraum: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es fehlte ein Handwaschbecken. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verschmutzt. Der Innenraum und die Einlegegitter des Getränkekühlschrankes waren verunreinigt und mit Schimmel belegt. Die Wände waren beschädigt, die Bohrlöcher nicht geschlossen und der Anstrich stellenweise verbraucht und verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten hatten. Die Lebensmittel standen außerhalb der Kühlung. Der Bereich zwischen den Einrichtungen und den Wänden waren sehr stark verunreinigt und mit Spinnweben behaftet. Es wurden Lebensmittel (belegte Brötchen) in Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten hatten. Mehrere Kabel waren so verlegt, dass eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Die Kühlvitrine war innen sehr stark verschmutzt und schimmelähnlich verunreinigt. Die Kühlvitrine war innen angerostet. Das Regal war verunreinigt. Mehrere Holzeinrichtungen und Holzunterbauten bestanden aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Die Kaffeemühle war innen stark verunreinigt. Die Kaffeemühle wurde nicht genutzt, aber sie stand im Vorbereitungsbereich. Die Thekeneinrichtung war verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen waren beschädigt.

Vorbereitung/Lager: Auf dem Fußboden lag offenes Mäusegift. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Raum war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen (Vorbereitung, Backen, Lagerung Lebensmittel) und unreinen Bereichen (Lagerung Pakete, Leergut) möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Mehrere Steckdosen waren stark verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Der Wasserzulauf (Wasser für den Backofen zum Befeuchten des Backgutes) war sehr stark verschmutzt und verkalkt. Der Backofen war verunreinigt. Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußboden/Wandübergang war nicht leicht zu reinigen. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Mehrere Holzeinrichtungen/-regale bestanden aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Mehrere Ausrüstungen waren verunreinigt/beschädigt.

Küche: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Raum war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen
möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden (Lagerung von Pakete für Paketdienst). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Fritteuse war verunreinigt und in der Fritteuse befand sich altes und verbrauchtes Fett (Fritteuse wurde lange Zeit nicht genutzt). An der Einrichtung war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Das Backblech war verunreinigt. Der Fußboden/Wandübergang war nicht leicht zu reinigen.

Personalraum: Der Raum war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Im Raum wurden Lebensmittel gelagert.

Personaltoilette: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 17.06.24 behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.