Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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279 Einträge

Ergebnisse 181 bis 190 auf Seite 19

Eis-Café Ophelia

Kurt-Schumacher-Platz 9

63454 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war der Sahneautomat in Ihrem Betrieb mit deutlich alten angetrockneten Sahneresten im Innenraum verunreinigt.

Die festgestellten Mängel waren am 01.07.2024 teilweise behoben.

Istanbul Restaurant

Radilostraße 11

60489 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Pho Vietnam

Langgasse 15

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gesamtbetrieb: Der Räume befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Alle Oberflächen wiesen alte Verfettungen auf. Türen, Türrahmen, Regalbretter und Wände, insbesondere hinter Möbeln, waren zum Teil stark verfettet. Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Es wurden Nudeln in Wasser eingeweicht und unter dem Spülbecken mit Schmutzwasser offen gelagert. Es wurden Lebensmittel vorgefunden, die nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine angemessene Temperatur abgekühlt wurden. Die Nudeln wurden nach Herstellerangaben in warmem Wasser eingeweicht, aber nicht nach 45 bis 60 min herabgekühlt um z. B. das Wachstum von Bacillus Cereus zu verringern. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Küche: Die Schubladen und die Frontbereiche des Kühlkorpus der Kühltheke waren verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren beschädigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war beschädigt und schimmelähnlich verunreinigt. Die Mischdüse der Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verkalkt. In der Wand befand sich ein Schaltschrank, welcher erneut nicht über einen Deckel verfügte. Eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Es waren Geräte nicht so aufgestellt, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Das Schneidebrett war immer noch schimmelähnlich verunreinigt und verschlissen. Der Reiskocher war verunreinigt. Die Spachtel war beschädigt. Das Personal rauchte in Räumlichkeiten (Küche), in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Sprossen wurden bei Raumtemperatur (23 °C) gelagert. Es wurden Lebensmittel (Bubbletee-Bubbles) abgegeben, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) deutlich überschritten war. Auf der Verpackung war das Mindesthaltbarkeitsdatum 20.03.2024 angegeben und somit zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits über sechs Wochen abgelaufen.

Entsorgung: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Thang Long Bistro

Limescorso 8

60439 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Es wurde ein Mäusebefall und ein erhebliches Aufkommen an Ameisen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Sushi-Station: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden und in den vorderen Unterbauschränken befand sich stellenweis Mäusekot. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren außerdem der Regalboden, der Spender für Einmalhandtücher und die Verpackungsmaschine für die Bubbletea-Becher.

Zwischenraum Sushi-Bereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden befand sich an mehreren Stellen Mäusekot. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren der Spender für Einmalhandtücher, der Innenraum des Kühlschrankes, der Motorraum des Coca-Cola Kühlschrankes, der Bereich hinter dem Kühl- und Tiefkühlschrank und die Trittleiter. Die Fleisch Schneidemaschine "Meat Cutting Maschine" war am Gehäuse und den Messern mit älteren Ablagerungen verschmutzt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist.
Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden und in den Regalen neben einem offenen Sack mit Reis und neben einem Pürierstab befand sich Mäusekot. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren mehrere Regale und Regalböden, die Gemüseschneidemaschine, der Griff der Tiefkühltruhe, das Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes, der Innenraum des Kühlschrankes und die Gitterroste des Kühlschrankes. Der Reiskocher war innen mit dunklen Belägen verunreinigt. Es wurden zudem zwei Insektenklebefallen, die mit toten Insekten behaftet waren, unmittelbar über einem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war.

Spülbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden befand sich stellenweise Mäusekot. Es wurde außerdem ein erhebliches Aufkommen an Ameisen festgestellt. Auf dem Fußboden und in einem Schabenmonitor befanden sich Ameisen. Der Bereich war durch den Schädlingsbefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Im Spülbecken wurde ein Eimer mit Hähnchenfleisch direkt neben verschmutzten Reinigungsgegenständen und verschmutztem Geschirr gelagert. Verunreinigt waren die Fugen der Wandfliesen, die Geschirrspülbrause, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine, die Oberfläche der Geschirrspülmaschine, die Schlauchleitungen, der Abfluss des Handwaschbeckens, der Spender für Flüssigseife, der Spender für Einmalhandtücher, die Deckenlüfter, das Geschirrregal und die Körbe zur Aufbewahrung des Geschirrs. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine und der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war mit rötlichen Belägen verunreinigt.

Showküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. In den Unterbaueinrichtungen, auf verschiedenen Rollwägen und auf dem Fußboden befand sich Mäusekot. In der mittleren Einrichtung befanden sich größere Mengen Mäusekot unter der Mikrowelle, direkt darunter wurden offene Lebensmittel gelagert. Es wurde zudem ein erhebliches Aufkommen an Ameisen festgestellt. In einem Unterbauschrank befand sich offenes Mäusegift direkt neben verpackten Lebensmitteln. Der Raum war durch den Schädlingsbefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren der Spender für Flüssigseife und der Spender für Einmalhandtücher. Die beiden Kunststofflöffel für den Reis waren verschmutzt und beschädigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war stark verunreinigt. Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war mit alten Fettrückständen verunreinigt. Der Unterschrank der Fritteusen war innen stark verfettet. Die Kühltheke mit Gemüse war außerdem nicht eingeschalten; die Temperatur der Sprossen betrug +22,4°C, die der gestifteten Karotten +21,4°C. Es wurden zudem verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten; die Temperatur der Nudeln in der warmen Theke betrug +45,6°C. Auch die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten; die gemessenen Temperaturen des Sushis in der Kühltheke betrugen +14,9° und +18,5°C.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

CHILINH Restaurant

Kaiserstraße 61

60329 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren zudem der Fußboden, der Getränkekühltresen, das Ventilatorschutzgitter des Getränkekühltresens, das Abflussgitter/sieb der Reinigungsvorrichtung der Arbeitsgeräte und Ausrüstungen, der Unterschrank und die Eiswürfelmaschine.

Küche/Lagerung hinter Theke: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Außerdem war der Kühltischinnenraum verunreinigt.

Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren zudem die Geschirrspülbrause, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine und der Fußboden.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Fritteuse, das Mikrowellengerät und der Fußboden.

Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.




Personaltoilette: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

La Fontanella

Liebfrauenberg 2

35410 Hungen

Es wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.

Joker Service

Hasengartenstraße 15

65189 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gesamtbetrieb: Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab. Es wurde gekochter Reis und gegarte Nudeln in den Verkehr gebracht, bei dem/denen der Richtwert für die aerobe, mesophile Gesamtkeimzahl und der Warnwert für Enterobacteriaceae überschritten worden ist.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Oberflächen erforderlich war. Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens im Vorraum war abgestellt.

Pizzastation: Der Innenraum der Saladette war verunreinigt. Die Arbeitsfläche im Bereich der Pizzavorbereitung war verunreinigt. Die Saladette war von außen, insbesondere im Bereich der Scharniere, verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Paletten und Pizzamesser wurden im Schlitz zwischen dem Arbeitstisch und der Wand aufbewahrt.

Produktion Hauptküche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Untergestell des Arbeitstisches war verunreinigt. Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Waschmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Ein muffiger Geruch war deutlich wahrnehmbar. Die Lüftungsgitter mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Fettauffangwanne der Fritteuse war verunreinigt. Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war abgestellt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Mehrere Schneidebretter wiesen tiefe Einkerbungen auf. Es wurden unverpackte Lebensmittel unmittelbar auf Verpackungen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen war nicht auszuschließen. Gegarte Hähnchenbruststreifen wurden ohne Abdeckung im Kühlschrank gelagert. Auf den Hähnchenbruststreifen wurde eine Konservendose abgestellt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Sprossen wurden ungekühlt im Zubereitungsbereich bei einer Temperatur von 14,8 °C auf der Oberfläche gelagert. Die Abkühltemperatur von heißen Lebensmitteln im Bereich zwischen 60 °C bis 10 °C wurde nicht schnellstmöglich, mindestens innerhalb von 3 Stunden, durchschritten. Reis wurde bei einer gemessenen Temperatur auf der Oberfläche von 24,4 °C vorrätig auf der Arbeitsfläche gelagert.

Lagerbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Spülbereich: Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war undicht. Für Reinigungsarbeiten wurde eine verunreinigte Spülbürste verwendet. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. An der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen fehlte eine Warmwasserzufuhr.

Gaststätte "Zur Rollschuhbahn"

Alicestraße 89

63263 Neu-Isenburg

Es wurden ein Mäuse- und Rattenbefall sowie ein starkes Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Pak Choi

Elbestraße 12

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schaben- und Mäusebefall festgestellt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

'Sushi & Sashimi' der Matsuri GmbH

Ulmenstraße 1

60325 Frankfurt am Main

Showküche (Sushi): Es befand sich frischer Fisch auf einer Metallvorrichtung; unmittelbar darunter befanden sich zwei verschmutzte Schwämme. Der frische Fisch wurde bei einer nicht angemessenen Temperatur (gemessene Temperatur: +18,9°C) vorrätig gehalten. Außerdem wurde frischer Fisch in der Kühlvitrine bei einer nicht angemessenen Temperatur (gemessene Temperatur: +11,1°C) bevorratet. Die Türrandbereiche der Kühltischtüren, die Türdichtung des TK-Schrankes, die Wandvorrichtung für die Messeraufbewahrung und mehrere Oberflächen waren verschmutzt. Die Türdichtungen der Kühltische und der Innenraum der Kühltische waren stark verschmutzt.

Theke/Tresen: Mehrere Metallflächen der Einrichtungen und die Türdichtungen des Kühltisches waren verschmutzt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt und verschmutzt. Die Decke war mit Spinnengeweben verunreinigt. Es wurden zudem verschmutzte Reinigungsschwämme genutzt.

Küche/Vorbereitung: Der Kühlschrank war im Innenraum und an den Türrandbereichen verschmutzt. Die Vorrichtung, auf dem der Kühlschrank sich befand, war ebenfalls verschmutzt. Verschmutzt waren zudem die Rohrleitungen unterhalb des Handwaschbeckens, der Fußboden unterhalb der Einrichtungen, der Innenraum der Mikrowelle, der Innenraum der Dunstabzugsanlage, die Reiskocher und der Bodenablauf. Es befanden sich auch verschmutzte Reinigungsgegenstände (u. a. Schwämme, Bürsten) in Benutzung. Mehrere Metallflächen waren stark verschmutzt. Die Armaturen der Waschvorrichtungen waren stark verschmutzt und verkalkt. Der Lichtschalter neben der Dunstabzugsanlage war mit braunen Rückständen verschmutzt und mehrere Pfannen waren mit schwarzen Bratrückständen verschmutzt.

Lager: Die Decke war mit Spinnengeweben verunreinigt. Auch die Wandflächen waren durch Spinnengwebe verschmutzt. Es wurde zudem Reis in einem Kunststoffbehälter gelagert, welcher nicht den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprach. Außerdem war der Innenraum des Kühlschrankes war verschmutzt und es wurden verdorbene Lebensmittel (u. a. Kohl) bevorratet.

Personaltoilette: An den beiden Handwaschbecken war kein Warmwasser vorhanden. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt und das Waschbecken war verschmutzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 22.04.2024 zum größten Teil behoben.