Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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267 Einträge

Ergebnisse 181 bis 190 auf Seite 19

Restaurant Michelangelo

Hainallee 6

35781 Weilburg

Wiederholte und schwerwiegende hygienische Mängel.

DONA EVA

Altstädter Markt 3-5

63450 Hanau

Es wurden wiederholt in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren wiederholt ein Kühlraum und eine Eiswürfelmaschine verschimmelt. Insgesamt befanden sich mehrere Betriebsbereiche wiederholt in einem unhygienischen Zustand.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Gebrüder Kinnel UG & Co.KG, Konditorei Kinnel

Gerhart-Hauptmann-Straße 54

63165 Mühlheim a.M.

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall). Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der vorgefundenen, gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Happy Yummy

Kinzigheimer Weg 96

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Unter anderem wurden im Kühlraum an verschiedenen Stellen augenscheinliche Schimmelbildungen festgestellt und dort lagernde, zum Teil mangelhaft verpackte Lebensmittel wurden unsachgemäß aufbewahrt.

Die Mängel wurden inzwischen überwiegend behoben.

Meena Bazar

Langstr. 46-48

63450 Hanau

Es wurden wiederholt Mängel im Umgang mit kühlungsbedürftigen Lebensmitteln (Geflügelfleisch und Innereien) sowie bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln festgestellt.

Pascha Döner & Pizza

Bleichgartenstr. 18

63607 Wächtersbach

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war das elektrische Fleischmesser, das mit Lebensmitteln in Berührung kommt, verunreinigt. Die Verunreinigungen stammten augenscheinlich bereits vom Vortag. Darüber hinaus konnte Schadnagerkot und typischer Schadnagernestbau im Betrieb festgestellt werden.

Pera Restaurant

Am Bahnhof 1

63505 Langenselbold

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren der Einstechdorn des Dosenöffners, der Knetkessel der Teigmaschine und ein Messer, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt. Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten in der Unterbaukühlung und in der Pizza-Küche und Saladette wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 13.11.2025 weitestgehend behoben.

Steak Haus El Paso

Herzogstraße 61a

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall). Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der vorgefundenen, gravierenden MÄngel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

'Café Weidenweber' der Café Weidenweber GmbH

Große Friedberger Straße 10-12

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt sowie ein leichter Rattenbefall im Keller. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Ratten) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Verkauf: Verunreinigt waren die Innenräume der Kühltresen, mehrere Steckdosen, die Arbeitsfläche unter der Kaffeemaschine und das Innere des Kaffeebohnenbehälter der Kaffeemühle. Der Gärschrank war schimmelähnlich verunreinigt und die Unterschränke waren stark mit Mäusespuren (Kot und Urin) kontaminiert. Außerdem war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusekot verunreinigt, und es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt (eine Torte stand im Bereich des Handwaschbeckens).

Spülküche: Verunreinigt waren der Fußboden in der Außenlagerung (Flur), die Regalbretter, die Unterseite des Arbeitstischs, der Stuhl (Elefantenfuß), die Ver-/Entsorgungsleitungen, die Beleuchtung, die Geschirrspülbrause sowie mehrere Reinigungsgeräte. Der Schrank war u. a. mit Mäusekot verunreinigt. Weiterhin wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände wie Kleidung aufbewahrt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.

Lager Keller (ehemalige Spülküche): Das Regal war verunreinigt und es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Zudem rauchte das Personal in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Lager Keller (ehemalige Produktion): Verunreinigt waren die Fensterbänke, die Innenräume der Kühlschränke ganz links und ganz rechts und die Türgriffe der Kühlschränke. Der Tiefkühlschrank war stark vereist und die Oberfläche des linken Kühlschranks war u. a. mit toten Schaben verunreinigt. Zudem war die Regale und der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusespuren (Kot und Urinspuren) verunreinigt.

Trockenlager Keller: Der Lichtschalter war verunreinigt und es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Außerdem war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt.

Lagerraum Keller U-2: Der Fußboden war u. a. mit Schadnagerspuren (tote Maus, Mäuse- und Rattenkot) verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei Nachkontrolle am 06.11.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Oishi Bar

Graben 1

64646 Heppenheim

In Räumen in denen mit Lebensmittel umgegangen bzw. gelagert werden, wurden Mängel bei der Betriebshygiene / Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.
Konkret waren Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, wiederholt verunreinigt. Hierunter zählen der Gemüsehobel, der mit angetrockneten Karottenstiften behaftet war und ein kleines Sieb mit dunklen, klebrigen Anhaftungen. In einem Eimer mit Gemüsebrühepulver befand sich eine kleine Schüssel mit der das Pulver aus dem Eimer entnommen wird. Diese war wiederholt mit nicht definierbaren Belägen verunreinigt. Der Eimer selbst wies ebenfalls wiederholt im Inneren Verunreinigungen auf. Der Reiskocher war im inneren Deckelrand wiederholt mit bräunlichen Anhaftungen verunreinigt.
Durch die erfolgte Nachkontrolle am 20.11.2025 wurde festgestellt, dass die Hygienemängel im Betrieb noch deutlich weiter verbessert werden müssen.