Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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343 Einträge

Ergebnisse 181 bis 190 auf Seite 19

China Lotus Bistro

Nidacorso 3-5

60439 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Reiskocher war stellenweise mit dunklen Anhaftungen verunreinigt. Ein roter Kühlschrank war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung nicht auszuschließen war. Mehrere Lebensmittelbehälter (Eimer, Kunststoffschalen), in denen Sprossen und Nudeln gelagert wurden, waren innen und außen verschmutzt. Auf einer Getränkekiste befand sich eine stark verschmutzte und schadhafte Auflage welche zum Abstellen der zubereiteten Mahlzeiten für die Gäste verwendet wurde. Das zur Verwendung bereitgehaltene Kochgeschirr (Kochlöffel, Messer, Siebe, Rührbesen, Schaumlöffel) war augenscheinlich verschmutzt und wurde in verschmutzten Behältern gelagert. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Es wurden verunreinigte Einwegverpackungen zur Verwendung vorrätig gehalten. Ein Sieb, welches zum Zeitpunkt der Kontrolle benutzt wurde, war stark mit alten Fettablagerungen behaftet. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Temperatur des Tofu welches außerhalb der Kühlung gelagert wurde, betrug +14,6°C. Die Temperatur des vorfrittierten Hähnchens, welches außerhalb der Kühlung gelagert wurde, betrug +25,6°C. Der Unterbauschrank mit den Tellern und der Mikrowelle waren innen stark verschmutzt. Es waren mehrere Reinigungsgeräte (Handfeger, Schrubber) stark verunreinigt. Das Mikrowellengerät war innen verunreinigt. Der Innenraum und die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Es wurde vorfrittiertes Hähnchen in stark verschmutzten Kunststoffkörben gelagert, welche zudem nicht für die Verwendung für Lebensmittel geeignet waren. Es wurden Lebensmittel (Garnelen, Meeresfrüchte; Chilischoten) in Behältern eingefroren, die nicht verschlossen waren. Keller/Lager: Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen wurde dem Betreiber bis zur Mängelbeseitigung untersagt.

Feinkost Paradies

Kaiserstraße 69

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und –gegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Late night Pizzeria

Hirschhorner Straße 1 A

64646 Heppenheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Es wurde eine Grundreinigung aller Geräte (Dönerschneider, Pizzaofen, Gewürzdosen, Soßenflaschen, Zutatenbehälter, Käsereibe, Schöpflöffel,
Teigmaschine, Mikrowelle und Vorratsbehälter) und Oberflächen verfügt. Der Fußboden war im gesamten Betrieb stark verunreinigt. Die Lagerung der Kleidung war unhygienisch. Der Abfall wurde nicht zeitnah entfernt.
Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Hände trocknen.
Die Kühlgeräte, ein Mikrowellengerät und zahlreiche Regalborde waren verunreinigt. Das Lebensmitteltransportfahrzeug war so stark verunreinigt, dass auch hier eine Grundreinigung aller Oberflächen erforderlich war.
Lebensmittel wurden nicht geeignet gelagert und somit einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Über unverpackte leicht verderbliche Lebensmittel wurden Kartonagen gelagert. Geflügelfleisch wurde ohne Umverpackung im Kühlschrank gelagert. Das Schmelzwasser tropfte auf die darunter nicht verpackten gelagerten Tomaten und Soßen.
Eingetrocknete Lebensmittel (Blauschimmelkäse) wurden zur Verarbeitung bereitgehalten. Es wurde leicht verderbliche Lebensmittel (5. Packungen Mozzarella und 2. Packungen Weichkäse) bei einer nicht angemessenen Temperatur im Fahrzeug gelagert.
Bei der zweiten Nachkontrolle am 15.02.2024 wurden erneut kleinere hygienische Mängel hinsichtlich der Betriebshygiene festgestellt. Insgesamt hat sich der hygienische Zustand zum Zeitpunkt der Kontrolle als vertretbar dargestellt.

Lebensmittel

Dr.-Heinrich-Winter-Str.2

64646 Heppenheim

Die Betriebsstätte befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Kassenbereich befand sich in einem ungeordneten, ungereinigten und ungepflegten Zustand. Es wurden private, betriebs- bzw. zweck- fremde Gegenstände aufbewahrt. Es fehlte eine erforderliche Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen.
Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen.
Das Lager befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. An verschiedene Stellen wurden Lebensmittel, aussortierte Lebensmittel, Geräte, Werkzeuge und nicht zum Betrieb gehörende Gegenstände gelagert.
Es wurden verdorbene Lebensmittel und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht.
Im Kühlhaus lagerten, mit schimmelähnlichen Belägen behaftete, Fische.
Es wurden unter anderem Lebensmittel bereitgehalten, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen.
Hier als Beispiel:
4 kg Makrele 18.10.2023
2,5 kg Buckellachsstücke in Öl MHD 27.12.2023
2,5 kg Makrele in Gewürzmarinade MHD 25.10.2023
Weichkäse "Urda Dulce Josi" MHD 31.12.2023

Bei der Nachkontrolle am 22.02.2024 waren die hygienische Mängel größtenteils abgestellt. Die unsaubere Kühltruhe stand, ohne Lebensmittel, weiterhin im Verkaufsbereich

Asia Bistro Goldene Ente

Hailerer Str. 3A

63571 Gelnhausen

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurden beispielsweise offene, leicht verderbliche Lebensmittel unter unhygienischen Bedingungen gelagert. Zudem waren mehrere Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 16.01.2024 waren die festgestellten Mängel behoben.

Baran Döneria

Schloßstraße 27

63633 Birstein

Es wurde festgestellt, dass nicht zum Verzehr geeignete und daher unsichere Lebensmittel in den Verkehr gebracht wurden. Die im Rahmen von Verdachtsproben entnommenen Schinkenstücke aus der Zutatenkühlung, die Tomatensoße und die Ananasstücke aus der Tischkühlung wurden als verdorben eingestuft. Zudem wurden Lebensmittel nicht ausreichend gekennzeichnet und es wurde ein Schadnagerbefall im Lagerraum festgestellt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine kein ausreichender Schutz vor Kontamination bestand.

Bei den Nachkontrollen am 08.12.2023 und 12.12.2023 waren die Mängel noch nicht vollständig behoben.

Hotel Sej Sandzak GmbH

Griesterweg 12

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u. a. im Küchenbereich) zum Teil wiederholt erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war wiederholt ein Teil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 20.12.2023 waren die Mängel noch nicht behoben.

Mirac Markt

Am Hohen Weg 30

60488 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Erva Bäckerei

Justus-von-Liebig-Straße 1

63128 Dietzenbach

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstogen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verschmutzungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Pizzeria Party

Frankfurter Straße 24

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerheblliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sontigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verschmutzungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.