Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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279 Einträge

Ergebnisse 171 bis 180 auf Seite 18

Badenjki Gewürze

Marktstraße 48

35075 Gladenbach

Erhebliche Kennzeichnungsmängel eines Gewürzes. Eine Irreführung der Verbraucher konnte nicht ausgeschlossen werden.
Rechtsgrundlage:
§ 6 Abs. 3 Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung i. V. mit § 60 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 26 a Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Nahkauf Grigorakis

Bahnhofstraße 133

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren

Pizzeria Italia

Rheinstraße 42

63225 Langen

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren.
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Pizzeria Tramonto

Paul-Duden-Str. 27

65830 Kriftel

Es wurde ein Schadnagerbefall im Betrieb festgestellt. Darüber hinaus wurden sämtliche, der Produktion dienende, Räume nicht sauber und instand gehalten.

Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt und wurden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in Verkehr gebracht

Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wird und Schutz vor Kontamination gewährleistet ist.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 10.05.2024

Schaan GmbH & Co. KG Bäckereigroßbetrieb gegr. 1810

Bahnhofstraße 224

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Tasty Day

Mergenthalerallee 77

65760 Eschborn

Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, welche ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsstätte nicht ausreichend gereinigt war.

Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnte.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.


Mängelbeseitigung festgestellt am 21.03.2024

Penny-Markt GmbH

Reuterweg 76

60323 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein akuter Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Verkaufsraum: Mehrere SB-Kühlregale waren verunreinigt und es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot befand sich in den Regalen neben vorverpackten Lebensmitteln wie Schokolade und Schokoladenerzeugnissen, Getränken, Brötchen, Toast und Kuchen. Mäusekot wurde auch direkt auf dem vorverpackten Lebensmittel „Wassereis“ vorgefunden. Fraßspuren wurden am vorverpackten Lebensmittel „Kuchen“ festgestellt; die Verpackung war bereits durchgefressen und der Kuchen unmittelbar angefressen. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Bäckereiabteilung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot befand sich vermehrt auf dem Fußboden und auch in der Einrichtung (Schrank). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren außerdem das Handwasch-/ und Spülbecken, das Abwasserrohr (Siphon) des Spülbeckens, der Spritzschutz zwischen dem Handwaschbecken und der Waschvorrichtung und die Armatur des Spülbeckens. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt und verkalkt.

Lagerraum / Reinigungsgeräte: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Anadolu ET GmbH

Moselstr. 70

63452 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang sowie in der Kennzeichnung von Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

‘Nana's Ramen‘ der Nanafuku GmbH

Mainzer Landstraße 125

60327 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Der Zapfkopf war im Inneren verunreinigt und das Tropfblech der Bierzapfanlage sowie die Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war mit älteren Getränkerückständen verunreinigt, zudem ließ sich das Abtroftblech nicht öffnen. Der Innenboden des Kühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Schubladen des Kühltresens waren verunreinigt und mit Papier ausgelegt. Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt (innen, Dichtung) und mit einem blauen schimmelartigen Belag belegt. Weiterhin war die Speiseeismaschine (Matchaeis) verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt; zudem war der Fußboden mit Teppich ausgelegt und somit nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen sowie zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern) und die Warmwasserzufuhr.

Küche: Sämtliche Oberflächen der Einrichtungen waren stark verschmutzt und mit einem Fettfilm belegt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Unterschrank, die Klimaanlage, das Rohr der Klimaanlage, der Kochbereich sowie das Regalbrett waren verschmutzt. Verunreinigt waren zudem der Spender für Einmalhandtücher, die Wände (teilweise im Bodenbereich), die Fritteusen (insgesamt zwei) und die Dunstabzugsanlage. Mehrere Kühleinrichtungen waren innen, am Verdampfer, an den Türscharnieren und an den Dichtungen stark verunreinigt, stellenweise schimmelähnlich. Es waren auch weitere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, verunreinigt, wie z. B. Kräuterschalen und "gereinigte" Deckel des Standmixers. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verschmutzt; zudem war der Fußboden mit Teppich ausgelegt und somit nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren. Der Anstrich der Dachinnenseite löste sich stellenweise ab. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar; während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Lager 1 UG: Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Der Deckel der Tiefkühltruhe war schimmelähnlich verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Bajwa Asiatic Foods

Odenwaldstr. 7

64521 Groß-Gerau

Im Betrieb wurden Kennzeichnungs- sowie nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.