Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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260 Einträge

Ergebnisse 161 bis 170 auf Seite 17

Kamps GmbH, Filiale Dreieich-Sprendlingen

Robert-Bosch-Straße 15

63303 Dreieich

In sämtlichen Betriebsbereichen wurden stellenweise Schadnagerkot und zahlreiche hygienische Mängel vorgefunden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der unzureichenden Reinigung, Desinfektion und Präventionsmaßnahmen im Bereich der Schädlingsbekämpfung, festgestellt am Folgetag, wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von offenen Lebensmitteln im Betrieb mit sofortiger Wirkung sodann (12.3.2026) vorübergehend untersagt.

Kule Import GmbH

im Frischezentrum Frankfurt am Main, Josef-Eicher-Straße 10

60437 Frankfurt am Main

Produktbeschreibung: "Erbaa Salamura Erbaa Bag Yapragi – Weinblätter (eingelegt in Salzlake)"

Stoff/Parameter: Pflanzenschutzmittel Azoxystrobin, Fluopyram, Indoxacarb, Metalaxyl, Lambda-Cyhalothrin, Pyraclostrobin, Trifloxystrobin und Tebuconazol und Pflanzenschutzmittelwirkstoff Indoxacarb

Höchstmengenüberschreitung: Höchstmengenüberschreitung bei den Pflanzenschutzmittel Azoxystrobin, Fluopyram, Indoxacarb, Metalaxyl, Lambda-Cyhalothrin, Pyraclostrobin, Trifloxystrobin und Tebuconazol

Nicht zugelassener Stoff: Verwendung des nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Indoxacarb

Feststellungstag: 13.01.2026

Rechtsgrundlagen:
Höchstmengenüberschreitung bei den Pflanzenschutzmittel Azoxystrobin, Fluopyram, Indoxacarb, Metalaxyl, Lambda-Cyhalothrin, Pyraclostrobin, Trifloxystrobin und Tebuconazol:
Art. 18 Abs. 1 VO (EG) Nr. 396/2005

Verwendung des nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Indoxacarb:
Art. 4 und Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 (Liste der genehmigten Wirkstoffe)

Hinnerbäcker Weber

Alt Bischofsheim 11

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren offen gelagerte Zutaten und Rohstoffe wie zum Beispiel Mehl und Puderzucker nicht vor Kontamination geschützt. Des Weiteren waren etwaige Ausrüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt, u.a. eine Brötchenpresse, verunreinigt.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 20.03.2026 waren die Mängel behoben.

Meena Bazar

Langstr. 46- 48

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Zudem wurde weiterhin eine Vielzahl vorverpackter Lebensmittel sowie Obst und Gemüse ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung in den Verkehr gebracht. Im Betrieb wurde gegen mehrere bestandskräftigen Untersagungen verstoßen. Insbesondere wurden erneut Innereien in der Fleischtheke bei zu hohen Temperaturen in den Verkehr gebracht. Zudem war ein Schneidebrett erheblich abgenutzt, es wurde keine gute Handhygiene im Umgang mit offenen Lebensmitteln gewährleistet und Mehlsäcke aus Papier lagerten unter freiem Himmel sowie in einem ungeeigneten Raum, sodass diese bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt wurden.

Wiener Feinbäcker Heberer, Einzelunternehmer Torsten Kautz

Römerstr. 19

63486 Bruchköbel

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren Lebensmittel wie Speck, Mehl und Käse nicht vor Kontamination geschützt. Des Weiteren wurden mehrere Ausrüstungsgegenstände nicht ordnungsgemäß gereinigt. Dazu war der Reinigungszustand von Spülmaschine, der Waschmaschine, sowie unzureichend.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 12.04.2026 waren die Mängel behoben.

'Cono Cimino 45'

Schloßstraße 82

60486 Frankfurt am Main

Pizzabereich: Verunreinigt waren der Innenraum des Pizzakühltisches, die Halterung der Pizzazutatenkühlung mit alten Lebensmittelresten sowie die Anschlagflächen der Kühlschubladen schimmelartig.

Küche: Verunreinigt waren die Aufschnittmaschine mit alten Lebensmittelrückständen sowie auch stark verunreinigt hinter der Messerabdeckung, die Fettfilter der Dunstabzugsanlage mit Fettrückständen, der Innenboden des Kühltisches unter den Kühlschubladen sehr stark mit alten Lebensmittelresten sowie der Tischdosenöffner stark mit alten, angetrockneten Lebensmittelresten. Zudem war der Tiefkühlschrank stark vereist.

Vorbereitungsraum 1: Verunreinigt waren das Teigknetergehäuse im Bereich zwischen Kopf und Kessel sowie die Küchenmaschine mit alten, angetrockneten Lebensmittelresten.

Spülbereich: Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verkalkt.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 26.03.2026 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben.

'Pattaya Restaurant'

Sömmerringstraße 4

60322 Frankfurt am Main

Theke: Verunreinigt waren der Innenraum der Eiswürfelmaschine, insbesondere im Bereich der Kanten, sowie der Filter der Eiswürfelmaschine.

Küche: Verunreinigt waren der Bereich um das Fenster, der Kühltisch, die Dunstabzugsanlage, das Mikrowellengerät, der Tritthocker, mehrere Reinigungsgeräte erheblich, die Ablage unter der Kochgruppe stark verschmutzt und verschleimt, der Innenraum der Haubenspülmaschine mit einem rötlichen Belag sowie die Silikonfuge der Spüle schimmelähnlich. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, sodass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer, und am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender).

Lager: Verunreinigt waren der Tiefkühlschrank sowie die Gitterroste des Kühlschrankes; zudem war der Tiefkühlschrank stark vereist. Weiterhin wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Kühlraum / Vorraum Kühlraum: Verunreinigt waren das Regal sowie der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen.

Personaltoilette: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Getränkelager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Netto Marken-Discount Stiftung & Co.KG, Netto Marken-Discount Filiale 4336

Martin-Luther-King-Str. 2

63452 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel festgestellt. Besonders waren die Bake-Off-Regale in einem unhygienischen Zustand.
Mittlerweile sind die genannten Mängel vollständig behoben.

STATEment Beef

Frankfurter Str. 36

35392 Gießen

In der Küche bzw. Spülküche sowie im Verkaufsbereich der Betriebsstätte wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.
In der Küche waren der Innenraum der Tiefkühltruhe und das Ventilatorschutzgitter des Kühlschranks stark altverschmutzt. In den vorgenannten Kühleinrichtungen wurden offene und leicht verderbliche Lebensmittel wie u. a rohes Hackfleisch, Salat, Pommes, Zwiebeln und vorbereitete Soßen gelagert. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die Hackfleischpatties in den Kühlschubladen wurde deutlich überschritten.
Die Decken, Deckenlüfter und Filter des Lüftungssystems in der Küche waren verstaubt und mit Fett behaftet. Es bestand die Gefahr des Herabtropfens von Fett auf Arbeitsflächen und Lebensmittel.
Das Mikrowellengerät in der Küche war verunreinigt, der Mikrowellenteller stark beschädigt und altverschmutzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde Brot unmittelbar auf dem Mikrowellenteller erhitzt. Es wurden Peperoni und Käsesoße unsachgemäß in verunreinigten Behältnissen gelagert, so dass diese nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Im Küchenbereich lagen unsaubere Schwämme in dreckigem Wasser.
Die Innenräume der Geschirrspülmaschinen in der Küche und Spülküche waren verunreinigt. Eine effektive Reinigung von Geschirr und Bedarfsgegenständen war nicht gewährleistet.
Im Verkaufsbereich war eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde.
Angeordnete Maßnahmen: Es wurde die sofortige Beseitigung der hygienischen Mängel angeordnet. Es fand eine unschädliche Beseitigung von unhygienisch gelagerten Lebensmitteln statt.
Bemerkung: Bei einer Nachkontrolle am 12.03.2026 waren die hygienischen Mängel teilweise behoben und bei einer Nachkontrolle am 17.03.2026 komplett behoben.

Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1c i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

Süd-Eis GmbH & Co. KG

Bleichenbacher Str. 2

63683 Ortenberg

Im gesamten Betrieb wurden nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel festgestellt. Die hergestellten/ behandelten Lebensmittel (Speiseeis) waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.