Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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279 Einträge

Ergebnisse 161 bis 170 auf Seite 17

True Tasty

Ludwigstraße 6

60327 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

‘Thong Thai‘ der Thong Thai GmbH und Co. KG

Meisengasse 12

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Betriebsräume waren durch den Schädlingsbefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Die Unterschränke waren vermehrt mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Küche: Es wurden Lebensmittelbehälter (Plastiksäcke mit Karotten) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von +2 °C für gekochte Garnelen und gekochte Krebs- bzw. Weichtiererzeugnisse wurde außerdem überschritten und eine Aufbewahrung dieser Lebensmittel unter schmelzendem Eis erfolgte nicht. Auch die maximal zulässige Höchsttemperatur für das Hähnchenfleisch (max. +4°C) wurde überschritten.

Trockenlager: Mehrere Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände waren verunreinigt (u.a. mit Mäusespuren). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (vermehrt mit Mäusekot). Es wurde zudem ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.

Spülküche: Das Untergestell des Arbeitstisches war u. a. mit Mäusekot verunreinigt. Die Spülarme in der Geschirrspülmaschine waren mit einem schmierigen rötlichen Belag verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 01.07.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Du Liban

Weserstraße 17

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Alnatura

Kapellenstraße 50

65830 Kriftel

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und teilweise schimmelähnlich verunreinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten, indem die Desinfektionsmaßnahmen für Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen nicht im erforderlichen Maße durchgeführt wurden.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Anjappar Chettinad Restaurant

Kaiserstraße 41

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Bäckerei Bubenheim

Hauptstr. 39

35288 Wohratal-Halsdorf

Schwerwiegende hygienische Mängel in den Betriebsräumen, an Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften wurden festgestellt und durch die Untersuchung im Untersuchungslabor ebenso eingestuft. Außerdem wurden ebenfalls schwerwiegende bauliche Mängel festgestellt. Eine nachteilige Beeinflussung der in den Räumen hergestellten Lebensmittel konnte nicht ausgeschlossen werden.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bäckerei Schießer GmbH

Robert-Bosch-Str. 14

65719 Hofheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

U. a. war das Silolager so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde außerdem ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Im Mehlsilo wurde ebenfalls en Befall von Fluginsekten festgestellt.
Die in der Betriebsstätte hergesellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.

Im Kühlraum waren die Decke und die Wände schimmelartig verunreinigt.


2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

U. a. waren mehrere Brotbackkästen und die Brötchenpresse verunreinigt. Die Brötchenbackanlage war in mehreren Bereichen altverschmutzt.
Mehrere Gärgurtträger waren schimmelähnlich verunreinigt.
Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.
Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 24.02.2024

Cafe Kosmol

Bischofsplatz 3-5

65549 Limburg

Im Zugangsbereich zum hinteren Teil des Gastraumes standen auf der rechten Seite am offenen Fenster mehrere Körbe mit Pralinen und Mutzengebäck offen ohne Schutz vor nachteiliger Beeinflussung.
Auf der linken Seite neben dem Treppenaufgang standen auf mehreren Tischen offen und ungeschützt Bleche mit u. a. Nugatringen und Mandelbrot.
Auf der Theke standen im Kopfbereich offen und ungeschützt auf zwei Blechen Croissants, Brötchen und Laugenbrezel.

Die Mängel wurden am Tag der Kontrolle behoben.

Rote Mühle

Rote Mühle 1

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instand gehalten waren.

2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Yozora - 17

Rheinstraße 17

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Spülbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit dunklen Ablagerungen stark verunreinigt. Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im Fußbodenbereich unter der Spülmaschine wurde großflächig Mäusekot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war von außen stellenweise mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter Bodenwischer verwendet. Der Deckenanstrich im Bereich der Abzugsanlage löste sich stellenweise ab. Mehreren Steckdosen fehlten die Abdeckungen, sodass die Elektroinstallationen sichtbar waren und eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Die Fenster und die Außentür waren nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. In der gesamten Küche wurden in den Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen großflächig Mäusekotreste festgestellt. Es wurde außerdem ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel (tiefgefrorene Garnelen) in Verpackungen aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Dadurch waren die Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung durch Frostbrand ausgesetzt. In der Decke befanden sich mehrere nicht verschlossene Löcher. Dem Eindringen von Schädlingen wurde so nicht ausreichend vorgebeugt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar.

Theke/Tresen: Eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen sowie Desinfektion war erforderlich. Die Innenböden des Kühltisches waren unter den Kühlschubladen stellenweise mit dunklen schmierigen Rückständen verunreinigt. Die Dichtungen des Kühltisch waren im Bereich der Schubladenöffnungen schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Thekenbereich wurden auf den Ablageflächen des Wandregals mehrere lebende Schaben festgestellt.

Tiefkühlung/Kühlung: Das Kondenswasser des Kühlaggregates wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt.

Lager: Im Kühlhaus wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Thunfisch Lion) mit abgelaufenen Verbrauchsdatum (24.06.2024) vorrätig gehalten.