Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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256 Einträge

Ergebnisse 121 bis 130 auf Seite 13

'Supermarkt Tiba'

Adalbertstraße 21

60486 Frankfurt am Main

Verkaufsraum: Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Und der Raum war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Es wurden wiederholt im Verkaufsraum leicht verderbliche Lebensmittel (u. a. Halva, Oliven) zur losen Abgabe bereitgehalten.

Vorbereitungsraum/Fleisch-Geflügel: Die Armatur des Spülbeckens war verunreinigt. Der Spritzschutz am Handwaschbecken war ebenfalls verunreinigt, ebenso wie das Handwaschbecken selbst. Auch die Einrichtung war nicht sauber, insbesondere der Unterschrank des Handwaschbeckens wies Verunreinigungen auf. Der Kühltisch war ebenfalls verunreinigt. Auf dem Schneidebrett wurden zudem Pakete gelagert. Am Kühltisch wurde Fleisch (Rindfleisch) so aufbewahrt, dass es direkt im eigenen Fleischsaft lag. Darüber hinaus befand sich auf dem Kühltisch Rindfleisch in einem Beutel, der nicht verschlossen war.

Theke/Verkauf Fleisch-Geflügel: Es wurde frische Leber so aufbewahrt, dass sie direkt im Fleischsaft lag.

Außenbereich: Es wurden aufgeschnittene Melonen nicht nur kurzfristig ungekühlt zum Verkauf angeboten. Zudem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (u. a. Kartoffeln; Zitronen; Zwiebeln und Pfirsiche).

Lagerraum 1/Außenbereich: Der Kühlschrank war verunreinigt. Außerdem waren die Retouren nicht gekennzeichnet und somit nicht als solche zu erkennen.

Personaltoilette und Umkleideraum/Keller: Die Ordnung und Struktur des Umkleideraumes war mangelhaft. Die Treppe war verunreinigt. Im Umkleideraum war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Zudem war das Stromkabel verunreinigt. Auch der Fußbodenabfluss im Umkleideraum war verschmutzt. In der Personaltoilette war das Toilettenbecken verunreinigt, ebenso das Handwaschbecken. Im Umkleideraum wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, wodurch eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte. Außerdem war der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken in der Personaltoilette leer.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 11.07.2025 waren die hygienischen Mängel teilweise behoben.

SUBWAY

Ruhrstraße 4

35066 Frankenberg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Liebesbrot GmbH

Mendelssohnstraße 60

60325 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Smashy Wiesbaden

Berliner Straße 268

65205 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Für das Handwaschbecken fehlte die gesamte Wasserzufuhr. Die Warmwasserleitung war nicht angeschlossen. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Grill war verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Saladette war von außen verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war verunreinigt. Der Standventilator war verunreinigt. Der Fußboden war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Mehrere Steckdosen waren verunreinigt. Mehrere Lichtschalter waren verunreinigt. Das Aggregat des Kühltisches war erheblich verunreinigt. Die Arbeitsfläche unter dem Grill war verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigtes und muffig riechendes Textiltuch verwendet. Das Abluftrohr der Dunstabzugsanlage war durch Altfett verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Das Insektengitter des Fensters war beschädigt. Die Außentür war noch immer nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Das Schneidebrett war verunreinigt. Das Schneidebrett an der Saladette war verunreinigt. Die Fritteuse war verunreinigt. Der Korb für Pommes und Fleischwaren war seit dem Vortag im Fett. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Das Handwaschbecken war wiederholt mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Pommes, Geflügelfleisch) unabgedeckt gelagert. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war.

Spülbereich: Der Spülbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war defekt.

Gesamtbetrieb: Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in den Verkehr gebracht (Salat).

Waldrestaurant Fischzucht

Fischzuchtweg 1

65195 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Betriebsstätte allgemein: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Schlachtraum für Fische: Die Fensterbank war verunreinigt. Die Decke war verunreinigt, insbesondere mit Spinnweben. Es war ein mit Zigaretten und Asche gefüllter Aschenbecher bzw. ein als Aschenbecher benutztes Gefäß abgestellt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Silikonfuge, im Übergang Wandfliesen zu Fußboden, war vermehrt schwarzschimmelähnlich verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter und muffig riechender Edelstahltopfreiniger sowie Schwamm verwendet. Die Utensilien lagerten in rostfarbenem Wasser in einem Kunststoffeimer. Bereich Hackblock: rings um den Hackblock hafteten Fleischreste vom Fleischklopfen an Wand und Türflächen sowie am angrenzenden Regalbereich. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes (Nr. 5) war verunreinigt. Offener Eckbereich Anlieferung: Das Fenster schloss nicht vollständig bündig mit dem Fensterrahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Die Außentüren waren nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Arbeitstisch Fischverarbeitung: Das Messer zum Ausnehmen der Fische war verunreinigt. Es waren mehrere Räucherhaken verunreinigt bereitgehalten. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt. Die Anschlagmaschine war angerostetet. Die Hackblockfläche wies einen Riss auf. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.

Küche: Der Kühlschrank war angerostet. Die Türdichtung der Saladette war verunreinigt. Saladette: Das unten verbaute Kühlaggregat war stark verunreinigt, so dass aus diesem Bereich ein unangenehmer Geruch aus dem Gitter strömte. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war verunreinigt und tropfte punktuell auf den Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Dunstabzugsanlage war innen verunreinigt. Bereich Dunstabzug: Die Decke war bräunlich und ölartig verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Die Abdeckung der Starkstromsteckdose war beschädigt. Die Schutzabdeckung der Deckenbeleuchtung war verunreinigt (ölartig mit anhaftenden toten Fluginsekten). Der Innenraum des Tellerwärmers war verunreinigt. Das Handrührgerät war an den Handkontaktflächen verunreinigt. Der Deckenanstrich löste sich punktuell oberhalb vom Handwaschbecken und Herd stellenweise ab. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Der Speiseeisportionierer war stellenweise dunkel schimmelähnlich verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war an diversen Stellen verunreinigt. Vermehrt wurden dunkel verkrustete Bratpfannen, ineinander gestellt am Herdbereich, bereitgehalten. Die Körbe der Fritteuse waren mit Frittierresten verunreinigt. Das Schwammtuch unter dem Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Die Innenbeschichtung einer Bratpfanne war beschädigt.

Spülbereich: Der Gläserspülkorb war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Reinigungsvorrichtung der Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Die gelagerten Fleischwolfeinsätze waren angerostet und mit angetrockneten Lebensmittelresten verstopft.

Theke/Tresen: Die Griffe vom Getränkekühltresen waren an den Handkontaktflächen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Tiefkühlraum: Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (u. a. Frikadellen, fertig zubereitete Lebensmittel) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Auf teils tiefgefrorenen Lebensmitteln (Hühnerbrust) war Frostbrand zu erkennen. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Kaiserschmarrn) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Kleines Lager (Thekenbereich): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Kotspuren auf einem Weinregal).

Personaltoilette: Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Für das Handwaschbecken wurde ein Textiltuch anstelle von Einmalhandtüchern verwendet. Eine hygienische Händetrocknung war daher nicht möglich. Für das Handwaschbecken wurde ein Textiltuch anstelle von Einmalhandtüchern verwendet. Eine hygienische Händetrocknung war daher nicht möglich.

'Stattcafé' der Café in der Grempstraße 21 GmbH

Grempstraße 21

60487 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Im Thekenbereich waren sämtliche Einrichtungen und Ausrüstungen teilweise sehr stark verunreinigt. Dazu zählten unter anderem Getränkekühlungen, Unterbauschränke, Arbeitsflächen, Arbeitstische, das Lamellengitter der Getränkekühlung sowie ein Karton mit Zuckersticks. Der Fußboden wies insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen deutliche Verunreinigungen auf. Auch das Schneidebrett sowie eine Steckdose waren stark verunreinigt. Aufgrund des schlechten hygienischen Zustands wurde eine sofortige Grundreinigung des gesamten Thekenbereichs angeordnet.

Küche / Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte verarbeiteten und gelagerten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Auf dem Fußboden lag ein Behälter mit offenem Mäusegift. Für das Handwaschbecken wurde anstelle von Einmalhandtüchern ein verunreinigtes Textiltuch verwendet, wodurch eine hygienische Händetrocknung nicht möglich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt. Auch die Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Stromkabel waren verschmutzt. Mehrere Einrichtungen – wie z. B. Kühlschublade, Deckenventilator, Lüftungsgitter am Kühltisch und die Unterseite eines Arbeitstischs – wiesen ebenfalls Verunreinigungen auf. Darüber hinaus waren zahlreiche Ausrüstungen stark verschmutzt oder altverschmutzt, darunter der Deckel der in Betrieb befindlichen Sahnemaschine, Bratpfannen, Backformen, die Kondenswasserschale eines Kühlschranks (mit Schimmelbildung), Behälter für Küchenkleinteile, ein Gasherd mit verunreinigtem Topfgitter sowie ein Kochtopf. Der Fußbodenabfluss wies ebenfalls Verschmutzungen auf. Die Insektengitter an den geöffneten Fenstern waren stark verunreinigt. Des Weiteren wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde (Herstellerangabe je + 7 °C). – beispielsweise Schlagsahne im Sahneautomaten mit + 11,1 °C, Radieschensprossen mit + 26,8 °C sowie Salatmarinade mit + 24,4 °C. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Unverpackte Lebensmittel wie Eiswürfel und Obstsalat wurden unabgedeckt gelagert; der Kühlschrank war im Bereich der Türdichtung und der Abtropfschale schimmelartig verunreinigt, sodass eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen wiesen ebenfalls schimmelähnliche Verunreinigungen auf. In einem Kaffeebehälter für Eiskaffee wurde eine tote Motte gefunden, zudem war der Behälter von innen verschmutzt.

Kühlraum / Untergeschoss: Der Fußboden war sowohl im Vorraum als auch im Kühlbereich insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen und Lebensmittelbehälter waren außen mit schimmelähnlich verunreinigten Etiketten behaftet. Der Verdampfer war sowohl innen als auch am Gitter stark verschmutzt. Auch die Regale und die Wandfliesenfugen zeigten schimmelähnliche Verunreinigungen.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 08.07.2025 zum größten Teil behoben.

Curry N Tikka

Mozartstr. 19

63526 Erlensee

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere befanden sich mehrere Unterbaukühlungen in einem unhygienischen Zustand, in denen vorrätig gehaltene, offen gelagerte Rohstoffe und Zutaten nicht vor Kontamination geschützt wurden. Mehrere Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt. In mehreren Betriebsbereichen war der Reinigungszustand unzureichend.

In der Nachkontrolle am 18.07.2025 waren die Mängel vollständig behoben.

PronFresh GmbH

Erich-Ollenhauer-Straße 6

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Kühlraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Regalböden, der Fußboden und die Verdampferanlage waren altverschmutzt.

Lagerbereich: Der Personalraum war so stark, zum Teil mit alten und verdorbenen Lebensmittelresten und Fettanhaftungen verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Ein deutlicher Fluginsektenbefall war sichtbar. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. In Randbereichen und auf Paletten war an mehreren Stellen Reis ausgetreten. Auf dem Boden umgefallene Lebensmittel wurden nicht verräumt (Kohl). Mäusekot wurde nicht entfernt. Der Boden wurde in Rand und Eckbereichen nicht gereinigt. Staub, Dreck und Lebensmittelreste sammelten sich (auch Zigarettenstummel) an. Der Lebensmittelabfall (verdorbenes Basilikum und schimmelige Gurken) wurden nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Das Personal rauchte in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Das Essen und Trinken wurde in Kühlanlagen, in denen zum Teil auch Lebensmittel gelagert werden, die zum Rohverzehr geeignet sind, geduldet. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt (insbesondere im Bereich des nicht entfernten, verdorbenen Basilikum und in der Personalküche, die direkt zum Lager angrenzt). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt. Die Pizzakartons und andere Verpackungen wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Hühnerbrüste wurden zur Vorbereitung auf die Auslieferung auf eine Palette im Lagerbereich bei 26 °C Umgebungstemperatur gelagert. Es konnte eine Oberflächentemperatur von 15,1 °C gemessen werden. Eine deutliche Kondenswasserbildung war ersichtlich.

Entsorgung/Außenbereich: Der gesamte Außenbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war.

Restaurant Milano

Brunnenallee 30 a

34537 Bad Wildungen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

'Adriatiku'

Mainzer Landstraße 172-174

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Vereinzelte Kassettendecken waren verunreinigt und der Fußboden sowie die Türschwellen waren stellenweise mit dunklen Anhaftungen behaftet sowie stark altverschmutzt. An sämtlichen Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen, wie z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern. Eine hygienische Händereinigung war somit nicht möglich. Die Mitarbeitenden trugen keine geeignete und hygienische Schutzkleidung in den Hygienebereichen. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Es wurde zudem ein Mäusebefall in der Fleischküche festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Außerdem wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Auch hierdurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Lebensmittel wurden einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, die Warenpflege der Lebensmittel war mangelhaft und es war keine Warentrennung erkennbar, insbesondere in den Kühleinrichtungen. Es wurde z. B. Frischfleisch mit Gemüse zusammen gelagert, weiße Schokolade für die Konditorei wurde in der Fleischküche gelagert, Brötchen wurden in der Metzgerei zusammen mit einem verunreinigten Textiltuch gelagert und Schlagsahne und Rohei wurden zusammen gelagert. Sämtliche Lebensmittel waren nicht geschlossen (offene Säcke), abgedeckt bzw. umhüllt und wurden offen gelagert. Darüber hinaus wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Fleischküche: Mehrere Gegenstände, Maschinen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt, darunter ein Gemüseschneider, der altverschmutzt und schimmelartig verunreinigt war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, erkennbar an Mäusekot und Fraßspuren auf dem Fußboden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Kisten mit Gemüse wurden auf dem Fußboden gelagert, wobei in diesen ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt wurde. Auch hier waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Unverpackte Lebensmittel wurden unmittelbar auf Verpackungen gelagert, beispielsweise war in einer Tüte verpacktes Fleisch auf frischem Hühnerfleisch abgelegt. Eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen konnte nicht ausgeschlossen werden. Lebensmittel, wie ein Eimer mit Frischfleisch, wurden offen gelagert, wobei Kondenswasser aus der Kühleinrichtung auf das nicht abgedeckte Frischfleisch tropfte. Im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, befand sich eine Messerschleifmaschine. Beim Umgang mit Lebensmitteln kamen Materialien wie Frischhaltefolie und Folienbeutel zum Einsatz, die für den Kontakt mit tiefgefrorenen Lebensmitteln nicht geeignet sind. Gefrorene Lebensmittel, darunter Hackfleisch und Geflügelfleisch, wurden so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Der Raum war nicht so gestaltet oder konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen sowie während der Arbeitsgänge vermieden wurden. Beispielsweise wurde ein betriebsfremder Einkaufswagen zur Lagerung von Konditoreiprodukten verwendet. Der Fleischwolf stand ohne aktive Eigenkühlung ausgeschaltet in einem ungekühlten Bereich; die Temperatur des Hackfleisches betrug +27,6 °C, die Temperaturanzeige des Fleischwolfes zeigte +31,0 °C an. Es wurde Geflügelfleisch gelagert, dessen Innentemperatur die Grenze von +4 °C überschritten hatte und +7,9 °C betrug.

Produktion Bäckerei: Mehrere Einrichtungsgegenstände sowie die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Der Teigabstecher wies Altverschmutzungen auf, und der Etagenbackofen war an der Entlüftung sowie den Filtern verunreinigt und verbrannt. Im Bereich zwischen Kopf und Kessel war das Teigknetergehäuse stark verschmutzt, und das Schutzgitter war stark verfettet. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind, beispielsweise eine Sprühflasche aus dem Baumarkt zum Besprühen der Backwaren. Beide Gärräume befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, wodurch Lebensmittel nicht vor Kontamination geschützt wurden. Im linken Gärraum waren die Wände und der Fußboden stark mit roten Verunreinigungen des Hefepilzes Rhodotorula rubra behaftet. Die Brotschieber wurden unter unhygienischen Bedingungen auf dem Fußboden gelagert, was eine Kontamination der damit in Berührung gekommenen Lebensmittel nicht ausschließen ließ. Zudem waren die Brotschieber stark verschmutzt und beschädigt. Darüber hinaus wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei nicht angemessener Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde, zum Beispiel eine vorbereitete Pizza mit Thunfisch, gemessen mit +25,9 °C.

Konditorei: Der Hordenwagen war verunreinigt, und die Anschlagmaschine wies im Bereich des Rührkopfes Altverschmutzungen auf. Zudem wurden private sowie betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Darüber hinaus wurde bei der Lagerung leicht verderblicher Lebensmittel die Herstellertemperatur beziehungsweise die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten, wie etwa bei gefüllten Windbeuteln mit einer gemessenen Temperatur von +13,8 °C.

Showküche: Die Türdichtung des Kühltisches und mehrere Einrichtungsgegenstände und die Füße der Einrichtungen waren verunreinigt. Verunreinigt waren unter anderem auch die Zwischenräume der Kochgruppe, das Abluftrohr von außen und die Dunstabzugsanlage. Das Frittierfett des Fettbackgerätes war verbraucht, was sich durch merkliche Rauchentwicklung und unangenehmen Geruch zeigte, und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Die Temperatureinstellung war auf + 190 °C eingestellt und die Temperaturmessung des Frittierfetts in der Fritteuse betrug + 195,5 °C. Zudem wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens + 60 °C aufwiesen (u. a. Cevapcici + 36,8 °C, Bohnengericht + 50,9 °C). Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten (u. a. Thunfisch in der Konserve + 15,5 °C, Hackfleisch gewürzt in der Kühltheke + 10,6 °C und Fetakäse in der Kühltheke + 17,6 °C). Die Temperaturanzeige der Fleischkühltheke betrug + 11 °C. Zudem wurde der Thunfisch in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet war.

Theke / Tresen: Die Unterschränke waren verunreinigt und es wurden unverpackte Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die mangels einer geeigneten Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung) nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch Kunden geschützt waren.

Gastraum: Die Glastüren der SB-Kühlregale waren mit Kleberesten verunreinigt.

Spülküche: Der Innenraum und die Sprüharme der Haubenspülmaschine waren mit einem rötlichen und schmierigen Belag verunreinigt. Zudem waren die Düsen der Sprüharme verunreinigt. Der Raum war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während der Arbeitsgänge vermieden wurden. Im unreinen Bereich (Schmutzgeschirr) stand ein Abräumwagen mit gespültem Geschirr. Zudem wurde das Leergut (am Geschirrwagen) in einen offenen Müllsack abgeworfen.

Personaltoilette Damen: Am Handwaschbecken fehlte ein Spender für die Einmalpapierhandtücher.

Personaltoilette Herren: Der Fußboden war verunreinigt.

Entsorgung: Ein separater Entsorgungsbereich fehlte, die Abfälle standen im Anlieferungsbereich, und die Abfallcontainer waren nicht geschlossen.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Am 04.07.2025 erfolgte eine zweite Nachkontrolle, bei der die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben waren.