Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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329 Einträge

Ergebnisse 11 bis 20 auf Seite 2

Patisserie de l‘Arabie der Qaterjy GbR

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Zarathustra Restaurant

Jahnstraße 1

60318 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und –gegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

New Asialand

Taunusstraße 49

60329 Frankfurt am Main

Filiale: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Fußboden, die Tiefkühltruhe, sämtliche Regale, der Arbeitstisch und der Getränkekühlschrank waren verunreinigt.

Lager Treppenbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Oberfläche des Tiefkühlschrankes war verunreinigt, der Innenraum des Tiefkühlschrankes und das Regal waren verunreinigt.

Kühlraum Gemüse: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Regal war angerostet und verunreinigt.

Lager Depot sowie Lager I, II und III im Keller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 12.02.2024 fast vollständig beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Yalcinkaya Gewürzhandel GmbH

Lilienthalstr. 23

64625 Bensheim

Durch ein Gutachten vom Hessischen Landeslabor, Kassel vom 15.12.2023 ergab eine Beprobung von dem Produkt „Zwiebel Granulat“ einen hohen Glutengehalt. Das Gluten stammt aus Weichweizen. Ausgehend von einem mittleren Glutengehalt in Weizenmehl von 9 g / 100 g errechnet sich für das
Produkt ein Weizenmehlanteil von ca. 3 %.
Bei dem vorliegenden Zwiebel Granulat handelt es sich nach den Leitsätzen um getrocknete granulierte Zwiebel ohne Zusätze. Bei dem vorliegenden Produkt
handelt es sich nicht um reine Zwiebel ohne Zusätze.
Da neben der Zwiebel mindestens eine weitere Zutat enthalten ist muss dieses im Verzeichnis der Zutaten angegeben werden. Diese fehlt auf dem vorliegenden
Produkt.
Des Weiteren sind glutenhaltige Zutaten, da sie allergische Reaktionen oder andere Unverträglichkeiten auslösen können kennzeichnungspflichtig. Damit liegt für den Endverbraucher eine Gesundheitsgefährdung vor.

Yanoli SAS

Neuhofstraße 9

64625 Bensheim

Nach den Gutachten vom 21.11.23 und 01.02.24 des Hessischen Landeslabors Wiesbaden in der Betriebsstätte „Yanoli SAS“, Lindbergstraße 6 in 64625
Bensheim wurde am 21.11.23 eine Verdachtsprobe entnommen;
1 x 0,75l. Yanoli SAS alpha essence (Probennummer:1402017523) Charge/ Mindesthaltbarkeitsdatum; 08/24, sowie die am 13.12.23 in der Betriebsstätte: Yanoli SAS, Neuhofstraße 9, 64625 Bensheim entnommene Nachprobe : 1 x 0,75l. Yanoli SAS alpha essence (Probennummer: 1402018323) Charge/ Mindesthaltbarkeitsdatum; 08/24.
Laut den Gutachten vom 01.02.2024 (eingegangen per E- Mail sowie per Post am 06.02.24) und vom 21.11.23 wurde festgestellt, dass in beiden Proben
der festgelegte Grenzwert für Chlorat überschritten wurde. Das Produkt darf nicht in den Verkehr gebracht werden, da die Grenzwerte für chemische Stoffe nicht eingehalten werden. Das gewerbsmäßige Inverkehrbringen des Produktes alpha esssence wurde angeordnet.

Lokma Grill

Moritzstraße 12

65185 Wiesbaden

Kühlraum: Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Verdampfer war im Inneren verunreinigt. Der Fußboden war mit Pappe/Karton ausgelegt. Eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel (z.B. unverpacktes rohes Geflügelfleisch, angeschnittene Auberginen) unabgedeckt gelagert.

Tief-/Kühlung: Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Der Kühltischinnenraum war verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war verunreinigt.

Lagerbereich: Die Decke im Lager für Zwiebeln etc., vor dem Kühlraum, war großflächig schimmelähnlich verunreinigt.


Theke/Tresen/Vorbereitung & Grill: Der Kühltischinnenraum war verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt.


Küche: Die Decke war großflächig schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühltischinnenraum war verunreinigt. Darin wurden Hackfleisch-Pattys, panierte Schnitzel und Falafel gelagert. Das Ventilatorschutzgitter der Kühltheke war verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.

'immergrün' der MT Franchise GmbH

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

60327 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt. Die Einsätze der Gemüseschneidemaschine waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Dadurch wurde die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Vorbereitung: Die Einlegeböden des Kühlschrankes waren angerostet. Es wurden Lebensmittel unmittelbar im Bereich der Spülmaschine behandelt, während der Spülvorgänge. Die Lebensmittel wurden dadurch einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Reinigungsvorrichtung für den Eisportionierer war verunreinigt. Die Thekeneinrichtung hinter der Tiefkühltruhe (Speiseeis) war mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Im Bereich des Becherhalters war eine bauliche Vertiefung, in dieser lagen mehrere tote Schaben. Die Saftpresse war verunreinigt. Es wurden verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Kühltheke gelagerten Lebensmitten wurde teilweise überschritten. Es wurden unverpackte leicht verderbliche Lebensmittel unmittelbar auf Verpackungen gelagert. Der Unterschrank war mit toten Schaben verunreinigt. Die Unterschränke der Kühlvitrinen (Getränkelagerung) waren mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war verunreinigt. Es wurden Schneidebretter aus offenporigem und rissigem Holz für die Behandlung von Lebensmitteln benutzt. Der Kaffeevollautomat war verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Eisschaufel wurde im Eis gelagert, eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises war nicht auszuschließen. Ein Unterschrank war mit toten Schaben verunreinigt. Ein Kühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen wurde kurzzeitig untersagt. Es wurde eine Grundreinigung der gesamten Betriebsstätte angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 02.02.2024 waren die hygienischen Mängel beseitigt.

Bäckerei Burger

Ringstr. Süd 29

63477 Maintal-Hochstadt

Im Betrieb wurden wiederholt und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurde in mehreren Betriebsbereichen Schadnagerkot vorgefunden, Bäckerkisten und mehrere Gegenstände und Flächen mit direktem Lebensmittelkontakt waren verunreinigt und es fehlten wiederholt hygienische Mittel zum Reinigen und Trocknen der Hände in der Backstube.

Die Mängel wurden behoben.

Jaffna Basar

Kaiserstraße 49

60329 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Filialbereich unten: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt.

Filialbereich oben: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Sämtliche Regale waren verunreinigt. Die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt.

Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Wände waren in einem Gemüsekühlraum waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es waren Regale und der Verdampfer im Gemüsekühlraum verunreinigt. Tiefkühlhaus: Der Tiefkühler war stark vereist. Personaltoilette: Zum Kontrollzeitpunkt fehlte ein Mittel zum hygienischen Händewaschen und Händetrocknen. Es wurde eine sofortige Grundreinigung sämtlicher Betriebsräume sowie Betriebsgegenstände angeordnet. Das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen wurde kurzzeitig untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 26.01.2024 waren die hygienischen Mängel vollständig beseitigt.

Loft Kitchen Bar

Lissaboner Straße 2

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Theken und Küchenbereich wurden Verunreinigungen von Schadnagern festgestellt. Die Betriebsräume waren stark verunreinigt, so dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke/Büfett Frühstück: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. In den Einrichtungen lag Mäusekot und die Versorgungsleitungen waren durch Urin- und Laufspuren von Schadnagern verunreinigt. Es wurden verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter +60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten (Rührei gemessene Temperatur: +40,9°C). Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten (Kochschinken gemessene Temperatur +18,9 °C, Tomate-Mozzarella gemessene Temperatur +18,7°C). Die Schubladen des Kühltresens, die Kaffeebohnenbehälter der Kaffeemaschine und mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren innen verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren von außen verunreinigt und hatten klebrige Oberflächen (Getränkereste). An mehreren Stellen befanden sich Glasscherben (Fremdkörpergefahr). Die Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war mit älteren Getränkerückständen verunreinigt.

Bar: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mehrere Einrichtungsgegenstände und der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens waren verunreinigt.

Küche: Es wurden unverpackte Lebensmittel (Desserts, Fleisch) unabgedeckt im Kühlschrank gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Der Backofen, die Armatur des Ausgussbeckens und die Aufschnittmaschine waren verunreinigt. Der Wärmeschrank war unter dem Einlegeboden verunreinigt. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verschmutzt. Es wurden zudem Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten hatten (Räucherlachs gemessen +10,3°C).

Kühlraum Getränke: Die Sprühsahne (Tülle) war verunreinigt. Die Einrichtung war schimmelähnlich verunreinigt und das Mehrwegfass (Keg) und die Getränkeleitungen sowie Leitungsanschlussteile waren außen schimmelähnlich verunreinigt.

Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren teilweise stark verunreinigt. Die Versorgungsleitungen waren sehr stark verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 21.02.2024 waren alle hygienische Mängel beseitigt.