Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Ergebnisse 11 bis 20 auf Seite 2

Al Sheik Company

Am Sandgraben 2

35112 Fronhausen

Es wurden zum wiederholten Male gemahlene Gewürze in nicht lebensmitteltauglichen Behältnissen vorrätig gehalten.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches

Aroma Point

Am Erbachwiesenweg 2

64646 Heppenheim

In Räume, in denen mit Lebensmittel umgegangen wird, wurden Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.
Ausrüstungsgegenstände wie Wasserkocher und Mikrowelle, die für die Zubereitung von verschiedenen Lebensmittel und Erhitzung dieser verwendet werden, waren verunreinigt. Die Teigknetmaschine, in der z.B. Hefeteig hergestellt wird war in der Schüssel und am Bedienelement verschmutzt. Ein Schneidbrett, das zum Zeitpunkt der Kontrolle zur Zerkleinerung einer Zwiebel verwendet wurde, war mit älteren dunklen Anhaftungen versehen. Der elektrische Käse-/Gemüseraspler, der zum Raspeln von Käse und Gemüse wie Weißkraut oder Rotkraut verwendet wird, war verunreinigt.
Das Geschirregal war mit verunreinigten Kartonage ausgelegt, auf diesen Kartonagen wurden Bedarfsgegenstände wie Schüsseln und Töpfe gelagert, die zur Zubereitung von Lebensmitteln wie Nudel oder Soßen verwendet werden. Zudem wurde ein Handfeger zwischen den Schüsseln gelagert, der zur Anwendung bei der Reinigung des Bodens kommt.
Bei der Nachkontrolle am 13.02.2025 waren alle Mängel behoben.

Badenjki Gewürze

Herborner Str. 7 D

35102 Lohra

Es wurde im Rahmen einer Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung festgestellt, dass eine Probe der Gewürzmischung „Shish Tawuk“ bei der Untersuchung des Hessischen Landeslabors mikrobiologisch beanstandet wurde. Es wurde festgestellt, dass der Warnwert der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) erreicht wurde. Die Überschreitung des Warnwertes verdeutlicht, dass bei der Herstellung und/oder im Umgang mit dem Produkt erhebliche Hygienemängel vorlagen. Außerdem wurde eine Auffälligkeit bei der Kennzeichnung des Produkts festgestellt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches

Langklingerhof Landmetzgerei GmbH & Co. KG

Langklingerhof 1

69509 Mörlenbach

Im Betrieb wurden während einer Kontrolle nicht unerhebliche hygienische Mängel bei der Betriebshygiene und Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel darstellen:
Die Kutterschüssel, in der Fleisch zur Wurstherstellung verarbeitet wird, war im Inneren mit angetrocknetem Produktrest verunreinigt.
Das Füllrohr, das Bestandteil des Wurstfüllers und zum Befüllen der Wursthülle verwendet wird, war im Inneren mit Altverschmutzungen verunreinigt.
Die Knochensäge, die beim zum Durchtrennen von Knochen Verwendung findet, war im Zwischenbereich von Sägeblatt und Förderrolle und im oberen Teil des Sägeblatts mit angetrockneten Resten verschmutzt.
Der Fleischwolf, der zur Herstellung von Hackfleisch (Faschiertem, Hackepeter, Faschiertem, Mett), Brät und ähnlichem verwendet wird, war am Randbereich des Auslasses mit Altverschmutzungen verunreinigt.

Speisegaststätte "Maxx"

Barfüßer Str. 55

35037 Marburg

In den Betriebsräumen, an Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften wurden erhebliche Hygienemängel und Altverschmutzungen festgestellt. Außerdem wurde festgestellt, dass sich in mehreren Räumlichkeiten Schadnagerkot befand. Des Weiteren wurden verdorbene Lebensmittel vorgefunden.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches

Food Rockers, Food & Gastro Verwaltungs GMbH

Lamboystr. 65

63452 Hanau

Es wurden zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmittel festgestellt.

Burgerholic

Dr.Wolf Str. 2

65549 Limburg

Wiederholt hygienische Mängel

Heppy Green

Jordanstraße 1

60486 Frankfurt am Main

Die Kontrolle fand aufgrund einer Verbraucherbeschwerde statt. Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Bereket Center GmbH & co.KG

Offheimer Weg 13

65549 Limburg

Hygiensche Mängel

'Little Shanghai' der G-Plus GmbH

Lyoner Straße 44 – 48

60528 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die gesamte Betriebsstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Gastraum – Buffet: Es wurden Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (beispielsweise Gurkensalat gemessen bei + 10.3 C°). Die Kühlvitrine war zum Zeitpunkt der Messung ausgeschaltet.

Theke / Tresen: Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr sowie Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Außerdem war das Handwaschbecken mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt und der Unterschrank der Spüle war u. a. mit Mäusekot und braunen Ablagerungen verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter Schwamm verwendet.

Lagerbereich – Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot befand sich auf Regalflächen und auf dem Fußboden. Nagerfraß konnte auf dem Fußboden unterhalb des Regals festgestellt werden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, und mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Verunreinigt waren zudem das Regal und die Oberfläche sowie die Kunststoffeinsätze des Tiefkühlschrankes "Bosch“. Der Türrandbereich, die Türdichtung und das Türscharnier des Kühlschrankes waren ebenfalls verunreinigt. Das Mikrowellengerät war von innen und von außen stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter Besen aus Holz verwendet. Es wurden zudem Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (Nudeln, gemessene Temperatur: +24,3°C).

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot befand sich auf dem Fußboden zwischen Altschmutz und hinter verschiedenen Kühleinrichtungen, ebenso auf dem Untergestell der Einrichtung, unterhalb der Einrichtungsgegenstände, auf einer Arbeitsfläche neben Bedarfsgegenständen (Schälchen) und im Spülbereich (Fußboden, Ablage, auf Reinigungskanistern). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Abfallbehälter für Altfett (schimmelähnlich verunreinigt), der Spender für Einmalhandtücher, das gelbe Schneidebrett, die Türdichtungen des Kühltisches "ATOSA", die Regalbodenunterseite des Aufsatzregales, der Herd, das Abwasserrohr (Siphon) sowie die Silikonfuge der Waschvorrichtung für Lebensmittel, der Fußbodenabfluss, der Reiskocher, der Innenraum und die Dichtungen des Kühltresens, das Mikrowellengerät, die Türdichtung des Tiefkühlschrankes, die Geschirrspülbrause, mehrere Spülkörbe, der Innenraum der Haubenspülmaschine, die Türdichtung des Tiefkühlschrankes "Siemens" und mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen erheblich durch alte Ablagerungen verunreinigt. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen mit einer braun-gelben, schmierigen Flüssigkeit verunreinigt. Weiterhin wurden in einem weißen verunreinigten Kunststoffbehälter Salatblätter aufbewahrt. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr, die Flächen um das Handwaschbecken waren verunreinigt und zudem war das Handwaschbecken mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter Abzieher (Wasserschieber) und ein verunreinigtes und muffig riechendes Textiltuch verwendet.

Tageskühlhaus: Verunreinigt waren die Türschwelle, die Rohrleitungen des Verdampfers, die Decke und die Regale. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Vorbereitungsbereich (ehemalige Garage) (UG): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde auf dem Fußboden unterhalb den Einrichtungsgegenständen, auf Regalflächen und auf dem Untergestell des Teigkneters festgestellt. Mäusekot und Nagerfraß befanden sich im Bereich des Garagentors. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Tischdosenöffner, mehrere Einrichtungsgegenstände und -flächen der Vorbereitung, die Armatur des Handwaschbeckens, die Waage, die Küchenmaschine, der Teigkneter, der Fleischwolf, das Mikrowellengerät und mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden zudem leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (vorverpacktes Fleisch gemessen bei + 8.4 C° und + 10.1 C°).

Lagerbereich (ehemalige Garage) (UG): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot befand sich auf dem Fußboden unter und hinter den Einrichtungen, auf Regalflächen sowie auf Gerätschaften. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Trockenlager (UG): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde in mehreren Regalflächen und auf verschlossenen Fertigverpackungen mit Lebensmitteln festgestellt. Es wurden zudem Beutel mit angefressenen Lebensmitteln vorgefunden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lagerraum (UG): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden befanden sich Spuren von Nagerfraß und auf den Umverpackungen der Thermorollen befand sich Mäusekot. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette Damen/Herren (UG): Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren außerdem leer.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 20.01.2025 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.