Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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238 Einträge

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'Buena Vista'

Große Eschenheimer Straße 13

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben), wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Kaffeebohnenvorratsbehälter der Kaffeemühle, die Regalbretter, die außer Betrieb befindliche Eiswürfelmaschine, mehrere Einrichtungsgegenstände, das Lüftungsgitter des Getränkekühltresens, der Ablauf des Getränkekühltresens, die Silikonfuge am Handwaschbecken schimmelähnlich, die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine sowie die Armatur des Handwaschbeckens, die zudem verkalkt war. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Tassen auf dem Tassenwärmer der Kaffeemaschine wurden mit teilweise verunreinigten Textiltüchern abgedeckt, eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination war nicht auszuschließen. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (u. a. Schuhe). Die Unterschränke waren verunreinigt, u. a. mit Schaben und einer toten Maus. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusekot.

Küche: Verunreinigt waren die Türschwelle, der Backofen, der Feuerlöscher, der Unterschrank, das Schneidebrett, die Fritteuse, der Unterschrank der Fritteuse, die Arbeitsfläche unter dem Konvektomaten, der Unterschrank des Konvektomaten, das Tischeinlegeschneidebrett sowie das Mikrowellengerät. Ebenfalls verunreinigt war die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage, die mit alten Fettrückständen behaftet war. Mehrere verunreinigte Bratpfannen wurden ineinander gestapelt gelagert. Die Wände im Bereich der beiden Kühlschränke waren teilweise stark verunreinigt bzw. verfettet. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. stark mit Mäusekot. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (u. a. Pinsel, Sonnenbrille, Handys). Zudem wurden Lebensmittelbehälter unmittelbar auf unverpackten Lebensmitteln gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch diese Lagerung war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von +2 °C für Garnelen sowie Krebs- bzw. Weichtiererzeugnisse wurde überschritten. Eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht (Garnelen gemessen mit +13,4 °C und +6,4 °C). Auch bei frischem Fisch wurde die zulässige Höchsttemperatur von +2 °C überschritten; eine Lagerung unter schmelzendem Eis fand nicht statt (diverse Fischsorten gemessen mit +6,0 °C und +5,6 °C).

Vorbereitungsraum (Aufschnittmaschine / Fleischwolf): Verunreinigt waren der Türrahmen, die Wände (teilweise), die Aufschnittmaschine hinter der Messerabdeckung sowie mehrere Elektroinstallationen, darunter Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen. Reinigungsgeräte wurden unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, wodurch eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte.

Kühlraum: Verunreinigt war der Verdampfer im Inneren. Lebensmittelbehälter wurden auf dem Boden gelagert, obwohl sie üblicherweise während des Arbeitsprozesses auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Spülbereich: Verunreinigt waren der Tischdosenöffner, die Geschirrspülbrause sowie der Türrahmen am Hinterausgang. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, unter anderem mit Mäusekot. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt, zudem wurde für Reinigungsarbeiten ein beschädigter Edelstahltopfreiniger verwendet, von dem sich Teile ablösten. Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt und standen teilweise unmittelbar auf dem Fußboden. Reinigungsgeräte wurden unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, wodurch eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte. Es waren Arbeitsutensilien im Gebrauch, deren Griffe aus offenporigem und rissigem Holz bestanden und somit nicht leicht zu reinigen waren. Lebensmittel (Teig) wurden in Kunststoffbehältern (Bauwannen) aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet sind, wodurch die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt wurden.

Warengang / Geschirrrückgabe: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusekot.

Trockenlager (klein): Verunreinigt waren die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine, da die Maschine im Innenraum verschmutzt war und die Eiswürfel somit nicht mehr sicher und für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind. Außerdem war der Fußboden im Bereich der Mehllagerung mit Mäusespuren, sowohl Fraß- als auch Kotspuren, verunreinigt. Der Türrahmen wies Verunreinigungen durch tote Schaben auf.

Lager/Keller/Fassbierkühlung: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt und die Türdichtungen der Fasskühlbox waren ebenfalls verunreinigt.

Personalraum Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt und auf den Umkleidespinden wurden Straßen- sowie Betriebsschuhe aufbewahrt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 17.07.2025 größtenteils behoben und der Betrieb konnte wieder geöffnet werden.

King Gemüse Kebap

Untere Königsstraße 52

34117 Kassel

Am 23. Juni 2025 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Es wurden im Bereich des Verkaufs-/Thekenbereich und im Vorbereitungs- und Küchenbereich, beim Mehllager und dem Teigbereiter zahlreiche lebende Schaben nicht beseitigt. Die Betriebsstätte war damit nicht sauber und Rohstoffe sowie Zutaten waren einer möglichen Kontamination durch beispielsweise Fraß oder Ausscheidungen von Schädlingen ausgesetzt. Insgesamt ergibt sich die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung durch eine Ekel erregende Beeinträchtigungsmöglichkeit von Lebensmitteln aufgrund der vorgefundenen lebenden Schaben gemäß Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 und Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygiene-Verordnung .
Eine Schädlingsbekämpfung und Reinigung des Betriebes wurden zeitnah durchgeführt.

Ristorante Pizzeria Piccola Pompei

Laaspher Str. 1

35713 Eschenburg

Lebensmittel wurden einer möglichen Kontamination ausgesetzt, erhebliche Hygienemängel wurden festgestellt.

Hygienisches Händewaschen und Abtrocknen war in der Küche aufgrund fehlender Mittel nicht möglich. Darüber hinaus fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich. Der Innenraum des Kühltisches sowie die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte waren verunreinigt. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Pinsel aus dem Baumarkt verwendet, welche für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Ein Stahlschwamm war so beschädigt bzw. abgenutzt, dass sich bereits Drahtstücke lösten. Garnelen, Meeresfrüchte und Hähnchen wurden so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Darüber hinaus wurde in Räumlichkeiten geraucht, in denen auch mit Lebensmitteln umgegangen wird. Der Gemüseschneider und der Teigkneter waren altverschmutzt.

Im Kühlraum wurden Lebensmittel unverpackt gelagert. Das Schutzgitter des Ventilators sowie die Decke vor dem Verdampfer waren schimmelähnlich verunreinigt. Auch wurden etwa 15 Verpackungen mit Schweinefilet und Schweinelachs mit 0,3-3 Kg vorrätig gehalten, welche bereits abgelaufen waren. Teilweise lag das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits über zwei Wochen zurück. Es wurde auch Lachs mit bereits verstrichenem Verbrauchsdatum vorgefunden.

Lebensmittel wurden folglich unter unhygienischen Bedingungen in den Verkehr gebracht.

Tasnim Market

Obere Fulder Gasse 5-7

36304 Alsfeld

Inverkehrbringen von vorverpacktem Hackfleisch dessen Verbrauchsdatum überschritten war. Es wurden Lebensmittel abgegeben, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen. Es wurde ein Rattenbefall in der Betriebsstätte festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In dem Glas-Kühlverkaufsschrank für kühlpflichtige Lebensmittel (Wurst, Käse usw.) die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel überschritten wurde. Es wurden Temperaturen zwischen 16 bis 18,9° C gemessen. Die Ordnung und Struktur der Räume, in dem Lebensmittel behandelt und gelagert werden, war mangelhaft. Des Weiteren war aufzuräumen und eine Grundreinigung in allen Räumen durchzuführen.

Der Betrieb wurde geschlossen und darf erst wieder nach Gestattung durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz geöffnet werden.

Bizim Cafe

Frankfurter Straße 43 b

35274 Kirchhain

Im Rahmen einer Verdachtskontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde festgestellt, dass die Ordnung und Struktur im Verkaufsraum wiederholt mangelhaft war. Eine Händehygiene war aufgrund des zugestellten Handwaschbeckens und der fehlenden Mittel zur Reinigung und zum Abtrocknen nicht möglich. Somit sind die Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Fladenbrote wurden in einer privaten Wohnung hergestellt und nicht ordnungsgemäß transportiert.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Engwaadstubb

Offenbacher Straße 174

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Central Pizza & Kebab

Hanauer Landstr. 2 b

63517 Rodenbach

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche und wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war im gesamten Betrieb kein warmes Wasser verfügbar und leicht verderbliche kühlungsbedürftige Lebensmittel wurden bei zu hohen Temperaturen gelagert. Des Weiteren waren Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt. Insgesamt wurde keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Laxmi Indian Restaurant

Schweizer Straße 25

60594 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall sowie ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen und Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen und eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma angeordnet werden musste. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

Küche: Die Tiefkühltruhe war stark vereist und die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt. In dieser Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel in Verpackungen und in einer Konservendose aufbewahrt, welche nicht verschlossen waren (TK-Spinat, Salami, Ananas). Zudem wurden dort unverpackte Lebensmittel (gekochte Speise) unabgedeckt sowie unverpackte Lebensmittel (Fleisch) nicht vollständig abgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (Einmalpapierhandtücher in Spendern), zudem war das Handwaschbecken mit Schadnagerkot verunreinigt. Die gesamte Einrichtung wies deutliche Verunreinigungen auf. Neben dem Gasherd wurden stark verunreinigte Reinigungstücher gelagert. Mehrere Pfannen sowie die Siebe wiesen Verunreinigungen auf und die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot, Schmierspuren von Schadnagern), die Fugen des Fußbodens waren ebenso verunreinigt. Die Silikonfuge an der Doppelspüle war schimmelähnlich verunreinigt, ebenso wie die Wand im Bereich des Fensters. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verschmutzt. Die Fensterbank war mit Schadnagerkot und Schmierspuren verschmutzt. Die Ver- und Entsorgungsleitungen, insbesondere im Bereich der Doppelspüle, waren ebenfalls u. a. mit Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. In einer Schüssel befand sich Wasser und Schadnagerkot. Zudem waren mehrere Reinigungsgeräte erheblich verunreinigt.

Lagerbereich (Außen): Die Türschwelle und die Decke waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Vorbereitung/Zwischenraum mit Pizzaofen: Mehrere Elektroinstallationen (Kabel und/oder Leitungen) und die Fugen des Fußbodens waren verunreinigt, der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern). Die Wandverkleidung war mit Schadnagerkot verunreinigt. Außerdem war die Spülbürste stark verunreinigt.

Theke / Tresen: Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Der Getränkekühltresen (die Oberfläche des Abtropfbereiches) war mit Schadnagerkot verunreinigt und die Türdichtung des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. In diesem Getränkekühltresen wurden unverpackte Lebensmittel (gekochter Reis) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination des Lebensmittels war nicht auszuschließen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Der Unterbau des Handwaschbeckens war mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. Zudem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Eine Tasse war mit Schadnagerkot verunreinigt (Schadnagerkot befand sich im Innenbereich der Tasse). Auch das Regal und der Schrank waren mit Schadnagerkot verunreinigt, zudem wurden im Schrank mehrfach Fraßspuren von Schadnagern festgestellt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 04.07.2025 waren die hygienischen Mängel fast vollständig behoben und die Betriebsschließung wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

FgS Fleischerei- & Gastronomie-Service GmbH

Carl-Benz-Straße 14

60386 Frankfurt am Main

Trockenlager: Die oberen Regalböden direkt unterhalb der oben im Regal gelegenen Palettenstellplätze waren erheblich verschmutzt. Zudem waren der unter den Bodenblechen befindliche Raum der Kühlvitrine sowie der dort befindliche Kühlventilator erheblich verschmutzt, unter anderem auch durch schimmelartige Beläge.

Kühlhaus Salate/Sauerkraut: Der Verdampfer sowie die benachbarte Decke waren erheblich durch schimmelartige Beläge verschmutzt.

Kühlhaus Fleisch: Die Decke war verschmutzt. Der Verdampfer war rückseitig bis zur halben Höhe der Kühllamellen vereist. Die Temperaturanzeige des Kühlhauses, in dem u.a. Geflügelfleisch gelagert wurde (gesetzl. Vorgabe bei Geflügelfleisch: max. +4 °C), wies eine Temperatur von +5,6 °C auf.

Tiefkühlhaus, links neben Kühlhaus Fleisch: Außerdem war der Verdampfer im linken Teil des Tiefkühlhauses an der Rückseite stark vereist.

Kühlhaus Bereitstellung: Die Wände und die Decke waren deutlich altverschmutzt.

Kühlhaus Eis: Die Türe und die Außenflächen des Kühlhauses waren sehr stark verschmutzt.

Gesamtbetrieb: Der Reinigungszustand des Gesamtbetriebs war nicht ausreichend (Decke, Wände, Verdampfer, Gullis).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

AROYDEE Original Thai Küche UG

Flachstraße 13

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt, u.a. mit schmierigen und schimmelartigen Belägen. Das Thekenmobiliar war stellenweise beschädigt (offenporiges Holz). Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. Mäusekot- und Urinspuren auf Ablageflächen auf denen Lebensmittel wie Softgetränke und Spirituosen und Bedarfsgegenstände lagerten). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (u.a. Handtasche, Mobiltelefon). Die Rohrleitungen waren verunreinigt (braune ölartige Ablagerungen). Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Die Steckdosenleiste, oberhalb vom mobilen Induktionskochfeld, war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Die Reiskocher wurden unsachgemäß mit Klebeband repariert, eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Die Küchenmaschine war verunreinigt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt, insbesondere am Schneiddorn. Am Waschbecken, welches zum Zwischenreinigen von Wokpfannen genutzt wurde (Gemüseposten), fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel vor Kontamination. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Sprossen und Lauch) unabgedeckt in einem stark verunreinigten Kühltisch gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Saladette gelagerten Lebensmittel wurde überschritten.

Spülbereich: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt, u.a. Portemonnaie, Medikamente. Der Schlauch der Geschirrspülbrause war beschädigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.

Lagerraum: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit Mäusekot verunreinigt. Die Außentür schloss nicht vollständig bündig mit dem Türrahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Der Reiskocher wurden unsachgemäß mit Klebeband repariert, eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Der Steaker, insbesondere die Messerwalzen, war verunreinigt. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen Lebensmitteln gelagert. Es wurden Lebensmittelmotten festgestellt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Anfraß an einer Packung mit schwarzem Sesam, Mäusekot neben gelagerten Zuckerpackungen). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausge-setzt.

Kühlraum: Die Deckenelemente vor dem Verdampfer waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war im Inneren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt.

UG Lager: Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (mehrere Tüten mit Sardellen) war Frostbrand zu erkennen.

UG Kühlraum: Die Regalbretter waren schimmelähnlich verunreinigt.

Gastraum/Lager unter Treppe/Serviceecke: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Gesamtbetrieb: Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.