Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Restaurant Mediterranean Golf Club Bensheim

Außerhalb 56

64625 Bensheim

In Räume in denen mit Lebensmittel umgegangen bzw. gelagert werden, wurden Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen. (Konkret: Theke, Produktion/Küche, Spülbereich, Vorbereitung/Nebenraum, Bierkühlhaus)
Die oben genannten Räume befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, Wände und Böden waren teils stark verunreinigt.
Die Eiswürfelmaschine wies deutliche Kalkablagerungen auf, die mit einem rötlichen Schmierfilm überzogen waren. Der Herd war im oberen
Bereich mit stark mit „bräunlich-schwarzen“ Fettanhaftungen verunreinigt. Die Arbeitstische in der Spülküche und in der Vorbereitung waren verunreinigt. Die Fritteuse war im Inneren stark mit eingebrannte Fett- und Frittierreste behaftet. Als Arbeitsfläche wurden übereinandergestapelte Kunststoffkisten mit einer Metallplatte verwendet, die schmierige Altschmutzanhaftungen aufwies.

Kassan Supermarkt

Fischbacher Straße 4

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Fleischtheke: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Türdichtungen des Kühltresens waren mit rötlichen schimmelähnlich Ablagerungen verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigtes und muffig riechendes Wischtuch verwendet. Die Waage war großflächig mit schmierigen und fettigen Rückständen verunreinigt. Der Innenraum des Kühltresens war mit schmierigen, ange-trockneten Lebensmittelrückständen großflächig verunreinigt. Die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war undicht. Der Fußboden war unter der Waschvorrichtung mit dunklen, schmierigen Wasserlachen verunreinigt. Der Fußboden war mit Pappkarton ausgelegt. Eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Die Lochscheibe des Fleischwolfes war mit älteren, angetrockneten Fleischrückständen verunreinigt. Die Knochenbandsäge war an der Unterseite mit angetrockneten, gelblichen Fleischrückständen verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Die Hackblockfläche wies erhebliche Fugen und Risse auf. Der Lebensmittelabfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden Parüren und Abschnitten von Geflügel bei Zimmertemperaturen in einem nicht verschlossenen Abfallbehälter gelagert. Es wurden ein Speckkäferbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Schmeißfliegen festgestellt. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Lammfüße) bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krank-machender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Es wurden unverpackte Lebensmittel mit Textiltüchern abgedeckt. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Frisches Geflügelfleisch wurde mit einer stark verunreinigten und muffig riechenden Stoffschürze abgedeckt.

Kühlraum: Die Türschwelle war mit einem stark verschmutzten Handtuch ausgelegt, sodass Schmutz- und Feuchtigkeitsansammlung nicht vermieden wurden. Die Wandflächen in Bereich des Kühlaggregats waren teilweise mit Bauschaum verunreinigt. Der Fußboden war mit fettigen und schmierigen Fleischsaftrückständen verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Verkaufsraum: Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Des Weiteren wurde ein auffällig muffiger Geruch im Innenraum festgestellt.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Toilettendeckel war beschädigt. Die Ordnung und Struktur des Bereiches war mangelhaft. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Für das Handwaschbecken war kein Spender mit Desinfektionsmittel zum Desinfizieren der Hände vorhanden.

Lagerbereich: Die Ordnung und Struktur des Raums unterhalb des Büros war mangelhaft.

Mec Pizzeria & Kebaphaus Venezia

Poststraße 21 b

65191 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Pizzastation: Die Rohrleitung (Dunstabzug/Lüftung) war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Arbeitstisch war verunreinigt. Das Handwaschbecken war verunreinigt. Der gesamte Pizzaofen war allgemein mit altem Schmutz verunreinigt. Die Regalböden waren verunreinigt. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt. Für das Handwaschbecken wurde ein ver-unreinigtes Textiltuch anstelle von Einmalhandtüchern verwendet. Eine hygienische Händetrocknung war daher nicht möglich. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Der Teigkneter war verunreinigt. Die Pizzaformen waren verunreinigt.

Dönergrillstation: Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt. An der Einrichtung wurde die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Der Gasherd war mit Aluminiumfolie ausgelegt, eine angemessene Reinigung war nicht möglich. Das Holzschneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.

Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wände waren stellenweise beschädigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war defekt (lose). Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. An der Einrichtung wurde die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Der Teigkneter war verunreinigt.

Lager Hinterhof links und rechts (Doppelgarage): Die Tiefkühltruhen waren stark vereist. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Innenraum der Fasskühlschränke waren verunreinigt. Die Garagentore schlossen nicht vollständig bündig mit dem Torrahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Die Ordnung und Struktur des Raumes, in dem Le-bensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Die Garage eignete sich nicht zur Herstellung von Lebensmitteln. Es wurde trotz Untersagung zum wiederholten Male eine benutzte Aufschnittmaschine und ein benutzter Gemüsehobel vorgefunden. Das Rührgerät war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Das Rührgerät war beschädigt. Die Oberflächenlackierung löste sich ab. Es waren Lebensmittel in einer ungeeigneten Verpackung/Umhüllung eingefroren (die Verpackungen waren nicht verschlossen).

Personaltoilette: Obwohl mit Lebensmitteln umgegangen wurde, war die angrenzende Toilette (Gästetoilette) unmittelbar zugänglich, ein entlüftbarer Vorraum fehlte (die Tür war entfernt worden).

Arche Nova

Kasseler Straße 1 a

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schadnagerbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Spülbereich/Küche: Verunreinigt waren die Einrichtung, die Tür, mehrere Reinigungsgeräte (erheblich verunreinigt), die Silikonfugen an der Doppelspüle und dem Vorspülbecken (schimmelähnlich verunreinigt), die Wandfliesen, die Haubenspülmaschine und die Geschirrspülbrause. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. An der Doppelspüle / Vorspülbecken und den Ver-/Entsorgungsleitungen wurden Schmierspuren von Schadnagern und Schadnagerkot festgestellt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar; während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden, die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Küche: Verunreinigt waren mehrere Töpfe, die Wände, die Fugen der Wandfliesen, das Schneidebrett, die Behälter für die Lebensmittellagerung, mehrere Einrichtungsgegenstände (z. B. Unterbauten; auch mit Schadnagerkot), das Geschirr, die Bratpfannen/Woks, der Korb der Fritteuse (mit Frittierresten verunreinigt), der Ofen, der Arbeitstisch (im Unterbau: Schadnagerkot), der Kontaktgrill, die Silikonfuge am Handwaschbecken (schimmelähnlich verunreinigt), der Unterbau am Handwaschbecken (mit Schadnagerkot verunreinigt), die Aufschneidemaschine (mit Schadnagerkot verunreinigt), mehrere Gastronorm-Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln und die Schubladen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen und am Bodensockel verunreinigt. Außerdem war die Schutzabdeckung der Beleuchtung zersplittert; unmittelbar darunter wurden Lebensmittel bearbeitet (Dunstabzug). Erhitzte Speisen wurden bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen (gekochte Nudeln, gemessene Temperatur + 20,8 °C). Auch wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Geflügel, gemessene Temperatur + 18,9 °C). Tiefkühlfach/Kühlschrank: Es wurden unverpackte Lebensmittel (Desserts) unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. In der Saladette wurde verzehrsfertiger Salat mit einem Stofftuch abgedeckt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar; während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden, die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Pizzabereich: Es wurden erhebliche Mengen an verrotteten Lebensmittelresten vorgefunden. Verunreinigt waren der Teigkneter, der Pizzaschießer, der Pizzaofen, die Fugen der Wandfliesen, die Silikonfuge am Handwaschbecken (schimmelähnlich verunreinigt), mehrere Einrichtungsgegenstände (mit Schadnagerkot verunreinigt), die Dunstabzugsanlage, der Grill und der Backofen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Lagerraum/Küche: Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Das Regal war mit Schadnagerkot verunreinigt und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (auch mit Schadnagerkot). Es wurde zudem ein erhebliches Aufkommen an Lebensmittelmotten festgestellt; die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Kühlraum 1/Küche: Verunreinigt waren die Decke, die Wandfliesenfugen (schimmelähnlich verunreinigt), die Regale und das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates (schimmelähnlich verunreinigt). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Außerdem wurden erhebliche Mengen an verrotteten Lebensmitteln, z. B. Gemüse (verschimmelte Auberginen) vorgefunden und es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden; dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können (z. B. gekochte Nudeln). Unverpackte Lebensmittel wurden unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen (z. B. gekochte Nudeln und Puma-Käse). Des Weiteren wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren; Lebensmittel (Rotkohl) wurden in verunreinigten Kisten gelagert.

Kühlraum /Küche: Verunreinigt war die Türdichtung, die Beleuchtung (mit Schimmelanhaftungen verunreinigt), der Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates (schimmelähnlich verunreinigt), mehrere Gastronorm-Bleche zur Aufbewahrung von Lebensmitteln und die Wandfliesenfugen (schimmelähnlich verunreinigt). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Kühlaggregat war beschädigt; Kondenswasser tropfe heraus und wurde in einem Gastrobehälter aufgefangen. Weiterhin wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen (Suppen, Soßen etc.).

Kühlraum/Getränke (EG): Die Tür des Kühlraums und das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates waren verunreinigt. Die KEG-Anschlüsse waren mit Schimmelanhaftungen verunreinigt. Eine geschnittene Melone wurde im Getränkekühlraum unabgedeckt gelagert.

Theke / Tresen (OG): Die Einrichtung war verunreinigt; Schadnagerkot wurde z. B. an der Brotstation und im Besteckschrank festgestellt. Verunreinigt waren zudem das Spülbecken und das Handwaschbecken. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Innenraum des Getränkekühltresens war u.a. mit Schwarzschimmel verunreinigt und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Lagerraum: Verunreinigt waren die Tiefkühltruhen und mit Schadnagerkot/Schmierspuren verunreinigt waren die Ablageflächen/Transportwagen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (ebenfalls mit Schadnagerkot). Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Es wurden außerdem tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Tiefkühltruhe links: Unverpackte Lebensmittel wurden unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen (Fleisch, Knochen).

Personaltoilette: Verunreinigt waren die Tür, das Toilettenbecken und das Handwaschbecken. Für das Handwaschbecken fehlte außerdem die Warmwasserzufuhr und Mittel zum Händewaschen sowie zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 27.09.2024 teilweise behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

swaad Modern Indian Kitchen & Cocktail Bar

Neckarstr. 20

64283 Darmstadt

- Es wurden Personen beschäftigt für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis vorlag.
Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

- Es wurden Lebensmittel im Freien (Hofbereich) verarbeitet, des weiteren standen Lebensmittelbehälter direkt auf den Fußboden.
Rechtsgrundlage: Art.4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m Anh. II Kap IX Nr.3

- Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und Leitungen) waren durch Staubablagerungen massiv verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs.2 VO(EG) Nr. 853/2004

- Der Innenraum der Hauben-Spülmaschine war massiv durch alte rötliche Rückstände verunreinigt. Außerdem war der Geschirrspülarm durch ältere anhaftende Lebensmittelrückstände verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art.4 Abs.2 VO(EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh II Kap. I Nr. 1

- Dichtungen der Kühlschränke waren massiv verunreinigt, stellenweise wurden schwarz Schimmel ähnliche Verunreinigen/ Ablagerungen festgestellt. Zudem waren einige Dichtungen beschädigt/ eingerissen.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO(EG) Nr. 852/2004 i.V.m Anh. II Kap. I Nr.1

- Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens war undicht. Des weiteren konnten Verunreinigungen am Siphon festgestellt werden.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m Anh. II Kap. I Nr. 1

- Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen durch alte, bereits angetrocknete Lebensmittelreste verunreinigt.
- Der Deckenlüfter in der Personaltoilette war durch anhaftende Staubablagerungen erheblich verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m Anh. II Kap. I Nr. 1

Anmerkung: Der Großteil der Mängel war bei der Nachkontrolle am 28.08.2024 behoben.

Café Pastelaria Estrela Doce Verwaltungs GmbH

Mainzer Landstraße 131

60327 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Das Nudel Ding GmbH

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Gastro Schlüchtern GmbH, Autohof Rasthaus Schlüchtern Cafe66

Am Distelrasen 1

36381 Schlüchtern

Es wurden wiederholt zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln und in der gesamten Betriebshygiene festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war eine Eiswürfelmaschine sowie mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt verunreinigt. Zudem wurden nicht dicht verschlossene Lebensmittel in einem unhygienischen Kühlraum gelagert.

Die Mängel wurden behoben.

Kiss

Im Forum 5 a

63450 Hanau

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln und in der gesamten Betriebshygiene festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war eine Kühlvitrine, in der verschiedene Lebensmittel gelagert wurden, erheblich verunreinigt. Insgesamt wurde im Betrieb keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Pizzeria Ristorante Leonardo

Gretenbachstr. 15

63619 Bad Orb

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Beispielsweise wurde Hartkäse wiederholt unter irreführender Bezeichnung in den Verkehr gebracht. Zudem wurden Eiswürfel nicht ordnungsgemäß hergestellt und behandelt, da die Eiswürfelmaschine verunreinigt war. Außerdem waren mehrere Gegenstände und Ausrüstungen mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt.

In der Nachkontrolle am 20.09.2024 waren die Mängel überwiegend behoben.