Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Ristorante Mezzanotte'
Clemensstraße 6
60487 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Theke: Teilweise verunreinigt waren mehrere Einrichtungsgegenstände, verunreinigt war die Tür und die Dichtung der Eiswürfelmaschine, der Innenraum des Getränkekühlschrankes, dieser war ebenfalls vereist. Verunreinigt waren auch das Handwaschbecken einschließlich der Armatur (und verkalkt), die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine mit einem rötlichen Belag (Pilz) sowie der Innenraum des Kühltresens (Kühlmotor, Innenflächen) schimmelähnlich. Im Spritzwasserbereich des Handwaschbeckens wurden gereinigte Trinkgefäße bereitgehalten. In der Schankanlage waren die Getränkeleitungen, der Keg-Verschluss sowie die Einschlagöffnung des Mehrwegfasses (Keg) schimmelähnlich verunreinigt und stark mit einem Biofilm belegt (verschleimt), sodass eine nachteilige Beeinflussung der Getränke nicht ausgeschlossen werden konnte; vor einem Fasswechsel erfolgte keine Zwischenreinigung und für eine hygienische Reinigung und Desinfektion fehlten eine Reinigungsbürste für den Keg-Verschluss sowie eine Schnelldesinfektion. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, unter anderem auf der Oberseite der Spülmaschine und unter der Kaffeemaschine. Es bestand ein starker Geruch nach Ausscheidungen von Schadnagern im Bereich der Gläserspülmaschine sowie des Holzpodestes auf dem Fußboden, und auf Einrichtungen, Ausrüstungen und dem Fußboden wurde Mäusekot festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Showküche: Verunreinigt waren der Innenraum des Kühltisches sowie die Pizzaschaufel (mit unmittelbarem Kontakt zu Lebensmitteln). In einem offenen Schmutzwäschebehälter befand sich benutzte, nasse und mit Schwarzschimmel verstockte Küchenwäsche, die unmittelbar im Küchenbereich (Hygienebereich) aufbewahrt wurde. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde, beispielsweise Salami und Kochschinken.
Küche: Verunreinigt waren die Ver-/Entsorgungsleitungen, der Fußbodenwandübergang sowie die Wände im Bodenbereich, der Abdeckrost und der Fußbodenablauf stark, die Fußbodenfugen durch dunkle Ablagerungen, mehrere Steckdosen, mehrere Ausrüstungen mit Lebensmittelkontakt (Aufschnittmaschine, Käsereibe), mehrere Bratpfannen, die ineinander gestapelt waren, der Innenraum der Haubenspülmaschine stark mit alten Rückständen, die Silikonfuge des Fußbodens stark, mehrere Einrichtungen insgesamt stark, sowie mehrere Einrichtungsgegenstände der Kochgruppe (Grill, Backofen, Fritteuse, Unterschränke, Gasherd) stellenweise sehr stark verschmutzt, verbrannt und verfettet. Zudem war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verschmutzt, und sämtliche Silikonfugen an den Arbeitsflächen, Waschvorrichtungen und am Handwaschbecken waren stark verunreinigt und mit Schwarzschimmel belegt. Das Fenster einschließlich Fensterrahmen und Insektengitter war stark verunreinigt und während des Herstellungsprozesses geöffnet. Unterhalb des geöffneten Fensters wurden offene Lebensmittel verarbeitet, wodurch die Kontamination begünstigt wurde und eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen nicht ausgeschlossen werden konnte. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch wurde überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht (Lachs +5,6 °C, Seeteufel +7,0 °C). Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei sich Mäusekot in Einrichtungen, auf der Entkalkungsanlage und auf dem Fußboden sowie Mäusekot und Laufspuren unter der Fritteuse befanden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Kühlraum Küche: Verunreinigt war die Tür. Es wurden teilweise unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert, sodass eine nachteilige Beeinflussung beziehungsweise Kontamination nicht auszuschließen war. Zudem wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert. Darüber hinaus wurden Lebensmittelbehälter auf dem verunreinigten Fußboden gelagert, obwohl diese üblicherweise im Arbeitsprozess auf Arbeitsflächen abgestellt werden, wodurch die Gefahr bestand, dass Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Lagerraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden sowie im Lebensmittelregal befand sich Mäusekot, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Flur Lagerung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot befand sich auf dem Fußboden.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 24.03.2026 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil beseitigt.