Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Buena Vista'
Große Eschenheimer Straße 13
60313 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben), wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Kaffeebohnenvorratsbehälter der Kaffeemühle, die Regalbretter, die außer Betrieb befindliche Eiswürfelmaschine, mehrere Einrichtungsgegenstände, das Lüftungsgitter des Getränkekühltresens, der Ablauf des Getränkekühltresens, die Silikonfuge am Handwaschbecken schimmelähnlich, die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine sowie die Armatur des Handwaschbeckens, die zudem verkalkt war. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Tassen auf dem Tassenwärmer der Kaffeemaschine wurden mit teilweise verunreinigten Textiltüchern abgedeckt, eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination war nicht auszuschließen. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (u. a. Schuhe). Die Unterschränke waren verunreinigt, u. a. mit Schaben und einer toten Maus. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusekot.
Küche: Verunreinigt waren die Türschwelle, der Backofen, der Feuerlöscher, der Unterschrank, das Schneidebrett, die Fritteuse, der Unterschrank der Fritteuse, die Arbeitsfläche unter dem Konvektomaten, der Unterschrank des Konvektomaten, das Tischeinlegeschneidebrett sowie das Mikrowellengerät. Ebenfalls verunreinigt war die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage, die mit alten Fettrückständen behaftet war. Mehrere verunreinigte Bratpfannen wurden ineinander gestapelt gelagert. Die Wände im Bereich der beiden Kühlschränke waren teilweise stark verunreinigt bzw. verfettet. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. stark mit Mäusekot. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (u. a. Pinsel, Sonnenbrille, Handys). Zudem wurden Lebensmittelbehälter unmittelbar auf unverpackten Lebensmitteln gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch diese Lagerung war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von +2 °C für Garnelen sowie Krebs- bzw. Weichtiererzeugnisse wurde überschritten. Eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht (Garnelen gemessen mit +13,4 °C und +6,4 °C). Auch bei frischem Fisch wurde die zulässige Höchsttemperatur von +2 °C überschritten; eine Lagerung unter schmelzendem Eis fand nicht statt (diverse Fischsorten gemessen mit +6,0 °C und +5,6 °C).
Vorbereitungsraum (Aufschnittmaschine / Fleischwolf): Verunreinigt waren der Türrahmen, die Wände (teilweise), die Aufschnittmaschine hinter der Messerabdeckung sowie mehrere Elektroinstallationen, darunter Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen. Reinigungsgeräte wurden unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, wodurch eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte.
Kühlraum: Verunreinigt war der Verdampfer im Inneren. Lebensmittelbehälter wurden auf dem Boden gelagert, obwohl sie üblicherweise während des Arbeitsprozesses auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Spülbereich: Verunreinigt waren der Tischdosenöffner, die Geschirrspülbrause sowie der Türrahmen am Hinterausgang. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, unter anderem mit Mäusekot. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt, zudem wurde für Reinigungsarbeiten ein beschädigter Edelstahltopfreiniger verwendet, von dem sich Teile ablösten. Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt und standen teilweise unmittelbar auf dem Fußboden. Reinigungsgeräte wurden unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, wodurch eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte. Es waren Arbeitsutensilien im Gebrauch, deren Griffe aus offenporigem und rissigem Holz bestanden und somit nicht leicht zu reinigen waren. Lebensmittel (Teig) wurden in Kunststoffbehältern (Bauwannen) aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet sind, wodurch die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt wurden.
Warengang / Geschirrrückgabe: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusekot.
Trockenlager (klein): Verunreinigt waren die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine, da die Maschine im Innenraum verschmutzt war und die Eiswürfel somit nicht mehr sicher und für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind. Außerdem war der Fußboden im Bereich der Mehllagerung mit Mäusespuren, sowohl Fraß- als auch Kotspuren, verunreinigt. Der Türrahmen wies Verunreinigungen durch tote Schaben auf.
Lager/Keller/Fassbierkühlung: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt und die Türdichtungen der Fasskühlbox waren ebenfalls verunreinigt.
Personalraum Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt und auf den Umkleidespinden wurden Straßen- sowie Betriebsschuhe aufbewahrt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 17.07.2025 größtenteils behoben und der Betrieb konnte wieder geöffnet werden.