Zuständigkeitsbereich
Wiesbaden (Stadt)
Golf Restaurant
Chausseehaus 17
65199 Wiesbaden
Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Küche: Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Außentür war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Mehrere Pfannen waren verunreinigt. Diese wurden im Unterschrank teilweise nass, fettig und Lebensmittelresten behaftet, ineinander gestellt. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (z.B. gewaschener Salat, Oliven, Mozzarella) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Schweinerücken wurde bei einer gemessenen Temperatur auf der Oberfläche von 15,5 °C im Unterkühlschrank gelagert. Laut Aussage der Betreiber sei die Kühlung bereits am Vortag (Ruhetag) nach der Reinigung ausgefallen. Das Fleisch war bereits gräulich verfärbt, schmierig und ein atypischer Geruch wurde festgestellt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel (Sprossen) vorrätig gehalten, deren Verbrauchsdatum am 06.05.2025 überschritten waren (VD 04.05.2025 und 05.05.2025). Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel (Maispoularde) in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum am 06.05.2025 überschritten waren (VD 02.05.2025). Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel (frische Nudeln mit Ei) vorrätig gehalten, deren Verbrauchsdatum am 06.05.2025 überschritten waren (VD 20.04.2025 und 04.05.2025).
Spülbereich: Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Kühlhaus Fleisch: Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurde Fleisch so aufbewahrt, dass es direkt im Fleischsaft lag. Die Verpackung des Rindfleisches war beschädigt. Der Fleischsaft ist ausgelaufen. Die in der Fleischkiste ausgelaufene Flüssigkeit wies einen starken fauligen, muffigen, atypischen Geruch auf. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Aufgetautes Seezungenfilet wurde bei einer gemessenen Temperatur auf der Oberfläche von 7,4 °C im Kühlhaus gelagert. Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.
Getränkeschankanlage: Die Getränke- und/oder Grundstoffleitungen wurden vor und/oder nach einer Unterbrechung des Betriebs von mehr als einer Woche nicht gereinigt. Die Winterpause war im Zeitraum Januar bis Ende März 2025. Die erste fachmännische Reinigung nach der Winterpause wurde am 24.04.2025 durchgeführt.