Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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256 Einträge

Ergebnisse 11 bis 20 auf Seite 2

Altinküpe Fleisch- und Viehhandel e. K.

Zur Hollergewann 4

35638 Leun

Es wurden erhebliche Hygienemängel festgestellt. Die Hygieneschleuse wurde vor dem Betreten der Betriebsräume nicht durch das Personal benutzt. Neben der Knochensäge hing eine altverunreinigte Schnitt-/ Stechschutzschürze, im Umkleideraum wurde verunreinigtes Schuhwerk gelagert. Für das Handwaschbecken war kein Spender mit Desinfektionsmittel vorhanden. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter Holzbesen verwendet und erheblich verunreinigte Handfeger und Schippe gelagert. Auch die Bürste der Schürzenwaschanlage war verunreinigt. Eine erheblich verschmutzte gummierte Fleischerschürze wurde unsachgemäß an der Schürzenwaschwand gelagert. Das Handwaschbecken in einem der Zerlegungsräume war mit Messern belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Im Anlieferungsbereich war die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken der Toilette abgestellt, Toilettenpapier war nicht vorhanden. Die Personalhygiene im Betrieb war folglich mangelhaft und die Voraussetzungen eine geeignete Personalhygiene herzustellen war nicht gegeben. Darüber hinaus war eine Vielzahl an Gegenständen, welche während der Produktion mit Produkten in Kontakt kommen oder während der Produktion regelmäßig berührt werden, in einem nicht guten Reinigungs- oder Erhaltungszustand. Hierzu zählte unter anderem ein unter unhygienischen Bedingungen auf dem Boden aufbewahrtes Schneidebrett, zahlreich altverunreinigte Messer und auch produktführende Teile des Abschwarters, welche ebenfalls altverunreinigt waren. Ein Tischeinlegeschneidebrett war mit tiefen Rillen beschädigt und daher nicht mehr leicht zu reinigen. Auch die Knochensäge war altverunreinigt und stellenweise verrostet. Die Oberfläche des Handgriffs war nicht mehr glatt und folglich ebenfalls nicht mehr leicht zu reinigen. Lebensmittel wurden demnach unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.

Melis Kebaphaus

Am Dorfgarten 1

60435 Frankfurt am Main

Es wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Questione di Gusto

Liebfrauenberg 37

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Dönerheld Hanau UG

Hirschstr. 8

63450 Hanau

im Betrieb wurden in mehreren Bereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden im Thekenbereich mehrere Lebensmittel bei zu hohen Temperaturen gelagert, Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren verunreinigt und Kühleinrichtungen für Lebensmittel wiesen Verschmutzungen auf. Insgesamt wurde keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Lalem Supermarkt & Feinkost

Gelnhäuser Str. 1 A

63505 Langenselbold

Im Betrieb wurden in mehreren Bereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden in der Frischfleischabteilung leicht verderbliche Lebensmittel bei zu hohen Temperaturen in den Verkehr gebracht und Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren verunreinigt. Zudem wurde keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Ein Teil der Mängel wurde nachweislich beseitigt. Zur abschließenden Bestätigung der Mängelbeseitigung wird eine Nachkontrolle erfolgen.

Panda Express

Lamboystraße 12

63452 Hanau

In der Betriebsstätte wurden in unterschiedlichen Bereichen wiederholt Hygieneverstöße festgestellt, obwohl in einer Vorkontrolle zur dauerhaften Abstellung dieser Mängel aufgefordert wurde. U.a. waren mehrere Bereiche und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt wiederholt verunreinigt. Zudem wurden wiederholt offene leicht verderbliche Lebensmittel (Geflügelfleisch) unsachgemäß neben einem Spülbecken und bei zu hohen Temperaturen aufbewahrt. Insgesamt wurde keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Die Mängel wurden nachweislich behoben.

Restaurant SENDO

Salzstraße 21

63450 Hanau

Im Betrieb wurden wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.
Insbesondere wurden trotz bestehender Untersagung der Nutzung der Eiswürfelmaschine Eiswürfel hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht. Darüber hinaus wurden wiederholt leicht verderbliche Lebensmittel (u.a. Fisch) bei zu hohen Temperaturen gelagert und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt. Zudem wurde wiederholt keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Yasma Food

Herwigstraße 22

35683 Dillenburg

Lebensmittel wurden einer möglichen Kontamination ausgesetzt, erhebliche Hygiene- und Kennzeichnungsmängel wurden festgestellt. Es wurden mehrere Lebensmittel ohne korrekte Kennzeichnung in den Verkehr gebracht, darunter Nüsse und Samen ohne Angabe von Allergenen und Zusatzstoffen, Obst und Gemüse mit fehlender Herkunftsangabe oder selbstverpacktes Fleisch ohne Kennzeichnung und Herkunftsangabe. Auch weitere diverse vorverpackte Lebensmittel verfügten über keine vollumfängliche Kennzeichnung. Des Weiteren wurde gekühlter Käse im Verkauf vorrätig gehalten, welcher das Mindesthaltbarkeitsdatum stellenweise drei Monate überschritten hatte. Die SB-Tiefkühltruhe überschritt die zulässige Höchsttemperatur um bis zu 4,8 Grad. Im Verkaufsraum wurden Hähnchenfleisch und Innereien in einer Verkaufstheke offensichtlich zur Selbstbedienung angeboten. Ein geeignetes Handwaschbecken in der Nähe stand nicht zur Verfügung. Der Abfallsammelplatz im Hinterhof war nicht so konzipiert, dass dieser sauber und frei von Schädlingen gehalten werden konnte. Der Abfallbehälter war nicht verschlossen. In einem Wassereimer im Keller befand sich ein totes Nagetier.

‚Suvadee Thai Restaurant‘ der G + S THAI - Gastro GmbH

Steinweg 7

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Bürobereich hinter der Theke: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt.

Küche UG: Der Unterschrank war mit Mäusespuren verunreinigt (Kot- und Urinspuren, beispielsweise neben Geschirr). Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt.

Vorbereitung UG: Die Oberfläche des Kühlschrankes war mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt.

Flur Lagerbereich / Anlieferung / Aufzug UG: Der Fußboden war verunreinigt, u.a. mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren).

Umkleideraum/ Lagerraum (Eismaschine) UG: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren zudem aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Lagerraum Trockenlager UG: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt.

Personaltoilette UG: Das Regal war mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 05.09.2025 größtenteils behoben.

Golf Restaurant

Chausseehaus 17

65199 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Außentür war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Mehrere Pfannen waren verunreinigt. Diese wurden im Unterschrank teilweise nass, fettig und Lebensmittelresten behaftet, ineinander gestellt. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (z.B. gewaschener Salat, Oliven, Mozzarella) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Schweinerücken wurde bei einer gemessenen Temperatur auf der Oberfläche von 15,5 °C im Unterkühlschrank gelagert. Laut Aussage der Betreiber sei die Kühlung bereits am Vortag (Ruhetag) nach der Reinigung ausgefallen. Das Fleisch war bereits gräulich verfärbt, schmierig und ein atypischer Geruch wurde festgestellt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel (Sprossen) vorrätig gehalten, deren Verbrauchsdatum am 06.05.2025 überschritten waren (VD 04.05.2025 und 05.05.2025). Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel (Maispoularde) in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum am 06.05.2025 überschritten waren (VD 02.05.2025). Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel (frische Nudeln mit Ei) vorrätig gehalten, deren Verbrauchsdatum am 06.05.2025 überschritten waren (VD 20.04.2025 und 04.05.2025).

Spülbereich: Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Kühlhaus Fleisch: Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurde Fleisch so aufbewahrt, dass es direkt im Fleischsaft lag. Die Verpackung des Rindfleisches war beschädigt. Der Fleischsaft ist ausgelaufen. Die in der Fleischkiste ausgelaufene Flüssigkeit wies einen starken fauligen, muffigen, atypischen Geruch auf. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Aufgetautes Seezungenfilet wurde bei einer gemessenen Temperatur auf der Oberfläche von 7,4 °C im Kühlhaus gelagert. Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Getränkeschankanlage: Die Getränke- und/oder Grundstoffleitungen wurden vor und/oder nach einer Unterbrechung des Betriebs von mehr als einer Woche nicht gereinigt. Die Winterpause war im Zeitraum Januar bis Ende März 2025. Die erste fachmännische Reinigung nach der Winterpause wurde am 24.04.2025 durchgeführt.