Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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295 Einträge

Ergebnisse 11 bis 20 auf Seite 2

Landhotel Naunheimer Mühle

Mühle 2

35584 Wetzlar-Naunheim

Schädlingskontrolle
1. Ein Köderplan mit allen eingesetzten Köderboxen/Detektoren konnte nicht vorgelegt werden. Ob das Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen geeignet war, konnte somit nicht überprüft werden.
2. Eine aktuelle Dokumentation des Schädlingsmonitoringergebnisses (Befall ja/nein bzw. welche Mengen Köder wurden ausgelegt und wie viel davon fehlt, ggf. getroffene Maßnahmen) konnte nicht vorgelegt werden. Die auf Nachfrage ausgedruckten Dokumente waren nicht aussagekräftig für den Innenbereich.
Gesamtbetrieb
3. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden bzw. auf verunreinigten Paletten gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Zudem waren mehrere Behälter nicht abgedeckt.
4. Es wurden Lebensmittel vorrätig gehalten, deren MHD länger überschritten war.
Lagerraum/ Putzmittelraum
5. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.
6. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt.
Lagerbereich Flur Keller
7. Der Fußboden war verunreinigt.
 Kühlraum
8. Lebensmittel waren nicht abgedeckt, roher Fisch wurde zusammen mit gegartem Bauch gelagert. Vorbereitete und eingeschweißte Lebensmittel waren nicht beschriften. Vorbereiteter Feinkostsalat war offensichtlich bereits verdorben, da er bereits gegoren war.
9. Die Tür war verunreinigt.
10. Das Insektengitter des Fensters vor den Kühlräumen war beschädigt.
Gefrierraum
11. Bei diversen Lebensmitteln wurde das Einfrierdatum nicht dokumentiert. Bei aufgetautem Lachs war demnach das Verbrauchsdatum (10.08.) überschritten.
Spülbereich
12. Der Fußboden war verunreinigt. Spülkörbe waren verunreinigt und es stand auch ein Korb auf dem Boden.
13. Die Decke war im Bereich des Wandübergangs schimmelähnlich verunreinigt.
  Vorbereitungsraum zw. Küche und Kühlraum
14. Der Fußboden sowie der Fußbodenabfluss waren verunreinigt. Zudem lag Zigarettenasche auf dem Boden und im Abfluss.
15. Der Schalter für die Fußbodenheizung war defekt.
Küche
16. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer.
17. Es wurde Lebensmittelabfall nicht geschlossen gelagert. Abfallbehälter waren verunreinigt.
18. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Der Bereich der Zuluft war massiv verunreinigt.
19. Die Tür zum Flurbereich, wo die Außentür offenstand, war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Dadurch befanden sich viele Fliegen in der Küche.
20. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt.
Entsorgungsbereich inkl. Kühlhaus im Außenbereich der Anlage
21. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächenerforderlich war. Es befanden sich Maden am Boden und die Tür incl. Türgriffe war stark verunreinigt. Rote ungenutzte Kisten wurden an diversen Stellen gelagert. Eine Palette Mineralwasser stand zwischen Abfall und Leergut.
Tief-/Kühlung Keller
22. In der Kühlung, die nicht mehr benutzt wurde, stand Wasser auf dem Boden und in Kisten. Dieses war bereits geschimmelt.
23. Im Tiefkühlraum wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
24. Der Kühlraum, der eigentlich nicht mehr verwendet wird, aber für Pfifferlinge verwendet wurde, war verunreinigt (Verdampferschutzgitter, Boden, Türdichtungen).
Gesamtbewertung
Bei der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass die Warenpflege mangelhaft war. Bei originalverpackten Lebensmitteln war das MHD teilweise bereits am 22.07. bzw. 21.06. abgelaufen. Selbst hergestellte Lebensmittel waren nicht beschriftet und zum Teil verdorben.
Lebensmittel wurden demnach unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.
Datum der Feststellung: 13.08.2026
Bei einer Nachkontrolle am 20.08.2026 wurden von den aus der Kontrolle am 13.08.2026 vorgefundenen 24 Mängel folgende Mängel noch nicht abgestellt: 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 11, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24
Abgestellt waren folgende Mängel: 5, 6, 10,12, 13
Es wurden bei der Nachkontrolle am 20.08.2026 weiterhin folgende Mängel festgestellt:
Betriebsstätte (allgemein)
1. Im Kellerbereich war ein massiver Befall von Kanalfliegen vorzufinden, dieser wurde nicht festgestellt.
Lagerbereich Trockenlager Keller
2. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an toten Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt. Die eingesetzte Insektenfalle war nicht wirksam.
Kühlraum
3. Es wurden verschimmelte Erdbeeren gelagert.
Umkleideraum
4. Es wurde ein Schädlingsbefall mit Kanalfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
5. Es gibt nicht für jeden Mitarbeiten einen Spind für die Hygienekleidung, sodass private und Hygienekleidung getrennt gelagert werden können. Bei den Damen gab es neue Spinde. Diese waren allerdings so klein, dass die Bluse die Schuhe bzw. den Boden berührte.
Vorbereitungsraum zw. Küche und Kühlraum
6. Eine angefangene Zigarette lag auf dem Regal.
Küche
7. Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Messer, Zange.
8. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Öl und Essig
9. Die Salatschleuder war verunreinigt.
10. Die Sahnemaschine wurde am Abend zuvor nicht gereinigt.
11. Der Fußboden war verunreinigt und im Bereich des Abflusses altverschmutzt. Im Bereich des Kochbereichs wurde am Abend vorher offensichtlich nicht gereinigt. Hier lagen Lebensmittelreste.
Lebensmittel wurden weiterhin unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.
Datum der Feststellung: 20.08.2026
Bei einer weiteren Nachkontrolle am 01.09.2026 wurde festgestellt, dass die am 13.08.2026 und 20.08.2026 festgestellten Mängel weitgehend behoben waren; es wurden folgende Mängel festgestellt:
Betriebsstätte (allgemein)
Andere Kontrollpunkte
1. Die betriebliche Organisationsstruktur war nicht erkennbar. Verantwortlichkeiten wurden im Organigramm (Stand April 2025) zugeordnet. Dieses war nicht mehr aktuell. Z.B. fehlte eine intern verantwortliche Person für die Schädlingsbekämpfung.
Schädlingskontrolle
2. Bei der Durchführung der Schädlingsbekämpfung wurden Mängel festgestellt. Es wurden Insekten im Trockenlager gefunden (auf den Lebensmittelbehältern, auf den Fensterbänken, in den Fensterspalten und in den Lampen), wobei die Falle leer war. Der Fallenplan war nicht aktuell. Die Dokumentation des Monitorings im Innenbereich fehlte weiterhin. Es wurden einige offene Wanddurchbrüche vorgefunden, durch die Insekten in den Innenbereich kommen können.
Umkleideraum
3. Die Fußbodenabflüsse des gesamten Kellergeschosses waren verunreinigt.
Vorbereitungsraum zw. Küche und Kühlraum
4. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Der Reinigungsplan wird nicht gelebt.
Küche
5. Die selbst hergestellten Lebensmittel waren teilweise mit einem MHD und teilweise mit einem Herstellungsdatum gekennzeichnet.
Gesamtbewertung
Es wurde ein Kühlcontainer zur Erweiterung der Kühlung und zur durchgehenden Einhaltung der Kühlkette beschafft.
Lebensmittel wurden weiterhin unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.

Restaurant Kavos

Grabenstraße 11

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen EG: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie hinter und unter den Einrichtungen teilweise stark, auch mit Mäusekot, verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.

Küche 1. OG: Die Wandfliesen neben der Fritteuse waren mit einer dicken Schicht aus altem, ranzigem Fett verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie hinter und unter den Einrichtungen mit alten eingebackenen Fett- und Schmutzresten sowie Mäusekot verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Zwei Tischventilatoren waren in der Küche zur Raumkühlung aufgestellt. Beide waren mit altem Fett und Staub verunreinigt und bliesen dadurch die verschmutzten Anhaftungen durch die ganze Küche. Das Geschirrregal war verunreinigt. Das Untergestell des Arbeitstisches war durch Mäusekot verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Die Arbeitsfläche war durch Mäusekot verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren beschädigt. Der vorhandene Deckel befand sich nicht auf dem Abfallbehälter. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Unter der Dunstabzugshaube hing eine alte, stark mit Fett eingebrannte Konservendose als Tropfenfänger für herabtropfendes Altfett. Von dieser Dose tropfte allerdings auch altes Fett auf die darunter stehende Grillplatte. Beim Grillen von Lebensmitteln hätten diese Lebensmittel dadurch verunreinigt werden können. Es wurde frisch gebrühter Spinat im Bereich der Spüle neben schmutzigem Geschirr gelagert.

Lager 2. OG: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie hinter und unter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt.

Kühlraum: Das Regal war verunreinigt. Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.

SEDIQ Germany

Lärchenstraße 78

65933 Frankfurt am Main

Höchstmengenüberschreitung der Pestizide Thiamethoxam, Dinotefuran sowie Lambda-Cyhalothrin (Gesamt-, einschließlich gamma-Cyhalothrin und der Summe der Isomeren)

SEDIQ Germany

Lärchenstraße 78

65933 Frankfurt am Main

Höchstmengenüberschreitung der Pestizide Tolfenpyrad, Lambda-Cyhalothrin (Gesamt-, Summe der Isomeren, ausgedrückt als Lambda- Cyhalothrin sowie Dinotefuran)

'Asia Food Express'

Eschersheimer Landstraße 223

60439 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Der Innenraum des Kühltresens war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt.

Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf dem Fußboden befand sich stellenweise Mäusekot. Die Fritteuse war an den Randbereichen verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) und Rohrleitungen waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Oberflächen mehrerer Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die Fugen der Wandfliesen waren verunreinigt. Die Schubladendichtungen und Dichtflächen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühltisch war an den Auszügen schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Schubladen im Kühltisch waren verunreinigt. Die Steckdosenleiste war verunreinigt. Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war mit alten Fettrückständen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Das Blech neben der Dunstabzugsanlage war mit Lebensmittelresten verunreinigt. Die Oberseiten der Kühlschränke waren stark verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes war verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter im Tiefkühlschrank war verunreinigt. Die Saladette war verunreinigt. Die Türdichtung der Saladette war verunreinigt. Der Innenraum der Saladette war im Bereich des Ablaufes mit schleimigen Belägen verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (Gegartes Geflügelfleisch: +17,6 °C, Sprossen: +11,8 °C). Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt.

Spülbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im hinteren Bereich befand sich Mäusekot auf dem Fußboden. Es wurde zudem ein erhebliches Aufkommen an Ameisen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag extrem stark verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war stark mit rötlichen Belägen verunreinigt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Die Fugen der Wandfliesen waren verunreinigt. Das Überlaufrohr der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Der Gemüsehobel war verunreinigt. Die Decke war stellenweise mit Spinnengewebe verunreinigt.

Es wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 21.09.2026 zum größeren Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Bundesautobahntankstelle Liebscher GmbH

Bundesautobahn A67

64572 Büttelborn

Außenbereich/Lager Bedarfsgegenstände
• Zahlreiches Verpackungsmaterial, mit dem Lebensmittel in Berührung kommt, war durch Gespinste, Insekten/Spinnentiere und Schadnagerkot verunreinigt. Eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel, welche mit dem verunreinigten Verpackungsmaterial in Berührung kommen, wurde begünstigt. Es wurde ein offensichtlicher Schadnagerbefall festgestellt.

Küche
• Bedarfsgegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt. Ein kleines rotes Schneidemesser wies an der Klinge bereits Ablösungen der Farbe auf. Das Lebensmittel, welches geschnitten wurde, war der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Farbpartikeln ausgesetzt.
• Das Mikrowellengerät wies im Innenbereich eine mangelnde Reinigung auf. Lebensmittel- und Fettanhaftungen waren ersichtlich. Eine Gloche wurde offensichtlich nicht verwendet und wurde während der Kontrolle auch nicht gesehen. Die darin erhitzen Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch die Verunreinigungen ausgesetzt.

Kühlhaus
• Das Verdampferschutzgitter war durch Staubanhaftungen verunreinigt. Unmittelbar darunter lagerten Fertigpackungen („Caffe Latte to Go / kalt“). Diese wurden nicht durch eine Verpackung oder Folie geschützt. Sie waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, da der Deckel im üblichen Gebrauch mit dem Mund in Berührung kommt.
• Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Bspw. wurde in dem Regal gegenüber des verunreinigten Lüftungsgitters eine Tartelette unabgedeckt gelagert. Durch die Luftzirkulation im Kühlhaus wurde die Kontamination der Tartelette durch den Staub am Lüftungsgitter begünstigt.

Theke/Tresen
• Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Bspw. standen im unmittelbaren Umfeld des Handwaschbeckens wiederholt mehrere Bedarfsgegenstände (Milchkännchen), welche einer Kontaminationsgefahr durch Spritzwasser ausgesetzt waren.
• Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Bspw. war die Eiswürfelmaschine im Innenraum, insbesondere in den Rand- und Lamellenbereichen, an denen das Wasser in das Eis tropft, punktuell durch schwarzschimmelähnliche Anhaftungen verunreinigt. Gelbliche Ablagerungen waren ebenfalls an den Lamellen zu sehen. Mit diesem Eis wurden die Matchagetränke zubereitet.
• Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Bspw. wurden wiederholt mehrere Kaffeesirupflaschen unmittelbar hinter dem Handwaschbecken gelagert. Somit wurde die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch Spritzwasser begünstigt.
• Die Schubladendichtung des Unterbaukühlschrankes, in dem z. B. Bratwurst vorrätig gehalten wurde, war in den Randbereichen und an den Schubladendichtungen schimmelähnlich verunreinigt. Zudem war der Innenboden der Kühleinrichtung durch schmierige Anhaftungen verunreinigt. Die Verpackung der Bratwurst, welche unmittelbar in der Kühlung lagerte, war bereits geöffnet und die Produkte waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Schimmelsporen ausgesetzt.
• Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt. Bspw. waren die Gusseinsätze in der heißen Theke, wo Bratwurst zum Verkauf heiß gehalten wurde, beschädigt. Die Oberflächenbeschichtung löste sich bereits ab. Eine nachteilige Beeinflussung durch die Kontamination der Lebensmittel durch das Oberflächenmaterial wurde gewährleistet.
• Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Bspw. wurde im Bedarfsgegenständeregal eine vermeintlich saubere Schüssel gelagert, welche nach dem Reinigungsvorgang weiterhin Schmutzanhaftungen aufwies. Eine Kontamination der Lebensmittel, welche mit der verunreinigten Schüssel in Berührung kamen, wurde begünstigt.

Kellerlager
• Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände (z. B. Coffeegläser, Schneidebretter, Soßenflaschen, Vorleger etc.) unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmitteln nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Bspw. lagerten diese im Keller in einer roten Metzgerkiste unterhalb eines augenscheinlich älteren Wasserschadens. Putzablösungen waren ersichtlich und kontaminierten die Bedarfsgegenstände bereits.

Delis Feinkost & Naturweine

Obere Webergasse 52

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Saladette war von außen verunreinigt. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Es wurden unverpackte Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die mangels einer geeigneten Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung) nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch Kunden geschützt waren. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Die Kerntemperatur des Geflügelfleisches war bei 15,9°C und des Kochschinkens bei 12,8°C.

Vorbereitung: Die Insektenklebefalle war mit zahlreichen toten Insekten nahezu vollständig besetzt und nicht mehr ausreichend funktionstüchtig. Die Arbeitsfläche war beschädigt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Das Fenster ohne Insektengitter war während des Herstellungsprozesses geöffnet. Der Gemüsehobel war verunreinigt. Mehrere Vorratsbehälter, die zur Aufbewahrung von Schalen und GN-Behältern bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Mehrere Gastronorm-Behälter wurden ineinandergestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren. Das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt.

Lord of Döner Wiesbaden

Rathausstraße 21

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war beschädigt und verunreinigt (bereits festgestellt am 28.07.2026). Grill: Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt (bereits festgestellt am 28.07.2026). Der Kühltisch unter dem Grill war an den Schubladenanschlägen schimmelähnlich verunreinigt (bereits festgestellt am 28.07.2026). Es wurden wiederholt Lebensmittel bei unzureichender Temperatur gelagert (z.B. Joghurtsoße gemessen bei +17,4°C, gekochter Reis gemessen bei +15,8°C, geschnittene Gurke gemessen bei +23,4°C) und zum Verkauf bereitgehalten (bereits festgestellt am 28.07.2026: Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Aufsatzkühleinrichtung gelagerten Lebensmittel wurde überschritten).

Küche: Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar (bereits festgestellt am 28.07.2026). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher im Spender) (bereits festgestellt am 28.07.2026). Die Beschaffenheit der Oberfläche des Arbeitstisches war mangelhaft (bereits festgestellt am 28.07.2026). Das Fenster zur Straße war trotz angebrachten Insektenschutzitters komplett geöffnet gewesen. Die empfohlenen elektrischen Insektenvernichter mit Klebetafel waren nicht vorhanden (bereits festgestellt am 28.07.2026: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebstätte hergestellten, ver-arbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt).

Kleines Lager (hinter Küche): Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen (bereits festgestellt am 28.07.2026).

Pascha Kebap Haus

Bahnhofstraße 31

63179 Obertshausen

Im Betrieb waren erhebliche hygienische Mängel festgestellt worden. Neben verschiedenen Verschmutzun-gen konnte auch ein Schabenbefall festgestellt werden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Betrieb offene Lebensmittel u.a. Zwiebeln, Tomaten, Gurken, Salat und div. Saucen, Tomatensauce, Käse, Salami, Pilze vorrätig gehalten.
Durch die vorgefundenen Mängel waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr und einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb wurde vorübergehend untersagt.
Die Mängel waren bei einer Nachkontrolle am 28.09.2026 beseitigt.

Asia Van

Krämerstr. 11-13

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren Gegenstände und Ausrüstungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (u. a. ein Spatel und ein Schneidebrett), nicht ordnungsgemäß gereinigt. Zudem wurden Lebensmittel in verunreinigten Bereichen gelagert. Insgesamt wurde somit keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Die Mängel wurden zwischenzeitlich behoben.