Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Kiko-Sushi und Asiatic

Nieder-Mörler-Straße 48

61231 Bad Nauheim

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.

‘Erdem Markt‘

Schaumburger Straße 65

65936 Frankfurt am Main

Lagerraum: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel bearbeitet wurden, wiesen erhebliche Mängel auf. Arbeitsabläufe, die den Anforderungen an eine gute Lebensmittelhygiene entsprechen, konnten nicht gewährleistet werden. Der Raum war nicht so gestaltet, dass eine klare Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war, was das Risiko von Kontaminationen sowohl zwischen als auch während der Arbeitsgänge erhöhte. Der Lagerraum wurde zudem als Vorbereitungsraum für das Abbacken von Backwaren genutzt. Das Abbacken von Backwaren im Lagerraum wurde dem Betreiber mit sofortiger Wirkung untersagt. Verunreinigt waren außerdem die Backpapiere und der Backofen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Tiefkühltruhen waren stark vereist und die Warenpflege war mangelhaft.

Lagerraum/Keller: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es war nicht möglich, den Lagerraum vollständig zu kontrollieren, da dieser mit Ware vollgestellt war, sodass ein Großteil des Lagerraumes nicht betretbar war. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Tiefkühltruhen waren stark vereist und verunreinigt.

Verkaufsraum: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Verunreinigt waren das Backwarenregal, die Box in der Tiefkühltruhe, der Kühlschrank und die Regale. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Tiefkühltruhen waren zudem stark vereist und in den Kühlregalen befanden sich zerrissene Kartonagen.

Obst- und Gemüseabteilung: Die Kisten waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden zudem verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (Orangen; Äpfel).

Personaltoiletten: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 16.05.2025 teilweise behoben.

'Bistro Carioca'

Adalbertstraße 4

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Küche: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Mehrere Steckdosen, der Abfallbehälter, diverse Pfannen, das Regal, die Trittleiter sowie die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine wiesen Verunreinigungen auf. Auch der Dönergrill, der Backofen, das Insektengitter des Fensters sowie die Tiefkühltruhe waren verunreinigt, letztere zudem stark vereist. Die Wände waren verschmutzt und zum Teil mit Schwarzschimmel befallen. Ein Behälter war unter anderem mit Schadnagerkot verunreinigt. Der Fußboden zeigte insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen deutliche Verschmutzungen, unter anderem mit Mäusekot. Auch mehrere Einrichtungsgegenstände wie Unterbauten und Oberflächen waren verunreinigt, ebenfalls teilweise mit Mäusekot. Die Ver- und Entsorgungsleitungen waren verschmutzt, unter anderem mit Schmierspuren und Schadnagerkot. Zudem wurden Lebensmittel auf dem Fußboden gelagert (z. B. Zwiebeln). Es wurden Produkte ohne Hinweis auf ein überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum abgegeben („Paprika Rosenscharf“: mindestens haltbar bis Ende 2007). Weiterhin wurden verdorbene und somit nicht sichere sowie nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (z. B. Frühlingszwiebeln). In der Tiefkühltruhe wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur gelagert, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde. Aufgrund starker Vereisung schloss die Truhe nicht mehr vollständig (u. a. TK-Pommes Frites, gemessene Temperatur: -9,4 °C). Darüber hinaus wurden private bzw. betriebsfremde Gegenstände wie Werkzeuge aufbewahrt. Am Handwaschbecken fehlten die erforderlichen Mittel zum Händewaschen sowie zum hygienischen Händetrocknen, wie beispielsweise Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in entsprechenden Spendern.

Gastraum: Der Innenraum der Kühlvitrine wies Verunreinigungen auf. Auch der Fußboden unter der Kühlvitrine war verschmutzt. In der Kühlvitrine wurden zudem nicht abgedeckte Lebensmittel, darunter Desserts und Kuchen, gemeinsam gelagert.

Theke / Bar: Der Abfallbehälter, die Thekeneinrichtung, die graue Box sowie diverse Gegenstände, unter anderem ein Internetrouter, waren verunreinigt. Auch die Eiscrashmaschine, die Doppelspüle, die Kaffeemaschine sowie der Getränkekühltresen wiesen erhebliche Verschmutzungen auf. Letzterer war zudem mit Schwarzschimmel befallen, im Innenraum wurden Wasserlachen festgestellt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Stromkabel zeigten Schmierspuren, unter anderem durch Schadnager. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Unter der Theke wurden verunreinigte Kartonagen gelagert. Ein verschmutzter Aschenbecher sowie schmutziges Gästegeschirr wurden auf der Theke abgestellt. Mehrere Milchbehälter wurden ohne Abdeckung im stark verunreinigten Getränkekühltresen gelagert. Zudem waren Kabel so auf der Einrichtung verlegt, dass eine angemessene Reinigung oder Desinfektion nicht möglich war. Dadurch konnten Schmutzansammlungen nicht vermieden werden. Des Weiteren wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Am Handwaschbecken der Doppelspüle fehlten sowohl Mittel zum Händewaschen als auch zum hygienischen Händetrocknen, wie etwa Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in entsprechenden Spendern.

Personaltoilette: Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde die Personaltoilette als Lagerraum genutzt, sodass keine Personaltoilette zur Verfügung stand. Das Handwaschbecken konnte nicht auf seine ordnungsgemäße Funktion überprüft werden, da keine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände vorhanden war.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 16.05.2025 waren die hygienischen Mängel zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Hofladen Frank

Ortsstraße 25

63697 Hirzenhain

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.

Konak Restaurant

Radilostraße 34

60489 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten.

Le Bistro 66

Bockenheimer Landstraße 66

60323 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Restaurant La Terrazza

Berger Straße 191

60385 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

'Restaurant Kabuki' der Kabuki Restaurant GmbH

Kaiserstraße 42

60329 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Der Unterschrank der Spüle war verunreinigt.

Vorbereitungsküche: Die Tiefkühltruhe, der Reiskocher, die Armatur des Handwaschbeckens, das Hängeregal, das Fenster und das Insektengitter des Fensters waren verunreinigt.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde auf den Arbeitsflächen, in den Regalen und auf dem Fußboden festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Dunstabzugsanlage, der Standventilator, der Frischhaltefolienabroller, die Fensterbank, das Fenster, das Untergestell des Arbeitstisches, das Regal, der Fußboden, das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens, der Kühltisch und mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen). Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war ebenso verunreinigt und der Ablageort der Eisschaufel auf dem Eis war ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises, konnte nicht sicher ausgeschlossen werden.

Kühlraum Küche: Das Regal war schimmelähnlich verunreinigt.

Spülbereich: Der Fußboden war verunreinigt.

Trockenlager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf der Einrichtung sowie in den Eck- und Randbereichen des Fußbodens). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager Bedarfsgegenstände: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Kühlraum Lebensmittel: Die Tür und das Regal waren verunreinigt.

Kühlraum Getränke: Der Fußboden war verunreinigt.

Lager (Depot) Getränke: Die Tür war verunreinigt.

Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde dem Betreiber aufgrund der gravierenden Mängel inklusive Schädlingsbefall mit sofortiger Wirkung untersagt. Zudem wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Sämtliche Mängel waren bei der Nachkontrolle am 15.05.2025 beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Shooka

Abraham-Lincoln-Straße 18

65189 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Marktwagen WI EL 35: Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Es fehlte eine erforderliche Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen. Es war lediglich ein Handwaschbecken installiert. Über die Notwendigkeit und Anforderungen an Handwaschbecken in Lebensmittelbetrieben wurde bereits mehrfach, teilweise schriftlich, belehrt. Es wurden erneut Kräutertöpfe in unmittelbarer Nähe zu den teilweise unverarbeiteten Lebensmitteln festgestellt. In unmit-telbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln wurden erdbehaftete Kräuter-/Pflanzentöpfe gelagert. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Lebensmittel durch die Erde nachhaltig beeinflusst wurden. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60°C aufwiesen. Es wurden amtlich 42,3°C bei warmzuhaltendem Geflügelfleisch festgestellt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Es wurden Soßen, unter anderem mit Mayonnaiseanteil, bei 11,3°C ohne jegliche Kühlung festgestellt. Geschnittene Rohsalate wurden in einer nicht funktionsfähigen Saladette gelagert und zum Verkauf angeboten. Das Kabel der Saladette war abgeschnitten.

Divine Sweetness

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden Lebensmittel mit Zusatzstoffen ohne entsprechende Kennzeichnung in Verkehr gebracht.